Bußgeldkatalog: Parken auf dem Gehweg
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... länger als 1 Stunde | 70 € | 1 |
Kurz & knapp: Parken auf dem Gehweg
Auf dem Gehweg dürfen Fahrzeugführer weder halten noch parken, da dafür gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Fahrbahn vorgesehen ist.
Durch ein Verkehrsschild kann das Parken an bestimmten Stellen auf dem Gehweg erlaubt werden.
Das Parken auf dem Gehweg kann ein Verwarnungsgeld zur Folge haben. Dieses erhöht sich, wenn Sie länger dort parken oder andere dadurch behindert werden.
Video: Halten und Parken
Parken auf dem Bürgersteig: Ist das erlaubt?
Inhaltsverzeichnis
Gehören Sie als Verkehrsteilnehmer zum Fahrverkehr, müssen Sie die Fahrbahn benutzen. Auch das Parken ist nur auf dafür vorgesehenen Flächen und auf der Straße erlaubt. Die Benutzung des Gehwegs ist den Fußgängern vorbehalten.
Doch heißt das für Autofahrer, dass das Halten oder Parken auf dem Bürgersteig verboten ist? Was schreibt die StVO zum Parken auf dem Gehweg vor? Gibt es auch Ausnahmeregelungen, die das Gehweg-Parken erlauben? Droht ein Bußgeld, wenn Sie auf dem Bürgersteig parken oder halten? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Halten und Parken auf dem Gehweg laut StVO
Durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird das Parken auf dem Bürgersteig nicht ausdrücklich verboten. Trotzdem darf man auf dem Gehweg nicht parken, da sich dieses Verbot aus einigen anderen Vorschriften ableiten lässt. Für Fahrzeugführer besteht nämlich laut StVO die Pflicht, die Fahrbahn sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr zu nutzen. In der StVO wird geregelt, wo und wie lange Autofahrer an bestimmten Stellen auf der Straße parken oder halten dürfen. Der Gehweg wird dort nicht erwähnt.
Fahrzeugführern ist es übrigens auch untersagt, mit nur zwei Rädern, also quasi nur zur Hälfte auf dem Gehweg zu parken. Nicht nur für Autofahrer ist dies verboten, auch mit dem Motorrad ist das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt.
Wann ist es erlaubt, auf dem Bürgersteig zu parken?
Wo geparkt werden darf und wo nicht, wird in der Regel durch eine entsprechende Beschilderung oder auch durch eine Parkflächenmarkierung angezeigt. Wann das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, wird durch das Verkehrszeichen 315 ausgewiesen. Dieses erlaubt nämlich das Parken an bestimmten Stellen auf dem Gehweg.
Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt. Denn es ist zum einen nur für bestimmte Fahrzeuge erlaubt und zum anderen darf auch in bestimmten Fällen trotz des Vorhandenseins von Zeichen 315 das Fahrzeug an diesen Stellen nicht abgestellt werden. Folgende Vorschriften sind deshalb beim Parken auf dem Gehweg zu beachten:
- Wird das Parken auf dem Gehsteig durch das Verkehrszeichen 315 erlaubt, gilt dies nur für Fahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 2,8 Tonnen aufweisen.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug dennoch nicht dort abstellen, wo das Parken auf dem Fußweg durch das Zeichen 315 zugelassen ist, wenn dadurch wichtige Verschlüsse wie Schachtdeckel abgedeckt werden.
Was genau zeigt das Verkehrszeichen 315 an? Auf dem Verkehrsschild ist zu sehen, wie Sie Ihr Kfz auf dem Gehweg platzieren müssen. Hierbei kommen zwei Möglichkeiten infrage:
- Sie müssen das Fahrzeug vollständig, also mit vier Rädern, auf dem Gehsteig parken
- Das Kfz muss zur Hälfte, also nur mit zwei Rädern, auf dem Fußweg geparkt werden.
Achtung: Durch weiße Pfeile, die waagerecht auf dem Schild angeordnet sind, kann angezeigt werden, wo die Parkzone beginnt oder endet.
Bußgeld: Parken auf dem Gehweg
Wer ein Parkverbot missachtet, muss mit Sanktionen rechnen. Es wird beim Parken auf dem Gehweg aber kein Bußgeld, sondern nur ein Verwarngeld fällig. Auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Sie nicht befürchten. Allerdings kann sich das Verwarngeld erhöhen, wenn Sie beim Parken auf dem Fußweg andere Verkehrsteilnehmer behindern.
Parken Sie verbotswidrig auf dem Gehweg, kann das ein Verwarngeld von 20 Euro zur Folge haben. Beim Parken auf dem Gehweg mit Behinderung kann sich das Verwarngeld auf 30 Euro erhöhen. Gleiches gilt im Übrigen, wenn Sie länger als eine Stunde auf dem Gehweg parken.
Ist das Parken ganz oder halb auf dem Gehweg durch das Zeichen 315 zwar grundsätzlich erlaubt, das Abstellen des Fahrzeugs ist für Sie aber unzulässig, kann ein Verwarngeld von 10 Euro verhängt werden. Kommt es infolgedessen zu einer Behinderung, können 15 Euro verlangt werden. Bei mehr als drei Stunden, erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Aydogdu, B meint
24. Oktober 2022 at 16:53
Ich habe vor meiner privaten Garage geparkt. Meiner Meinung nach niemandem behindert und trotzdem eine Verwarnung von 55€ bekommen. Bitte um Überprüfung.
Mfg
B Aydogdu
Baumgarten meint
28. Oktober 2021 at 13:59
Darf ein Hauseigentümer, der Parkplätze auf seinem Grundstück hat, trotzdem den öffentlichen Parkplatz vor seinem Haus (dauerhaft) benutzen obwohl seine eigenen Parkplätze frei sind?
Er nimmt den anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit dort zu parken, obwohl der o.g. Hauseigentümer auf seinem Grundstück parken kann.
Susann meint
26. Juli 2019 at 23:06
Hallo, wie ist es denn aber bei wiederholtem Falschparken geregelt? Wenn an der gleichen Stelle schon einmal ein Knöllchen kassiert wurde und trotzdem wieder dort geparkt wird – mit welchen Strafen muss man dann rechnen?