Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeit überschritten?
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü.
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.
Punkte in Flensburg werden außer- sowie innerorts ab einem Tempoverstoß von 21 km/h fällig. Ein Fahrverbot droht in der Regel innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen.
Spezifische Informationen zum Geschwindigkeitsverstoß:
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Sind Sie zu schnell gefahren?
Inhalt dieses Ratgebers
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Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2015 rund 2,7 Millionen Autofahrer geblitzt, die zu schnell gefahren sind. Seit dem 1. Mai 2014 gilt offiziell das neue Fahreignungsregister (FAER), das das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung .
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Strafen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Fahren Sie mehr als 41 km/h zu schnell, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Die entsprechenden Angaben können Sie ebenfalls der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegriffe:
Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen.
So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit diesen Wetterverhältnissen anpassen und ggf. langsamer und noch sorgsamer fahren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
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Bußgeldtabelle: Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) |
Geblitzt in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu viel geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Der Fahranfänger muss zudem an einem kostenlosen Aufbauseminar teilnehmen.
Lohnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.
Risiko bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung findet sich unter den häufigsten Unfallursachen. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zu „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2012“ zeigt, dass Unfälle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn die Hauptunfallursache darstellt. 179 von 6.587 Unfälle wegen nicht angepasster oder zu hoher Geschwindigkeit endeten gar tödlich.
Dabei ist nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch eine an die Wetterverhältnisse unangepasste Geschwindigkeit. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder und Punkte vor.
Vor diesem Hintergrund wird auch über ein generelles Tempolimit in Deutschland diskutiert. Denn in der Bundesrepublik gilt – anders als in den anderen europäischen Ländern – auf einigen Abschnitten der Autobahnen lediglich eine Richt- und keine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
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Niko meint
Hallo,
ich wurde im April 2017 mit 59kmh in einer 50er Zone geblitzt und vor kurzem mit 64kmh in der 50er Zone. Bin noch 1 Jahr in der Probezeit?
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Werde ich den Führerschein verlieren oder ein Aufbauseminar machen müssen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Niko,
erst Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 21 km/h zählen zu den A-Verstößen, welche Aufbauseminar und ähnliches nach sich ziehen. Neben den Bußgeldern werden Sie wohl nichts zu befürchten haben. Dennoch: Da sich die beiden Verstöße relativ zeitnah beieinander befanden, ist es nicht vollständig ausgeschlossen, dass die Behörde etwas härter sanktioniert. Ein Führerscheinentzug bei derart geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen hingegen ist sehr unwahrscheinlich.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Igor meint
Bin mit 47kmh zu viel nach Toleranzabzug außerorts geblitzt worden. Erlaubt waren 80kmh. Habe 2 Punkte in Flensburg. Bußgeldbescheid beinhaltet nun 1 monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und 280 Euro Bussgeld und 28.50 euro auslagen. Laut Rechner sollten es aber nur 160 euro sein???Hatte jemand schon so einen fall?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Igor,
trotz aller Sorgfaltspflicht sind unsere Angaben zu Bußgeldern und Sanktionen immer ohne Gewähr. Die genaue Buße obliegt stets der auszustellenden Behörde. Es ist gut möglich, dass Sie aufgrund des früheren Vergehens als Wiederholungstäter eingestuft wurden – in solch einem Fall sind die Sanktionen entsprechend strenger.
Das Team von bussgeldkatalog.de
kamilla meint
Hallo,
ich bin heute auf der Autohbahn in einer baustelle geblitzt wurden erlaubt waren 60 km h und ich fuhr ungefähr 90..
ich bin ebenfalss in der probezeit
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Kamilla,
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit sind A-Verstöße. Bei mehr als 21 km/h zu viel, was in Ihrem Fall zutrifft, wird neben der regulären Sanktion (hier etwa ein Punkt und 80 Euro Bußgeld) die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Chris meint
Hallo, ich wurde mit 19km/h zuviel außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt. Laut Bußgeldkatalog beträgt 30€, aufgrund von Vorbelastungen wurde das Bußgeld auf 120€ erhöht. Ist das rechtens?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Chris,
je nach dem, was Ihre Vorbelastungen sind, ist das durchaus rechtens.
