Der Begriff „Punkte Flensburg“ ist leider nicht sehr eindeutig, sodass Sie mit unterschiedlichen Absichten auf unsere Seite gekommen sein können. Um Ihnen die richtigen Informationen zu geben, treffen Sie hier bitte eine Auswahl:
Ich möchte wissen, wie viele Punkte ich in Flensburg habe.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen erklärt, wie Sie Ihren Punktestand abfragen können. >>> Direkt zu den Optionen zur Punkteabfrage
Ich möchte wissen, wann mir Punkte in Flensburg drohen.
Die häufigsten Verstöße, für die Punkte in Flensburg verhängt werden und ab wann bei diesen tatsächlich Punkte drohen, finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Punkte für Parkverstöße
- Punkte für Abstandsverstöße
- Punkte für Rotlichtverstöße
- Punkte fürs Telefonieren am Steuer
Ich möchte wissen, wie das Punktesystem in Deutschland funktioniert.
Diese Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Text.
Inhalt dieses Ratgebers
Kurz & knapp: Punkte in Flensburg
Punkte in Flensburg sind eine Art verkehrserzieherische Maßnahme, die neben einem Bußgeld verhängt werden können. Je nach Anzahl der Eintragungen im Fahreignungsregister können unterschiedliche Fahrerlaubnismaßnahmen auf die Betroffenen zukommen (Ermahnung, Verwarnung, Entziehung der Fahrerlaubnis).
Je nach Schwere eines Verstoßes drohen zwischen 0 und 3 Punkten in Flensburg. Für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten ist dabei 1 Punkt vorgesehen, sofern ein Fahrverbot verhängt wird (auch bei einer Straftat), sind es 2 Punkte. 3 Punkte werden den Betroffenen eingetragen, wenn Sie eine Straftat im Straßenverkehr begingen, die in einem Fahrerlaubnisentzug mündeten.
Betroffene, die bereits 8 oder mehr Punkte in Flensburg angesammelt haben, müssen regelmäßig mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Das Punktesystem in Flensburg im Detail

Bereits mit 14 Jahren können sich die ersten Punkte in Flensburg auf dem Punktekonto sammeln. Wer also in jungen Jahren mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfährt, ist auch nicht vor einem Punkt in Flensburg gefeit. Als Autofahrer sind die Chancen jedoch höher, mehr Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg zu addieren.
Seit dem Jahr 1958 betreibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das in Flensburg beheimatete Punktesystem; damals wurden die Eintragungen jedoch noch nicht elektronisch gespeichert, sondern in riesigen Archiven gelagert. Erst 16 Jahre später führte das KBA das „richtige“ Flensburger Punktesystem ein, so wie wir es heute kennen.
Die Punktereform im Mai 2014 änderte schließlich die Höchstpunktzahl von 18 auf 8 Punkte in Flensburg ab. Seitdem herrscht allgemeine Verwirrung, wie die Punkte nun umgerechnet werden und welche Maßnahme nach welcher Anzahl zu erwarten ist. Aus diesem Grund soll dieser Ratgeber die wichtigsten Fakten über das Punktesystem aufzeigen.
Weiterführende Ratgeber zum Thema Punkte in Flensburg
Wie hängen Führerschein und Punkte zusammen?
Die Punkte in Flensburg fungieren als eine Art verkehrserzieherische Maßnahme. Sie sollen den Verkehrsteilnehmer daran hindern, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu begehen, damit sie nicht sich selbst und andere Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs gefährden.
Die sogenannte Punktetabelle aus Flensburg zählt die Maßnahmen auf, die die Verkehrsteilnehmer bei einer bestimmten Anzahl der Punkte in Flensburg auf dem Punktekonto erwarten können. 8 Punkte in Flensburg symbolisieren das Ende und somit den Führerscheinentzug. Die Punkte in Flensburg können also harte Konsequenzen für Kfz-Fahrer haben, die nachfolgend aufgelistet sind:
- Vormerkung: Bei einem bis drei Punkte in Flensburg folgt laut Tabelle die Vormerkung. Sie ist weniger gefährlich für Fahrer mit einem Auto, da sie lediglich eine Eintragung beim Kraftfahrt-Bundesamt darstellt. Es sind noch keine weiteren Strafen zu befürchten. Jedoch sollte der Fahrer darauf achten, dass sich sein in Flensburg bestehender Punktestand nicht erhöht.
