Bußgeldtabelle: Seitenabstand
Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten | 30 | |
Durch nicht ausreichenden Seitenabstand wurde ein Kind, ein älterer Mensch oder ein Hilfsbedürftiger gefährdet. | 80 | 1 |
Durch nicht ausreichenden Seitenabstand entstand einem Kind, einem älteren Menschen oder einem Hilfsbedürftigen ein Schaden. | 100 | 1 |
Kurz & Knapp: Wichtiges zum Seitenabstand
- Beim Vorbeifahren an einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern oder Motorrädern ist ein Seitenabstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten.
- Zu fahrenden mehrspurigen Fahrzeugen (Pkw, Lkw) gilt ein Seitenabstand von 1 Meter, zu parkenden von 80 Zentimetern bis 1 Meter.
Was legt die StVO zum Seitenabstand fest?

Dass zum Vordermann ein ausreichender Sicherheitsabstand gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehalten werden muss, ist den meisten Kraftfahrern ein Begriff. Abstandsmessungen sind bei ihnen gefürchtet. Immerhin drohen bei der Unterschreitung des minimalen Abstands hohe Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Aber nicht nur nach vorn muss ein Abstand eingehalten werden. Der Seitenabstand ist gemäß StVO beim Überholen ebenfalls einzuhalten. Insbesondere Fußgänger und Radfahrer werden durch eine Unterschreitung vom seitlichen Abstand gefährdet.
Doch wie groß muss dieser sein und welcher Seitenabstand ist beim Parken vorgeschrieben? Die Antworten finden Sie hier im Ratgeber.
Inhalt dieses Ratgebers
Seitenabstand zum Radfahrer, Fußgänger und Kfz
Wird der Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten, kann dies verheerende Folgen haben. Insbesondere Radfahrer leiden darunter, wenn PKW oder LKW ihnen zu stark auf die Pelle rücken. Dabei ist es nicht mal das größte Problem, dass es zur Berührung kommt. Je nach Geschwindigkeit treten aerodynamische Effekte wie Luftverwirbelungen oder Sogwirkungen auf, die zu einem Fahrradunfall führen können.

Das gleich gilt bei Fußgängern: Kinder, ältere Menschen oder Hilfsbedürftige können von schweren Fahrzeugen leicht auf die Fahrbahn gezogen werden, wenn kein ausreichender Seitenabstand eingehalten wird.
Doch wie groß muss beim Überholen der seitliche Abstand sein? Ein Verkehrszeichen gibt es dazu nicht und auch in der StVO steht keine fixe Zahl. Dort wird nur ein „ausreichender Seitenabstand“ verlangt. Doch wie viel ist das?
Maßgeblich sind hier verschiedene Urteile, die einen seitlichen Mindestabstand festlegen. Herauskristallisiert haben sich folgende Werte:
- Einspurige Fahrzeuge (Kraftrad, Fahrrad): mindesten 1,5 Meter
- Mehrspurige Fahrzeuge (PKW, LKW): mindestens 1 Meter
- Wartende Linien- und Schulbusse: mindestens 2 Meter
Je nach individuellen Straßenbedingungen sollte der Abstand beim Überholen aber größer sein. Einfluss haben beispielsweise der Straßenbelag, Anstieg der Fahrbahn oder Wetterverhältnisse.
Seitenabstand beim Parken
Wenn Sie an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren wollen, sollten Sie stets einen Abstand von einer Autotürbreite lassen. Das sind ca. 80 Zentimeter bis einem Meter.
Bernhard W. says
Der Abstand ist sehr wichtig, es sollten aber auch dafür gesorgt werden das genügend breite Rad U.Fusswege geschaffen werden. Teilweise sind diese in einem sehr schlechtem Zustand.
Max says
Schön wäre es wenn Autofahrer sich mal daran halten würden.
Bin als Radfahrer schon froh wenn man mir einen Abstand von 50 cm gewährt.Und wenn man sich dann bei der nächsten Ampel darüber beschwert wird man bedroht. Armes Deutschland.
Aber so ist das halt, technischer Fortschritt degeneriert die Menschen.
Denis says
Wäre froh, wenn Radfahrer und alles bis 50ccm das Straßenbild verlassen würde…wie in den Niederlanden und auf Fuß- und Radwegen ausweichen. Rennradfahrerkolonnen sind hier auch ein Riesenproblem und benutzen Strassen oft auch nebeneinander. Schützt die Rad und Rollerfahrer ..da Sie verkehrsbehindernt durch nicht angepasste Geschwindigkeit sind und gewährt gleichzeitig den Autofahrern einen sicheren, stressfreieren Verkehr. Wäre eine win- win Situation. Warum sind die Niederlande nur soweit und wir in der Steinzeit?
Hier werden doch vom Gesetzgeber gefährliche Situationen geschaffen ohne Ende. Was ist mit den Behindertenfahrzeugen bis 25kmh? Werden nun bereits vermehrt von Jugendlichen benutzt…sinnig?
ewe says
@Denis Ich glaube da hast du etwas falsch verstanden. In NL kommen Radfahrer eher nicht auf Fußwegen – warum sollte man auch Fußgänger gefährden? Üblicherweise wurden separate Fahrradstraßen geschaffen in dem man bestehende PKW-Straßen zurückgebaut hat. Aus ökologischer und gesundheitlicher Sicht wäre dies natürlich auch in DE begrüßenswert.