Das Team von bussgeldkatalog.de
vu meint
Hallo,
ich würde zweimal im Jahr geblitzt,
einmal 16 km/h zu schnell gefahren mit 15 euro Bussgeld.
beim zweiten mal 9 km/h imit 10- Bussgeld straftbar. Ich bin in der Zeit noch in Probezeit. Mein frage ist nun was trifft auf mich zu während den Probezeit noch?
Viel Dank
Vu
bussgeldkatalog.de meint
Hallo vu,
auf Sie trifft das gleiche Strafmaß zu wie auf andere Fahrer auch. Bei Fahranfängern werden ab 21 km/h zu viel weitere Sanktionen angeordnet; bei derart geringen Überschreitungen sollten Sie jedoch nichts weiter zu befürchten haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Martin meint
Hallo zusammen,
ich hatte noch nie einen Punkt oder sonstige „Vergehen“ im Straßenverkehr.
Letztes Jahr (2016) im März habe ich eine Verkehrskontrolle übersehen und bin nicht 60 km/h sondern 120 km/h gefahren.
Ich musste meinen Führerschein für 1 Monat abgeben und hab 2 Punkte bekommen.
Vor 2 Wochen bin ich auf einer Bundesstraße (120 km/h erlaubt) mit ca. 150 km/h geblitzt worden.
Das ist dieses Jahr, dass erste mal das ich geblitzt worden bin.
Jetzt ist meine Frage: Gilt hier die Regelung Wiederholungstäter? Muss ich jetzt wieder meinen Führerschein für 1 Monat abgeben oder gilt hier die Regel wenn man innnerhalb von 1 Jahr 2x 26 km/h zu schnell fährt. Komme ich mit dem blauen Auge davon, dass heißt 1 Punkt und 80 € Strafe?
Danke für Eure Hilfe
Gruß
Martin
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Martin,
die Regelung für Wiederholungstäter greift nur bei zwei Geschwindigkeitsverstößen von mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall. Daher drohen nur die regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Noah H. meint
Hallo,
Ich hätte eine Frage, und zwar wie es geregelt wird wenn man während der Probezeit öfter geblitzt wird, jedoch immer unter der 21er Grenze. Müsste man hier dann immer nur den jeweiligen Betrag für inner und außerorts bezahlen oder auch bei dem X-ten Male zum Aufbauseminar?
MfG
Noah
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Noah,
wenn es jedes mal unter der 21 km/h Grenze ist, bekommen sie grundsätzlich nur das Verwarnungsgeld. Kommt es allerdings regelmäßig vor, ist es möglich, dass Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen wird.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Holger meint
Hallo,
ich bin innerhalb 12 Monaten 2 Mal auf der Autobahn geblitzt worden, jeweils mit 21-25 kmh zuviel. Kann hier ein Fahrverbot verhängt werden, nachdem im Anhörungsschreiben noch kein Fahrverbot ausgesprochen wurde?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Holger,
die Wiederholungstäter-Regel ein, wenn Sie innerhalb eines Jahres mehrmals mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab jeweils 26 km/h erwischt werden. Dies führt zu einem Monat Fahrverbot. Doch auch bei mehreren geringeren Verstößen kann eine härtere Sanktion angeordnet werden, dies liegt dann im Ermessen der Behörde.
