Kurz & knapp: Punkte in der Probezeit
Ja, z. B. wenn sie eine rote Ampel überfahren. Für welche Ordnungswidrigkeiten Punkte angeordnet werden, geht aus dem Bußgeldkatalog hervor.
Es kommt weniger auf die Anzahl der Punkte in Flensburg und eher auf A- und B-Verstöße an. Ein A- oder zwei B-Verstöße haben die Probezeitverlängerung auf vier Jahre zur Folge. Zudem muss der Fahranfänger ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
Begehen Fahranfänger insgesamt drei A-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen. Diese kann dann erst nach Ablauf ein Sperrfrist erneut beantragt werden.
Führerschein auf Probe: Wie viele Punkte darf ich haben?
Inhaltsverzeichnis
Fahranfänger stehen nach der bestandenen Führerscheinprüfung unter besonderer Beobachtung. Leisten sie sich einen schweren Fehltritt und missachten die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder andere Vorschriften aus dem Verkehrsrecht, erhalten sie nicht nur Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.
Führerscheinneulinge müssen nämlich neben Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot auch mit der Probezeitverlängerung sowie dem Aufbauseminar rechnen, wenn ihnen ein schwerwiegender Verstoß nachgewiesen wird. Doch dürfen Fahranfänger in der Probezeit überhaupt Punkte bekommen? Wann wird der Führerschein entzogen?
Im Nachfolgenden klären wir, wann der Führerschein in der Probezeit wegen vergebener Punkte entzogen werden kann und was es mit den A- und B-Verstößen auf sich hat.
A-Verstoß oder B-Verstoß? Der Punkt während der Probezeit
Mit einer frischen Fahrerlaubnis bleiben Fahrfehler natürlich nicht aus und auch nicht jeder Verstoß gegen das Verkehrsrecht führt direkt zu einem Punkt in der Probezeit. Viele Ordnungswidrigkeiten bleiben noch im Bereich der Verwarnung. Das bedeutet, dass lediglich das Verwarnungsgeld bis maximal 55 Euro gezahlt werden muss. So müssen Fahranfänger bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 15 km/h nur 20 bzw. 15 Euro bezahlen.
Bei gröberen Verstößen hat der Regelbruch dagegen direkte Konsequenzen. Werden Führerscheinneulinge z. B. mit 21 km/h geblitzt, erhalten sie ein Bußgeld von 70 bis 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. In der Probezeit bleibt es allerdings nicht dabei. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. In der Folge wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Es gibt aber auch B-Verstöße, welche eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellen. Gemeint sind hierbei beispielsweise abgefahrene Reifen, welche die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Hierfür können ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in der Probezeit folgen.
Zwei B-Verstöße wiegen so schwer wie ein A-Verstoß. Folglich wird die Probezeit erst beim zweiten B-Verstoß verlängert. Der erste hat also für die Fahrerlaubnis zunächst keine weiteren Konsequenzen.
Kommt es in der der verlängerten Probezeit erneut zu einem Punkt bzw. einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erhalten die Betroffenen eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, welche sie aber freiwillig besuchen können. Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt zum Fahrerlaubnisentzug.
Es ist also nicht so, dass in der Probezeit die Punkte direkt zu Probezeitmaßnahmen führen, es sind vielmehr die Verstöße, die je nachdem, wie schwerwiegend sie sind, Folgen haben.
Wie viele Punkte dürfen Fahranfänger während der Probezeit erhalten?
Es kann relativ schnell passieren, dass mit einem Führerschein auf Probe ein Punkt gesammelt wird. Ein geschwindigkeitsbegrenzendes Schild wird übersehen – geblitzt und schon ist es passiert. Anders als bei erfahrenen Kraftfahrern besteht aber das Risiko, dass Fahranfänger früher ihre Fahrerlaubnis einbüßen müssen. Gezählt werden aber stets A- und B-Verstöße.
Erhalten Sie beispielsweise zwei Punkte in der Probezeit für eine Ordnungswidrigkeit, wird dies nur als ein A-Verstoß gewertet. Es kommt also weniger auf die Anzahl der Punkte an. Einziger Unterschied besteht bei Verstößen, bei denen drei Punkte in der Probezeit vergeben werden. Hierbei handelt es sich um Straftaten wie Fahrerflucht, bei denen die Fahrerlaubnis direkt entzogen werden kann – nicht nur bei Fahranfängern.
