Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeit überschritten?
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü.
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.
Punkte in Flensburg werden außer- sowie innerorts ab einem Tempoverstoß von 21 km/h fällig. Ein Fahrverbot droht in der Regel innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen.
Spezifische Informationen zum Geschwindigkeitsverstoß:
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen bis 30 km/h
Sind Sie zu schnell gefahren?
Inhaltsverzeichnis
➥ Angebote zum Thema Radarwarner
Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2015 rund 2,7 Millionen Autofahrer geblitzt, die zu schnell gefahren sind. Seit dem 1. Mai 2014 gilt offiziell das neue Fahreignungsregister (FAER), das das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen ab 30 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung .
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Strafen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Fahren Sie mehr als 41 km/h zu schnell, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Die entsprechenden Angaben können Sie ebenfalls der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegriffe:
Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen.
So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit diesen Wetterverhältnissen anpassen und ggf. langsamer und noch sorgsamer fahren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
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Bußgeldtabelle: Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) |
Geblitzt in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu viel geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Der Fahranfänger muss zudem an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Lohnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.
Risiko bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung findet sich unter den häufigsten Unfallursachen. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zu „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2012“ zeigt, dass Unfälle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn die Hauptunfallursache darstellt. 179 von 6.587 Unfälle wegen nicht angepasster oder zu hoher Geschwindigkeit endeten gar tödlich.
Dabei ist nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch eine an die Wetterverhältnisse unangepasste Geschwindigkeit. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder und Punkte vor.
Vor diesem Hintergrund wird auch über ein generelles Tempolimit in Deutschland diskutiert. Denn in der Bundesrepublik gilt – anders als in den anderen europäischen Ländern – auf einigen Abschnitten der Autobahnen lediglich eine Richt- und keine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Radarwarner:
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Abdi meint
25. April 2018 at 16:47
Hallo
Ich wurde mit mein Sprinter und Anhänger von der Polizei angehalten
Er sagte ich hatte 115 gefahren obwohl ich nur 80 fahren durfte
Er sagte mit einen Punkt muss ich aufjedenfall rechnen
Was kommt noch auf mich zu ?
Vielen Dank im voraus
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 17:16
Hallo,
Sind Sie mit einem Anhänger zu schnell gefahren, müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 95 Euro rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rainer meint
22. April 2018 at 23:16
Hier meine Frage: Ich habe meinen Führerschein (CE) seit1968 bin 70 Jahre fahre noch im Fernverkehr was ist wenn ich diesen wegen erfüllung der 8 Punkte in Flensburg abgeben müßte wegen Geschwindigkeitsüberschreidungen ca. 1/2 Jahr ich möchte ihn aber wieder haben nach erfolgreichen
MPU bekomme ich da meinen alten Führerschein wieder oder einen mit neuen Ausstellungsdatum.
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:32
Hallo Rainer,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Führerscheinstelle.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
B. meint
17. April 2018 at 15:02
Hallo
Zahlen Berufskraftfahrer mehr?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 15:51
Hallo,
höhere Bußgelder für Berufsfahrer sind in der Regel nicht vorgesehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Detlef meint
12. April 2018 at 16:01
Hallo, ich bin in 08.2017 auf der Autobahn mit 26 über 100 geblitzt worden und habe EUR 80,00 bezahlt und 1 Punkt gewonnen. Jetzt in 03.2018 wieder auf einer Autobahn mit 29 über 100. Damit gelte ich wohl als Wiederholungstäter.
Was heißt denn nun, dass ich „mit einem Fahrverbot rechnen muss“? Wie wird das entschieden und wer entscheidet das? Wie sind da die Kriterien? Wann wird ein Fahrverbot verhängt, wann nicht? Ich habe den Führerschein seit fast 40 Jahren und dieses sind meine ersten Punkte. Hilft mir das?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 17:38
Hallo,
wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden, gelten Sie als Wiederholungstäter und erhalten Sie einen Monat Fahrverbot.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jordan meint
27. März 2018 at 13:22
Hello,
I was going 25km/h over outside a built-up area and received 95 Euro fine and 1 point. The date on the penalty notice is November 30, 2017. I received this today March 27, 2018. Does it expire if not received within 6 months? or is this not true.
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:02
Hello Jordan,
the limitation of action is very difficult, particularly the suspension of the period of limitation. Please contact a lawyer.
The Team of bussgeldkatalog.de
Luca meint
20. März 2018 at 17:57
Hallo ! Wurde grad gelasert und aus dem verkehr gezogen innerorts !