Das Team von bussgeldkatalog.de
AlAnRe meint
Hallo Bußgeldkatalogteam! wie sieht es mit den runden 30er Schilder aus bei denen unterhalb Mo – Fr 7.00-18.00 steht, an einem Kindergarten. Zählt das auch an Feiertagen z.b. Weihnachten Ostern etc? MFG Alanre
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
ja, das zählt auch an Feiertagen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sunny meint
Folgender Sachverhalt…Person A kein Führerschein..116 kmh gefahren…außerorts..zulässig waren 50 kmh…Person B (Fahrzeughalter) war auf Montage und hatte sein Pkw zu Hause gelassen. Person A hat ohne das Wissen von Person B den Zweitschlüssel an sich genommen und ist dann mit dem Pkw von Person B gefahren…wobei dann o.g. Situation entstanden ist. Meine Frage nun…wie soll man sich verhalten..Anhörungsbogen ausfüllen und abwarten oder besser gleich einen Anwalt nehmen? Danke für Antworten im voraus…
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sunny,
es gilt stets die Fahrerhaftung. Der Anhörungsbogen muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit von einem Anwalt beraten lassen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Andreas meint
Hallo
Ich habe einige fragen..
1.ich war in der Probezeit anfangs und habe ein mal den Führerschein3 Monate weg musste dann aufbauseminar machen habe ich alles gemacht dann wurde ich noch mal geblitzt wieder ein Monat weg und das letzte mal wieder geblitz 6 Monate weg so o
2. Jetzt habe ich keine Probezeit mehr und 8 Monate normal gefahren jetzt wurde ich gemessen und die haben mich an gehalten 50 war erlaubt ich hatte 91 drauf
3 . Ist es des gleich wie in der Probezeit oder anderes wenn mann meine Probezeit hat?
Ich hatte davor 6 Punkte und weiß nicht wie es ab läuft… ein mal wegen Handy am Steuer vor 2 Jahr eine mal wegen abgefahrener Reifen und wegen zu Schnell fahren..
Was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Andreas,
Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, empfiehlt es sich in Ihrem komplexen Fall, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Unbekannt meint
Hallo
Ich bin letztes Jahr im September in einer 70er Zone mit 26 zu viel geblitzt worden . Musste mit Gebühr 109,- plus 1 Punkt bezahlen
Im diesem Jahr wurde ich auf der Autobahn mit 35 kmh zu viel geblitzt.. den Bogen hatte ich schon ausgefüllt
Bin nicht mehr in der Probezeit was kommt auf mich hinzu ?!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Unbekannt,
Wenn Sie außerorts mit 35 km/h zu schnell geblitzt wurden, droht Ihnen laut Bußgeldkatalog in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 120€ sowie ein Punkt in Flensburg. Mit einem Fahrverbot müssen Sie im Allgemeinen dann rechnen, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen haben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Klaus meint
Blitzer innerorts ca. 7 m vor dem Ortsausgang positioniert mit Messpunkt ca. weitere 50 m in den Ort rein. (Richtlinie in Niedersachsen besagt: nicht unter 150 m Abstand vor oder nach geschwindigkeitsregulierenden Verkehrsschildern – Ausnahme bei Gefahrenstellen…) Gibt es offizielle Anforderungen an so eine Gefahrenstelle? Laut polizeilicher Unfallstatistik liegt dort kein Unfallschwerpunkt vor. Es befindet sich lediglich ein Haus direkt am Ortsausgang. Davor bereits ca. 50 m leere Flächen.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Klaus,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Justyna meint
Hallo ich heute im statt auf 30 gefahren 67 wi viel geld komen?! Das ist meine erste mall auf 8 jahre
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Justyna,
laut Ihren Angaben sind Sie innerorts 37 km/h zu schnell gefahren. Nach Abzug einer Toleranz sieht der Bußgeldkatalog in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mira meint
Hallo. Wenn ich bereits 2x ein Fahrverbot hatte (dieses Jahr – das zweite mal als erhöhte Strafe wg Wiederholung) und jetzt wieder mit 21 km/h außerorts geblitzt wurde – bekomme ich wieder ein Fahrverbot oder nicht, da ich unter den 25 km/h bin? Vielen Dank.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mira,
mit einem Fahrverbot ist gemäß Ihren Angaben in der Regel nicht zu rechnen, da die Geschwindigkeitsüberschreitung wengiger als 26 km/h beträgt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Pflaum meint
Guten Tag,
Meine Frau ist mit 44km/h zu schnell ausserhalb geschlossener Ortschaft geblitzt worden. Ist es möglich irgendwie das Fahrverbot durch eine höhere Strafe zu umgehen?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41-50 km/h droht in der Regel ein Monat Fahrverbot. Wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen, sollten Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Frank meint
Ich bin auf einer BAB (Berliner Stadtring B100) 37 Km/h zu schnell gefahren. Grundsätzlich sind 80 erlaubt, warum um 03:00 Uhr morgens bei allerbesten Straßenverhältnissen die Geschwindigkeit auf 60 gesetzt wird, ist mir ein Rätsel. Aber egal. Meine Frage ist eine andere: zählt das Befahren einer BAB nach BKat (hier Ziffer 11.3.6) tatsächlich zu „innerorts“? Wenn ja, liegt hier m. E. bei Bewertung des „Strafmaßes“ eine Unverhältnismäßigkeit vor gegenüber z. B. dem Befahren kleiner Straßen die „außerors“ liegen.
