Kurz & knapp: Richtzeichen
Richtzeichen sind Hinweisschilder. Diese Verkehrszeichen dienen aber zugleich auch dazu, auf Gebote und Verbote hinzuweisen.
Häufig sind Richtzeichen blau und in rechteckiger Form, aber längst nicht in jedem Fall.
Richtzeichen können durch Zusatzzeichen modifiziert werden.
Schilder, nach denen Sie sich richten müssen
Manch ein Autofahrer scheint überfordert mit der Fülle und Formenvielfalt an Verkehrszeichen zu sein. In Deutschland gibt es ca. 20 Millionen Verkehrsschilder – im Durchschnitt steht also alle 28 Meter eine solche Verkehrstafel. Dazu kommen noch Straßenmarkierungen und Verkehrseinrichtungen wie Schranken und Ampeln.
Da verwundert es nicht, dass bei diesem Übermaß an Information durch die Zeichen sich bei einigen Autofahrern eine gewissen Betriebsblindheit einschleicht.
Gemäß § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) soll nur an solchen Stellen ein Verkehrszeichen stehen, wo dies auch wirklich notwendig ist. Dennoch wird häufig vom Schilderwald gesprochen. Leicht kann ein Straßenschild übersehen werden, doch das kann schwere Konsequenzen haben. Während Gefahrzeichen eher als Hinweis gelten, müssen Vorschriftzeichen beachtet werden. Einem Verstoß kann ein Bußgeld folgen. Bei Richtzeichen ist dies komplizierter.
Inhaltsverzeichnis
Richtzeichen können rein informativ sein, aber auch Gebots- bzw. Verbotscharakter haben. Das bedeutet, dass nicht immer eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn Sie ein Richtzeichen missachten, in manchen Fällen allerdings schon. Sie sollten also die Bedeutung der einzelnen Verkehrszeichen kennen. Die Richtzeichen sind im Abschnitt über die Beschilderung in der StVO geregelt.
Maßgebend ist in der StVO der § 42. Dort heißt es zu den Richtzeichen:
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Anders als Gefahrzeichen sind Richtzeichen weniger einheitlich gestaltet. Sie ausschließlich als rechteckige blaue Verkehrsschilder zu beschreiben, wäre zu stark vereinfacht, auch wenn dies eine häufige Form darstellt.
Beispiele für Richtzeichen
Richtzeichen sind vielfältig. Sie dienen als Hinweisschild aber auch als Gebots- bzw. Verbotsschild. Besonders typisch sind sie für Autobahnen. So zeigen beispielsweise die Zeichen 330.1 und 330.2 den Beginn und das Ende einer Autobahn an.
Auch Ausfahrtsschilder und Ankündigungstafeln auf Autobahnen sind Richtzeichen. Gleiches gilt für die orangen Wegweiser auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen. Die Verkehrsschilder für „Umleitung“, Straßennamenschilder, Touristische Hinweise und Ortstafeln gehören ebenfalls zur Gruppe der Richtzeichen.
Auch die Ausweisung von Flächen zum Parken durch ein blaues Schild mit weißem „P“ oder des Fußgängerüberwegs erfolgt per Richtzeichen. Dies gilt auch für das Verkehrsschild „Vorfahrtstraße“ (Zeichen 306) bzw. „Ende der Vorfahrtstraße“ (Zeichen 307). Beide Zeichen sind sogenannte Vorrangzeichen und stehen für ein Ge- bzw. Verbot – so auch das Zeichen 301 „Vorfahrt“, welches angibt, dass an der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung, Vorfahrt besteht. Zur Gruppe der Richtzeichen gehören ebenfalls Vorwegweiser (z. B. Zeichen 438 ) sowie die Kennzeichnung einer Kraftfahrtstraße (Zeichen 331.1).
Autobahn & Kraftfahrstraße | Bedeutung |
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330-1 - Autobahn | |
330-2 - Ende der Autobahn | |
331-1 - Kraftfahrstraße | |
331-2 - Ende der Kraftfahrstraße | |
333 - Ausfahrt von der Autobahn | |
406 - Knotenpunkte auf Autobahn | |
448 - Ausfahrtstafel | |
450 - Ankündigungsbake |
Vorfahrt | Bedeutung |
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301 - Vorfahrt | |
306 - Vorfahrtsstraße | |
307 - Ende der Vorfahrtsstraße | |
308 - Vorrang vor dem Gegenverkehr |
Pannen- und Unfallhilfe | Bedeutung |
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358 - Erste Hilfe | |
359 - Pannenhilfe | |
356 - Verkehrshelfer | |
363 - Polizei | |
328 - Nothalte-Pannenbucht |
Parken & Verkehrsberuhigter Bereich | Bedeutung |
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314 - Parken | |
315 - Parken auf Gehwegen | |
316 - Parken und Reisen | |
317 - Wanderparkplatz | |
325-1 - Beginn verkehrsberuhigter Bereich | |
325-2 - Ende verkehrsberuhigter Bereich |
Der verkehrsberuhigte Bereich
Vorrang gewährt auch das Verkehrsschild „Spielstraße“. In Straßenabschnitten, die mit dem blauen Zeichen für einen verkehrsberuhigten Bereich gekennzeichnet sind, haben Fußgänger Vorrang. Sie dürfen von Kraftfahrzeugen nicht gefährdet oder behindert werden. Außerdem herrscht Schrittgeschwindigkeit.
Umleitungen | Bedeutung |
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421 - Wegweiser für Lastkraftwagen | |
442 - Vorwegweiser | |
454 - Umleitungswegweiser | |
455 - Fortsetzung der Umleitung | |
457-1 - Umleitungsankündigung | |
457-2 - Ende Umleitung | |
458 - Vorwegweiser für Umleitungen | |
460 - Bedarfsumleitung | |
466 - Bedarfsumleitungstafel |
Weitere Richtzeichen | Bedeutung |
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327 - Tunnel | |
350 - Fußgängerüberweg | |
354 - Wasserschutzgebiet | |
355 - Fußgängerunterführung | |
357 - Sackgasse | |
392 - Zollstelle | |
393 - Informationstafel an Grenzübergangsstellen |
Strafen für das Nichtbeachten von Richtzeichen
Verkehrsschilder müssen beachtet werden – das gilt für Vorschriftzeichen wie für Richtzeichen. Einer Missachtung eines Richtzeichens, welches ein Gebot bzw. Verbot beschreibt, kann ein Bußgeldbescheid mit Bußgeld, Punkten oder sogar einem Fahrverbot folgen.
Fahren Sie beispielsweise mit 50 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich, erhalten Sie zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, zudem wird ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro fällig.
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