Geblitz Wurde ich mit Abzügen 88 Km/h Erlaubt war 50Km/h
Bin in der Probezeit ! Mit was kann ich Rechnen ?!!??!?!?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:24
Hallo Luca,
der erste A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit und zum Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Juliane meint
1. März 2018 at 13:13
Hallo liebes Bußgeldteam, was passiert wenn man zweimal an der selben Stelle geblitzt wurde am selben Tag, quasi einmal auf der Hinfahrt und einmal auf der Rückfahrt. Es handelt sich um einen Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften. Hierfür gab es zwei Bescheide, ein Bescheid mit einem Bußgeld von 20 € für 15 km/h auf der Hinfahrt zu viel, und einen Bescheid mit einer Anhörungsseite mit 24 km/h zu viel. Was bedeutet die Anhörungsseite, welche Folgen können enstehen?
Juliane
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 17:02
Hallo Juliane,
auf dem Anhörungsbogen können Sie sich zu dem Verstoß äußern. Das macht beispielsweise Sinn, wenn Sie selbst nicht gefahren sind. Dann werden Sie nämlich nicht für den Verstoß belangt. Den Anhörungsbogen müssen Sie nicht zwingend ausfüllen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
BastianBastia meint
26. Februar 2018 at 3:57
Wurde auf der Autobahn in einer Baustelle nachts gegen 2:00 morgens geblitzt. 40 waren erlaubt und mit 80 wurde ich ca. Geblitzt.meiner Meinung nach waren aber 60 erlaubt. Was kann da auf mich zukommen. LG Bastian
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 16:45
Hallo,
das kommt darauf an, um wie viel Sie die Höchstgeschwindigkeit letztendlich überschritten haben. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h droht in der Regel ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Bei 20 km/h zu viel wird lediglich ein Verwarngeld von 30 Euro verhängt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Frank meint
23. Februar 2018 at 13:08
Ich bin auf einer BAB (Berliner Stadtring B100) 37 Km/h zu schnell gefahren. Grundsätzlich sind 80 erlaubt, warum um 03:00 Uhr morgens bei allerbesten Straßenverhältnissen die Geschwindigkeit auf 60 gesetzt wird, ist mir ein Rätsel. Aber egal. Meine Frage ist eine andere: zählt das Befahren einer BAB nach BKat (hier Ziffer 11.3.6) tatsächlich zu „innerorts“? Wenn ja, liegt hier m. E. bei Bewertung des „Strafmaßes“ eine Unverhältnismäßigkeit vor gegenüber z. B. dem Befahren kleiner Straßen die „außerors“ liegen.
LG
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 8:55
Hallo Frank,
laut inem Urteil des Berliner Kammergerichts (Az.: 3 W S (B) 158/04) ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer innerstädtischen Autobahn als innerörtlicher Verstoß zu behandeln.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Pflaum meint
12. Februar 2018 at 21:07
Guten Tag,
Meine Frau ist mit 44km/h zu schnell ausserhalb geschlossener Ortschaft geblitzt worden. Ist es möglich irgendwie das Fahrverbot durch eine höhere Strafe zu umgehen?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 13:45
Hallo,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41-50 km/h droht in der Regel ein Monat Fahrverbot. Wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen, sollten Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mira meint
11. Februar 2018 at 13:29
Hallo. Wenn ich bereits 2x ein Fahrverbot hatte (dieses Jahr – das zweite mal als erhöhte Strafe wg Wiederholung) und jetzt wieder mit 21 km/h außerorts geblitzt wurde – bekomme ich wieder ein Fahrverbot oder nicht, da ich unter den 25 km/h bin? Vielen Dank.
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 11:17
Hallo Mira,
mit einem Fahrverbot ist gemäß Ihren Angaben in der Regel nicht zu rechnen, da die Geschwindigkeitsüberschreitung wengiger als 26 km/h beträgt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Justyna meint
1. Februar 2018 at 23:40
Hallo ich heute im statt auf 30 gefahren 67 wi viel geld komen?! Das ist meine erste mall auf 8 jahre
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 10:17
Hallo Justyna,
laut Ihren Angaben sind Sie innerorts 37 km/h zu schnell gefahren. Nach Abzug einer Toleranz sieht der Bußgeldkatalog in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Klaus meint
1. Februar 2018 at 18:22
Blitzer innerorts ca. 7 m vor dem Ortsausgang positioniert mit Messpunkt ca. weitere 50 m in den Ort rein. (Richtlinie in Niedersachsen besagt: nicht unter 150 m Abstand vor oder nach geschwindigkeitsregulierenden Verkehrsschildern – Ausnahme bei Gefahrenstellen…) Gibt es offizielle Anforderungen an so eine Gefahrenstelle? Laut polizeilicher Unfallstatistik liegt dort kein Unfallschwerpunkt vor. Es befindet sich lediglich ein Haus direkt am Ortsausgang. Davor bereits ca. 50 m leere Flächen.
