Bußgelder – Drogen- und Alkoholdelikte mit dem Fahrrad
Verstoß | Punkte | Weitere Maßnahmen |
---|---|---|
Mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahren | 3 | - Anordnung zur MPU - Geldstrafe |
Mit mehr als 0,3 Promille auffällig gefahren | - | Strafanzeige |
Mit mehr als 0,3 Promille einen Unfall verursacht | - | Strafanzeige |
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | - | - Anordnung zur MPU - Strafanzeige |
Unser Bußgeldrechner zeigt Ihnen auf, wie teuer Alkoholverstöße mit dem Rad werden können:
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & Knapp: Promillegrenze auf dem Fahrrad
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland weit über der für Kraftfahrer. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad.
Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.
Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
Inhaltsverzeichnis
Die Promillegrenze fürs Fahrrad: Diese Beschränkungen gelten für Radfahrer
Vorsicht bei Alkohol und Drogen gilt nicht nur für Autofahrer: Auch auf unmotorisierten Rädern gilt eine Promillegrenze. Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer. Dies erklärt sich aus dem geringeren Gefährdungspotenzial von Radfahrern gegenüber Pkw- oder Lkw-Fahrern im Verkehr.
Fahrrad fahren mit Alkohol führt im schwersten Fall zum Führerscheinentzug. Auch Punkte in Flensburg, die Anordnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder ein Fahrverbot wegen Alkohol sind 2024 für Radfahrer möglich.
Doch ab wann drohen Strafen? Können Radfahrer auch den Autoführerschein verlieren? Im Folgenden finden Sie Informationen, Ratschläge und Antworten zu diesem Thema.
Alkohol auf dem Fahrrad: Diese Auswirkungen hat Hochprozentiges
Bereits ab einem Promillewert von 0,5 macht sich der Alkohol im Körper bemerkbar. Ab dieser Grenze lassen Konzentration und Aufmerksamkeit merklich nach.
Für Auto- oder Lkw-Fahrer, die in einem schnellen und kraftvollen Gefährt durch den Verkehr fahren, ist deshalb von diesem Zeitpunkt an Schluss mit Schnaps und Co. Sonst folgen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Auf dem Fahrrad sind allzu hohe Geschwindigkeiten nicht möglich. Radfahrer können laut Verkehrsrecht mit deutlich mehr Promille aufs Fahrrad. Die Promillegrenze für Radfahrer liegt in Deutschland bei 1,6 Promille.
Was sind Promille überhaupt? Dieser Wert bezeichnet den Anteil an reinem Alkohol (Ethanol) in der Flüssigkeitsmenge im Körper (bzw. im Blut). Ein Promille entspricht einem Gramm Ethanol pro Kilo Blut.
Die Promillegrenze beim Fahrrad: Ist betrunken Fahrrad fahren erlaubt?
Die Alkoholgrenze fürs Fahrrad ist relativ hoch angesetzt. Bei 1,6 Promille befinden sich Radfahrer bereits in einem Rauschzustand. Dieser kennzeichnet sich durch Orientierungsstörungen, Verwirrtheit, einem Verlust der Bewegungskoordination und einem gesteigerten Selbstbewusstsein – kurz: Das ist jener Zustand, den wir als „betrunken“ empfinden.
Zum Vergleich: Ein Autofahrer verliert schon ab einem Wert von 1,1 Promille seine Fahrerlaubnis, da er als fahruntüchtig eingeschätzt wird.
Für Fahranfänger in der Probezeit (die ersten zwei Jahre) sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt hinter dem Steuer zudem die 0,0 Promillegrenze. Verkehrsexperten schätzen, dass diese Maßnahme die Zahl der Unfälle drastisch senkt. Für Fahrradfahrer gilt diese Regelung laut Verkehrsrecht nicht.
Zu viel Alkohol auf dem Fahrrad und der Führerschein ist weg?
Die hohe Promillegrenze ist kein Freifahrschein, auf dem Fahrrad Alkohol zu konsumieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Autofahrer aufgepasst: Auch für Radfahrer kann es zum Auto-Führerscheinentzug wegen Alkohol kommen.
Schwingen sie sich mit mehr als 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 2024 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur MPU. Bestehen Radfahrer diese nicht, kann es zum Fahrverbot kommen – sie müssen Ihren Auto-Führerschein abgeben. Auch ein lebenslanges Fahrrad-Fahrverbot kann verhängt werden.
