Verjährungsfristen für Straftaten: Übersicht
Höchstes Strafmaß | Verjährungsfristen in Jahren |
---|---|
Verfolgungsverjährung | |
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 |
Freiheitsstrafe zwischen 1-5 Jahren | 5 |
Freiheitsstrafe zwischen 5-10 Jahren | 10 |
Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren | 20 |
Lebenslange Freiheitsstrafe | 30 |
Mord | verjährt niemals |
Vollstreckungsverjährung | |
Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen | 3 |
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen | 5 |
Freiheitsstrafe zwischen 1-5 Jahren | 10 |
Freiheitsstrafe zwischen 5-10 Jahren | 20 |
Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren | 25 |
Übersicht der Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten: Tabelle
Höchstmögliche Geldbuße in Euro | Verjährungsfristen |
---|---|
Verfolgungsverjährung | |
(Verkehrsordnungswidrigkeiten) | (3 Monate) |
1.000 | 6 Monate |
1.001-2.500 | 1 Jahr |
2.501-15.000 | 2 Jahre |
Mehr als 15.000 | 3 Jahre |
Vollstreckungsverjährung | |
bis 1.000 | 3 Jahre |
mehr als 1.000 | 5 Jahre |
FAQ: Verjährungsfristen in Deutschland
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt in aller Regel nach drei Monaten, sofern kein Bußgeldbescheid ausgestellt wurde.
Die Verfolgungsverjährung für eine Straftat hängt davon ab, mit welcher Höchststrafe der jeweilige Straftatbestand geahndet wird. Eine Übersicht liefert unsere Tabelle am Anfang des Ratgebers.
Die Verjährungsfristen für einen Bußgeldbescheid endet drei Monate nach dem Tattag, sofern die Behörde noch kein entsprechendes Schreiben aufgesetzt oder nachweisliche Ermittlungen aufgenommen hat.
Wichtige Informationen zu einzelnen Verjährungsfristen:
Inhaltsverzeichnis
Verjährungsfrist: Definition des Begriffs
Grundsätzlich sollen Verjährungsfristen dafür sorgen, dass nach einem vorab gesetzlich definierten Zeitraum Rechtsfrieden zwischen beiden Parteien herrscht. Das bedeutet, dass beispielsweise nach Ablauf der Verjährungsfrist eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr von der Bußgeldstelle geahndet werden kann.
Dasselbe Prinzip gilt auch bei Straftaten. Grundsätzlich sind zwei Formen der Verjährungsfristen zu unterscheiden:
- Verfolgungsverjährung: Strafbehörden und Bußgeldstellen haben nicht unendlich Zeit, entsprechende Regel- bzw. Gesetzesmissachtungen zu ahnden. Ist die Verfolgungsverjährung eingetreten, können Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nicht mehr sanktioniert werden.
- Vollstreckungsverjährung: Haben das Gericht oder die Bußgeldstelle Sanktionen festgelegt, können diese nur bis zu einem gewissen Zeitraum vollstreckt werden. Nach Ablauf der Frist kann der Betroffene nicht mehr zur Zahlung aufgefordert oder ins Gefängnis gesteckt werden.
Wichtig: Es gibt unterschiedliche Faktoren, welche bei einer Verjährung die Fristen hemmen bzw. von neuem beginnen lassen können. Daher empfiehlt es sich, im Zweifelsfall mit einem Anwalt Rücksprache zu halten. Dieser kann verlässlich einschätzen, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Verfolgungs- oder Vollstreckungsverjährung vorliegt.
Gesetzliche Verjährungsfrist für eine Ordnungswidrigkeit
Wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr aufgedeckt, so stellt dies in aller Regel den Beginn vom Bußgeldverfahren dar. Die Bußgeldstelle muss zunächst ermitteln, auf wen ein Fahrzeug zugelassen ist, mit welchem beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde.
Ist der Fahrzeughalter ermittelt und kann nach Ansicht des Blitzerfotos auch den Fahrer darstellen, erhält dieser einen Bußgeldbescheid, in welchem die verhängten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog aufgelistet sind.
Zur Erstellung dieses Schreibens hat die Bußgeldstelle allerdings nicht ewig Zeit. § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert die Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Gut zu wissen: Für alle übrigen Ordnungswidrigkeiten gelten andere Verjährungsfristen. Diese können Sie unserer Tabelle am Anfang des Textes entnehmen.
Verjährungsfrist für Diebstahl, Betrug und Co.
Bei Straftaten richten sich die jeweiligen Verjährungsfristen nach dem höchstmöglichen Strafmaß für das jeweilige Delikt. Dies ist in § 78 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) definiert:
Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.
Auch für die Vollstreckungsverjährung richten sich die jeweiligen Verjährungsfristen nach der Höhe der verhängten Sanktionen. Wie hoch die jeweiligen Verjährungsfristen ausfallen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
Können Sie die allgemeine Verjährungsfrist berechnen?
Verjährungsfristen werden nicht individuell berechnet, sondern sind gesetzlich festgelegt. Um zu bestimmen, wann eine Verjährung eintritt, ist immer der Tattag entscheidend. Sie können sich also am Gesetz orientieren und brauchen keine Rechnung anstellen.
Matthiebe meint
19. Dezember 2022 at 16:06
Ohne Parkschein am 11.08.2022
Bußgeldbescheid zugestellt am 12.12.2022
Verjährt ?
Norbert g meint
23. Februar 2023 at 17:48
Ich wurde mit einer Geldstrafe simmern 60 belegt, Da ich bereits eine Geldbuße von 1200 € bezahlt habe, würde ich gerne wissen, wie lange oder wie viele Jahre sie nicht mehr eingereicht werden kann!
Mit vielen Grüßen
Andree meint
11. März 2021 at 21:32
Ein Mann wird als Frau/ Transe mit Namen und Alter
im Netz mit/in 2 grossen Bildern über 2 Jahre dargestellt ..
Dort wo seine Branche ständig einsieht
Frage 1 : eine Beleidigung ?
Frage 2 :Verjährungsfrist ?
Frage 3: kann ein Freund den Strafantrag stellen ?
Lothar N. meint
19. September 2020 at 20:21
Hallo, ich habe jetzt nach über 6 Monaten eine Verwarnung von 55 € bekommen.
Muss ich diese noch bezahlen?Lothar Niebisch
Berktas meint
17. Februar 2020 at 16:48
Wann beginnt und endet die Verjährung bei Verwaltungsakt gegenüber Ausländern? Abschiebung? Freiheitsentzug?