- Ermahnung: Erreicht der Verkehrsteilnehmer vier oder fünf Punkte in Flensburg, folgt die Ermahnung. Sie erfolgt schriftlich und enthält Gebühren. Außerdem finden Sie Informationen in der schriftlichen Ermahnung, die Ihnen das Punkteabbauseminar bzw. „Fahreignungsseminar“ näher erläutern sollen. Mit diesem haben Sie bis jetzt noch die Möglichkeit, einen Punkt abzubauen.
- Verwarnung: Zeigt Ihr Punktekonto in Flensburg sechs bis sieben Punkte, müssen Sie mit der Verwarnung rechnen. Sie erfolgt ebenfalls schriftlich und ist kostenpflichtig. Hier gibt es jedoch keine Möglichkeit mehr, Punkte abzubauen; jedoch können Sie immer noch an dem Fahreignungsseminar teilnehmen.
- Führerscheinentzug: 8 Punkte sind das Höchstmaß vom Flensburger Punktesystem; danach wird die Fahrerlaubnis entzogen. Erreichen Sie also mindestens 8 Punkte verlieren Sie die Erlaubnis, ein Fahrzeug führen zu dürfen. Wie es danach weitergeht, kommt auf den Einzelfall an. In der Regel folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, in denen Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfen.

Die Punkte haben also Auswirkungen auf den Führerschein. Wer sich nicht an die Regeln und Gesetze hält, muss mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann dann Bedingungen aufstellen, unter deren Erfüllung der Führerschein wiedererlangt werden kann. Der Führerschein kann laut Punktesystem auch erst dann wieder zurückbekommen werden, wenn beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt wird und der Bewerber sie bestanden hat. Dies hängt jedoch von der Vorgeschichte des Verkehrsteilnehmers ab.
1. Punkteabfrage vor Ort
Wenn Sie in Flensburg und Umgebung leben, können Sie außerdem auch direkt vor Ort Ihren Punktestand in Erfahrung bringen. Der „Auskunftspavillon“ des Kraftfahrt-Bundesamtes hat wie folgt geöffnet: Montag bis Mittwoch, Freitag von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr. Achten Sie darauf, einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen zu können (Personalausweis bzw. Reisepass).
2. Punkteabfrage per Post
Sie können auf der Webseite des KBA einen vorgefertigten Antrag herunterladen. Füllen Sie diesen aus und unterschreiben Sie. Senden Sie diesen gemeinsam mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite!) an das Kraftfahrt-Bundesamt. Nach der Bearbeitung erhalten Sie die Auskunft ebenfalls postalisch. Eine Abfrage per Fax ist nicht möglich.
3. Abfrage direkt über die KBA-Internetseite
Mit einem neuen Personalausweis (Online-Funktion aktiviert) können Sie Ihren Punktestand in Flensburg auch ganz bequem online abfragen. Sie benötigen hierzu neben dem Ausweis ein Kartenlesegerät sowie die „AusweisApp2“. Auf der Webseite des KBA gibt es für die Online-Punkteabfrage einen speziellen Online-Antrag. Sie können Ihren Punktestand anschließend entweder direkt online einsehen oder erhalten die Auskunft per Post.
Das Punktesystem in Flensburg nach Ordnungswidrigkeiten aufgeschlüsselt
Wer einen Verstoß im Straßenverkehr begeht, sammelt auf seinem in Flensburg registrierten Punktekonto Ordnungswidrigkeiten, die wiederum Punkte nach sich ziehen. Maximal drei Punkte können pro Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat im öffentlichen Straßenverkehr „gesammelt“ werden.
Der Bußgeldkatalog und seine definierten Verstöße folgen einem bestimmten System. Vergehen, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, gelten als schwere Verstöße. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einem Bußgeld über 60 Euro bestraft wird, muss meist mit einem Punkt auf dem Punktekonto in Flensburg rechnen.
