Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeit überschritten?
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü.
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.
Punkte in Flensburg werden außer- sowie innerorts ab einem Tempoverstoß von 21 km/h fällig. Ein Fahrverbot droht in der Regel innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen.
Spezifische Informationen zum Geschwindigkeitsverstoß:
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Sind Sie zu schnell gefahren?
Inhalt dieses Ratgebers
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Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2015 rund 2,7 Millionen Autofahrer geblitzt, die zu schnell gefahren sind. Seit dem 1. Mai 2014 gilt offiziell das neue Fahreignungsregister (FAER), das das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung .
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Strafen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Fahren Sie mehr als 41 km/h zu schnell, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Die entsprechenden Angaben können Sie ebenfalls der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegriffe:
Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen.
So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit diesen Wetterverhältnissen anpassen und ggf. langsamer und noch sorgsamer fahren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
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Bußgeldtabelle: Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) |
Geblitzt in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu viel geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Der Fahranfänger muss zudem an einem kostenlosen Aufbauseminar teilnehmen.
Lohnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.
Risiko bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung findet sich unter den häufigsten Unfallursachen. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zu „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2012“ zeigt, dass Unfälle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn die Hauptunfallursache darstellt. 179 von 6.587 Unfälle wegen nicht angepasster oder zu hoher Geschwindigkeit endeten gar tödlich.
Dabei ist nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch eine an die Wetterverhältnisse unangepasste Geschwindigkeit. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder und Punkte vor.
Vor diesem Hintergrund wird auch über ein generelles Tempolimit in Deutschland diskutiert. Denn in der Bundesrepublik gilt – anders als in den anderen europäischen Ländern – auf einigen Abschnitten der Autobahnen lediglich eine Richt- und keine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
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Klaus M. meint
21 km zu schnell was gibt das außerhalb geschlossener Ortschaft
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Klaus,
für 21 km/h zu schnell außerhalb einer geschlossenen Ortschaft gibt es 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Bussgeldkatalog.de
Can meint
Hallo,
mein Vater ist auch um 21km/h außerhalb geschlosserner Ortschaften zu schnell gefahren und hat zusätlich eine Gebühr von 25,00 € und Auslagen von 3,50 € zu tragen. Ist das normal ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Can,
wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, müssen auch die dafür anfallenden Gebühren bezahlt werden.
bussgeldkatalog.de
niklas meint
Hallo Klaus,
Kannst du nicht lesen?
dennis meint
Hallo wurde mit 50 kmh wohl geblitzt. Allerdings bin ich mir sicher, dass vorher keine Begrenzung der Geschwindigkeit auf der Autobahn war. erst kurz nachdem ich geblitzt wurde ca 100 Meter began meines erachtens die 80er Zone vorher wie gesagt kein Schild weit und breit.ich hatte 135 ca.
Kann ich was dagegen tun wenn die behaupten es wäre schon die 80er Zone? Gruß
bussgeldkatalog.de meint
Hallo dennis,
Sie haben immer die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dann können Sie auf den von Ihnen vorgebrachten Grund eingehen. Im Zweifel werden Sie dies nachweisen müssen. Am besten nehmen Sie sich einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie hierbei unterstützt.
bussgeldkatalog.de
Pascal V meint
Bin auf der Autobahn bei 80 mit 120 in einem tunnel geblitzt worden. Wie ich gelesen habe muss ich erst ab 41 kmh mit einem Fahrverbot rechnen. Stimmt das?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Pascal,
richtig, Sie müssen allerdings mit einem Bußgeld von 120€ rechnen und einem Punkt in Flensburg.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Christian meint
gibt es mehr als einen monat fahrverbot wenn man erst 29 zu schnell ausserorts und dann 42 zu schnell innerorts war?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Christian,
wenn zwischen beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen weniger als 12 Monate liegen, müssen Sie mit zwei Monaten Fahrverbot rechnen. Ein Monat reguläre Strafe und ein Monat zusätzliche Strafe, da Sie beide Male mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sind, sind wahrscheinlich.
Bussgeldkatalog.de
Thomas meint
Hallo, 1 Monat reguläre Strafe ist aber für das 42 Km/h zu schnell fahren innerorts richtig?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Thomas,
wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, droht in der Regel für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h innerorts ein Fahrverbot von einem Monat.
bussgeldkatalog.de
Khaled meint
Hallo ,ich habe 55kh mehr gefahren in Tabelle steht 2 Punkt und 2 Monate fahren verboten mit 280€ Strafe ,aber die Behörden gibt mir Strafe mit 560 € !!!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Khaled,
wir können uns die Höhe des Bußgeldes nicht erklären. Ein Rechtsanwalt sollte Ihnen in diesem Fall weiter helfen können.