LG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Frank,
laut inem Urteil des Berliner Kammergerichts (Az.: 3 W S (B) 158/04) ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer innerstädtischen Autobahn als innerörtlicher Verstoß zu behandeln.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
BastianBastia meint
Wurde auf der Autobahn in einer Baustelle nachts gegen 2:00 morgens geblitzt. 40 waren erlaubt und mit 80 wurde ich ca. Geblitzt.meiner Meinung nach waren aber 60 erlaubt. Was kann da auf mich zukommen. LG Bastian
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
das kommt darauf an, um wie viel Sie die Höchstgeschwindigkeit letztendlich überschritten haben. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h droht in der Regel ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Bei 20 km/h zu viel wird lediglich ein Verwarngeld von 30 Euro verhängt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Juliane meint
Hallo liebes Bußgeldteam, was passiert wenn man zweimal an der selben Stelle geblitzt wurde am selben Tag, quasi einmal auf der Hinfahrt und einmal auf der Rückfahrt. Es handelt sich um einen Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften. Hierfür gab es zwei Bescheide, ein Bescheid mit einem Bußgeld von 20 € für 15 km/h auf der Hinfahrt zu viel, und einen Bescheid mit einer Anhörungsseite mit 24 km/h zu viel. Was bedeutet die Anhörungsseite, welche Folgen können enstehen?
Juliane
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Juliane,
auf dem Anhörungsbogen können Sie sich zu dem Verstoß äußern. Das macht beispielsweise Sinn, wenn Sie selbst nicht gefahren sind. Dann werden Sie nämlich nicht für den Verstoß belangt. Den Anhörungsbogen müssen Sie nicht zwingend ausfüllen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Luca meint
Hallo ! Wurde grad gelasert und aus dem verkehr gezogen innerorts !
Geblitz Wurde ich mit Abzügen 88 Km/h Erlaubt war 50Km/h
Bin in der Probezeit ! Mit was kann ich Rechnen ?!!??!?!?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Luca,
der erste A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit und zum Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jordan meint
Hello,
I was going 25km/h over outside a built-up area and received 95 Euro fine and 1 point. The date on the penalty notice is November 30, 2017. I received this today March 27, 2018. Does it expire if not received within 6 months? or is this not true.
bussgeldkatalog.de meint
Hello Jordan,
the limitation of action is very difficult, particularly the suspension of the period of limitation. Please contact a lawyer.
The Team of bussgeldkatalog.de
Detlef meint
Hallo, ich bin in 08.2017 auf der Autobahn mit 26 über 100 geblitzt worden und habe EUR 80,00 bezahlt und 1 Punkt gewonnen. Jetzt in 03.2018 wieder auf einer Autobahn mit 29 über 100. Damit gelte ich wohl als Wiederholungstäter.