Bei einem Promillewert von 1,6 kann nicht jeder Fahrrad fahren. In diesem Zustand der fortgeschrittenen Trunkenheit ist es grundsätzlich ratsam, nicht zu fahren und auf ein Taxi auszuweichen (schon allein deshalb, weil sich viele Radfahrer in dieser Situation nicht erinnern, wo sich ihr Rad befindet – geschweige denn, dass sie damit fahren könnten).
Deshalb gilt die Alkoholgrenze fürs Fahrrad in Deutschland nicht unter allen Umständen: Bei einer auffälligen Fahrweise oder gar einem Unfall, kommt es bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zur Strafanzeige! Es ist also empfehlenswert, beim Fahrradfahren die Promille im Auge zu behalten. Sie können einen Promillerechner dazu nutzen. Damit können Radler schnell ermitteln, ob Sie das Rad besser stehen lassen sollten.
Wie sieht es in anderen Ländern mit den Promillegrenzen aus? Die Antworten variieren: Grundsätzlich fällt die Regelung in Deutschland milde aus – andere Staaten greifen bei diesem Thema stärker durch. In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer, in Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt. In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt. Andere Länder, wie beispielsweise Irland, legen keine festen Grenzen fest, sondern entscheiden im Einzelfall anhand der Fahrweise der Radler.
Markus meint
13. September 2022 at 1:14
Wenn man mit dem Auto angehalten wird und (richtigerweise) angibt, keinen Alkohol getrunken zu haben, dennoch einen Alkoholtest machen soll, diesen aber ablehnt und dann zur Blutabnahme ins Krankenhaus gezwungen wird und sich die 0,0 Promille bestätigen – kann ich die Ordnungshüter dann wegen Körperverletzung anzeigen?
FLZeropoints meint
9. Oktober 2020 at 17:15
Mein Szenario:
Dorfregion, nachts, kein Privat-Auto auf der Landstraße, Kette springt ab und komme mit dem Rad auf die Fahrbahn (selbe Richtung) und ziehe es weg – kein Sturz.
Polizei hat dies beobachtet und wirft mir vor: ich wäre in den Gegenverkehr geraten – wie gesagt: kein weiteres Auto weit und breit. (Zusätzlich hätte ich noch eine breite schraffierte Einfädelungsspur queren müssen.)
Gehe davon aus, dass der Polizei geglaubt wird.
Frage: ist hier dies ein Tatbestand, der sofort zum FS- Entzug führt? Oder gilt auch 3 Punkte + Geldbuße+ MPU.
Caro meint
16. August 2020 at 21:19
Wird ab 1,6 auf dem Rad immer ein MPU angeordnet oder ist das variabel? Wie hoch ist das Bußgeld? Und waren die gleichen Sanktionen auch schon im alten Bußgeldkatalog?
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2020 at 15:44
Hallo Caro,
ab einem Promillewert von 1,6 Promille bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog drei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld, ein Fahrverbot sowie eine Anordnung zur MPU. Bußgeld und Fahrverbot sind dabei variabel, eine MPU jedoch obligatorisch. Im neuen Bußgeldkatalog wurden die Regelungen zur Trunkenheit auf dem Fahrrad nicht geändert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Andreas S. meint
21. Juli 2020 at 23:38
Bei mir waren es 0,55 Promille. Angeblich hatte ich auf dem Radweg eine „auffällige Fahrweise“ weil ich wegen einer braunen Papiertüte eines bekannten Fastfood Unternehmens einen kleinen Schlencker machte. Laut Polizei hätte ich drüber fahren können und außerdem hätte ich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Der Arzt bei der Blutentnahme konnte das nicht bestätigen. Nachdem die Beamten aber wiederholt darauf bestanden, dass ich einen torkeligen Gang hätte nahm mir der Arzt dann Blut ab. Wie geht es jetzt weiter? (Ich fahr nie wieder Fahrrad, wenn ich was getrunken habe. Ab jetzt immer Auto, das geht schneller und ist somit sicherer—>das war Ironie).
bussgeldkatalog.de meint
15. September 2020 at 16:09
Hallo Andreas,
bei einer auffälligen Fahrweise kommt es auch auf dem Fahrrad bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zur Strafanzeige.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Lustigerman meint
19. Februar 2020 at 8:24
Wird der Führerschein bei über 1,8 auf dem Fahrrad nur abgenommen wenn man die mpu nicht besteht ?
DD meint
19. August 2019 at 23:40
Hallo, ich hatte einen Fahrradunfall mit 1,56 Promille . Was erwartet mich??