Dies gilt allerdings nur, wenn die Ordnungswidrigkeit unmittelbar die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet. Das Fehlen der Umweltplakette mit Befahren einer Umweltzone ahndet der Bußgeldkatalog beispielsweise mit einer Geldbuße von 100 Euro. Hier wird jedoch kein Punkt fällig, da es nicht die Verkehrssicherheit gefährdet.
Verstöße, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, werden sehr schwere Verstöße genannt, die in der Regel Straftaten ohne die Entziehung der Fahrerlaubnis darstellen. Die zweite Möglichkeit ist, dass es sich hier um Ordnungswidrigkeiten handelt, die ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Erhalten Sie jedoch drei Punkte für einen Verstoß, folgt der Fahrerlaubnisentzug. Dies sind nämlich schwere Straftaten, wie u.a. die Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss.
Weiterführende Ratgeber zum Thema Punkte und Führerschein
Wie kann das Punktekonto in Flensburg reduziert werden?

Der in Flensburg gemeldete Punktestand kann natürlich auch abgefragt werden, damit Sie immer wissen, wie viele Punkte sich auf Ihrem Punktekonto in Flensburg befinden. Für die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (jetzt: Fahreignungsregister) ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig, sodass Sie die Abfrage der Punkte in dieser Behörde vornehmen können. In der Regel ist dieser Dienst kostenlos.
Das Flensburger Punktesystem sieht natürlich auch eine Reduzierung der Punkte vor. Dies ist jedoch vergleichsweise nicht mehr so einfach, wie vor der Punktereform. Denn das Fahreignungsseminar baut nur einen Punkt in Flensburg ab. Zudem dürfen Verkehrsteilnehmer nur einmal alle fünf Jahre daran teilnehmen.
Zeigt das Punktekonto in Flensburg maximal fünf Punkte, baut das Seminar einen Punkt ab. Sollte Ihr Punktestand jedoch mehr Punkte in Flensburg enthalten, ist diese Option nicht mehr verfügbar. Sie können aber dennoch an diesem kostenpflichtigen Seminar teilnehmen. Zwar baut es keine Punkte in Flensburg mehr ab, dafür zeigen Sie aber guten Willen und die Teilnahme wird in Ihrer Akte vermerkt.
Zudem besteht die Möglichkeit der Verjährung der Punkte in Flensburg. Nachdem diese verjährt bzw. getilgt sind, werden sie vom Punktekonto in Flensburg gelöscht und können folglich auch nicht mehr zu Maßnahmen führen. Die Punkte in Flensburg verjähren nach folgendem Prinzip:
- 2,5 Jahre für einen Verstoß, der einen Punkt nach sich zieht
- 5 Jahre für einen Verstoß, der zwei Punkte nach sich zieht
- 10 Jahre für einen Verstoß, der drei Punkte nach sich zieht
Lisa M. meint
Wie viele Punkte habe ich ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lisa,
beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg können Sie Ihre Punkte abfragen.
bussgeldkatalog.de
Andreas F. meint
Kann ich über meine E-Mail auch für meinen Mann Andreas F. den Punktestand abfragen weil er keine E-Mail Adresse hat.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
sofern die persönlichen Angaben korrekt sind, sollte nichts dagegen sprechen.
bussgeldkatalog.de
Reinhard D meint
Stimmt es das es bei einer erstmaligen Punkteabfrage kostenlos möglich ist wenn diese in Schriftform per Post erfolg??
Vielen Dank
Beste Grüße
R.D.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Reinhard,
die Abfrage der Punkte beim KBA erfolgt unentgeltlich.
bussgeldkatalog.de
Franziska meint
einer Freundin ist es passiert dass sie in ein anderes parkendes Fahrzeug gefahren ist aber aus Angst weg gefahren ist, was aber später heraus kam. Wie viele Punkte kann man dafür bekommen wenn sie noch in der Probezeit ist und kommt der Führerschein weg ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Franziska,
in diese Fall wird von Fahrerflucht gesprochen. Es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß, aber auch weitreichendere Konsequenzen sind denkbar. Mehr dazu können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.de/fahrerflucht/.
bussgeldkatalog.de
Claudia meint
Hallo,
wenn ich über o.a. Link ein Punkteauswertung für mich beantragen möchte, kostet dies knapp 30€. Wie und wo kann dies kostenlos bestellt werden?