Mohammed meint
12. Juni 2018 at 15:44
Hallo
Ich habe die rote Ampel zweimal im Jahr unterbrochen und niemand war in Gefahr. Ich bin in der Probezeit.
Was wird passieren?
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 11:25
Hallo Mohammed,
ein Rotlichtverstoß stellt einen A-Verstoß dar. Neben den üblichen Strafen bei solch einer Ordnungswidrigkeit (mind. 90 Euro Bußgeld und mindestens einem Punkt in Flensburg), kommt auch eine Verlängerung der Probezeit auf Sie zu sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, drohen zwei Punkte in Flensburg, mindestens 200 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit erfolgt eine schriftliche Verwarnung sowie die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
MzudemO meint
11. Juni 2018 at 14:14
Hallo
Ich bin sonntagnacht mit dem fahrrad nach Hause gefahren. Dann fuhr neben mich die Polizei und schrie sehr unfreundlich sofort stopp. Da dies das 4. Mal die woche war und ich keinen ausweis um 2 nachts nach der arbeit hatte bin ich einfach weiter gefahren . Kurz darauf haben sie mich aber bekommen , habe jz einen brief Missachtung des haltegebots. Was kommt jz auf nich zu?
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 10:29
Hallo MzudemO,
laut Bußgeldkatalog müssen Sie wahrscheinlich mit 35 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marcel K meint
6. Juni 2018 at 22:26
Hallo
Ich hatte vor einem Jahr einen leichten Unfall mit einem Fahrrad fahrer
Da wurde die Probezeit verlängert und Teilnahme an einem Aufbauseminar hab ich auch gemacht aber nach der Teilnahme wurde ich geblitz mit mehr als 21km/h außerorts
Und danach habe ich eine Verwarnung und Empfehlung eines physiologischen Gutachter zu gehen
Und ich weiß es noch nicht aber ich vermute das ich erneut geblitzt worden bin
Es waren 100 erlaubt denk aber das ich zwischen 110 unf 120km/h unterwegs war
Und wollte fragen was auf mich zu kommt falls ich geblitzt worden bin? Führerschein Entzug oder schlimmeres
bussgeldkatalog.de meint
11. Juni 2018 at 9:59
Hallo Marcel,
wurden Sie in der Probezeit mit mehr als 20 km/h geblitzt, würde dies Ihren dritten A-Verstoß bedeuten. Dies hätte zur Folge, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen würde. Eine genaue Einschätzung ist allerdings erst möglich, wenn der Bußgeldbescheid vorliegt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marcel meint
6. Juni 2018 at 22:24
Hallo
Ich hatte vor einem Jahr einen leichten Unfall mit einem Fahrrad fahrer
Da wurde die Probezeit verlängert und Teilnahme an einem Aufbauseminar hab ich auch gemacht aber nach der Teilnahme wurde ich geblitz mit mehr als 21km/h außerorts
Und danach habe ich eine Verwarnung und Empfehlung eines physiologischen Gutachter zu gehen
Und ich weiß es noch nicht aber ich vermute das ich erneut geblitzt worden bin
Es waren 100 erlaubt denk aber das ich zwischen 110 unf 120km/h unterwegs war
Und wollte fragen was auf mich zu kommt falls ich geblitzt worden bin? Führerschein Entzug oder schlimmeres
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:45
Hallo Marcel,
liegt die gefahrene Geschwindigkeit 21 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgrenze gilt dies als A-Verstoß und zieht die entsprechenden Folgen für die Probezeit nach sich. Geschwindigkeiten bis 20 km/h haben hingegen keine Auswirkungen auf die Probezeit, sondern werden durch Bußgelder etc. geahndet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hedayat meint
6. Juni 2018 at 11:19
Hallo, Ich wurde auf dem Fahrrad von zwei Polizisten angehalten wurden, weil ich über die rote Ampel gefahren bin( was unter 2sekunden war). Nun habe ich einen Brief bekommen steht ich muss um die 88 Euro mit Gebühren und so zahlen aber da steht nicht, ob ich einen Punkt bekomme. Wenn ich einen Punkt bekommen sollte, muss ich dann zum Aufbauseminar? Bin noch in der Probezeit.
