Kurz und Knapp: § 50 StVO – Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland ist Radfahren ebenso verboten wie die Benutzung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art. Das ist in der eigens für Helgoland eingeführten Sonderregelung in § 50 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgeschrieben.
Auf Grund der geringen Fläche der Insel ist Auto- und Fahrradfahren durch Paragraph 50 der StVO verboten. Auch wenn der Paragraph keine Ausnahmen vorsieht, gibt es sie, wenn auch nur für ausgewählte Berufsgruppen und Kinder.
Nein, die Überfahrt ist lediglich mit der Fähre von Cuxhaven-Döse aus möglich. Um die Fähre zu erreichen, können Sie aber das Auto nutzen und auf dem Helgolandparkplatz der Reederei parken. Beachten Sie aber, dass der Besucherparkplatz in Cuxhaven-Döse nicht Sturmflut-sicher ist.
Helgoland: Kfz und Fahrräder sind nicht erlaubt
Inhaltsverzeichnis
Die Insel Helgoland ist flach und mit ihren nur vier Quadratkilometern perfekt für eine Erkundungstour mit dem Rad. Radfahren ist auf der Insel jedoch durch entsprechende Gesetze untersagt, genauso wie Autofahren. Die Rechtsgrundlage dafür ist die StVO. In Paragraph 50 (Sonderregelung für die Insel Helgoland) heißt es eindeutig:
„Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.“
Grund für das Fahrrad- und Kfz-Verbot ist die Größe von Helgoland. Die Hauptinsel verfügt nur über einen Quadratkilometer, sodass fließender Verkehr hier nicht zu bewerkstelligen ist.
Zahlreiche Bereiche sind für Unbefugte ohnehin nicht betretbar, da die helgoländische Natur Brutplätze für zahlreiche Vogelarten zur Verfügung stellt. Auch die Kegelrobbe ist auf der Insel heimisch und soll nicht durch neugierige Touristen gestört werden.
Wie komme ich auf Helgoland von A nach B?
Wer nicht ausschließlich zu Fuß unterwegs sein möchte, muss auf der Insel kreativ denken. Ein Tretroller ist erlaubt und beschleunigt die Fortbewegung. Er ist nicht von Paragraph 50 StVO betroffen. Anders verhält es sich mit elektrisch betriebenen Gefährten: Segways und E-Scooter dürfen Sie auf der Insel nicht fahren.
Weitere Möglichkeiten, um auf der Insel mobil zu sein, sind die Börtebahn und das E-Taxi. Beide stehen auch Touristen zur Verfügung.
Wer auf Helgoland trotz § 50 StVO Auto und Fahrrad fahren darf
Helgoland ist keine reine Touristeninsel, auch hier leben Einheimische. Derzeit beträgt die Einwohnerzahl rund 1500 Menschen. Auf der Insel ansässige Personen können Ausnahmegenehmigungen erhalten. In der Urlaubssaison erhöht sich die Zahl der Personen auf der Insel. Etwa 3000 Touristen strömen pro Saison auf das überschaubare Eiland. Dementsprechend bedarf es einiger Sicherheits- und Rettungskräfte, die nicht nur zu Fuß oder mit dem Tretroller unterwegs sein können.
Trotz der Sonderregelung in § 50 StVO für Helgoland ist die Nutzung von Kraftfahrzeugen für folgende Berufs- und Personengruppen erlaubt:
- Körperlich eingeschränkte Personen dürfen Elektrorollstühle (bis 10 km/h) benutzen.
- Gehbehinderten ist die Nutzung von Elektromobilen gestattet.
- Verschiedene Berufsgruppen wie Feuerwehr, Katastrophenschutz, Ärzte und die Polizei sind ebenfalls vom Verbot ausgenommen.
Trotz § 50 StVO dürfen Kinder bis 14 Jahre die Straßen und Wege der Insel von Oktober bis April nutzen, um Radfahren zu lernen.
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