Vielen Dank
Claudia
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Claudia,
beim Kraftfahrtbundesamt können Sie Ihre Punkte abfragen.
bussgeldkatalog.de
Luca G. meint
Hallo,
wenn ich zweimal ein Bußgeld wegen der gleichen Owi innerhalb zwei Jahren bekommen habe, baut sich der Punkt aus der ersten Owi trotzdem nach 2,5 Jahren ab oder hat er Fortbestand bis der Punkt aus der zweiten Owi auch gelöscht wird ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Luca,
seit der Punktereform verfällt jeder Punkt einzeln.
bussgeldkatalog.de
Simone meint
Hallo, wenn ich bereits einen Punkt (durch Geschwindigkeitsübertretung) habe, gelten dann für mich andere Geschwindigkeitsgrenzen bei einem weiteren Geschwindigkeitsverstoß?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Simone,
nein, dann gelten keine anderen Geschwindigkeitsgrenzen. Allerdings gibt es die sogenannte Wiederholungstäter-Regel. Wer innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 25 km/h zu viel geblitzt wird, muss mit einem zusätzlichen Fahrverbot von einem Monat rechnen.
bussgeldkatalog.de
Brötzmann meint
bekomme ich als nicht eu bürger ebenfalls punkte in deutschland?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Brötzmann,
auch Ausländer können in Deutschland Punkte in Flensburg bekommen.
bussgeldkatalog.de
Hans P. meint
Guten Tag,
verfallen die Punkte, die aus einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit alkoholisiertem Fahren (0,6 Pr.) resultieren ebenfalls nach 2.5 Jahren?
Gruß,
Hans
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Hans,
die Punkte, die aus einer Alkoholfahrt entstanden sind, verfallen erst nach 5 Jahren.
bussgeldkatalog.de
Michael meint
Wohne in der Schweiz
habe aber in Deutschland schon Punkte gesammelt.
Wie kann ich überprüfen wie viele Punkte ich habe
Gruß
Michael
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Michael,
wenden Sie sich dazu an das Kraftfahrtbundesamt. Dort ist eine Punktabfrage möglich.
bussgeldkatalog.de
Gerald A. meint
Immerhin ist es für die Punkte, die nach dem 1. Mai 2014 eingetragen wurden so, dass diese auch dann gelöscht werden, wenn neue hinzukommen. Es steht also bereits zum Zeitpunkt der Eintragung fest, wenn wieder gelöscht wird. Man kann selbst beim KBA nachfragen oder durch einen Rechtsanwalt nachfragen lassen, Gerald A. München
Nicole meint
Hallo bussgeldkatalog,
im Dezember 2013 habe ich eine rote Ampel übersehen und 2 Punkte sowie Fahrverbot bekommen. Wie lange bleiben die Punkte aktiv – nach der alten oder der neuen Regelung, die Reform war ja erst im Mai 2014?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Nicole,
die Punkte verjähren nach der neuen Regelung nach 5 Jahren.
bussgeldkatalog.de
Bert meint
Hallo, was passiert, wenn man nach einer MPU einen neuen Führerschein bekommt, mit den Punkten die man mit dem alten gesammelt hat? Bleiben die erhalten oder wird das Konto zurückgesetzt?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Bert,
die Punkte bleiben erhalten.
bussgeldkatalog.de
Jens M. meint
Ich bekam eben meinen Bußgeldbescheid wegen 70 statt 50 innerorts: 160€ zzgl. Kosten (zusammen 188,50€) mit dem Kommentar: „Die Regelgeldbuße wurde im Hinblick auf Eintragungen im Fahreignungsregister angemessen erhöht.“
In Flensburg steht bereits ein Punkt wegen Geschwindigkeitsdelikt. Ich finde aber nur 35€ im Katalog. Ist das rechtens?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jens,
die Bußgeldbehörde darf die Maßnahmen individuell je nach Fall abgeben. Aus diesem Grund kann sich beispielsweise der Bußgeldkatalog erhöhen. Jedoch können Sie gegen einen jeden Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist, kann Ihnen ein Anwalt sagen – wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
David meint
Hallo.
