Bußgeld: In der Einbahnstraße in die falsche Richtung fahren und andere Verstöße
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Sie haben eine Einbahnstraße entgegen der erlaubten Richtung mit einem Kfz befahren | 25 € |
Sie haben eine Einbahnstraße entgegen der erlaubten Richtung mit einem Fahrrad befahren | 20 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Unfall | 35 € |
Sie haben in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung geparkt | 15 € |
Spezifische Informationen zur Einbahnstraße
Kurz & Knapp: Vorschriften in der Einbahnstraße
- Das Fahren in der Gegenrichtung in einer Einbahnstraße gilt als ordnungswidrig.
- Auch Fahrradfahrer dürfen die Einbahnstraße nur in der vorgeschriebenen Richtung befahren, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt ihnen das Fahren in beide Richtungen.
- Das Parken in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung ist ebenso verboten.
Fahren Sie in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung droht ein Bußgeld
Doch ganz gleich, mit welcher Absicht eine Einbahnstraße errichtet wurde, die Vorschriften diesbezüglich sind immer gleich: Fahrzeuge dürfen sich hier ausschließlich in eine Richtung bewegen. Verstoßen sie dagegen, sieht der Bußgeldkatalog Einbahnstraße entsprechende Sanktionen in Form eines Bußgelds vor. Für Fahrer von Kraftfahrzeugen beträgt dieses 25 Euro. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot müssen Sie jedoch nicht befürchten.
Inhalt dieses Ratgebers
Droht auch eine Strafe, wenn die Einbahnstraße mit dem Fahrrad falschrum befahren wird?
Wie oben erwähnt, sieht der Bußgeldkatalog Einbahnstraße Sanktionen für alle Fahrzeuge vor. Das bedeutet, dass nicht nur Kraftfahrzeuge wie Pkws, Lkws oder Motorräder betroffen sind, sondern eben auch Fahrräder. Doch gerade Radfahrer nehmen es mit der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oft nicht so genau.
Befahren Sie mit dem Fahrrad entgegen der erlaubten Richtung die Einbahnstraße, wird ein Bußgeld von mindestens 20 Euro fällig. Dieses kann sogar noch höher ausfallen, wenn Sie dabei
- andere Verkehrsteilnehmer behindern: 25 Euro
- andere Verkehrsteilnehmer gefährden: 30 Euro
- einen Unfall verursachen: 35 Euro
Bußgeldkatalog Einbahnstraße: Parken in falscher Richtung
Da beides den Verkehrsfluss in der Einbahnstraße behindert und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, sieht der Bußgeldkatalog Einbahnstraße für das Parken entgegen der Fahrtrichtung ein Bußgeld von 15 Euro vor.
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