Was heißt denn nun, dass ich „mit einem Fahrverbot rechnen muss“? Wie wird das entschieden und wer entscheidet das? Wie sind da die Kriterien? Wann wird ein Fahrverbot verhängt, wann nicht? Ich habe den Führerschein seit fast 40 Jahren und dieses sind meine ersten Punkte. Hilft mir das?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden, gelten Sie als Wiederholungstäter und erhalten Sie einen Monat Fahrverbot.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
B. meint
Hallo
Zahlen Berufskraftfahrer mehr?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
höhere Bußgelder für Berufsfahrer sind in der Regel nicht vorgesehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rainer meint
Hier meine Frage: Ich habe meinen Führerschein (CE) seit1968 bin 70 Jahre fahre noch im Fernverkehr was ist wenn ich diesen wegen erfüllung der 8 Punkte in Flensburg abgeben müßte wegen Geschwindigkeitsüberschreidungen ca. 1/2 Jahr ich möchte ihn aber wieder haben nach erfolgreichen
MPU bekomme ich da meinen alten Führerschein wieder oder einen mit neuen Ausstellungsdatum.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Rainer,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Führerscheinstelle.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Abdi meint
Hallo
Ich wurde mit mein Sprinter und Anhänger von der Polizei angehalten
Er sagte ich hatte 115 gefahren obwohl ich nur 80 fahren durfte
Er sagte mit einen Punkt muss ich aufjedenfall rechnen
Was kommt noch auf mich zu ?
Vielen Dank im voraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
Sind Sie mit einem Anhänger zu schnell gefahren, müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 95 Euro rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lisa meint
Ich habe mein Auto verliehen und der jenige wurde geblitzt mit 25km zu schnell mit Abzug 22km zu schnell.. wenn ich Einspruch einlege das ich nicht gefahren bin was passiert dann ? Muss ich den Fahrer bekannt geben ? Werde ich bestraft wenn ich es nicht tue ? Wie sieht es da aus ?
LG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
wenn Sie den eigentlichen Fahrer benennen, wird sich die Behörde an diesen wenden und Sie müssen mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen. Wenn Sie allerdings keine Angaben machen und nicht zur Fahreridentifizierung beitragen, kann Ihnen das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Toni meint
Wurde in der Probezeit schon geblitzt musste zum aufbauseminar+ Probezeit Verlängerung, jetzt knapp 2 Jahre später wieder geblitzt 60 Zone mit 83.. was würde auf mich zukommen ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung führt zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alisa K. meint
Was passiert wenn man jeweils 20 km/h zu schnell gefahren ist innerhalb von 2 wochen in der Probezeit. Einmal außerorts bei Orange über die Ampel und einmal innerorts in der 30ger Zone…..
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Alisa,
bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 21 km/h ist in der Probezeit in der Regel nur das Bußgeld zu zahlen. Ein A-Verstoß droht erst ab mehr als 20 km/h. Allerdings kann Ihnen bei wiedderholten Verstößen ggf. auch Beharrlichkeit vorgeworfen werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Paul.K meint
Hallo,
wurde mit dem Auto meines Vaters Außerorts geblitzt. War nach Toleranzabzug 23 Km/h zu schnell. Was passiert jetzt und ist es möglich das dies mein Vater auf sich nehmen kann? Befinde mich nämlich in der Probezeit.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Paul,
nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält in der Regel der Fahrzeughalter entweder zuerst einen Anhörungsbogen, durch den er sich zum Tatvorwurf äußern kann, oder gleich den Bußgeldbescheid. Geht die Bußgeldstelle davon aus, dass der Halter nicht der Fahrer ist, wird hingegen ein Zeugenfragebogen versandt.
Grundsätzlich müssen Sie sich zu möglichen Vorwürfen nicht äußern oder selbst belasten. Denn hier gilt das Zeugnisverweigerungsrecht. Allerdings sollten Sie von Falschaussagen Anstand nehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Melli meint
Hallo
Ich wurde Montag auf der Autobahn geblitzt. 60 war an der Stelle (Wechsel Schnellstraße – Autobahn). Ich weiß leider nicht wie schnell ich war. Da werde ich warten müssen. Befürchte aber, dass es auch gut ca 100 gewesen sein können.