Ich habe im Jahr das 2017 ein Punkt bekommen (Ich hab Ungarische Führerschein) gilt auch für mich die Probezeit?
Und jetzt nach einem Jahr bin ich wieder geblitzt,jetzt 30-40km/h mehr beim 80km/h zone Außerorts,also das heißt dass ich jetzt wieder eine punkt bekomme.
Was passiert jetzt,dass ich schon bereit ein Punkt habe und jetzt kommt noch eine dazu?
Mit was soll ich rechnen?
LG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo David,
bei insgesamt zwei Punkten in Flensburg drohen keinerlei Maßnahmen. Es erfolgt lediglich eine Vormerkung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Heike meint
Hallo
Ich habe im Dez 17 einen Monat Fahrverbot ( für 2018)bekommen und 2 Punkte in Flensburg mit Geldstrafe . Verfallen die auch erst nach 5 Jahren ? Beide Punkte ? Wie sieht es aus wenn meine Tochter begleitetes fahren macht nächstes Jahr (2019) . Darf ich mich dafür eintragen lassen wegen der Punkte ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Heike,
Eintragungen über zwei Punkte erlöschen nach 5 Jahren. Für das begleitete Fahren darf maximal ein Punkt vorhanden sein.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jens meint
Hallo,wird eine Ermahnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem $ 4 Abs.5 Sartz 1 auch gespeichert bzw.verjährt die oder wird getilgt?Ich meine gibt es dafür Fristen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jens,
bei der Ermahnung handelt es sich eigentlich nur um einen kostenpflichtigen Hinweis zu Ihrem Punktestand. Eine Frist oder Tilgung ist daher auch nicht notwendig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rudi meint
Hallo
Wurde in einer 30zone mit 60 geblitz was kommt auf mich zu ??
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Rudi,
wenn Sie außerorts 30 km/h zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Innerorts erwartet Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h ein Bußgeld von 100 Euro und ebenfalls 1 Punkt in Flensburg.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nicole meint
Ich bin in einer verkehrsberuhigten Zone mit 31 kmh geblitzt worden. Das Fahrzeug ist auf meinen Ehemann zugelassen. Er hat nun einen Zeugenbefragungsbogen erhalten. Soll er diesen ignorieren oder sein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen und was passiert dann?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Nicole,
eins vorweg: Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung anbieten.
Wenn Sie einen Zeugenfragebogen nicht ausfüllen, dann sind verschiedene Ausgänge denkbar. Zum einen könnte die Behörde – wahrscheinlich unter Sanktion wegen Verzug – ein erneutes Schreiben schicken, es könnte eine Vorladung erfolgen, bei mehrmaligem Verweigern der Aussage kann eine Fahrtenbuchauflage ausgesprochen werden oder die Sanktion geht auf den Halter über, in dem Falle Ihrem Mann. Wie weiter vorgegangen wird, hängt von der bearbeitenden Stelle ab – in jedem Fall kann die Sache nicht einfach ausgesessen werden, indem nicht geantwortet wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Faruk meint
Hallo,
Wenn schon Probezeit verlängert wurde , wie viele Punkte darf man dann haben. ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Faruk,
grundsätzlich ist beim achten Punkt der Führerschein weg. Wenn Sie in der Probezeit sind, wird die Fahrerlaubnis jedoch, je nach Einzelfall, schon früher und bei weniger Punkten entzogen – etwa dann, wenn drei A-Verstöße angehäuft wurden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Bob N. meint
Hallo,
verfallen Punkte in Flensburg auch während der Probezeit? Währe es somit möglich mehr als drei Punkte zu haben und trotzdem den Führerschein zu behalten?
z.B. wenn der erste Punkt die Probezeit verlängert und man nach 2,5 Jahren (immer noch in der Probezeit) einen weiteren Punkt bekommt
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Bob N.