Bussgeldkatalog.de
Kevin meint
Da Ausländer keine Punkte und kein Fahrverbot bekommen können, ist das Bußgeld dementsprechend höher.
Peter meint
Verdopplung der Strafe aufgrund von Vorsatz.
der Unbekannte meint
Das Stichwort lautet Vorsatz
Jessy meint
Hallo,
eine Frage, wenn man in einem Jahr 2x geblitzt geworden ist. Einmal innenorts 20km/h zu schnell und einmal aussenorts 21km/h zu schnell muss ich dann mit einem Fahrverbot rechnen?
Ich weiß, dass ich nun 2 Punkte in Flensburg habe, ich möchte nur wissen, ob ich 1 Monat Fahrverbot habe.
Vielen Dank!
MFG Jessy
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jessy,
als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h Überschreitung geblitzt wurden. Demnach dürften Sie kein Fahrverbot bekommen.
Bussgelkatalog.de
Thomas meint
Wie ist die Sachlage wenn das Beweisfoto so unkenntlich ist das man nix erkennen kann?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Thomas,
in der Regel bekommt der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen, auf dem er angeben kann, wer gefahren ist. Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, mehr als Ihre Personendaten einzugeben – Sie müssen also keinen Fahrer angeben. Allerdings kann Ihnen in diesem Fall die Auflage zu einem Fahrtenbuch gemacht werden.
Bussgeldkatalog.de
fabian meint
hallo.
Ich würde innerhalb der letzten 12 Monate geblitzt und mit dem Handy erwischt. Nun wurde mir am Telefon gesagt dass ich jetz 12 Monate aufpassen soll. Da ich sonst meinen Schein abgeben muss. Aber heute wurde ich glaube ich mit 20 km zu schnell innerorts geblitzt. Muss ich jetz meinen Führerschein abgeben?
mfg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Fabian,
sofern Sie wirklich nur 20 km/h zu schnell gefahren sind, dürfte lediglich das entsprechende Bußgeld anfallen. Sollten Sie jedoch mehr als 21 km/h zu schnell gefahren sein, gibt es eine zusätzlichen Punkt in Flensburg und einen eventuelles Fahrverbot.
Bussgeldkatalog.de
Chris meint
Hoffentlich !! Geschieht dir recht wenn du beim fahren mit dem Handy spielst !
Marc meint
Hatte die Fahrlizenz aufgrund zweier Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts > 26 Km/h innerhalb eines Kalenderjahres schon für 4 Wochen abgegeben und bekam jetzt ein weiteres Foto mit 21 Km/h drüber. Habe ich außer dem Punkt und der Geldbuße nun auch wieder ein Fahrverbot wegen Wiederholungstäterschaft zu befürchten?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Marc,
in der Tat gelten Sie in diesem Fall als Wiederholungstäter und müssen mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen. In manchen Fällen wird anstelle eines Fahrverbots ein höheres Bußgeld angefordert.
Bussgeldkatalog.de
Tine meint
Wenn 2 PKW nebeneinander im Blitzer vorbei fahren und es 2x blitzt…wer kann dann bestimmen, welcher PKW den Blitzer ausgelöst hat? auf der linken Spur (auf der Seite des Blitzer) war noch ein anderer PKW neben mir zu schnell.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tine,
dies hängt von den jeweiligen Messgeräten ab. Manche Geräte sind durchaus in der Lage zu erkennen, welches Auto den Blitzer ausgelöst hat. Es ist also möglich, dass Sie kein Bußgeldbescheid bekommen, da lediglich das zweite Auto zu schnell fuhr.
Bussgeldkatalog.de
constanze meint
Hallo, habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen, bin in einer 20 er Zone mit 40 gefahren, also 20 zu schnell.angeblich gibt es ein beweisfoto (war aber nicht abgedruckt), die ganze Geschichte ist allerdings schon im Juni passiert?!Strafe 80 Euro +Gebühren 25 euro.ich dachte nach 3 Monaten verfällt das, oder hat sich da was geändert?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Constanze,
sofern kein Anhörungsbogen versendet wurde, sollte der Bußgeldbescheid in der tat verjährt sein. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Formulierung eines eventuellen Einspruchs behilflich sein.
Bussgeldkatalog.de
peter meint
eine frage, ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen mit 70€, weil ich werend der fahrt telefoniert habe, wieviel ich weis war s doch auf 60€ erhöt
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Peter,
beim Bußgeldbescheid können Bearbeitungsgebühren von bis zu 28,50 Euro zusätzlich anfallen. Ihr Bußgeld liegt also innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Bussgeldkatalog.de
Kevin meint
Ich wurde mir 21 km/h außerorts zu schnell gefahren
Bin Fahranfänger also in der Probezeit.
Kriege ich nun die Verlängerung + Aufbauseminar oder nicht ?
