Kurz & Knapp: Parkausweis
Es gibt verschiedene Arten vom Parkausweis: den herkömmlichen Anwohnerparkausweis, den blauen und den orangefarbenen Parkausweis. Die beiden letztgenannten können für Menschen mit Behinderung ausgestellt werden.
Der blaue und der orangefarbene Parkausweis unterscheiden sich vor allem in der Reichweite ihrer Gültigkeit: Der blaue Parkausweis ist international gültig, der orangefarbene nur in Deutschland.
Einen Parkausweis beantragen Sie beim Bürgeramt. Ein Anwohnerparkausweis ist dabei mit Kosten verbunden, während bei einem Parkausweis für Menschen mit Behinderung keine Gebühr in Rechnung gestellt wird.
Wer kann einen Parkausweis beantragen?
Inhaltsverzeichnis
Gerade in großen Städten ist oft nicht genug Parkraum für die Vielzahl an Fahrzeugen vorhanden. Durch Parkraumbewirtschaftung versuchen die Behörden dem Parksuchverkehr entgegenzuwirken. Wer in einer kostenpflichtigen Parkzone parken möchte, muss einen Parkschein ziehen und entsprechend dafür bezahlen.
Durch einen Parkausweis kann die Gebühr in der Regel umgangen werden. Allerdings wird ein solcher nur in aller Regel nur an Anwohner oder Menschen mit Behinderung ausgegeben. Auch Handwerker können einen Anspruch haben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Parkausweis beantragen zu können? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend über die unterschiedlichen Parkausweise für Menschen mit Behinderung, Anwohner und Handwerker.
Sinn und Zweck vom Anwohnerparkausweis
Bei der Verkehrsplanung in einzelnen Städten und Kommunen kommt der Parkraumbewirtschaftung eine wesentliche Rolle zu. Durch die kostenpflichtigen Parkflächen soll der Parksuchverkehr eingeschränkt werden, was unweigerlich zu weniger Lärm und Abgasen führt.
Ein weiterer Nebeneffekt soll die Entlastung von Anwohnern sein, die in der entsprechenden Parkzone eine Wohnung gemietet haben. Diese müssen nämlich nicht immer einen Parkschein als Parkausweis ziehen, sondern können einen Anwohnerparkausweis beim zuständigen Bürgeramt beantragen.
Wer hat Anspruch auf den Parkausweis für Anwohner?
Damit Sie einen Antrag auf den Parkausweis für Anwohner stellen können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur tatsächlich Berechtigte den Anwohnerparkausweis erhalten.
Zunächst müssen Sie natürlich innerhalb der beantragten Parkzone behördlich gemeldet sein. Auch das Kraftfahrzeug, für welches die Vignette ausgestellt werden soll, muss nachweislich dauerhaft genutzt werden. So soll vermieden werden, dass sich Anwohner durch den Parkausweis nur einen günstigen Dauerparkplatz besorgen wollen.
Letztendlich muss das Kraftfahrzeug, für welches Sie den Anwohnerparkausweis beantragen, auf Sie selbst zugelassen sein. Die Anmeldung eines Kfz vom Partner ist nicht möglich, wenn dieser nicht in der Parkzone behördlich gemeldet ist. Zudem können Sie immer nur einen Anwohnerparkausweis beantragen. Wer also mehrere Kfz nutzt, muss diese anderweitig abstellen.
Zudem ist es möglich, eine Gästevignette zu beantragen. Mit dieser können auch Gäste eines Anwohners kostenlos in der entsprechenden Parkzone parken. Dieser Parkausweis wird maximal für vier Wochen erteilt.
Was ist ein Handwerkerparkausweis?
Auch Handwerker und bestimmte technische Dienstleister können mit einer Ausnahmegenehmigung einen Parkausweis für bestimmte Parkzonen erhalten. Der Handwerkerparkausweis kann, anders als der Bewohnerparkausweis, für vier Fahrzeuge beantragt werden und ist bis zu zwei Jahre gültig. Allerdings ist dieses teurere als ein Anwohnerparkausweis: Für sechs Monate fällt in Berlin beispielsweise eine Gebühr von 130 Euro an.
Behindertenparkausweis für Menschen mit Handicap
Gerade für Menschen, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, kann ein Parkplatz sehr wichtig werden. Können die Betroffenen zu Fuß keine weiten Strecken zurücklegen, ist ein zentraler Parkplatz essentiell.
Daher schafft der Gesetzgeber für Menschen mit Handicap beim Parken einige Erleichterungen. Betroffene mit Behinderung können nämlich einen Anspruch auf einen Parkausweis haben. Es gibt sowohl einen blauen, als auch einen orangenen Parkausweis. Worin sich diese beiden genau unterscheiden, klären wir in den folgenden Abschnitten.
Folgende Sonderrechte beim Parken gelten mit einem blauen Behindertenparkausweis:
- Bis zu drei Stunden Parken im eingeschränkten Halteverbot.
- Parken über die zugalassene Zeit hinaus an Stellen, an denen das Parken durch das Verkehrszeichen 314 (Parkplatz Anfang) erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist.
- Mit dem Parkausweis für Menschen mit Behinderung dürfen Betroffene in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten parken.
- Anwohnerparkplätze können für bis zu drei Stunden genutzt werden.