LG
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:39
Hallo Hedayat,
ob Sie zum Aufbauseminar müssen, hängt davon ab, ob es sich bei dem Verstoß in der Probezeit um einen A- oder B-Verstoß gehandelt hat. Ein Rotlichtverstoß zählt stets als A-Verstoß und hat damit direkte Auswirkungen auf die Probezeit.
Ist dies Ihr erster A-Verstoß wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Manu meint
4. Juni 2018 at 18:05
Hallo,
Ich habe bereits zwei Punkte und mir droht ein Dritter Punkt wegen der Schule an einem Auffahrunfall. Kann mir der Führerschein entzogen werden und wenn ja für wie lange? Welche Folgen können noch auf mich zukommen?
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:14
Hallo Manu,
ob Ihnen ein Punkt droht, können wir Ihnen nicht sagen, weil wir nicht wissen, wie sich Ihr Fall darstellt. Wie viele Punkte Sie in der Probezeit ansammeln dürfen, ohne dass Ihnen der Führerschein entzogen wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Hierbei spielt weniger die Anzahl der Punkte eine Rolle als vielmehr die eigentlichen Verkehrsverstöße.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jadsb meint
4. Juni 2018 at 11:52
Hey ich hab mich letztes Jahr mit 21 km/h drüber blitzen lassen hab a Verstoß gekriegt Anfang des Jahres bin ich über Gelb Gefahren (Polizei sah es anders also bei Rot) Boom 2. A Verstoß und genau heute bin ich laut tacho 90-93 km/h auf ne 70er Strecke gefahren und mich blitzen lassen is das jetzt der dritte A Verstoß oder is das mit der abgezogenen Toleranz noch ein b Verstoß ?
Muss man mehr als ein Aufbauseminar in der Probezeit machen oder reicht nur ein Aufbauseminar?
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 15:57
Hallo Jadsb,
haben Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschritten, gilt dies als A-Verstoß und hat entsprechende Auswirkungen auf die Probezeit. Diese Werte gelten stets nach Abzug der Toleranz (in der Regel 3 km/h oder 3 Prozent). Liegen Sie unterhalb dieser Grenze, zählt dies auch nicht als B-Verstoß, sondern zieht nur die normalen Sanktionen (Bußgelder, Punkte, Fahrverbote) nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ionut A. meint
3. Juni 2018 at 20:29
Hallo, ich habe in der 60 zone im Überholverbot bereich überholt und habe 70€ und 1 Punkt bekommen.
Muss ich mit ein Aufbauseminar rechnen?
Mit freundlichen Grüßen Andrisan.
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 12:33
Hallo Ionut A.,
das von Ihnen beschriebene Delikt ist ein A-Verstoß, weshalb Sie mit einem Aufbauseminar und der Verlängerung Ihrer Probezeit rechnen müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Franziska meint
2. Juni 2018 at 21:41
Ich wurde mit geringem Abstand gefilmt auf der Autobahn. Bin 18 und so noch in der Probezeit. Ich bin 110 km/h gefahren und hatte einen Abstand von 25 Metern. Es wurde der Abstand nicht von einem einscherendem oder Bremsen des Vorherigen verringert. Was ist die Folge oder was passiert jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 12:26
Hallo Franziska,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Im äußersten Fall könnten Sie einen Punkt und ein Bußgeld von 75 Euro erhalten. Zudem würde dann Ihre Probezeit verlängert werden und Sie müssten an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wird aus den Filmaufnahmen ersichtlich, dass Sie durchschnittlich genügend Abstand gehalten haben, sollten Sie nichts von der Sache hören.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Sonny meint
9. Januar 2023 at 15:26
Ich bin mit Handys in der Hand mit mehr als 21 geblitzt worden, wird das als 1 oder 2 A Verstöße gewertet?