Ich finde die ganzen Regelungen schwaig formuliert.
Im Offizielen Bußgeldkatalog steht “ … Geschwindigkeitsüberschreitungen über 21 km/h… „.
Also liege ich doch noch drunter oder nicht ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Kevin,
in der Tat müssen Sie mit einer Verlängerung und einem Aufbauseminar rechnen. Die Regelung gilt für Fahrer, die 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Bussgeldkatalog.de
Tim meint
Ich bin in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen und habe eine Laterne gestreift, die Polizei hat gemeint unangepasste Geschwindigkeit bei Witterungsverhähltnissen. Die Straße war ein bisschen nass, es war Außerorts in einem Industriegebiet mit Tempolimit 70. Was kann auf mich zukommen? Ich Befinde mich noch in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tim,
in der Regel wird dafür ein Bußgeld von 100 bis 145 Euro verhängt. Zudem bekommen Sie einen Punkt in Flensburg.
Bussgeldkatalog.de
Andreas meint
Mit wie viel km/h kann ich rechnen, dass ein Golf 7-Tacho mehr anzeigt als tatsächlich gefahren?
Vielen Dank fürs Schreiben
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Andreas,
meist variiert das „Spiel“ des Tachos um 3 bis 5 km/h. Eine genauere Auskunft bekommen Sie vom Hersteller.
Bussgeldkatalog.de
Karsten meint
Hallo,
ich wurde binnen 12 Monaten ausserhalb geschlossener Ortschaften einmal mit 41km/h und jetzt mit 43 km/h zuviel geblitzt. Erwartet mich jetzt mehr als nur der eine Monat , 160€ und die zwei Punkte?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Karsten,
da Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 21 km/h zu schnell gefahren sind, werden Sie womöglich als Wiederholungstäter eingestuft. In diesem Fall müssen Sie mit einer höheren Strafe rechnen – etwa einem zusätzlichen Monat Fahrverbot oder einer höheren Geldbuße. Dies wird allerdings im Einzelfall entschieden.
Bussgeldkatalog.de
Florian meint
Hallo,
Ich wurde leider gestern zum zweiten Mal geblitzt innerhalb 3 Monaten. Das erste mal war ich innerorts mit 22 km/h zuviel unterwegs und nun gestern außerorts mit ( ich schätze ) 20km/h +/- 2 km/h unterwegs. Muss ich mit mehr rechnen als dem normalen Bußgeld ?
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Florian,
das ist davon abhängig, ob Sie bei der zweiten Überschreitung um über 21 km/h zu schnell gefahren sind. Ist dies der Fall, gelten Sie als sogenannter „Wiederholungstäter“ und müssen mit schwereren Strafen rechnen. Dies kann ein höheres Bußgeld oder auch einen zusätzlichen Monat Fahrverbot bedeuten – dies wird im Einzelfall entschieden.
Bussgeldkatalog.de
Max meint
Hallo liebes Team,
Ich habe Mitte des Jahres mein Führerschein, auf Grund von zu geringem Abstand abgeben müssen. Jetzt wurde ich vor kurzem mit zu viel km/h (zwischen 30-40) am Ende einer Baustelle geblitzt.
1. Frage: Zählt eine Baustelle zu außerorts?
2. Frage: Muss ich mit einer härteren Strafe rechnen, weil ich schon mal meinen Führerschein abgeben musste?
Ich danke sehr für Ihre Zeit und Antwort!
Beste Grüße,
Max
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Max,
zu Ihrer ersten Frage: Das kommt auf die Baustelle an. Wenn die Baustelle z. B. auf einer Autobahn ist, befindet sie sich außerorts. Wenn die Baustelle aber in einer Stadt ist, ist sie innerorts.
Zu Ihrer zweiten Frage: In der Regel sollte die alte Strafe keine Auswirkung auf den neuen Verstoß haben. Die Wiederholungstäterregel greift nur bei gleichen Vergehen. Da es sich bei Ihnen um einen Abstandsverstoß und einen Geschwindigkeitsverstoß handelt, sollte das von den Behörden auch einzeln betrachtet werden.
Bussgeldkatalog.de
Udo meint
Hallo,
Sie schreiben immer, dass auch ein Fahrverbot droht, wenn man innerhalb eines Jahres „zweimal mehr als 26 km/h zu schnell“ fährt. Das würde ja bedeuten, erst ab 27 km/h ist man dabei!
Auf anderen Seiten wird aber von „mehr als 25 km/h“ gesprochen, was ja auch in die Gruppierung (21-25, 26-30, …) passen würde. Was ist denn jetzt richtig? Ab 26 km/h oder ab 27 km/h ?
VG, Udo
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Udo,
ab 26 km/h ist richtig. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es sollte heißen „mehr als 25 km/h“ oder „ab 26 km/h“. Wir haben das im Text berichtigt.