Punkte verfallen während der Probezeit nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Stoyan T. meint
Hallo
Ich habe 1 Monat Fahrverbot,knapp 800€ Bußgeld und 2 Punkte wegen Drogenkonsum .Die frage ist wann verfallen die ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Stoyan T.,
Delikte, die mit zwei Punkten belegt sind, verfallen im Regelfall fünf Jahre nach der Urteilsverkündung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Andre B meint
servus ,wie wurde denn das mit dem Drogenkonsum den „gemessen“ …. bei Alkohol hat man ja die Promille Angabe….
0,3 / 0,5 / 0,8 / 1,1 ‰ glaube ich sind die Staffelungen…. wie funktioniert das mit Drogen ??
oder ist alles gleich …. Droge ist ja bewusstes einnehmen und nicht „zufällig über den Durst getrunken „.
Judith meint
Hallo,
Ich wurde heute auf der Autobahn in einer 80 Zone mit 110 gelasert. Erhalte dafür 1 Punkt und eine 100€ Strafe. Vor etwa 10 Monaten habe ich bei einer Geschwindigkeitskontrolle ebenfalls die gleiche Strafe erhalten (1 Punkt, 100€). Habe also insgedamt 2 punkte im beteich Geschwindigkeit. Der Polizist sagte mir heute das ich daher nun einen Monat meinen Führerschein abgeben muss. Ich habe nun nachgelesen und gesehen das dies eig. Gar nicht stimmen kann und das ich dafür kein Fahrverbot bekommen müsste. Kann mir da jemand was zu sagen? Die Informationen im internet und die Aussage des polizisten verwirren mich.
Vielen Dank und liebe Grüße.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Judith,
der Polizist bezog sich auf die Regelung für Wiederholungstäter. Diese greift, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. In diesem Fall droht ein Fahrverbot von einem Monat.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Christian G. meint
Hallo Bußgeldkatalog,
ich wurde in ein halben Jahr 2 mal über 25 Km/h geblitzt. Nun kommt ja ein Monat Fahrverbot auf mich zu, ich bin auf mein Führerschein beruflich angewiesen, hier die Frage kann ich da ein höheres Bußgeld zahlen um kein Fahrverbot zu bekommen??
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Christian,
ob das geht, wird immer im Einzelfall entschieden. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser weiß, wie in dieser Situation vorzugehen ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Frank meint
Hallo,
mir wurde im Juli eine OWI zur Last gelegt, Anfang Oktober kam dann der Bussgeldbescheid. Ich sollte zur Kenntnis nehmen, dass ein Punkt eingetragen wird. Ab wann gilt dieser Punkt (Stichwort Verjährungsdatum)? Danke
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Frank,
der Punkt wird in der Regel mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides eingetragen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Denise D. meint
Hallo,
wann genau wird der Punkt bei einer OWI fällig, wenn ein Verfahren bei Gericht angestrebt wird. Mit eingehen des Bußgeldbescheides oder bei Festsetzung des Urteils durch das Gericht? Vielen Dank im Voraus.
Denise
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Denise D.
Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, müssen Sie einen Anwalt aufsuchen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
– Die Redaktion
Mel meint
Hallo, ich habe eine Frage. Ich wurde im Mai 2016 in einer 30iger Zone mit 35 km/h zu viel geblitzt. Vor ein paar Tagen wurde ich mit meinem Handy auf dem Schoß, da darüber das Navi lief, angehalten und wurde notiert. Verfallen die Punkte von 2016 trotzdem nach 5 Jahren (also 2021) oder wird das duch den „neuen“ Punkt wegen dem Handy am Steuer verlängert?
Vielen Dank vorab.
VG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mel
Seit der Punktereform verjährt jeder Punkt einzeln und somit unabhängig von anderen Punkten.
– Die Redaktion
Dominika meint
Hallo,
ich wurde im Mai 2018 auf der Autobahn geblitzt (32km zu schnell, bei 60 hatte ich 92), ich habe 1 Punkt und 140,00€ Bußgeld erhalten.Am 01.12.2018 wurde ich ebenfalls geblitzt ,innerorts 27km zu schnell (bei 50km/h 77km/h gehabt), ich habe seit 6 Jahren Führerschein und die letzten Jahre wurde ich nie geblitzt.
