Achtung (Update vom 10.07.2020): Mittlerweile wurden die neuen Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen bundesweit formal ausgesetzt. Die meisten Bundesländer wollen nun vorerst wieder zum alten Bußgeldkatalog zurückkehren. Wie die Sprecherin des BMVI bestätigte, seien aufgrund eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Zitiergebot bei der 54. StVO-Änderungsverordnung “die Regelungen zu Fahrverboten in Artikel drei nichtig”.
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Alte Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Alte Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Wie viel Bußgeld kommt auf mich zu? Nutzen Sie den neuen Bußgeldrechner
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü.
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsüberschreitung
Da das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher ist, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts strenger geahndet als außerorts. Alle Bußgelder können Sie hier nachlesen.
Punkte in Flensburg werden außer- sowie innerorts ab einem Tempoverstoß von 21 km/h fällig. Ein Fahrverbot droht innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h, außerorts ab 26 km/h zu schnell.
Spezifische Informationen zum Geschwindigkeitsverstoß:
Zu schnell gefahren?
Inhalt dieses Ratgebers
Auf einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass das Geschwindigkeitsgefühl einem einen bösen Streich spielt und die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit auf Deutschlands Straßen. Laut einer Statistik des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2015 rund 2,7 Millionen Autofahrer geblitzt, die zu schnell gefahren sind.
Seit dem 1. Mai 2014 gilt offiziell das neue Fahreignungsregister (FAER), das das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Für Geschwindigkeitsübertretungen sieht der aktuelle Bußgeldkatalog hohe Bußgelder sowie ggf. die Ahndung mit Punkten und gar mit einem Fahrverbot über mehrere Monate vor. Letzteres wird insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts schneller verhängt. Mit welcher Strafe Sie für zu schnelles Fahren genau zu rechnen haben, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bei dem Erteilen von Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog zum Teil große Unterschiede zwischen Geschwindigkeitsübertretungen, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurden, vor und jenen, die außerhalb dieser stattgefunden haben. So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung .
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 680 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 21 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Strafen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie in Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 600 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen. Fahren Sie mehr als 26 km/h zu schnell, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Die entsprechenden Angaben können Sie ebenfalls der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegriffe:
Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Zu beachten ist, dass Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anzupassen haben.
So sollten Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis, ihre Geschwindigkeit diesen Wetterverhältnissen anpassen sowie langsamer und vorsichtiger als sonst fahren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffielen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Zwar sieht der Bußgeldkatalog seit der Einführung der StVO-Novelle bei Tempoverstößen von 26 km/h ohnehin ein einmonatiges Fahrverbot vor, die Wiederholungstäterregel bleibt jedoch zunächst einmal bestehen. Welche Auswirkungen sich daraus ergeben, bleibt abzuwarten.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverbot Sie bei anderweitigen Delikten in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit zu rechnen haben, können Sie im Folgenden einsehen:
Bußgeldtabelle: Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
Verstoß Punkte Bußgeld Fahrverbot
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) 0 20.- nein
Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst 1 100.-
120.- mit Gefährdung
145.- mit Sachbeschädigungnein
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand 1 80.- nein
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde 0 20.- nein
An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet 3 Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis
- mit Gefährdung 3 Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis
- dabei Personen verletzt 3 Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt 1 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich)
Geblitzt in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Neben dem Bußgeld wird dem Pkw-Fahrer zudem ein Aufbauseminar angeordnet.
Zu diesen Konsequenzen kommt es jedoch erst, wenn der Fahranfänger mehr als 20 km/h zu schnell fuhr.
Lohnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Kommt nun ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung ins Haus, kann es schon mal teuer werden. Aber nicht in jedem Fall sollte schnell nachgegeben werden. Gerade wenn eine Strafe für zu schnelles Fahren mehrere Punkte und ein Fahrverbot zur Folge hat. Hier können sich ein Einspruch und das Anfechten des Bußgeldes lohnen. In einem Test, der vom ZDF durchgeführt wurde und bei dem rund 15.000 Bußgeldbescheide geprüft wurden, stellte sich heraus, dass jeder dritte Bußgeldbescheid mangelhaft oder falsch war.