MfG
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:22
Hallo DD,
diese Informationen können Sie dem Ratgeber entnehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Peter meint
15. August 2019 at 19:54
Wie ist es mit Alkohol wenn ich z.B. mit 1,0 Promille nur auf dem Gehweg oder Radwegen abseits von der Straße fahre.
Hannes meint
20. Oktober 2019 at 19:19
Da gilt das Gleiche wie im übrigen öffentlichen Verkehrsraum.
Dahlia meint
12. Juli 2019 at 13:12
eine Bekannte hatte 2,9 Promille auf dem Fahrrad, kein Führerschein,
wie verhält es sich da ? gibt es kein Fahrverbot für das Fahrrad???
Hannes meint
20. Oktober 2019 at 19:18
Wenn jemand wiederholt unter Alkoholeinfluss – insbesondere mit so hohen Promillewerten – Rad fährt, kann ihm/ihr das Radfahren auf Lebenszeit untersagt werden. Es sei denn, er/sie kann eine positive Begutachtung durch eine MPU nachweisen.
Cayo meint
23. Februar 2019 at 1:24
Hallo,
vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Ich wurde im September 2018 mit 1,76 Promille auf dem Fahrrad aufgehalten und habe daraufhin im Dezember 2018 ein Bußgeld gezahlt, damit das Verfahren eingestellt wird. Ich habe bis heute nichts von der Fahrerlaubnisbehörde gehört. Ihr sagt „in der Regel“ muss man mit einer MPU rechnen. Gibt es hier einen Ermessensspielraum der Behörde und es besteht die Möglichkeit, dass es nicht zu einer MPU kommt? Oder ist es normal, dass es mehrere Monate dauert bis man von der Behörde hört?
Besten Dank und liebe Grüße,
Cayo
bussgeldkatalog.de meint
28. Februar 2019 at 14:34
Hallo Cayo,
ab einem Promillewert von 1,6 ist von einer MPU auszugehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Znake meint
10. Dezember 2019 at 8:57
Ich wurde Ende Januar erwischt. Innerhalb kurzer Zeit gab der Bußgeldbescheid.
Ende August dann plötzlich die Anordnung einer MPU, im Oktober die MPU durchgeführt, erst im November das negative Ergebnis. Daraufhin innerhalb kurzer Zeit ein Schreiben, dass ich schriftlich bestätigen kann auf Rechtsbeistand zu verzichten und dafür „kostenlos“ den Führerschein und die Erlaubnis Fahrrad zu fahren abzugeben, oder für 140€ einen teuren Brief zu bekommen. Natürlich hab ich die Erklärung nicht abgegeben. Jetzt ist es Mitte Dezember…Psychoterror hoch 3. Ich durfte also 11 Monate fahren ohne dass sicher gewesen ist, dass ich nicht geeignet zum Fahren bin. Und nur eine einzige Person entscheidet nach einem 1stündigem Gespräch, nach dem sie vorgibt mich besser zu kennen als ich mich selbst, ob ich geeignet bin oder nicht…
GFS meint
30. August 2021 at 15:37
Hallo Znake,
die Mühlen der Strafverfolgungsbehörden mahlen in der Tat oft langsam, aber sie mahlen. Da die MPU nicht von der Öffentlichen Hand, sondern von einer Anzahl privatwirtschaftlicher Trägerorganisationen, u.a. den TÜV-Organisationen, der DEKRA usw. durchgeführt werden, dauert es manchmal längere Zeit, bis eine angeordnete MPU durchgeführt wird. Die Trägerorganisationen müssen dafür speziell geschulte Kräfte, möglichst mit akademischem Hintergrund in Psychologie oder Medizin, einsetzen. Diese und die standardisierten Verfahren werden regelmäßig überprüft und zertifiziert.
Dass „nach einem 1stündigen Gespräch“ ein Urteil über geeignet/nicht geeignet abgegeben wird, ist aufgrund der großen Erfahrung dieser Stellen kaum anzuzweifeln. Wer sich falsch beurteilt fühlt, muss den Rechtsweg einschlagen und dagegen klagen. Dafür benötigt man mindestens ein umfangreiches psychologisches Gutachten eines gerichtszugelassenen Gutachters. Die Kosten dafür und die Prozesskosten sind in aller Regel fünfstellig und nur von dem zu tragen, der erhebliche wirtschaftliche Nachteile ohne Fahrerlaubnis davon trägt – und der sicher ist, dass er im Sinne des Vorwurfs der Fahrerlaubnisbehörden durch die MPU falsch beurteilt wurde, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen.