Bussgeldkatalog.de
a.arkenau meint
Hallo, 1x 26 km/h außerorts zu schnell = 1 Punkt und dann zu allem überfluss an fast gleicher stelle und vier Wochen später 22 km/h zu schnell. Einen Monat Fahrverbot?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo a.arkenau,
eigentlich sollte es dafür noch kein Fahrverbot geben. Die Wiederholungstäter-Regel greift erst ab 26 km/h. Nach Rechtskräftigkeit des ersten Bußgeldbescheids, können innerhalb eines Jahres höhere Bußen verhängt werden.
Bussgeldkatalog.de
Mario meint
Hallo,
wurde heute Morgen auf der Stadtautobahn geblitzt, ca. 88 statt 60 km/h. Mit was muss ich rechnen?
Keine Bußgelder/Strafen in den letzten Jahren.
Gruß……..
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mario,
bei 88 km/h wären Sie 28 km/h zu schnell. Mit Toleranz würden die Behörden Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h vorwerfen können. Laut Bußgeldtabelle bedeutet das einen Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld. Ab 26 km/h zu schnell (außerorts) liegt das Bußgeld bereits bei 80 Euro. Bei einem Verstoß in einer Baustelle können die Strafen abweichen.
Bussgelkatalog.de
Alina meint
Ich wurde im April diesem Jahres mit 21kmh zu viel geblitzt nun wurde ich im November noch Mals mit 24kmh zu schnell geblitzt. Muss ich nun meinen Führerschein abgeben?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Alina,
vermutlich nicht. Sie sollten mit einem Punkt in Flensburg und mit einem Bußgeld ab 70 Euro (außerorts 80 Euro) rechnen. Ein Fahrverbot vor dem Hintergrund der Wiederholungstäter-Regel wird in der Regel erst verhängt, wenn es zu zwei Geschwindigkeitsverstößen mit mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres kommt.
Bussgelkatalog.de
anton meint
Ich wurde im meiner 2 verlängerung geblitzt ein aufbauseminar habe ich hinter mir 30km/h innerorts geblitzt was kommt auf mich zu muss und hab ich auch Fahrverbot
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Anton,
bei genau 30 km/h werden Sie noch kein Fahrverbot erhalten. Der Geschwindigkeitsverstoß wird aber als zweiter A-Verstoß gewertet. Das bedeutet, dass Sie eine schriftlichen Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten werden. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg und ein hohes Bußgeld. Bei einem dritten A-Verstoß bzw. zwei B-Berstöße droht der Führerschein-Entzug. Weitere Informationen finden Sie im Artikel: Probezeit
Bussgelkatalog.de
Tito meint
Wurde eben von nem provida Fahrzeug gemessen: abzüglich Toleranz 93 km/h zu schnell. Messung war auf der A2. Lohnt sich der Widerspruch? Die haben noch nicht einmal meinen Führerschein gesehen….
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tito,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung durchführen. Ein Anwalt kann Sie in Ihrem individuellen Fall beraten.
Bussgelkatalog.de
Herbert meint
Habe eben ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,00€ bekommen.
Bin bei erlaubten 30 km/h (keine verkehrsberuhigte Zone, lediglich Umleitung) mit 36 km/h geblitzt worden.
Lt. Bußgeldkatalog 15,00€. Können die Kommunen die Höhe selbst bestimmen, oder gilt der Bußgeldkatalog?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Herbert,
der Bußgeldkatalog dient grundsätzlich nur als Orientierungshilfe, deshalb konnten unter Umständen auch höhere Bußgelder verhängt werden.
Bussgelkatalog.de
jony meint
Hallo:
120 erlaubt autobahn 154 geblitzt 3 toleranz 151 Gefahren
Rudolf meint
Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es doch ein Maximum an Geschwindigkeit, mit der ich überholen darf. Wenn ich also auf einer Schnellstraße mit 100er-Begrenzung mit 120 überhole, dürfte doch nichts passieren.
In meinem Fass wurde ich mit 138 km/h geblitzt. und hatte den Überholvorgang gerade beendet. War ich dann nur 18 km/h zu schnell?
Danke für ihren freundlichen Dienst.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Rudolf,
das ist leider nicht richtig. Wenn die Maximalgeschwindigkeit mit 100 km/h angegeben ist, dürfen Sie maximal 100 km/h fahren. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie überholen oder nicht. In Ihrem Fall wären Sie also 38 km/h zu schnell gewesen.