Ähnliches fand auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) heraus. So heißt es in einer Mitteilung des DAV zur Messtechnik für die Geschwindigkeitsüberschreitung:
„Messgeräte im Straßenverkehr sind hochkomplexe technische Geräte, mit allen Macken, die solche Geräte üblicherweise aufweisen. Dafür spricht allein der Umstand, dass regelmäßig neue Softwareupdates von den Herstellern geliefert werden. Auch Untersuchungen der Sachverständigen zeigen, dass Messgeräte falsch arbeiten können. Hinzu kommen Fehlerquellen durch falsche Bedienung. Unwidersprochen ist, dass es Fehlerquellen in polizeilichen Messverfahren immer wieder gibt.“
Nicht nur die geeichten Messgeräte können falsche Ergebnisse in km/h liefern, sondern auch derjenige, der das Gerät bedient, kann Fehler machen. Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden muss. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.
Risiko bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung findet sich unter den häufigsten Unfallursachen. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zu „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2012“ zeigt, dass Unfälle wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen die Hauptunfallursache darstellen. 179 von 6.587 Unfälle wegen nicht angepasster oder zu hoher Geschwindigkeit endeten gar tödlich. Das Leben von rund der Hälfte der Opfer fand so auf der Autobahn ein Ende.
Dabei ist nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung der Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch eine an die Wetterverhältnisse unangepasste Geschwindigkeit des Fahrers. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder und Punkte vor.
Vor diesem Hintergrund wird auch über ein generelles Tempolimit in Deutschland diskutiert. Denn in der Bundesrepublik gilt – anders als in den anderen europäischen Ländern – auf Autobahnen lediglich eine Richt- und keine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
Chris meint
Hallo zusammen
Ich wurde dieses Jahr 3 mal geblitzt einmal 26 zu schnell und einmal 16 dann wieder mit 29 zu schnell
Jetzt meine frage bin Lkw Fahrer und auf den Führerschein angewiesen
Besteht da ne Chance und das Fahrverbot zu umgehen oder wird es überhaupt zwingend ein Fahrverbot in diesem Fall
Lg Chris
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Chris,
wurden Sie in den letzten zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 kmh/h geblitzt, gelten Sie als Wiederholungstäter und ein Fahrverbot von einem Monat wird verhängt. Ob Sie dieses umgehen oder abmildern können, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Chris meint
Hallo zusammen,
ich habe wurde im März von der Polizei innerorts Gelasert in einer 50 er Zone mit 89 km… mit Toleranzabzug hatte ich 160 Euro strafe 2 punkte und 1 Monat den Lappen weg.
heute morgen auf dem weg zur Arbeit wurde ich dummerweise von mir wieder geblitzt aber Außer Orts in einer Baustelle.. 60 km waren erlaubt ich hatte 85 oder sogar 90km drauf.. Meine frage was bekomme ich? Zu dem das Auto ist auf meinen Vater angemeldet und beim ersten mal ging es direkt an mich weil die Polizei mich rausgezogen hat und jetzt das Foto in der Baustelle wird mein Vater informiert. was wird auf mich zukommen.
Danke für die Antwort euch ein schönes Wochenende
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Chris
Wenn Sie in einer Baustelle bei einer vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h mit 85 oder 90 km/h unterwegs waren und geblitzt wurden, dann können folgende Sanktionen je nach zu schnell gefahrenen km/h in Frage kommen:
außerorts 21 – 25 km/h zu schnell = 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
außerorts 26 – 30 km/ zu schnell = 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Bei Letzerem Fall droht Ihnen auch ein einmonatiges Fahrverbot, wenn Sie sich zwei mal innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr zu Schulden kommen lassen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
CHRISTIAN meint
Dazu kann ich nur folgendes sagen:
Jemand, der jeweils sooo viel zu schnell war, sollte m.E. mindestens 12 Monate den Führerschein abgeben müssen, denn Sie gehören nicht auf die Straße.
Gruß
Antonio meint
Hallo
Wurde mit 124 km/h (nach Toleranzabzug) auf der Autobahn mit Begrenzung 100 km/h geblitzt. Das war noch in der Probezeit. Bin jetzt aber aus der Probezeit draußen und hab erst heute diesen Brief bekommen. Aufbauseminar Ja, Nein? Verlängerung der Probezeit Ja, Nein?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Antonio
Wenn der Bußgeldbescheid noch nicht verjährt ist, dann ist davon auszugehen, dass Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Zur Verlängerung der Probezeit kommt es, wenn Sie sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße zu Schulden kommen lassen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Falk M. meint
Das stimmt nur halb, was hier geschildert wurde. Maßgeblich in die Rechtskräftigkeit des Bescheides. Lege ich also Einspruch ein und ziehe nach dem ich meine Probezeit beendet habe, meinen Einspruch wieder zurück, wird auch dann der Bescheid erst rechtskräftig und ich bin nicht mehr in der Probezeit.
