Kurz & knapp: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Die Straßenverkehrs-Ordnung beinhaltet in Teil 1 wichtige Regeln zum Verhalten im Straßenverkehr, z. B. zur Geschwindigkeit und zum Parken.
Teil 2 befasst sich mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, einschließlich Ampeln.
Der dritte Teil der StVO enthält unter anderem Bußgeldvorschriften.
Inhalt der StVO: Geschwindigkeit, Parken und Co.
Das Straßenverkehrsrecht hat im Leben aller Bürger der Bundesrepublik eine große Bedeutung. Immer dann, wenn Sie sich im öffentlichen Raum mit oder ohne Fahrzeug bewegen, müssen Sie eine Vielzahl von Regelungen beachten. Bereits im Kleinkindesalter lernen die meisten, wie eine korrekte Verhaltensweise im Straßenverkehr aussieht. Das bekannteste Regelwerk des deutschen Straßenverkehrsrechts ist vermutlich die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ob mit Fahrrad, zu Fuß oder mit einem Kraftfahrzeug – die StVO gilt immer.
Im Gesetzestext werden alle grundsätzlichen Verhaltensweisen von Fahrzeugen im Straßenverkehr geregelt. Dabei gliedert sich die Straßenverkehrs-Ordnung in drei Teilbereiche:
- Teil 1 – Allgemeine Verkehrsregeln: Von Paragraph 1 StVO (Grundregeln) bis Paragraph 35 StVO (Sonderrechte)
- Teil 2 – Zeichen und Verkehrseinrichtungen: Von Paragraph 36 StVO (Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten) bis Paragraph 43 StVO (Verkehrseinrichtungen)
- Teil 3 – Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften: Von Paragraph 44 StVO (Sachliche Zuständigkeit) bis Paragraph 54 StVO (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Inhalt dieses Ratgebers
Teil 1 der StVO: Verhalten im Straßenverkehr
Welche Geschwindigkeit ist für Kraftfahrzeuge erlaubt? Wie müssen Sie sich bei einem Fußgängerüberweg verhalten? Was gilt beim Halten, Überholen und Parken? Die StVO ist eines der umfassendsten Werke zur Organisation des Straßenverkehrs. Sie legt die Grundsätze der öffentlichen Mobilität der Fahrzeuge und Fußgänger fest und erschafft dadurch den rechtsstaatlichen Rahmen zur Bewertung von Verhaltensweisen von Kraftfahrern sowie Fußgängern im Verkehr.
Der Paragraph 1 der StVO gilt als Grundregel des Straßenverkehrsrechts. Alle anderen Regelungen stellen eigentlich nur eine detailreichere Ausgestaltung dar.
§ 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die folgenden Paragraphen beschreiben die Rechte und Pflichten eines jeden Teilnehmers des Straßenverkehrs zu verschiedenen Sachgebieten. Zu nennen sind beispielsweise:
- § 2 StVO: Rechtsfahrgebot, Vorfahrt von Schienenfahrzeugen und weitere Richtlinien zur Straßenbenutzung
- § 5 StVO: Festlegungen zum Überholen von Fahrzeugen
- § 8 StVO: Vorfahrt und Kreisverkehr
- § 22 StVO: Ladung und Ladungssicherung bei Fahrzeugen
- § 34 StVO: Regelungen zum Unfall, Verhaltensweisen, Pflicht zur Ersten Hilfe
Teil 2 der StVO: Verkehrszeichen
Der zweite Teil der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschreibt Schilder und besondere Zeichen, die den Verkehr regeln. Diese sind unterschieden in Richt-, Vorschrifts- und Gefahrenzeichen. Eine komplette Liste der Verkehrszeichen ist der StVO in den Anlagen 1 bis 4 beigefügt.
Beispiele für Verkehrszeichen:
- Gefahrenzeichen: Z. B. Gefahrenstelle, Steigung, Baustelle oder Lichtzeichenanlage gemäß StVO
- Vorschriftszeichen: Z. B.. Vorfahrt, Stop-Schild, Kreisverkehr oder Parkverbot gemäß StVO,
- Richtzeichen: Z. B. Autobahn, Parken, Ortstafel oder Verkehrsberuhigter Bereich gemäß StVO
- Verkehrseinrichtungen: Z. B. Leitpfosten, Richtungstafeln, Leitkegel oder Absperrtafeln gemäß StVO
Teil 3 der StVO: Durchführungs-, Bußgeld- und weitere Vorschriften, Anlage
Der dritte Abschnitt befasst sich mit Zuständigkeiten, Übergangsregelungen und Verstößen gegen die zuvor beschriebene Ordnung. Es wird zudem festgelegt, wann es sich bei einem Verstoß durch Fußgänger oder Fahrzeuge um eine Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. Diese werden gemäß Bußgeldkatalog geahndet. Darüber hinaus wird auch geregelt, unter welchen Umständen es zu Ausnahmegenehmigungen kommen kann. Außerdem ist hier die Anlage zu einzelnen Paragraphen zu finden.
Geschichte und Bedeutung der Straßenverkehrs-Ordnung
Eine deutsche Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es seit Mai 1934 – damals noch unter dem Namen “Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung”. Seitdem gab es verschiedene Neuerungen. Insbesondere die Verkehrszeichen wurden vielfach überarbeitet. Eine weitreichende Novellierung erfuhr die StVO im Jahr 1937. In der Bundesrepublik Deutschland galten die Regelungen bis 1971 weitgehend unverändert.
Nicht nur Deutschland hat eine Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen für Kraftfahrzeuge und Fußgänger unter diesem Namen. Zu einer europäischen Lösung konnten sich die EU-Länder bisher nicht hinreißen lassen. Daher müssen Urlauber sich auch weiterhin vor Reisebeginn mit den verschiedenen Regeln im Ausland auseinandersetzen.
Michaela meint
Sehr geehrte Damen und herren.sie sollten sich umgehend etwas einfallen lassen was das parken auf Mutter Kind Parkplatz betrifft. Es ist eine Frechheit was andere Leute ohne Kinder zu einem sagen wenn man ihn bittet wegzufahren. Das muss aufhören. Für jeden Blödsinn gibt es Bußgelder dies das etc. Nur dafür nicht. Macht euch Gedanken. Es wäre sehr hilfreich.
uwe meint
was ist mit Gleichberechtigung ? Wo bleibt der Vater-Kind Parkplatz ? ;-)
Ramona meint
M{chte gerne alle verkehrszeichen Kennenlernen lg