Ab wann wird einem Vorsatz unterstellt? Denn dann. Sind die Strafen ja noch höher habe ich gehört.
Gibt es beim 1. Geschwindigkeitsverstoß der überhaupt einen Punkt oder mehr bedeutet auch gleich ein Fahrverbot?
Bisher 1 laufenden Punkt wh halten eines Handys während der Fahrt.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Melli,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Bezüglich der Frage nach dem Vorsatz besteht keine Einigung – das OLG Hamm entschied vor einigen Jahren in einem Urteil, dass von 40 % über der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit ausgegangen werden kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Mehmet meint
Hallo Leute ich bin bei denn Schnellstraße
(70)Zone 110 gefahren weiß jemand was da raus kommt?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mehmet,
dies kann ein Bußgeld, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen, wie Sie der Tabelle entnehmen können.
Bussgeldkatalog.de
Erik meint
Wurde in einem Monat drei mal geblitzt einmal mit 17km/h zu viel. Einmal mit 26km/h und einmal mit 30km/h zu viel alle blitzer waren außerorts.
Mit welcher strafe kann ich rechnen?
Bzw bekomme ich einen monat fahrverbot wegen der wiederholtat?
Mit freundlichen Grüßen
Weber
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Erik,
welche Sanktionen Sie erwarten, lässt sich nicht pauschal sagen. Wie Sie selbst schon vermutet haben, gelten Sie als Wiederholungstäter, da Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurden. Bei Wiederholungstätern hat die zuständige Behörde einen größeren Ermessensspielraum, um die Strafe festzusetzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
G. meint
Hallo, ein amerikanischer Freund ist mit meinem PKW 31kmh zu schnell gefahren ausserorts, und lebt nicht mehr hier.
Wenn ich ihn angebe, bekommt er das nächste Mal bei der Einreise Probleme?
Danke sehr für die Auskunft!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
ob mögliche Probleme bei der erneuten Einreise auftreten können, können wir pauschal nicht einschätzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Usman meint
Ich war zum Arbeit weg.Die Geschwindigkeit erlaubt
war 30 Kilometer, 30 zone .
Der war ein mann und macht er Einstellung für kamara.ich war am 32 geblitzt. Bekomme ich Mahnung oder nicht .
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Usman,
bei einer Geschwindigkeitsmessung wird in der Regel immer eine Toleranz abgezogen. Diese liegt in der Regel bei 3 km/h. Ein Bußgeld wäre demnach in der Regel eher unwahrschienlich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tim meint
Hallo Bussgeldkatalog,
ich bin im Frühjahr ´18 innerorts 21 km/h zu schnell gefahren. Ich bezahlte das Bussgeld und bekam 1 Punkt in Flensburg. Jetzt wurde ich ausserorts von einer Streife mit 23 km/h zu schnell per Video gefilmt. Bussgeldbescheid liegt jetzt vor.
Muss ich ein Fahrverbot fürchten, wenn ich den Bussgeldbescheid akzeptiere?
Danke im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tim
Ein Fahrverbot wegen einer Wiederholungstat kann laut geltendem Bußgeldkatalog ausgesprochen werden, wenn Sie zwei mal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr zu schnell unterwegs gewesen sind.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Markus B. meint
Hallo,
ich wurde am 05.06.18 mit 26 km/h zuviel auf der Autobahn in einer 100er Zone geblitzt. Danach wurde ich am 09.06.18 ebenfalls in einer 100er Zone mit 38 km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt. Lt. Bußgeldkatalog sind das ja 2 Verstöße in einem Jahr, was ein Fahverbot von einem Monat nach sich zieht. In diesem Fall ist es aber so, dass von der ersten Überschreitung noch kein Bußgeldbescheid sondern nur der Zeugenfragebogen vorliegt. Nun ist meine Frage, ob ich bereits ein „Wiedeholungstäter“ im Sinne des Bußgeldkataloges bin und ein Fahrverbot erhalte, oder nicht, weil noch kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt und das „Jahr“ noch nicht begonnen hat?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Markus,
Ihre Annahme ist richtig. Sie gelten unter diesen Umständen noch nicht als Wiederholungstäter.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nina meint
Hallo,
Ich wurde zum 2. mal in der Probezeit mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt. Das erste mal war vor paar Jahren da war ich 23 km/h zu schnell. Und hatte dann ein Aufbauseminar. Und natürlich 2 Jahre Probezeit Verlängerung. Die würde dieses Jahr enden. Aber leider ist es noch nicht soweit. Jetzt wurde ich mit 34 km/h ausenorts zu schnell geblitzt. 80 Zone …. Was kommt nun auf mich zu ?