Muss ich mit Fahrverbot rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dominika,
die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Fabi meint
Hallo, ich wurde vor knapp 8 Monate her von Polizei erwischt beim Handy am Steuer, dazu habe ich ein Punkt und 130€ Geld strafe bekommen, und vor einem Monat wurde ich von Abstandmessung gefilmt bei 24m abstand und 115km auf der Autobahn, die Frage ist soll ich an fahrverbot rechnen oder Nachschulng machen müssen ? Ich bin noch in der Probezeit. Und vielen dank
Petra W. meint
Hallo,
ich habe vor zwei Jahren 2 Punkte in Flensburg bekommen.
Diese bauen sich laut Beschreibung erst nach 5 Jahren ab.
Gibt es die Möglichkeit, dass ein Punkt nach 2,5 Jahren gelöscht wird?
Meine Tochter macht gerade den Führerschein mit 17 und ich darf Sie jetzt wegen der 2 Punkte nicht begleiten.
Sascha meint
Hallo,
ich wurde in 10/2016 mit Handy am Steuer erwischt und habe dafür 1 Punkt erhalten. Der Bußgeldbescheid kam in 11/2016 und war dann durch Bezahlung von 88,50€ meinerseits in 11/2016 Rechtskräftig gewesen. Meine Frage, wäre nun wann der Punkt nun offiziell gelöscht wird beim KBA im Flensburg? Laut Rechtssprechung nach 2,5Jahren dies würde laut meiner Rechnung 05/2019 bedeuten, ist dies nun korrekt ?
Besten Dank im Voraus
Sascha
Werner meint
Hallo,
mein Sohn hat in der Probezeit einen alkoholbedingten Unfall mit Fahrwrflucht verursacht. Er hat dafür ein Fahrverbot und zweimal 3 Punkte erhalten. Eine MPU und ein Fahreignungsseminar hat er erfolgreich bestanden. Auf der Punkteauskunft aus Flensburg steht, dass er die 6 Punkte erst 2033 abbaut. Der Unfall war im Dezember 2017, das Urteil im März 2018. Kann es sein, dass die Punkte tatsächlich erst nach 15 Jahren verjähren.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Werner,
die Verjährungsfrist für einen Verstoß, der drei Punkte nach sich zieht, liegt bei 10 Jahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Enrico meint
Guten Tag, ich habe soeben einen Ermahnung erhalten. Mit Angabe der 4 gespeicherten Punkte.
16.02. 2014 = 2 Punkte für unerlaubtes entfernen vom Unfallort
09.06.2018 = 1 Punkt Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts
15.11.2019 = 1 Punkt Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts.
Dabei sollten die 2 Punkte aus dem Jahr 2014 doch nach 5 Jahren gelöscht werden…
Wieso jetzt im September 2020 diese Ermahnung?
Vielen Dank und beste Grüße, Enrico
Barbara F. meint
Hallo liebes Beraterteam,
mein Bruder hat ein landwirtschaftliches Anwesen, an dessen Nebengrundstück ein Bauträger Häuser gebaut hat. Unser Hofgatter war immer zu diesem Grundstück hin geöffnet. Der Bauträger hat an dieser Stelle seine Zufahrt zu den Garagen. Unser Gatter geht aber so weit auf, dass die Zufahrt ungehindert befahrbar ist. Da dieser Bauträger uns mit der Grenze übers Ohr hauen wollte, nahm mein Bruder einen Anwalt. Dies ist nun geklärt. Aber nun hat er der Bauträger gedroht, sollten wir das Gatter zu seinem Grundstück aufmachen, dass mein Bruder dann Punkte in Flensburg bekommt. Kann das sein? Das Gatter behindert nicht die Zufahrt zu den Garagen. Und gibt es da nicht sowas wie Gewohnheitsrecht?
Recht vielen Dank für die Antwort
michael meint
Hallo,
kann ich bei einem Punktestand von 2 Punkten aus einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts (und seinerzeitigem Fahrverbot 1 Monat) und Tilgung in 06.2026 durch ein Fahreignungsseminar einen der beiden Punkte eliminieren und somit meine Tochter bei begleitetem Fahren unterstützen oder ist dies nur bei Vergehen mit jeweils 1 Punkt möglich.
Vielen Dank für die Antwort.