Mit freundlichen Grüßen
Patrick meint
2. Juni 2018 at 0:10
Hallo,
ich wurde nachdem ich mein Aufbauseminar hatte mit 22kmh zu viel in der Stadt geblitzt und befinde mich immernoch in der Probezeit. Was habe ich zu erwarten und was kann ich tun?
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 12:03
Hallo Patrick,
in der Probezeit wird in A- und B-Verstöße unterschieden. Bei einem zweiten A-Verstoß (eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als A-Verstoß) wird im Regelfall, neben den üblichen Sanktionen, eine offizielle Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Bei einem dritten A-Verstoß erfolgt im Regelfall automatisch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie können grundsätzlich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen – sofern Ihr Geschwindigkeitsverstoß jedoch eindeutig durch einen Blitzer festgehalten wurde, sind die Chancen auf Erfolg eher gering.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Tülin meint
28. Mai 2018 at 17:08
Hallo,
Ich habe bis jetzt drei punkte auf meinem Führerschein und bin noch in der Probezeit. Ich habe drei Punkte (einmal wegen Handy am Steuer und zwei mal, weil ich zwei mal zu schnell geblitzt wurde). Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung habe ich auch ein Fahrverbot von einem Monat erhalten.
Es besteht die Gefahr, dass ich noch zwei Punkte auf meinen Führerschein bekommen könnte, da ich letztens vermuhtlich leider wieder geblitzt wurde. Ich wollte fragen wie die Strafe aussieht, und ob es etwas gibt, dass man da gegen machen könnte.
MFG
Tülin
bussgeldkatalog.de meint
1. Juni 2018 at 15:59
Hallo Tülin
Anders als bei erfahrenen Kraftfahrern besteht das Risiko, dass Fahranfänger früher ihre Fahrerlaubnis einbüßen müssen, wenn diese Punkte in Flensburg bekommen.
Gezählt werden aber stets A- und B-Verstöße. Erhalten Sie beispielsweise zwei Punkte in der Probezeit für eine Ordnungswidrigkeit, wird dies nur als ein A-Verstoß gewertet.
Es kommt also weniger auf die Anzahl der Punkte an. Einziger Unterschied besteht bei Verstößen, bei denen drei Punkte in der Probezeit vergeben werden. Hierbei handelt es sich um Straftaten wie Fahrerflucht, bei denen die Fahrerlaubnis direkt entzogen werden kann – nicht nur bei Fahranfängern.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Johanna meint
27. Mai 2018 at 21:50
Hallo, ich wurde während meiner Probezeit in sehr kurzen Abständen 3 mal geblitzt. Alles außerhalb der Ortschaft. Das erste Mal 17km/h zuviel und die anderen beiden Male 31 und 34km/h zuviel (Abzüge bereits berücksichtigt).
Was passiert nun? Zwei Punkte in Flensburg ist klar, was noch?
LG Johanna
bussgeldkatalog.de meint
29. Mai 2018 at 14:35
Hallo Johanna,
bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um 21 km/h oder mehr handelt es sich um A-Verstöße. Der erste A-Verstoß bringt dem Fahranfänger in der Regel eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und die Teilnahme am Aufbauseminar ein. Der zweite Verstoß zieht eine schriftliche Verwarnung nach sich und ihm wird empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Bussgeldkatalog.de
Brfn meint
26. Mai 2018 at 13:08
Ich habe am Anfang der Probezeit ein stop Schild übersehen bin falsch gefahren und habe ein Unfall verursacht. Habe dann ein aufbauseminar gemacht, die Probezeit wurde verlängert und ich hab einen Punkt erhalten. Jetzt bin ich in der verlängerten Probezeit und wurde mit 9kmh zu schnell Aber Handy am Ohr geblitzt. Was passiert jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
29. Mai 2018 at 14:45
Hallo Brfn,
wer während der Fahrt das Handy in der Hand hat, begeht einen A-Verstoß mit den typischen Konsequenzen. Findet zeitgleich ein weiterer Verstoß statt, spricht man von einer Tateinheit. Dies hat in der Regel zur Folge, dass der schwere Verstoß vollständig und der leichtere anteilig geahndet wird. In solchen Fällen lassen sich die Sanktionen allerdings nicht präzise voraussagen, da die Behörde einen gewissen Ermessensspielraum hat.