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:39
Hallo Klaus,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Unbekannt meint
23. Januar 2018 at 11:11
Hallo
Ich bin letztes Jahr im September in einer 70er Zone mit 26 zu viel geblitzt worden . Musste mit Gebühr 109,- plus 1 Punkt bezahlen
Im diesem Jahr wurde ich auf der Autobahn mit 35 kmh zu viel geblitzt.. den Bogen hatte ich schon ausgefüllt
Bin nicht mehr in der Probezeit was kommt auf mich hinzu ?!
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2018 at 13:31
Hallo Unbekannt,
Wenn Sie außerorts mit 35 km/h zu schnell geblitzt wurden, droht Ihnen laut Bußgeldkatalog in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 120€ sowie ein Punkt in Flensburg. Mit einem Fahrverbot müssen Sie im Allgemeinen dann rechnen, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen haben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andreas meint
22. Januar 2018 at 12:58
Hallo
Ich habe einige fragen..
1.ich war in der Probezeit anfangs und habe ein mal den Führerschein3 Monate weg musste dann aufbauseminar machen habe ich alles gemacht dann wurde ich noch mal geblitzt wieder ein Monat weg und das letzte mal wieder geblitz 6 Monate weg so o
2. Jetzt habe ich keine Probezeit mehr und 8 Monate normal gefahren jetzt wurde ich gemessen und die haben mich an gehalten 50 war erlaubt ich hatte 91 drauf
3 . Ist es des gleich wie in der Probezeit oder anderes wenn mann meine Probezeit hat?
Ich hatte davor 6 Punkte und weiß nicht wie es ab läuft… ein mal wegen Handy am Steuer vor 2 Jahr eine mal wegen abgefahrener Reifen und wegen zu Schnell fahren..
Was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 9:41
Hallo Andreas,
Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, empfiehlt es sich in Ihrem komplexen Fall, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sunny meint
5. Januar 2018 at 12:30
Folgender Sachverhalt…Person A kein Führerschein..116 kmh gefahren…außerorts..zulässig waren 50 kmh…Person B (Fahrzeughalter) war auf Montage und hatte sein Pkw zu Hause gelassen. Person A hat ohne das Wissen von Person B den Zweitschlüssel an sich genommen und ist dann mit dem Pkw von Person B gefahren…wobei dann o.g. Situation entstanden ist. Meine Frage nun…wie soll man sich verhalten..Anhörungsbogen ausfüllen und abwarten oder besser gleich einen Anwalt nehmen? Danke für Antworten im voraus…
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 11:11
Hallo Sunny,
es gilt stets die Fahrerhaftung. Der Anhörungsbogen muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit von einem Anwalt beraten lassen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
AlAnRe meint
25. Dezember 2017 at 18:57
Hallo Bußgeldkatalogteam! wie sieht es mit den runden 30er Schilder aus bei denen unterhalb Mo – Fr 7.00-18.00 steht, an einem Kindergarten. Zählt das auch an Feiertagen z.b. Weihnachten Ostern etc? MFG Alanre
bussgeldkatalog.de meint
28. Dezember 2017 at 13:06
Hallo,
ja, das zählt auch an Feiertagen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Holger meint
24. November 2017 at 21:43
Hallo,
ich bin innerhalb 12 Monaten 2 Mal auf der Autobahn geblitzt worden, jeweils mit 21-25 kmh zuviel. Kann hier ein Fahrverbot verhängt werden, nachdem im Anhörungsschreiben noch kein Fahrverbot ausgesprochen wurde?
bussgeldkatalog.de meint
27. November 2017 at 11:39
Hallo Holger,
die Wiederholungstäter-Regel ein, wenn Sie innerhalb eines Jahres mehrmals mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab jeweils 26 km/h erwischt werden. Dies führt zu einem Monat Fahrverbot. Doch auch bei mehreren geringeren Verstößen kann eine härtere Sanktion angeordnet werden, dies liegt dann im Ermessen der Behörde.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Noah H. meint
12. November 2017 at 13:49
Hallo,
Ich hätte eine Frage, und zwar wie es geregelt wird wenn man während der Probezeit öfter geblitzt wird, jedoch immer unter der 21er Grenze. Müsste man hier dann immer nur den jeweiligen Betrag für inner und außerorts bezahlen oder auch bei dem X-ten Male zum Aufbauseminar?
MfG
Noah
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 15:13
Hallo Noah,
wenn es jedes mal unter der 21 km/h Grenze ist, bekommen sie grundsätzlich nur das Verwarnungsgeld. Kommt es allerdings regelmäßig vor, ist es möglich, dass Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen wird.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Martin meint
9. Oktober 2017 at 9:14
Hallo zusammen,
ich hatte noch nie einen Punkt oder sonstige „Vergehen“ im Straßenverkehr.