Bussgeldkatalog.de
Mehmet meint
Hallo,
Mein Kumpel wurde auf der autobahn in einer 80er zone mit 180km geblitz. Er hat die Probezeit schon hinter sich. Er macht sich sehr sorgen. Was kommt auf ihm denn zu? Fahrverbot oder Mpu? Könnt ihr uns da weiter helfen?? Danke im voraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mehmet,
für die Geschwindigkeitsüberschreitung Ihres Freundes außerhalb der Probezeit werden in der Regel zwei Punkte, 600 Euro Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot fällig. Da es sich um eine sehr hohe Überschreitung handelt, könnte sein Vergehen zudem als „fahrlässig“ und „vorsätzlich“ bestraft werden. Wie genau seine Sanktion aussehen wird, können wir jedoch nicht mit Bestimmtheit sagen. Dazu muss er den jeweiligen Bußgeldbescheid abwarten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Mehmet meint
Muss er auch ein mpu test machen? Es ist schon 1 monat vergangen und hat noch nichts bekommen. Muss er ein Mpu test zusätzlich machen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mehmet,
das Eintreffen von Bußgeldbescheiden kann bis zu drei Monaten dauern. Ob er eine MPU antreten muss, können wir nicht beurteilen – ausgeschlossen ist es jedoch nicht. Das ist Sache der ausstellenden Behörde, Sie müssen den Bescheid abwarten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Aydin meint
Hallo bin im Verkehrsberuhigten Bereich 22kmh zu schnell gewesen.
Was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Aydin,
22 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften bedeuten einen Punkt und 80 Euro Bußgeld. Sollte Ihnen allerdings Vorsatz unterstellt werden, könnte das Bußgeld um einiges höher sein.
Bussgelkatalog.de
cipi meint
habe seit etwas ueber 2 monaten mein fuehrerschein und wurde nun bereits zum 4. mal geblitzt, jedes mal um die 10-15 km/h zu schnell, WAS HAT DAS FUER FOLGEN FUER MICH????
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Cipi,
bis auf das Bußgeld von 20-25 Euro (je nachdem, ob inner- oder außerorts) sollte da nichts weiter passieren. Ab 21 km/h zu schnell wäre es aber ein A-Verstoß. Dann würde sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern und eine Nachschulung würde angeordnet.
Bussgeldkatalog.de
Drews meint
Hallo und noch ein frohes Neues Jahr.
Also, ich bin im Jahr 2015 einmal mit einem erhöhten Bußgeld belegt worden, da ich als Wiederholungstäter galt. Es gab auch einen Punkt. Nun weiß ich nicht mehr, wie viel ich zu schnell war. Das war innerorts.
Kurz vor Weihnachten war ich leider in angespannten Gedanken und wurde wieder geblizt. Diesmal mit 24 kmh Übertretung.(heute Anhörungsbogen erhalten), außerhalb. Was kann mir denn diesmal blühen?
Vielen Dank vorab
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Drews,
die Wiederholungstäter-Regel greift erst ab 26 km/h zu schnell. Vermutlich wird die übliche Buße verordnet. Das wären dann 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Bussgeldkatalog.de
Enrico meint
Hallo,
Ich wurde auf der Autobahn mit 23 km/h zu schnell geblitzt. Habe mich auch damit abgefunden das ich ein Punkt bekomme und 70 € zahlen muss.
Jetzt kam der Bescheid und ich muss 100€ bezahlen wegen einer Voreintragung im Fahreignungsregister habe.
Dieser ist aber schon fast 2 Jahre her.
Ich denke nur innerhalb eines Jahres zählt man als wiederholungstäter und nicht weil man schon Punkte hat?
Was ist nun richtig?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Enrico,
die Wiederholungstäter-Regel würde bei Ihnen vermutlich nicht angewendet. Diese greif erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und die Folge wäre ein Fahrverbot. Vermutlich sind das die Gebühren, die von der Behörde auf das Bußgeld aufgeschlagen werden können. Diese liegen in der Größenordnung von 28,50 Euro.
Bussgeldkatalog.de
Anett meint
Hallo, ich wurde im November 2015 mit 27 kmh geblitzt -Autobahn … Bekam 1 Punkt und Geldstrafe.
Leider wurde ich heute wieder geblitzt auf der Autobahn Januar 2016 mit ungefähr der gleichen kmh Zahl.
Gelte ich nun als Wiederholungstäter ?
Die Definition Jahr kann ich nicht erlesen.
Innerhalb des gleichen Jahres oder Kalenderjahr?
Lg Anett
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Anett,
es gilt der Zeitraum ab Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides, also nicht das Kalenderjahr. Demnach wird vermutlich die Wiederholungstäterregel Anwendung finden.