Michael meint
10. September 2018 at 7:50
Hallo, ich wurde mit einem Atemalkoholwert von 1,24 Promille beim Radfahren erwischt. Blutwerte stehen noch aus?
Was blüht mir?
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 16:31
Hallo Michael,
bei einem Promillewert von über 0,3 Promille kann eine Strafanzeige drohen, wenn Sie auffällig geworden sind. Sie erhalten zwei Punkte in Flensburg und müssen mit einem Bußgeld von mehreren 100 Euro rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jona Klep meint
21. August 2018 at 0:14
Hallo,
ein Kumpel von mir ist aus der Probezeit raus aber noch keine 21. jetzt wurde er mit 1.6 Promille von der Polizei angehalten. Wird er seinen Führerschein abgeben müssen und was blüht ihm sonst noch ?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 8:59
Hallo Jona Klep,
in der Regel wird eine MPU fällig, wenn 1,6 oder mehr Promille festgestellt wurden. Außerdem werden 3 Punkte und eine Geldbuße fällig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Markus meint
25. Dezember 2017 at 15:54
Bin gestern mit 1,8 gestützt, was erwartet mich?
bussgeldkatalog.de meint
28. Dezember 2017 at 12:57
Hallo Markus,
mit 1,6 Promille oder mehr im Blut müssen Sie mit 3 Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe und einer Anordnung einer MPU rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Andreas meint
17. Dezember 2017 at 12:39
Ich habe eben einen Alkoholpegel von exakt 1,6 Promille und auffälliges Fahrverhalten in den Rechner eingegeben – mit dem Ergebnis dass in der Antwort des Rechners steht: „Mit mehr als 1,6 Promille…..“.
Wie kommt euer Rechner jetzt auf ‚mehr als‘ wenn ich gar nicht über 1,6 eingegeben hatte?
Was stimmt da nicht?
Wenn ich 50 fahre kann ich doch auch nicht für über 50 verknackt werden?
bussgeldkatalog.de meint
20. Dezember 2017 at 12:40
Hallo Andreas,
der Bußgeldkatalog sieht vor, dass er unterscheidet zwischen „mehr als“ 1,6 Promille und „weniger als“ 1,6 Promille.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Markus meint
3. September 2017 at 19:07
Hallo, ich bekomme diese Brief von Landratsamt.
Was kann ich erwarten??? Was kann ich machen derzeit??
„Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Hier: Ihr Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B vom 15.03.2017
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
laut Mitteilung der *** vom **.**.**** läuft gegen Sie ein Verfahren wegen:
Trunkenheit im Verkehr infolge Alkohol mit dem Fahrrad mit 1,93 Promille.
Aufgrund dieser Tatsache bestehen zunächst Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, so dass eine Zulassung zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung derzeit nicht in Betracht kommt.
Bis zum Ausspruch einer richterlichen Entscheidung (z.B. Einstellung des Verfahrens, Beschluss, Weisung, Urteile) in o.g. Strafsache wird Ihr Antrag ruhen. Erst nach deren Vorlage werden wir Ihren Antrag weiterbearbeiten, d.h. Sie zur Abnahme der Prüfung zulassen oder bei Aufrechterhalten unserer Bedenken an Ihrer Eignung die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens anordnen können.
Bitte unterrichten Sie Ihre Fahrschule davon, dass Sie im Moment nicht zu Prüfung zugelassen werden können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind wir hierzu nich befugt.“
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 12:09
Hallo Markus,
wie in dem Schreiben erklärt, läuft derzeit noch ein Verfahren gegen Sie wegen Trunkenheit beim Fahrradfahren. Deswegen hat die Fahrerlaunisbehörde Ihren Antrag auf einen Pkw-Führerschein quasi auf Eis gelegt.
Was Ihre Trunkenheitsfahrt angeht: Ab 1,6 Promille wird standartmäßig eine MPU angeordnet – ob dabei Fahrrad oder Auto gefahren wurde, ist nicht relevant. Bevor Sie die MPU nicht vorweisbar bestanden haben, werden Sie für die Prüfung eines PWK-Führerscheins nicht zugelassen werden. Zusätzlich werden Sie eine Geldstrafe bezahlen müssen und wahrscheinlich drei Punkte in Flensburg erhalten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Steven meint
2. Juni 2017 at 22:47
Hallo, unsere Tochter macht gerade ihren Führerschein sie ist 17 und nun wollt ich mal fragen was passieren kann wenn sie mit dem Fahrrad erwischt wird und sie hat Alkohol im Blut?