Letztes Jahr (2016) im März habe ich eine Verkehrskontrolle übersehen und bin nicht 60 km/h sondern 120 km/h gefahren.
Ich musste meinen Führerschein für 1 Monat abgeben und hab 2 Punkte bekommen.
Vor 2 Wochen bin ich auf einer Bundesstraße (120 km/h erlaubt) mit ca. 150 km/h geblitzt worden.
Das ist dieses Jahr, dass erste mal das ich geblitzt worden bin.
Jetzt ist meine Frage: Gilt hier die Regelung Wiederholungstäter? Muss ich jetzt wieder meinen Führerschein für 1 Monat abgeben oder gilt hier die Regel wenn man innnerhalb von 1 Jahr 2x 26 km/h zu schnell fährt. Komme ich mit dem blauen Auge davon, dass heißt 1 Punkt und 80 € Strafe?
Danke für Eure Hilfe
Gruß
Martin
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 10:03
Hallo Martin,
die Regelung für Wiederholungstäter greift nur bei zwei Geschwindigkeitsverstößen von mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall. Daher drohen nur die regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Das Team von bussgeldkatalog.de
vu meint
4. Oktober 2017 at 9:19
Hallo,
ich würde zweimal im Jahr geblitzt,
einmal 16 km/h zu schnell gefahren mit 15 euro Bussgeld.
beim zweiten mal 9 km/h imit 10- Bussgeld straftbar. Ich bin in der Zeit noch in Probezeit. Mein frage ist nun was trifft auf mich zu während den Probezeit noch?
Viel Dank
Vu
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 13:00
Hallo vu,
auf Sie trifft das gleiche Strafmaß zu wie auf andere Fahrer auch. Bei Fahranfängern werden ab 21 km/h zu viel weitere Sanktionen angeordnet; bei derart geringen Überschreitungen sollten Sie jedoch nichts weiter zu befürchten haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Chris meint
3. Oktober 2017 at 22:26
Hallo, ich wurde mit 19km/h zuviel außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt. Laut Bußgeldkatalog beträgt 30€, aufgrund von Vorbelastungen wurde das Bußgeld auf 120€ erhöht. Ist das rechtens?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:57
Hallo Chris,
je nach dem, was Ihre Vorbelastungen sind, ist das durchaus rechtens.
Das Team von bussgeldkatalog.de
kamilla meint
25. September 2017 at 22:53
Hallo,
ich bin heute auf der Autohbahn in einer baustelle geblitzt wurden erlaubt waren 60 km h und ich fuhr ungefähr 90..
ich bin ebenfalss in der probezeit
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:25
Hallo Kamilla,
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit sind A-Verstöße. Bei mehr als 21 km/h zu viel, was in Ihrem Fall zutrifft, wird neben der regulären Sanktion (hier etwa ein Punkt und 80 Euro Bußgeld) die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Igor meint
10. September 2017 at 15:02
Bin mit 47kmh zu viel nach Toleranzabzug außerorts geblitzt worden. Erlaubt waren 80kmh. Habe 2 Punkte in Flensburg. Bußgeldbescheid beinhaltet nun 1 monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und 280 Euro Bussgeld und 28.50 euro auslagen. Laut Rechner sollten es aber nur 160 euro sein???Hatte jemand schon so einen fall?
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 12:36
Hallo Igor,
trotz aller Sorgfaltspflicht sind unsere Angaben zu Bußgeldern und Sanktionen immer ohne Gewähr. Die genaue Buße obliegt stets der auszustellenden Behörde. Es ist gut möglich, dass Sie aufgrund des früheren Vergehens als Wiederholungstäter eingestuft wurden – in solch einem Fall sind die Sanktionen entsprechend strenger.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Niko meint
2. September 2017 at 17:11
Hallo,
ich wurde im April 2017 mit 59kmh in einer 50er Zone geblitzt und vor kurzem mit 64kmh in der 50er Zone. Bin noch 1 Jahr in der Probezeit?
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Werde ich den Führerschein verlieren oder ein Aufbauseminar machen müssen?
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 11:23
Hallo Niko,
erst Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 21 km/h zählen zu den A-Verstößen, welche Aufbauseminar und ähnliches nach sich ziehen. Neben den Bußgeldern werden Sie wohl nichts zu befürchten haben. Dennoch: Da sich die beiden Verstöße relativ zeitnah beieinander befanden, ist es nicht vollständig ausgeschlossen, dass die Behörde etwas härter sanktioniert. Ein Führerscheinentzug bei derart geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen hingegen ist sehr unwahrscheinlich.
Das Team von bussgeldkatalog.de