Kurz & knapp: Fahrverbot umgehen – anderer Fahrer
Nein, wenn Sie nicht der schuldige Fahrer sind, müssen Sie kein Fahrverbot fürchten, da in Deutschland die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung, gilt. Sie haben die Möglichkeit, den wahren Schuldigen im Anhörungsbogen anzugeben bzw. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Selbst wenn die andere Person zustimmt, die Sanktion an Ihrer Stelle auf sich zu nehmen, sollten Sie Derartiges unterlassen, da Sie sich hier wegen falscher Verdächtigung strafbar machen können. Hierfür drohen eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Die Behörde kann auf das Führerscheinfoto des Beschuldigten zugreifen und dieses mit dem Blitzerfoto abgleichen. In der Regel wird hier schnell deutlich, dass es sich bei dem angegeben Fahrer nicht um den tatsächlichen Verkehrssünder handelt.
Als Fahrzeughalter Fahrverbot umgehen: Anderer Fahrer ist gefahren
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Ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie einen Anhörungsbogen für ein Bußgeldverfahren erhalten haben, obwohl Sie keinerlei Verkehrsverstoß begangen haben? Wenn ja, war vermutlich jemand anderes mit Ihrem Kfz unterwegs und wurde dabei erwischt, wie er gegen die Verkehrsregeln verstieß. Denn über das Blitzerfoto, welches das Kennzeichen abbildet, ist in erster Linie vor allem der Halter des Fahrzeugs zu identifizieren, in diesem Fall also Sie.
Sofern anhand des Fotos nicht eindeutig ersichtlich ist, dass nicht Sie an jenem Tag am Steuer saßen (z. B. weil der geblitzte Fahrer ein anderes Geschlecht oder ein anderes Alter hat), geht die Bußgeldbehörde davon aus, dass Sie als Halter auch der schuldige Fahrer sind und schickt Ihnen deshalb den Anhörungsbogen bzw. den Bußgeldbescheid zu.
Dies kann so manchem einen ganz schönen Schreck einjagen, insbesondere wenn nicht nur ein Bußgeld droht, sondern womöglich sogar ein Fahrverbot. Doch wir können Sie an dieser Stelle beruhigen: In Deutschland gilt anders als in manchen anderen Ländern die sogenannte Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Das bedeutet, dass stets der Fahrer, der den Verstoß begangen hat, zur Rechenschaft gezogen wird, nicht der Halter des Fahrzeugs. Es ist daher für Sie in der Regel kein Problem, das angedrohte Fahrverbot zu umgehen, wenn ein anderer Fahrer am Steuer saß. Sie müssen dazu lediglich den wahren Schuldigen im Anhörungsbogen angeben und diesen zurückschicken.
Allerdings müssen Sie dies innerhalb der angegeben Frist tun, andernfalls nimmt die Behörde an, dass Sie nichts zum Tatvorwurf zu sagen haben, und schickt Ihnen den Bußgeldbescheid zu. Gegen diesen können Sie dann immer noch Einspruch erheben, um das Fahrverbot zu umgehen, sollte ein anderer Fahrer schuldig sein.
Fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben: keine gute Idee
Was ist aber, wenn Sie tatsächlich den Verstoß begangen haben? Können Sie dann das Fahrverbot umgehen, wenn ein anderer Fahrer bereit ist, die Schuld auf sich zu nehmen?
Die Verlockung, jemand anderes im Anhörungsbogen anzugeben, um das Fahrverbot zu vermeiden, ist für viele Betroffene groß. Doch von derartigen Tricksereien sollten Sie Abstand nehmen, denn Sie begehen damit unter Umständen eine falsche Verdächtigung. Gemäß § 164 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt dies eine Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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