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Nina,
bei einem ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit werden Ihnen eine Verwarnung und eine Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Zusätzlich kommen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nina meint
Ich wurde in der Probezeit Verlängerung mit 34km/h zu schnell ausenorts geblitzt. (80zone). Wäre dieses Jahr fertig mit der Probezeit. Mein erstes Mal war vor ca 2 Jahren mit 23 km/h Zuviel. Und hatte deshalb ein Aufbau Seminar. Was passiert jetzt ? Mit was muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Nina,
auf einen ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit folgt eine Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Weitere Proezeitmaßnahmen folgen erst bei einem weiteren schwerwiegenden Verstoß. Daher müssen Sie lediglich mit dem entsprechenden Bußgeld von 120€ und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mark meint
Wenn ich in der Probezeit außerort unter 20km/h zu schnell war is das dann ein B-Verstoß oder garnichts?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mark,
in der Regel wirkt sich ein Tempoverstoß unter 20 km/h nicht auf die Probezeit aus.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nina meint
Hallo!
Ich wurde innerhalb eines Jahres jetzt das 2.mal mit 27kmh zu schnell außerhalb geschlossener.Ortschaften geblitzt. (Beides in einer 70er Zone auf einer Bundesstr.)
Was passiert jetzt? Muss ich meinen Führerschein abgeben oder habe ich eine Möglichkeit die Geldstrafe zu erhöhen?? Danke
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Nina,
Sie werden zum einen für Ihre zweite Geschwindigkeitsübertretung sanktioniert, wofür normalerweise ein Punkt und 80 Euro Bußgeld anfallen. Da Sie jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit als Wiederholungstäter eingestuft werden – dies ist bei zwei Mal im Jahr mit min. 26 km/h zu viel der Fall – kann die Sanktion strenger ausfallen. Ob Sie ein Fahrverbot erhalten, können wir nicht vorhersagen, ausgeschlossen ist es nicht. Ein Fahrverbot durch eine höhere Geldstrafe zu umgehen, wird nur in den allerseltensten Fällen gewährt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Max meint
Ich habe letzte jahr 2 punkte abgezogen bekommen (rote Ampel),jetz würde ich wegen 73 km innerort geblitzt (50).Muss ich mit Fahrverbot rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Max,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da wir Ihre genauen Umstände nicht kennen und dies auch von der bearbeitenden Stelle abhängt. Ein Fahrverbot ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Simom meint
Hallo,
Ich habe mit 160kmh auf der Autobahn in einer 100er zone geblitzt.
Was kann ich bekommen?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Simom,
für diese Geschwindigkeitsübertretung werden im Regelfall zwei Punkte, 240 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Marcel Z. meint
-Dezember 2017: 28Km/h zu schnell nach Abzug der Toleranz mit dem KFZ.
