Bußgelder – Fahrrad und Geschwindigkeit
Verstoß | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Durch eine unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger gefährdet... | ||
... im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr | 1 | 30.- |
... im Fußgängerbereich ohne zugelassenen Fahrzeugverkehr | 1 | 35.- |
Kurz & Knapp: Ist beim Fahrrad ein Geschwindigkeit einzuhalten?
Eine Höchstgeschwindigkeit fürs Fahrrad ist in Deutschland gesetzlich nicht festgelegt. Sanktionen können dennoch drohen, wenn Verkehrsteilnehmer mit dem Rad zu rasant unterwegs sind.
Auch Radfahrer müssen sich gemäß den Vorschriften der StVO so verhalten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Auf dem Fahrrad mit hoher Geschwindigkeit durch eine verkehrsberuhigte Zone zu fahren, hat Konsequenzen.
Sind Radfahrer mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit beispielsweise in Fußgängerzonen unterwegs, kann das Bußgelder zwischen 30 un 35 Euro sowie einen Punkt in Flensburg bedeuten.
Gibt es fürs Fahrrad eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Von wegen langsam: Bei Abwärtsfahrten während der Tour de France überschreiten die Sportler teilweise die Geschwindigkeit von 100 km/h. Im Durchschnitt erreichen Radfahrer eine Geschwindigkeit von lediglich 10 bis 20 km/h.
Was passiert aber, wenn ein sportlicher Radfahrer auf seinem Rennrad mit 50 km/h abwärts durch eine Tempo-30-Zone fährt? Gibt es eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad?
Und welche Konsequenzen zieht diese laut Bußgeldkatalog 2021 mit sich? Drohen sogar Punkte in Flensburg?
Im Allgemeinen gilt für das Fahrrad keine Höchstgeschwindigkeit in Deutschland. Dies ist allerdings kein Freifahrschein. Erfahren Sie in diesem Artikel, wann Sie aufgrund der Fahrradgeschwindigkeit ein Bußgeld und Punkte in Flensburg zu erwarten haben.
Inhalt dieses Ratgebers
Grundsätzlich gilt: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung fürs Fahrrad
Die Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten für Kraftfahrzeuge. Das Rad wird jedoch nicht als solches eingestuft. Deshalb gelten die Bestimmungen der StVO bezüglich der Geschwindigkeit nicht für Radfahrer. Die Radler könnten demnach so schnell fahren, wie es ihnen beliebt.
Dennoch können Radler nicht grundsätzlich mit beliebiger Geschwindigkeit auf dem Fahrrad fahren.
Fahrräder, die über eine elektrische Tretunterstützung verfügen, erreichen eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit: Bis zu 45 km/h sind mit den „Pedelecs“ möglich. Sie gelten jedoch nur als Fahrräder, wenn sie eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen. Darüber hinaus gelten für sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO.
Deshalb sollten Sie auch mit dem Fahrrad auf die Geschwindigkeit achten!
Fahrräder bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum: Auch wenn Radfahrer nicht als Kraftfahrzeugführer gelten, sind sie dennoch Verkehrsteilnehmer. Als solche gilt auch für sie die allgemeine Sorgfaltspflicht. Das heißt, dass sich Fahrradfahrer wie auch Auto- und Lkw-Führer angepasst verhalten müssen:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 1 Absatz 2 StVO
Dieser Grundsatz verbietet also auch für Radfahrer Geschwindigkeiten, die sich weit über den Vorschriften bewegen. Um das obige Beispiel wieder aufzugreifen: Ein sportlicher Fahrer, der auf einer Spielstraße mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf seinen Fahrrad unterwegs ist, kann nicht rechtzeitig abbremsen, wenn beispielsweise ein Kind vors Rad springt.
Durch seine unangepasste Fahrweise gefährdet der Fahrradfahrer so die Fußgänger. Ihm drohen ein Bußgeld von 30 Euro oder 35 Euro und ein Punkt in Flensburg. Es ist also nicht erlaubt, wesentlich schneller, als für Pkw erlaubt, zu fahren. Ab wann eine Gefährdung vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Aufgrund der relativ geringen Durchschnittsgeschwindigkeit der Radfahrer, sind die Verstöße entsprechend selten: Viele Radler können nicht schneller fahren als erlaubt.
Es ist irrelevant, ob ein Fahrrad über einen Tacho verfügt oder nicht: Radelt ein Fahrer bedeutend schneller als vorgeschrieben, folgen die vorhergesehenen Strafen – dies greift für die Autofahrbahn, den Gehweg und den Radweg.
Für zu hohe Geschwindigkeiten mit dem Fahrrad gibt’s einen Punkt auf das Flensburger Konto. Je nach Kontostand kann dieser Punkt zum Verlust des Auto-Führerscheins führen!
Stefan meint
“Grundsätzlich gilt: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung fürs Fahrrad”
Das ist gemeingefährlicher Unsinn. Was lediglich für Kraftfahrzeuge gilt sind die “allgemeinen” Geschwindigkeitsbegrenzungen (bspw. 50 km/h innerorts). Alle anderen, mit einem Schild ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzungen (“30”) gelten für “Fahrzeuge”. Das schließt Fahrräder mit ein.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Stefan,
die in der StVO definierten Tempolimits gelten für Kraftfahrzeuge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Norbert meint
Zitat (StVO):
“Zeichen 274
Zulässige
Höchstgeschwindigkeit Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.”
Ushur meint
Das ist meines Erachtens nach so nicht richtig. Zwar gibt es keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen, aber auf der Straße gelten durch Schilder angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Radfahrer. So sehen das auch zahllose andere Seiten zu diesem Thema, ich habe soeben recherchiert.
Uwe meint
… wer allerdings keinen Führerschein hat kann ihn auch nicht verlieren. Das Radfahren kann nach geltendem Gesetz niemanden verboten werden.
Es sei aber mal angemerkt, daß kein Autofahrer mit so verrückten Situationen im Verkehr klar kommen muß, wie ein Radler. Wege, die im nichts beginnen und enden oder total abstruse Verkehrsführungen.
Karl H. meint
1 . Wie kann man einen Radfahrer anzeigen wenn er kein Kennzeichen hat ??
2. Warum dürfen Radfahrer überall volle Kanne durchfahren wenn sie eine abbiegende Strasse überqueren ??
Es könnten so viele Unfälle durch abbiegende LKW vermieden werden wenn der Radfahrer Vorfahrt achten müsste .
Der LKW Fahrer sieht nichts oder wenig , der Radfahrer dürfte nur den Kopf etwas drehen .