Constantin meint
Hallo
Ich wurde letztes Jahr schon geblitzt mit 25-28 km/h zu schnell geblitzt. Hatte dann ein aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit. Nun wurde ich vor 2 Wochen mit 35kmh zu schnell geblitzt. Meine Frage ist nun wie die Strafe ausgeht.
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Constantin
In der Regel müssen Sie in dem geschilderten Fall damit rechnen, dass Ihnen eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen wird. Außerdem wird der Verstoß gemäß der im Bußgeldkatalog geltenden Sanktionen geahndet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tolga meint
Hallo
Ich wurde mit 24 km/h zu schnell geblitzt außerhalb geschlossener Ortschaft wollte mich einscheren und musste beschleunigen da 2 Autos neben mir gleich schnell gefahren sind dabei wurde ich geblitzt kann ich dagegen etwas tuen ? Ansonsten würde ich einen Unfall bauen
VG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tolga,
grundsätzlich können Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen. Wie erfolgreich dieses Vorgehen ist, können wir allerdings nicht einschätzen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thierry meint
Hallo,
Ich wurde in einer Baustelle mit 105 khm geblitzt wo die Zone 40 khm war bin in der Probezeit und es war das erste mal wo ich geblitzt wurde, welche Strafe kommt auf mich zu? (Brauche denn Führerschein für denn weg zur arbeit und co)
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Thierry,
welche Sanktionen für eine Geschwindigkeitsübertretung von rund 60 km/h drohen, hängt vor allem davon ab, ob sich der Verstoß innerorts oder außerorts ereignet hat. Diese können Sie anhand unserer Bußgeldtabellen zu Beginn dieses Ratgebers entnehmen. Zudem wird ein solche Überschreitung in der Probezeit als A-Verstoß gewertet, sodass die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar folgen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Manfred meint
Hallo Ihr Team von Bußgeldkatalog,
Bin auf der Autobahn geblitzt worden mit 56 Km/h zu schnell stehe bei 6 Punkten würde nach der neuen Regelung 8 Punkte haben. Was kann ich schon im Vorfeld machen um nicht meinen Führerschein abgeben zu müssen. Bin im Außendienst tätig und benötige mein Dienstwagen.
LG Manfred
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Manfred
Wenn auf Ihrem Punktekonto 8 Punkte eingetragen sind, dann kommt es in jedem Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Punkteabbau ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
– Die Redaktion
Kledi meint
Hallo,
Ich wurde auf eine Landstraße (also außerorts) mit 85 km/h geblitzt (nach Toleranz Abzug). Hier sind es nach Verkehrsschild 50 km/h erlaubt. Also 35 km/h zu schnell, und das ist am 25.10.2018 passiert.
Mein letzter Blitzer war am 11.10.2017 mit 42 km/h zu schnell auf der Autobahn, damals habe ich 2 Punkte, 160€ und 1 Monat Fahrverbot bekommen.
Meine Frage ist:
– bin ich in diesem Fall ein Wiederholungstäter?!
– was kann auf mich zukommen?!
Danke im Voraus!
Nööö meint
Fett Schwein gehabt würde ich sagen, knapp länger als ein Jahr her
Katharina meint
Ich musste meinen Führerschein für einen Monat abgeben, da ich 2 mal innerhalb eines Jahres zu schnell gefahren bin (beide Male 78 km/h nach Abzug der toleranzgrenze innerhalb geschlossener Ortschaften) was passiert wenn ich jetzt wieder geblitzt werde wegen zu schnellen Fahrens?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Katharina,
auch in diesem Fall drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Heiko meint
Bin in einer Baustelle auf der autobahn mit 100kmh geblitzt worden erlaubt waren statt 80 kmh wie ich annahm leider nur 60 kmh mit was kann ich da rechnen??
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Heiko,
die gesuchten Informationen finden Sie hier: Ratgeber Baustelle
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ly meint
Hallo,
wurde heute mit 70 oder 71 km/h innerorts ( 50 km/h ) geblitzt und bin noch in der Probezeit. Nach meiner Berechnung und meinem Wissen dürfte ich nur ein Bußgeld zahlen, denn es sind mit Toleranz 17 km/ h oder eben 18 km/ h die ich dann zu schnell war und müsste dann 30-35 € zahlen. Stimmt es oder nicht?
Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ly,
gemäß Ihren Angaben ist mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zu rechnen. Darüber hinaus fallen Bearbeitungsgebühren an.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Barbara meint
Ich habe eine Frage bzgl. Der Frist des Widerspruchs. Der Brief ja, heute 18.12. Bei mit an. Ich habe eine Woche Zeit zum Widerspruch. Unverschämter Weise ist der Brief auf 12.12. Datiert. Wie gehe ich nun a, sinnvollsten vor?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Barbara,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
David meint
Hallo ich wurde dieses Jahr im Oktober geblitzt außerorts mit 21 km/h zu schnell und vl auch jetzt am 4.12 innerorts vl mit 10 oder 20 km/ zu schnell muss ich meinen Führerschein jetzt abgeben weil irgendwo steht man kriegt Fahrverbot erst wen man innerhalb eines Jahres 2 mal geblitzt wird mit über oder 26 km/h zu schnell ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo David,
die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Heide S. meint
Guten Tag, mit flatterte gerade ein zeugefragebogen ins Haus. Bin 41 zu schnell gewesen, Beweissmittel Abstandsmessser und Video steht da drin. Wel he Möglichkeiten habe ich dem Fahrverbot aus dem Weg zu gehen, da ich das Auto beruflich brauche. Ich bin mit sicher, dass der Streckenabschnitt schlecht Beschildert sein musste, denn ich bin keine Raserin und achtenimmer drauf, dass ich das Limitbeinhalte. Hier war ich der Überzeugung, dass es kein Limit gab. Haben Sie einen Rat?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Heide,
unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Fahrverbot verhindern. Mehr dazu finden Sie hier: Ratgeber Fahrverbot umwandeln.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Heide S.
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, dass darf nur ein Rechtsanwalt, dem Sie sich mit den Details Ihres Falles anvertrauen können. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch sinnvoll und möglich ist.
– Die Redaktion
T.k meint
Hallo
Wie ist das wenn man innerorts, mit 60-65 kmh geblitzt wurde. Man aber schon 5 punkte hat und 2 mal fahr Verbot hatte? Und das letzte fahrverbot erst ca.8 Monate her ist LG.
Chris meint
Wie das ist?
…dann sollte man darüber nachdenken, ob man zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist!
Oliver meint
Guten Tag,
ich wurde 3 mal geblitzt innerhalb von 12 Monaten
1 26 kmh in Rechtskraft Februar oder März 2018
2 24 kmh Rechtskraft 21.12.18
3 24 kmh noch keine Rechtskraft
Muss ich hier mit einem Fahrverbot rechnen?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Information
Jens meint
Hallo Team von Bußgeldkatalog.de,
ich wurde gerade auf der Autobahn in einer 80er Zone mit ca. 119 Km/h geblitzt
während ich zwei LKW’s überholt habe.
Musste aufgrund des Überholvorgang natürlich die Geschwindigkeit erhöhen!
Meine Frage lohnt sich ein Widerspruch?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jens,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marvin meint
Hallo. Ich habe im August 2018 einen Blitzer auf der Autobahn mit 1 Punkt. Ich glaub bei erlaubten 60 km/h war ich etwas über 80 km/h. Nun bin ich wieder außerorts mit 32km/h zu schnell geblitzt worden. Das Foto ist meiner Meinung nach nicht sehr eindeutig. Droht mir eine erhöhte Strafe oder gar Fahrverbot als Wiederholungstäter?
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Marvin,
die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michael meint
Hallo
Bin innerhalb von 6minuten
auf 9km auf der autobahn geblitzt worden,beim ersten mal26km/h zu schnell,beim zweiten mal 22km/h zu schnell,
Zähle ich als wiederholungstäter und muss ich mit fahrverbot rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Michael,
damit die Regelung für Wiederholungstäter greift, muss der erste Tempoverstoß über 25 km/h bererits rechtskräftig sein.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Karl meint
Habe wg. 31 km/h in Zone 30 (innerorts) 2 Punkte eingetragen.
Wird das nach 2,5 oder 5 Jahren (besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit?) gelöscht?
VIELEN DANK!
MfG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Karl,
in diesem Fall ist von einer Verjährung nach 5 Jahren auszugehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Karl meint
Hatte ich schon befürchtet.
VIELEN DANK! (Insbesondere dass Ihr das sofort richtig verstanden habt, meinte natürlich 31km/h DRÜBER.)