Bussgeldkatalog.de
Adrian meint
wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt. kann man der Behörde wirklich so leicht verklickern, das z.B. mein Vater gefahren ist?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Adrian,
gemäß § 164 Abs. 1 StGB gilt es als falsche Verdächtigung, wenn Sie sagen, dass Ihr Vater gefahren ist. Dort steht:
Bussgeldkatalog.de
Franz meint
Hallo, zunächt habe ich folgende erste Frage. Ich hatte – bei einer Vorbelastung von einem Punkt – auf der Autobahn im Juli 2015 (also außerhalb) einen erheblichen Geschwindigkeitsverstoß (weit mehr als 26 km/h) – hatte die Schilder übersehen -, der mit zwei Punkten und einem Fahrverbot von zwei Monaten und einem – zusätzlich erhöhten Bußgeld – bedroht ist. Dieser ist noch nicht!!! rechtskräftig. Zwischen der Vorbelastung und diesem Verstoß lag über ein Jahr. Mittlerweile kam allerdings ein weiterer Punkt (weniger als 26 km/h) hinzu, der rechtskräftig ist.
Kommt es bei dem Jahr auf den Tag der Überschreitung oder auf die Rechtskraft der Entscheidung an?
Welche Folgen würde ein weiterer Verstoß haben, wenn seit dem Tag der Übertretung / bzw. der Rechtskraft ein weiterer Verstoß hinzukommen würde, der mit einem Punkt bedroht wäre?
Welche Auswirkungen würde es haben, wenn dies dann über 26 km/h wäre? Wie sähe es aus, wenn es unter 26 km/h wäre?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Franz,
das Jahr zählt stets ab Tag der der Rechtskraft des Bescheides. Wenn dieser, wie sie beschreiben, noch nicht rechtskräftig ist und Sie danach noch keinen Verstoß über 26 km/h hatten, gelten Sie nicht als Wiederholungstäter. Selbst wenn der erhebliche Verstoß schon rechtskräftig wäre, wäre das der Fall, da die Wiederholungstäter-Regel erst ab 26 km/h zum Tragen kommt. Einen solchen Verstoß hatte Sie gemäß Ihrer Angaben seit dem erheblichen Verstoß noch nicht.
Bussgeldkatalog.de
Peter meint
Ich wurde innerhalb 12 Monaten einmal innerorts und jetzt einmal außerorts mit
21 zu schnell geblitzt beim erste mal bekam ich 80 Euro und einen Punkt .
Ich gehe jetzt davon aus das es wieder ein Punkt wird und 80 Euro
Was mir wichtiger ist ! muss ich mit einem Fahrverbot rechnen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Peter,
bei außerorts 21 km/h zuviel müssen Sie mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Die Wiederholungstäter-Regel greift erst ab zwei Verstößen mit 26 km/h zuviel.
Bussgeldkatalog.de
Wolfgang meint
Guten Tag,
ich habe ein Anhörungsbogen über eine Geschwindigk.überschr. (46 km/h a.g.O. BAB ) mit Bild bekommen.
Frage: Ich bin nicht gefahren,ich weiss nicht wer,ich bin Halter,was muß ich tuen?
Ich habe mir die Strecke auf der BAB angeschaut , die Schilder links und rechts 80Km/h standen nicht auf gleicher Höhe,da konnte man schlecht die 80 sehen,wahrscheinlich Fahrzeuge dazwischen. Dann wären es nur 26 Km/h zu schnell.
Danke für Ihre Anwort
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Wolfgang,
Sollten Sie nicht der Fahrer gewesen sein, haben Sie die Möglichkeit dies im Anhörungsbogen anzugeben. Sie müssen auch keine weiteren Angaben machen, also auch keinen Fahrer namentlich angeben.
Bussgeldkatalog.de
Geschockter meint
Ich wurde (vermutlich) auf der BAB geblitzt, obwohl ich sicher bin, freie Fahrt gehabt zu haben. Der Vorfall ereignete sich in einem komplexen Bereich mit Auf- und Abfahrten, die mit elektronischen Tafeln gesteuert werden. Ich hatte – auf der linken Spur frei, auf der rechten gab es ein Stauschild. Auf einem entfernter stehenden Schild stand auch eine Begrenzung für die rechte Spur, weil diese 2 spurig in eine andere Autobahn mündet, auf der manchmal Staus sind. Daher sind dort oft Warnungen. Diese Geschwindigkeitsanzeige konnte ich aber aufgrund der Distanz und des Umstandes, dass sie verlosch, nicht lesen. Ich habe beschleunigt und wurde bei der Weiterfahrt geblitzt – noch deutlich VOR dem Schild, auf dem des Limit angezeigt wurde. Zudem fuhr ich links und hatte frei. (Weisse Auflösungszeichen).
Da ich frei hatte, bin ich normal gefahren und hatte geschätzt knapp 130. Vor mir war kein Mensch und nur rechts einer, der überholt wurde. Keine Ahnung, was da nun kommt.