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 11:05
Hallo Steven,
für Fahrradfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6. Ist Ihre Tochter mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs und wird kontrolliert, sind meist 3 Punkte, eine Strafanzeige sowie die Anordnung einer MPU die Konsequenzen. Die Anordnung der MPU führt dazu, dass sie ihren Führerschein erst nach erfolgreichem Bestehen der MPU erlangen kann.
Ist sie mit 0,3 oder mehr Promille fahrauffällig Fahrrad gefahren, kann ebenfalls eine MPU angeordnet werden. Die Anordnung ist aber einzelfallabhängig.
bussgeldkatalog.de
Paul meint
27. Mai 2017 at 3:13
Ich wurde mit 1,1 Promille auf dem Fahrrad angehalten. Bei der Kontrolle wurde bei mir ein leeres Baggy gefunden…reicht das um mich mit aufs Revier zu nehmen und einen Bluttest zu machen, oder kann ich den Canabisbluttest anfechten?
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 8:57
Hallo Paul,
wir dürfen Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, dieser kann Sie kompetent beraten.
bussgeldkatalog.de
Radlerin meint
26. Mai 2017 at 10:37
Hallo,
oben haben Sie ein Bild, mit der Anmerkung „im Zweifel ist schieben angesagt“. Ein Bekannter hat genau das gemacht und hat trotzdem eine Anzeige bekommen wegen „führen eines Fahrzeugs unter Alkohol“. Ihm wurde gesagt, dass er noch nicht mals das Fahrrad schieben darf, weil er ja jederzeit aufsteigen könnte. Ist das jetzt Auslegungssache oder Willkür???
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 9:06
Hallo Radlerin,
unseres Wissensstandes nach sollte das Schieben erlaubt sein, da es sich nicht um das Führen eines Fahrzeuges im eigentlichen Sinne handelt. Für genauere Informationen hinsichtlich des speziellen Falles sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
bussgeldkatalog.de
Räudi meint
10. Mai 2017 at 11:34
Habe meinen Führerschein bereits 2004 abgegeben wegen fahren unter Cannabiseinfluss, sollte mpu machen, die habe ich aber nie abgegeben, da negativ! Wurde mai 2017 mit 2,21 Promille beim überfahren einer roten Ampel angehalten… was blüht mir jetzt? Den Führerschein zu machen hatte ich eigentlich nicht mehr vor…
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:33
Hallo,
dabei handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe fällig. Auch die Trunkenheitsfahrt wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert. Zudem kommen 3 Punkte auf Ihr Konto in Flensburg.
bussgeldkatalog.de
Youngriley meint
16. April 2017 at 20:43
Hallo, gibt es beim Fahrradfahren für alle die gleichen Regeln oder ist es dort auch unterschiedlich ob man in der Probezeit ist Bzw unter 21 Jahren?
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 12:46
Hallo,
die 0,0-Promille-Grenze unter 21 gilt nur für Fahrer von Kraftfahrzeugen. Bei Fahrradfahrern gibt es also keine Unterschiede je nach Alter.
bussgeldkatalog.de
Sebaldius meint
5. April 2017 at 16:27
Herrlich absurd. „Auffällig gefahren“ und damit Anlass zu einer Alkohol-Kontrolle kann es schon sein, wenn man mit Null Promille auf dem Fahrad langsam und deswegen auch „wackelig“ fährt, oder wenn man an der Ampel bei grün „wackelig“ losfährt. Die schnellen Kampfradler brauchen da natürlich keine Kontrolle zu befürchten.
Michael meint
15. Juni 2023 at 18:10
Es gibt einen Grundsatz, wenn ich trinke fahre ich nicht, wenn ich fahre trinke ich nicht, egal ob Auto, Fahrrad usw..
Ich meint
6. März 2017 at 17:53
Mal im Ernst….: bei auffälliger Fahrweise… Wenn die dich anhalten hast du eh schon verloren, da die es zu 90 Prozent gegen dich auslegen. Da kann man doch dann grade gefahren sein wie man will…
Dennis meint
2. Dezember 2016 at 11:03
Hallo,
Nicht ganz richtig ist, dass Fahranfänger nur in den ersten zwei Probejahren keinen Alkohol konsumieren und dann fahren dürfen. Das ist grundlegend bis 21 untersagt unabhängig ob man in der Probezeit ist oder nicht.
LG Dennis
bussgeldkatalog.de meint
5. Dezember 2016 at 9:59
Hallo Dennis,
danke für den Hinweis. Wir haben eine Ergänzung eingefügt, da dies vielen Lesern sicherlich nicht klar ist.
bussgeldkatalog.de