MfG
Andy G. meint
Hallo,
ich bin auf der Autobahn Eingangs einer Baustelle bei vorgeschriebenen 80km/h mit 112km/h (Toleranz schon abgezogen) geblitzt worden. Ich habe jetzt einen Anhörungsbogen zum Bußgeldverfahren bekommen. Was erwartet mich da nun ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Andy,
die gesuchten Informationen finden Sie hier: Ratgeber Baustelle.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lisa meint
Hallo,
ich wurde mit 70kmh außerorts geblitzt. Ich habe zu dem Zeitpunkt kein Schild usw gesehen, es war dunkel und regnerisch, dadurch habe ich mich mehr auf die Straße konzentriert.
Jetzt, einige Tage später, habe ich herausgefunden das dort nicht 50 wie ich gedacht habe gilt, sondern 30, warum auch immer.
Ich bin noch in der Probezeit und wurde das erstes mal geblitzt.
Ich lese immer nur das es ein Unterschied zwischen außerorts und innerorts gibt, aber genau bin ich daraus nicht schlau geworden bezüglich der weiteren Maßnahmen während der Probezeit.
Was kommt auf mich zu ? Und kann ich etwas dagegen machen ?
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lisa,
der Unterschied zwischen außerorts und innerorts besteht in den verhängten Sanktionen, die für alle Autofahrer gelten, nicht nur für Fahranfänger.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h bringt außerorts ein Bußgeld von 120 Euro sowie einen Punkt ein. Innerorts wären dies schon 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Für den Fahranfänger ist nun zusätzlich entscheidend, ob der Verstoß ein A- oder B-Verstoß ist, denn dies entscheidet darüber, ob Probezeitmaßnahmen verhängt werden. Eine Ordnungswidrigkeit, für die es mindestens 2 Punkte und ein Fahrverbot gibt, ist immer ein A-Verstoß. Bei nur einem Punkt und ohne Fahrverbot kann es sich entweder um einen A- oder einen B-Verstoß handeln. Um dies zu klären, bedarf es eines Blicks in den bundesweiten Tatbestandskatalog.
In diesem Fall können Sie ihm entnehmen, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h außerorts einen A-Verstoß darstellt. Dies wird mit einer Verlängerung der Probezeit von 2 Jahren und einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar sanktioniert. Weitere Informationen zum A-Verstoß können Sie unserem Ratgeber entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.de/a-verstoss/
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Maria meint
Hallo zusammen,
ich habe eine Zeugenanhörung als Halter meines PKWs erhalten. Festgestellte Geschwindigkeit 71Kmh abzüglich Toleranz (50er Zone). Im Brief steht, ich käme als Fahrer nicht in Frage (Bild nicht erkennbar). Ist es sinnvoll die Aussage zu verweigern? Habe ich Chancen, dass ich wenigstens den Punkt nicht bekomme?
Dirk meint
Guten Abend, ist der Bussgeldktalog auf dem neusten Stand?? Ich bin auf der Autobahn in einer 80ger Zone, mit dem Blick auf dem digitalen Tacho beim Blitz 122kmh gefahren. Was droht mir??
Danke für die Antwort.
MfG Dirk
Berndt meint
Guten Abend. bin bei 142 laut Tacho geblitzt worden. hatte zusätzlich auf digital eingestellt. erlaubt waren 100 Autobahn mit Tempomat. wenn man 3 kmh toleranz abziehen würde wäre ich bei 139 kmh.bin ich da richtig? oder wäre es ein fahrverbot ab 141 kmh.
Stephan meint
Ich habe ein Fahrverbot von 1 Monat bekommen, da ich 2x in einem Jahr zu schnell war (1×27 km/h und 1×40 km/h). Am Fahrverbot kann man ja nicht rütteln, oder?
Was würde passieren, wenn ich jetzt innerhalb von einem Jahr nach dem letzten Delikt nochmal:
a) 21-25 km/h zu schnell fahre?
b) mehr als 25km/h zu schnell fahre?
c) mehr als 40km/h zu schnell fahre?
Chris meint
Es SOLLTE folgendes passieren:
Mindestens 6 Monate Entzug der Fahrerlaubnis und 2000.- Euro Bußgeld.
Warum?
Damit genügend Zeit ist, darüber Nachzudenken, warum man so oft zu schnell ist!