Frage : Wie genau sind diese Anzeigen und wie wird da gemessen? Ich fahre die Strecke öfters und die Verkehrszeichen zeigen jeden Tag was anderes an, schalten auch schon mal mehrfach in der Anfahrt sichtbar um. Die linke scheint immer ein paar Sekunden voraus zu sein, wie mir scheint.
?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Geschockter,
es wird von den Behörden genau protokolliert, wann welche Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird. Die Beweislast liegt bei der Behörde, die Ihnen ein Fehlverhalten vorwirft. Sollte der Vorwurf nicht rechtssicher sein, also nicht juristisch bzw. technisch nachgewiesen werden können, sind sie gegenstandslos. Warten Sie also ab, was Ihnen vorgeworfen wird. Möglicherweise erhalten sie keinen Bußgeldbescheid. Falls doch, können Sie immer noch Einspruch einlegen und notfalls einen Anwalt konsultieren.
Bussgeldkatalog.de
Geschockter meint
Danke zunächst für die Antwort. Ich habe mich auch schon anderweitig informiert und gefunden, dass es da offenbar Streitfälle gibt, weil nicht belegbar ist, was das Schild angezeigt hat, weil man nur die Leitstellendaten hat. Diese sagen aber nur, was hätte angezeigt werden sollen – nicht aber das, was angezeigt wurde und ob das Schild nicht defekt war oder ein Umschaltkommando nicht mitbekommen hat. Zudem muss man rückrechnen, wann ich am Schild war. Keine Ahnung, wie genau das ist und ob die genau wissen, welches Schild gegolten hat. Es gibt ja mehrere. Ich warte jetzt mal ab, ob was kommt.
Marcel meint
Ich hatte einen Auffahrunfall mit Personenschäden war zu dem Zeitpunkt in einem aufbuseminar. Ist der Führerschein dann weg ?
Und jetzt mit 10 km/h zu schnell geblitzt worden
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Marcel,
vermutlich dürfen Sie Ihren Führerschein behalten. Wenn Sie das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen haben, hat der Verstoß keine weiteren Konsequenzen für die Probezeit. Ziel des Seminars ist, es Sie entsprechend zu nachzuschulen. Ohne Abschluss, kann nicht davon ausgegangen werden, dass Sie die entsprechenden kenntnisse erworben haben. Davon abgesehen, kommt es auch auf die Umstände des Auffahrunfalls an. Lag ein A-Verstoß zugrunde? Relevant für Probezeitmaßnahmen sind außerdem erst Geschwindigkeitsvergehen über 20 km/h.
Bussgeldkatalog.de
Axmo meint
Hallo,
Ich bin im November 2015 außer Orts 120 km erlaubt mit 23km mehr geblitzt worden
Und nun im Januar 2016 wieder mit 27 km schneller auf der Autobahn.
Dennis meint
Hallo,
ich wurde innerhalb von einer Woche 2x geblitzt…
Einmal Innerorts mit 73kmh bei 50 ohne Abzug der Toleranz..
Einmal Außerorts mit 110kmh bei 70 ohne Abzug der Toleranz..
Ich bin noch in der Probezeit und das waren meine ersten „Vergehen“.
Vielen Dank im Vorraus.
Lg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dennis,
da die erste Überschreitung mit weniger als 26 km/h erfolgte, drohen dort lediglich die üblichen Strafen – probezeitrelevante Maßnahmen greifen in diesem Fall nicht. Bei der zweiten Überschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.
Bussgeldkatalog.de
Marion S. meint
Hallo ich bin auf der Schnellstrasse warscheinlich geblitzt worden genau weiss ich das nicht hab keinen Blitzer gesehen. unsicher bin ich auch ob 100 oder 120Tempolimit war ich bin 148kmh gefahren und hab das auch erst gemerkt als mein Beifahrer ein Blitzlicht gesehen hat.Was kann passieren???? Ich bin alleinerziehende und brauch den Schein wegen der Arbeit und meiner kranken Kids Arzt usw… Ich hab grosse Sorge deswegen.Hatte noch nie Strafzettel oder bin auch noch nie geblitzt worden.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Marion,
es empfiehlt sich erst einmal abzuwarten, ob Sie überhaupt geblitzt worden sind. Unter Umständen bekommen Sie keinen Bußgeldbescheid. Es ist zudem in bestimmten Situationen möglich, ein Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld auszutauschen. In diesem Fall kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen.
Bussgeldkatalog.de
Christoph A. meint
Hallo ich bin auf einer Bundesstraße in einer 70er Zone ca 100 gefahren. Mein Problem ist, dass ich momentan noch für ein Jahr in der Probezeit bin. Die 70er Zone befindet sich zwischen zwei 100er Zonen, welche ca 250 Meter lang ist und zu einem neuen Industriegebiet gehört, welches noch nicht benutzt wird. Ich wurde außerhalb der regulären Arbeitszeiten geblitzt und hoffe, dass ich nicht den Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben muss, da er essenziell wichtig ist für meine Ausbildung.