Bussgeldkatalog.de
Edgart meint
25. Mai 2018 at 15:12
Hallo habe in der Verlängerten Probezeit einen Unfall verursacht mit leichter Körperverletzung für den Unfallteinehmer. Ich bin der Unfall Verursacher.
Habe einem Auto die Vorfahrt genommen und er ist dann in mich reingefahren.
Was droht mir für eine Strafe?
bussgeldkatalog.de meint
29. Mai 2018 at 14:55
Hallo Edgart,
welche Folgen ein Unfall in der Probezeit hat, hängt auch maßgeblich damit zusammen, welcher Verstoß die Unfallursache darstellt. Missachtung der Vorfahrt wäre ein A-Verstoß und würde beim ersten Mal zu einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme am Aufbauseminar führen. Schwerwiegender ist in diesem Fall aber, dass eine Person zu Schaden gekommen ist. Deshalb könnte Ihnen unter Umständen auch eine Strafanzeige wegen Körperverletzung drohen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Can P. meint
23. Mai 2018 at 21:01
Hallo, ich wurde außerhalb geschlossener Ortschaft mit 130 km/h(mit abzug) auf 100er zone vom Kriminalpolizei zu Anzeige gebracht was folgt ?
Bkn noch in der Probe Zeit wird aufbauseminar fällig?
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2018 at 15:54
Hallo Can,
wer in der Probezeit 21 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwindigkeit liegt, begeht einen A-Verstoß. Handelt es sich um den ersten A-Verstoß wird in der Regel die Probezeit auf vier Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet.
bussgeldkatalog.de
Louis T. meint
22. Mai 2018 at 12:33
Hallo hab mein Führerschein (A1) erst seit 2 Wochen und bin geblitzt worden weiß aber nicht mehr wie viel ich drüber war. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen. War außerorts mit der Geschwindigkeitsbeschränkung 50.
bussgeldkatalog.de meint
23. Mai 2018 at 14:52
Hallo Louis,
die Konsequenzen hängen grundsätzlich davon ab, um wie viel km/h Sie die zulässige Geschwindigkeit überschritten haben. Haben Sie das Tempo um 21 oder mehr km/h überzogen, wäre dies ein A-Verstoß und hätte Auswirkungen auf die Probezeit (Verlängerung auf 4 Jahre und Teilnahme am Aufbauseminar). Bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen fielen nur die üblichen Sanktionen wie Bußgelder oder Punkte an.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Enrico meint
11. Mai 2018 at 12:03
Hallo,
Ich bin 21 Jahre alt und habe schon 3 Punkte.
Ich würde gern wissen, ab wann ich eine MPU bekommen würde.
Danke im voraus.
LG
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:54
Hallo Enrico,
eine MPU wird immer dann angeordnet, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Dies liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Finn-Lukas meint
10. Mai 2018 at 8:07
Hallo, ich hatte letztes Jahr einen schweren Verkehrsunfall da ich mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachtet habe. In dem Bußgeldverfahren steht nun die zu zahlende Summe + 01 pkt. in Flensburg. Resultiert daraus automatisch ein Aufbauseminar?
Mit freundlichen Grüßen Finn
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:52
Hallo Finn-Lukas,
ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad wird gemäß Bußgeldkatalog als A-Verstoß gewertet. Dieser führt zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kubi meint
8. Mai 2018 at 19:51
Hallo,
Ich wurde während der Probezeit mit 22kmh zuviel außerorts geblitz, Datum war der 11.02.17. Aufbauseminar habe ich hinter mir & jetzt wurde ich durch Nachfahren mit Geschwindigkeitsmessung aufgenommen. Datum hier der 08.05.2018, Geschwindigkeitsüberschreitung von 48kmh zu viel außerorts. Bedeutet 160€ +Auslagen+ 1Monat Fahrverbot+ 2Punkte richtig? Wenn das stimmt habe ich jetzt während der Probezeit insgesamt 3 Punkte. Wird mir der Führerschein entzogen?