Alex meint
Wenn man 2 Wochen vor dem 28.4 .20 geblitzt wurde , welche Bußgeldkatalog bleibt dann aktuell ? Alt oder neu ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Alex,
in diesem Fall werden Sie nach dem alten Bußgeldkatalog sanktioniert.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Melissa meint
Hallo
wurde außerhalb geblitzt mit 27 km/h zu viel.
War jedoch bereits am 05.04.2020
Habe noch keinen Punkt bis jetzt und wurde noch nie geblitzt mit
soviel höherer Geschwindigkeit.
Droht mir ein Fahrverbot?
Larissa R. meint
Hallo ihr lieben,
Ich wurde heute auf der Autobahn in einer Baustelle geblitz. Vorgeschrieben war 80kmh bin aber 100 gefahren. Ich bin noch in der Probezeit. Womit muss ich Rechnen?
Danke im Vorraus für eure Hilfe!
Martin meint
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
die Nachricht, dass die Bestrafung bei 21 km/h Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit drastischer gehandhabt werden soll, hat mich sehr gefreut, denn in der 30er-Zone vor meinem Haus wird z. T. gerast wie auf einem Autobahnzubringer.
Die nächste Nachricht, dass dieser Beschluss wieder rückgängig gemacht werden soll, war für mich schockierend. Wer hat sich da beschwert? Welchen Einfluss hat derjenige? Ich hoffe, dass es keine Rücknahme der Neuerung geben wird. Die Raser müssen mit den richtigen Konsequenzen rechnen.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin
Lukas meint
Hallo ich wurde am 6.4. 2020 innerorts mit 76 kmh geblitzt. Es galt 50. Meine Fahrerlaubnis für B habe ich seit dem 3.4. 2018. Habe aber am 19.06.2018 BE gemacht. Bin ich jetzt noch in der Probezeit?
Enrico h. meint
Hallo zusammen,
Ich habe ein Bekannten der heute mit 160 circa außerorts geblitzt worden ist entweder war das 70 oder 100 Straße. Der hatte schonmal ein aufbausiminar und hat verlängerte Probezeit was könnte oder würde bei sowas passieren.
Danke im voraus
Enrico H.
Jochen meint
Bin in einem Dorf in einer 30 er Zone geblitzt worden. Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz 47 km/Std. Bekam schon verwundert einen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem ich aussagte, dass ich Verkehrsschild übersehen habe. Nach 7 Wochen bekam ich den Bußgeldbescheid über einen Gesamtbetrag von 98,50 EURO. Nach Bußgeldkatalog komme ich auf 70 EURO. Ist dieser Betrag richtig ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jochen,
in der Regel fallen zusätzlich zum Bußgeld noch Bearbeitungsgebühren (mindestens 25 €) sowie Auslagenkosten an (mindestens 3,50 €), die zusätzlich zu tragen sind.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andreas B. meint
Wie oft man in einem Jahr geblitzt wird sollte man immer noch in Relation zur gefahrenen strecken sehen, ist schon ein Unterschied ob man 3 mal im geblitzt wird und man 10000km oder 100000km jährlich fährt.
Ich würde es begrüssen wenn man lieber mal den einen oder anderen Rentner auf seine Fahreignung überprüft ist ja mittlerweile nicht mehr zu ertragen was da noch Auto fährt.
Paul meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Stützlast beim Anhängen eines Wohnanhängers an ein Auto. Ich möchte mit folgendem Gespann fahren.
Auto:
– Lada 4×4
– Stützlast gemäß Nr. 13 im Fahrzeugschein 60 Kg
– Stützlast gemäß Aufschrift auf der Anhängerkupplung 85 Kg
Anhänger:
– Hero Ranger mit einer max. Stützlast von 100 Kg
Nun meine Frage. Kann ich mit diesem Auto diesen Anhänger (gemäß StVZO und Einhaltung der rechtlichen Bedingungen) ziehen, wenn ich den Hero Ranger so belade und nachmesse, dass die (tatsächliche) Stützlast von 60 Kg nicht überschritten wird?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße
A. Paul
Klaus-Peter H. meint
Hallo, ich bin außer Orts geblitzt wurden,1 Punkt,die 2,5 Jahre sind auch rum,muß ich mich selber um die Löschung kümmern oder wird das von Flensburg “automatisch” erledigt. MfG Kl.-P.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Klaus-Peter,
die Löschung der Punkte erfolgt nach der Verjährungsfrist automatisch.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Inge Sch. meint
Hebt eine Markierung auf der Straße 50 km/h ein ca 100 Meter entferntes Schild 70 km/h auf oder gilt weiterhin die 70 km/h