Lg
paul meint
Hallo
Ich bin in der Probe Zeit und in ortschaft mit 33 km h zu schnell was er wartet mich außer Geldstrafe erste mal erwischt worden mfg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Paul,
neben einer Geldstrafe, erwarten Sie wahrscheinlich Punkte, Fahrverbot und eine Verlängerung der Probezeit. Genauere Informationen bekommen Sie mit dem Bussgeldbescheid.
Bussgeldkatalog.de
Alina meint
Hallo,
Mit was muss man rechnen wenn man innerorts mehr als 21 km/h zu schnell war und noch in der Probezeit ist ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Alina,
da Sie sich noch in der Probezeit befinden, droht Ihnen neben den üblichen Strafen (80 Euro Bußgeld, 1 Punkt) eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und eventuell ein Aufbauseminar.
bussgeldkatalog.de
Marc meint
Hallo,
mir wird vorgeworfen, das ich auserhalb einer geschlossenen Ortschaft 30 km/h zu schnell gefahren sein soll.
Auf dem Foto sind aber weder genaue Umrisse, weder meines Erachtens wesentliche merkmale meines Gesichtes zu erkennen. Weiterhin weiß ich auch nicht mehr wer zu diesem Zeitpunkt mein Fahrzeug geführt hat, da dieses meine Eltern auch benutzen
Lohnt es sich diesen Verkehrsverstoß abzustreiten?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Lg Marc
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Marc,
da wir keine Rechtsberatung geben können, müssten Sie sich mit diese Frage an ein Rechtsanwalt wenden.
Bussgeldkatalog.de
frammel meint
Hallo bin binnen 7 Tagen 2 x auf verschiedenen BAB mit 46 kmh nach Abzug geblitz worden.
Zeugenbefragung vom 1. x habe ich bereits beantwortet. Punktestand war bisher 0.
Wie wird die Bestrafung ausfallen? Insbesondere das zu erwartende Fahrverbot (je 1 Monat)?
mfg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Frammel,
in beiden Fällen drohen Ihnen 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Darüber hinaus könnten Sie als Wiederholungstäter gelten, in diesem Fall drohen höhere Geldbußen.
bussgeldkatalog.de
Arnaut meint
Hallo,
Ich habe auf Autobahn 40 km mehr gefahren.
Was kriege ich für eine Strafe?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Arnaut,
Sie müssen wahrscheinlich mit einem Punkt und 120 Euro Bußgeld rechnen.
bussgeldkatalog.de
sperl meint
Wieviel Zeit hat die Bußgeldstelle um ein Bußgeldbescheid zu versenden?Stimmt es das es 3 Monate sind?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Herr Sperl,
eine Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten tritt 3 Monate nach der Tat ein, aber eben nur, wenn Sie bis dahin keinen Bußgeldbescheid eingetroffen ist.
Bussgeldkatalog.de
Jonas meint
Hallo,
Ich wurde jetzt 2x in einer Woche geblitzt, das erste mal innerorts mit 7 km/h zu schnell und einmal außerorts mit 23 km/h zu schnell. Mich interessiert ob ich jetzt erstmal den Führerschein los bin, weil ich noch in der Probezeit bin.
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jonas,
da Sie sich noch in der Probezeit befinden, wird sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern und Sie werden wohl ein Aufbauseminar machen müssen.
bussgeldkatalog.de
Julian meint
Hallo ich wurde in 1 Monat 2 mal geblitzt mit 13 kmh zuviel beide einer auf Autobahn und einer innerorts womit muss ich rechnen was kommt auf mich zu ? Habe keine Punkte
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Julian,
die Bußgelder zur Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Ivie meint
Hallo,
meine Mutter wurde in einer 30er Zone mit ca. 45-50 km/h geblitzt.
Was bekommt sie dafür ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ivie,
diese Informationen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Markus B. meint
Guten Tag, ich wurde Anfang Februar innerhalb von zwei Wochen zwei mal geblitzt, einmal mit 21 das andere mal mit 30 km/h zu viel. Laut Bußgeld Katalog wären das zusammen gerechnet 150€ und zwei Punkte. Muss ich da noch mit irgendwelchen Folgen rechnen, da die beiden Vergehen ziemlich dicht aufeinander folgten? Und wenn ja kann man da was gegen machen, ich bin als Außendienst monteur auf mein Führerschein angewiesen.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Markus,
als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h zuviel geblitzt worden sind. Die letztendliche Entscheidung trifft aber die Behörde. Alles weitere müssten Sie mit einem Anwalt besprechen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
bussgeldkatalog.de