- Ein Parkschein muss in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung nicht gezogen werden.
- Wenn der durchgehende Verkehr nicht behindert wird, darf in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
Blauer EU-Parkausweis
Seit dem 01.01.2001 ist die Kennzeichnung von Behindertenparkplätzen bei allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) einheitlich geregelt. Seither gibt es auch den blauen EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung.
Die entsprechenden Parkerleichterungen können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen gewährt werden.
Orangefarbener Parkausweis
Das Parken auf einem Behindertanparkplatz ist Auf mit einem orangenen Parkausweis nicht geparkt werden. Zudem besitzt dieser nur in Deutschland Gültigkeit, kann also nicht im Urlaub verwendet werden.
Dieser Parkausweis wird in aller Regel nur ausgestellt, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Ihr Grad der Behinderung liegt mindestens bei 60 und Sie leiden an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa.
- Sie benötigen einen künstlichen Darmausgang und eine künstliche Harnableitung. Zusätzlich muss derGdB bei mindestens 70 liegen.
- Schwerbehindertenausweis mit den gesundheitlichen Merkzeichen B (Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich) und G (erheblich gehbehindert) und Ihr GdB beträgt wenigstens 80 für Einschränkungen der Lendenwirbelsäule oder der unteren Gliedmaßen, soweit diese Einschränkungen Auswirkungen auf das Gehvermögen haben.
- In Ihrem Schwerbehindertenausweis befinden sich die gesundheitlichen Merkzeichen B und G und Ihr GdB beträgt mindestens 70 für Einschränkungen der Lendenwirbelsäule oder der unteren Gliedmaßen sowie mindestens 50 für Herzens- oder Atemwegserkrankungen.
Antrag auf einen Parkausweis stellen
Der Parkausweis für Anwohner muss beim zuständigen Bürgeramt beantragt werden. Für den Anwohnerparkausweis brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung vom Anwohnerparkausweis
- Nachweis der Kfz-Zulassung (Ablichtung der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil1)
- Nachweis der Meldeadresse durch Ablichtung beider Seiten des Personalausweises
Der Antrag kann per Post, online oder durch eine persönliche Vorsprache beim Bürgeramt gestellt werden. Wird dieser bewilligt, erhält der Betroffene eine entsprechende Parkvignette postalisch zugestellt.
Ein Parkausweis für Schwerbehinderte wird nicht beim Bürgeramt, sondern bei der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt beantragt. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefüllter Antrag (kann bei der zuständigen Behörde angefordert werden)
- Kopie vom Schwerbehindertenausweis
- Kopie vom Bescheid des Versorgungsamtes
- Kopie vom Personalausweis
- Lichtbild (nur für den EU-Parkausweis)
Änne K meint
23. Oktober 2023 at 16:48
Hallo. Ich habe einen Parkausweis für meinen Mann, der zu 100 % behindert und blind ist. Dieser Ausweis wurde ca. 2013 ausgestellt mit dem Vermerk „gültig bis UNBEFRISTET“. Nun habe ich nach einer Verwarnung die Antwort erhalten, dass alle unbefristeten Schwerbehindertenparkausweise keine Gültigkeit mehr haben, nur noch Gültigkeit bis max. 5 Jahren. Bei meinen Recherchen im Netz habe ich keinen derartigen Hinweis gefunden.
Stimmt diese Aussage, und wenn ja, wie soll man so etwas erfahren?
Danke für die Antwort.
Falcone meint
16. Oktober 2022 at 19:29
Guten Tag, meine Frage :
Was ist mit Schrebergärten Besitzer ? Die sind nicht angemeldet aber zahlen Steuer.
Müssen wir jedes Mal Ticket ziehen , wenn wir unser zu Laube kommen und bleiben.
z.B. für gießen , Rasenmähen usw. So ne Laube Pächter Mann e Xtra dafür das Kinder und Enkeln hier spielen und dich amüsieren dürfen.
Gibt’s da kein Rechtsprechung?
Sonst werden wir Klagen müssen.
Ludmila meint
20. August 2023 at 14:08
Hallo, mein Vater hat einen Schwerbehinderung von 100 dauerhaft, aber ohne Merkzeichen kann er auch einen Parkausweis beantragen, orange oder blau.
Vielen Dank
Edith K meint
10. August 2022 at 13:44
Hallo, heute hatte ich eine SEHR freundliche und kompetente Dame vom Bürgeramt Hohenzollerndamm am Telefon, die mir einen super schnellen Termin anbot, weil sie beim Antrag für den Parkausweis bemerkte, dass mein Personalausweis abgelaufen ist.
Herzlichen Dank für diesen tollen Service und die freundliche Beratung!!!
H ,Elke meint
19. Juli 2022 at 14:03
Guten Tag !!
Ich habe einen GdB von dauerhaft 80 mit Buchstaben G.Kann ich damit einen
blauen Parkausweis beantragen und bei welcher Behörde.Danke für ihre Antwort.
Ursula M. meint
6. Februar 2020 at 14:41
Sehr geehrte Damen und Herren,ich bin im Einzelhandel tätig und 80 Stunden im Monat beschäftigt.Mein Frage,für das Parken auf dem Berliner Platz,gibt es für Beschäftigte,einen Parkausweis?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!!!
Mit freundlichem Gruß
Ursula M.