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:05
Hallo Kubi,
in der Probezeit gelten keine gesonderten Regelung zu den Punkten. Der Entzug des Führerscheins droht somit generell bei acht Punkten. Allerdings kann auch ein 3. A-Verstoß diesen zur Folge haben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Melli meint
6. Mai 2018 at 23:00
Hallo, unzwar habe ich wegen einem autounfall bereits einen Punkt mit verlängerter Probezeit & mache jetzt grade mein Aufbauseminar, jedoch wurde ich gestern mit über 20 kmh geblitzt, was passiert nun?
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 10:08
Hallo Melli,
in der Regel handelt es sich bei einem Tempoverstoß von mehr als 20 km/h um einen A-Verstoß. Der zweite A-Verstoß in der Probezeit geht mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung einher. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Behörde von der Eintragung eines A-Verstoßes bis zum Abschluss des Aufbauseminars absieht und Ihnen nur die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Melli meint
9. Mai 2018 at 23:45
& was könnte passieren wenn es noch mehr kmh wären, z.B. 30 oder 40 zu viel?
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:42
Hallo Melli,
die Höhe des Tempoverstoßes wirkt sich auf die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog aus. So können höhere Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sandra meint
22. April 2018 at 13:06
Hallo,
ich wurde in der Probezeit bei Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Die gemessene Rotzeit beträgt 0,62 sec.
Mit was muss ich rechnen?
Viele Grüße Sandra
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:39
Hallo,
war die Ampel weniger als eine Sekunde rot, müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Eine rote Ampel zu überfahren gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
muro meint
22. April 2018 at 12:29
Hallo. ich hatte einen geschwindigkeitsverstoss von 33kmh zu viel also bei einer 30er zone 63 kmh gefahren . Die netten polizisten haben gesagt dass ich 1 punkt bekomme und 100 plus 28,50 eur bussgeld. Mit welchen anderen konsequenzen muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:35
Hallo,
Sie müssen nur mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn Sie allerdings in den letzten 12 Monaten schon einmal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden, kann ein Fahrverbot drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Pascal Fuchs meint
22. April 2018 at 11:17
Hey, ich hab seit einem halben Jahr meinen Führerschein und habe 3 blitzertickets 2x 21 km/h zu schnell und 1x 23 km/h zu schnell. Hab insgesamt jetzt 3 punkte in der Probezeit………ist mein Führerschein weg und wenn ja für wie lange??
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:32
Hallo Pascal,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Ein dritter A-Verstoß in der Probezeit kann den Fahrerlaubnisentzug bedeuten. Die Länge wird von einem Gericht festgelegt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tim meint
21. April 2018 at 11:53
Ich wurde vor einem Jahr 2 wochen vor ablauf meiner probezeit mit 21kmh zu viel geblitzt. Dafür habe ich auch schon einen Punkt bekommen. Jetzt wurde ich im Dezember letzten Jahres bei einer Verkehrskontrolle mit genau 1ng THC im Blut erwischt und von der Führerscheinstelle zum amtsärtztlichen Eignungstest aufgefordert aber habe noch keine Information über Punkte oder Bußgeld bekommen. Muss ich jetzt nachträglich noch mit Entzug des Fühererscheins und einer MPU rechenen ?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:26
Hallo Tim,
ein A-Verstoß mit Drogen und Alkohol hat eine Verlängerung der Probezeit um vier Jahre und die Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
stiff meint
20. April 2018 at 20:47
Hallo
ich wurde schon zwei mal mit mehr als 21 kmh geblitzt und habe schon eine Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen aber heute habe ich wieder einen kleinen Umfall gebaut wo die Polizei gerufen wurde und mir einen Zettel mit der Fehlernummer 101124 (auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug) gegeben und drauf steht noch ein Verwarnungsgeld von 35 Euro, das ich noch von der Bußgeldstelle schriftlich bekommen werde. Nun meine Frage wird jetzt mein Führerschein entzogen ich brauche nur noch 2 Monate dann bin ich raus aus der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 16:43
Hallo,
weitere Konsequenzen drohen in der Regel nur, wenn eine Missachtung der Verkehrsregeln zum Unfall geführt hat. Je nach Art des Verstoßes können dann Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot verhängt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de