-Juli 2018: 21 Km/h zu schnell nach Abzug der Toleranz mit dem Motorrad Beide Fälle innerorts muss ich mit Fahrverbot rechnen wegen Wiederholungstäter oder muss ich mich auf ein teureres Busgeld einstellen oder ziehen die da eher knallhart durch?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Marcel Z.,
als Wiederholungstäter gilt im Regelfall, wer innerhalb eines Jahres mit min. 26 km/h zu viel unterwegs war. Das bedeutet, dass Sie wahrscheinlich nicht als Wiederholungstäter gelten. Ob Sie dennoch ein Fahrverbot erhalten, ist nicht ausgeschlossen und kann von uns nicht sicher eingeschätzt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Frieder meint
Hallo,eine Frage: Wie lange hat die Bußgeldstelle Zeit ein Verwarnungsgeld bei 13 km/h über zulässige Höchstgeschwindigkeitsgrenze (innerorts) auszusprechen?
Am 28.6.18 wurde das Vergehen mir vorgeworfen und am 27.7.18 bekam ich die schriftliche Verwarnung per Post!
Danke Frieder
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Frieder,
in der Regel ist mit einer Verjährungsfrist von drei Monaten zu rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Basti meint
Hallo Bußgeldkatalog ich würde in einem Tag drei mal geblitzt auf den selben Strecke 2 mal in 1mal auf Autobahn :erste Blitzer statt 80km/h mit 130km/h gefahren 1 km weite 2 Blitzer statt 80km/h mit 90km/h gefahren Innerorts.und dass 3 Blitze statt 100km/h mit 135km/h auf Autobahn was erwartet mich wie lange Fahrverbot
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Basti,
welche Sanktionen Ihnen gemäß Bußgeldkatalog drohen, können Sie anhand der Bußgeldtabellen oder mithilfe des Bußgeldrechners in diesem Ratgeber ermitteln.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dieter meint
Hallo,ich war gestern mit Pkw mit Anhänger mit 130 auf der Autobahn unterwegs und wurde von einem Polizisten der privat unterwegs war,angezeigt.was kann da jetzt kommen? Der Ahg hat eine 80 iger zulassung.Mfg Dieter.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dieter,
in diesem Fall ist mit einem Tempoverstoß von 50 km/h zu rechnen. Der Bußgeldverstoß sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 240 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot
vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
MichaEl meint
Hallo ich hatte vor 9 Monaten 1 Monat Fahrverbot wegen zweimal zu schnell innerhalb einen Jahres über 26kmh.
Jetzt bin ich innerhalb von 3wochen 3mal definitiv unter 19kmh zu schnell geblitzt worden!
Droht hierbei Fahrverbot ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Michael,
als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Bei unter 26 km/h werden die üblichen Sanktionen verhängt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
CePunkt meint
Ich habe heute den 2. Anhörungsbogen bekommen, nachdem ich innerhalb von zwei Wochen 1x mit 20 kmh/Autobahn und dann 25 kmh/innerorts zu schnell war. Nun traue ich mich nicht, den 2. Bescheid zuzugeben, weil ich gar nicht weiß, was mir dann blüht. Warum steht das nicht auf dem Bescheid? Nachher bereue ich es, dass ich es nicht vorher vom Anwalt habe prüfen lassen.
Was wird denn an Strafe auf mich zukommen??
Vorab schon mal Danke!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
welche Sanktionen Ihnen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung drohen, können Sie mithilfe unserer Bußgeldtabellen zu Beginn dieses Ratgebers ablesen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Musa a. meint
Ich bin zwei mal außerorts geblitzt worden. Einmal war 50kmh ich bin 75kmh gefahren. Und einmal 100kmh ich bin 135 gefahren und das alles in eine Woche. Ich bin immer noch im probezeit was passiert eigentlich?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Musa a.,
hier können Sie sich zur Probezeit informieren: https://www.bussgeldkatalog.de/probezeit/.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Yakup meint
Hallo zusammen,
Wurde per videonachweis geblitzt habe meinen Strafzettel jetzt nach hause geschickt bekommen. nach Toleranzabzug 38kmh ausserorts zu viel es steht drinn das ich 120€ geldstrafe bekomme und 1Monat fahrverbot.
Sollt ich das akzeptieren oder einen einspruch einlegen?
Mit freundlichen Grüßen
Yakup
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Yakup,
zu den Erfolgsaussichten kann Sie ein Anwalt beraten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de