Kurz & knapp: Das Blitzerfoto
- Das Blitzerfoto dient als wichtiges Beweismittel im Bußgeldverfahren und kann unter anderem dabei helfen, den Fahrer zu identifizieren.
- Ist der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar, ist dieses als Beweismittel unter Umständen nicht ausreichend.
- Nicht immer ist das Blitzerfoto im Bußgeldbescheid enthalten. In diesem Fall können Sie es einfach (meist online) anfordern.
Rund ums Blitzerfoto: Dann wird ein Blitzerfoto ungültig
Auf jeden Fall sollten Sie sich nicht zu früh freuen und gleich einen Einspruch einlegen. Auch wenn Sie auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar sind, heißt es noch nicht, dass der Bescheid nicht rechtsgültig ist. Auch ein Bußgeldbescheid ohne Bild kann Konsequenzen haben.
In Deutschland ist das Blitzerfoto ein elementares Beweismittel. Hierzulande gilt die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. Dies bedeutet, dass bei den meisten Delikten der Fahrer des Autos zur Rechenschaft gezogen wird und eben nicht pauschal der Halter des Wagens, der vielleicht zur Tatzeit gar nicht selbst gefahren ist.
Inhalt dieses Ratgebers
Sie wurden geblitzt und das Foto ist unscharf? So gehen Sie nun vor
In Ländern, in denen die Halterhaftung gilt, haben es die Behörden einfacher. Hier genügt die Recherche im Fahrzeugregister und der Bescheid kann verschickt werden.
In Deutschland müssen die Behörden allerdings den Fahrer ermitteln und können erst dann den Bußgeldbescheid versenden. Die Behörden kontaktieren in der Regel den Halter um Informationen zu bekommen, wer zur entsprechenden Zeit gefahren ist.
Das Blitzerfoto gibt hier durch das Kennzeichen Aufschluss, wer der Halter des Wagens ist. Weiter gilt es als einziges Beweismittel, wer Fahrer des Autos war.
Blitzerfoto als Beweismittel
Sollte das Blitzerfoto unscharf sein und auf dem im Bußgeldbescheid mitgesendeten Foto nicht erkennbar sein, können Sie Akteneinsicht beantragen. Oft ist das Originalfoto von deutlich höherer Qualität und nur das Ihnen zugesandte Foto ist unscharf.
Nachdem Sie mit Ihrem Auto geblitzt wurden, ist das Foto unkenntlich? Dann können Sie Einspruch einlegen. Die Bußgeldbehörde kann den Einspruch allerdings auch zurückweisen. Der Fall geht dann vor Gericht. Sollten Sie freigesprochen werden, fallen Ihnen keine Kosten an. Andernfalls müssen Sie das Bußgeld und die anfallenden Gerichtskosten zahlen.
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Geblitzt und kein Foto erhalten? Erkundigen Sie sich bei der Behörde
Der Bußgeldbescheid kommt ohne Foto ins Haus? Damit ist der Bußgeldbescheid nicht gleich ungültig. Die deutschen Behörden sind nicht grundsätzlich verpflichtet, das Blitzerfoto mitzusenden.
Es kommt in der Praxis sogar recht häufig vor, dass ein Bußgeldbescheid ohne Bild versendet wird.
Geblitzt und der Bußgeldbescheid kam ohne Foto? Dies bedeutet nicht, dass der Bescheid seine Gültigkeit verliert. Nichtsdestotrotz ist das Blitzerfoto ein Beweisfoto und sollte eindeutig sein. Sie können, nachdem Sie geblitzt wurden, einen Bußgeldbescheid mit Foto anfordern.
Sind Sie nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar, können Sie Einspruch einlegen und könnten Erfolg haben.
Doch vorsichtig: Nur weil Sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind, sind Sie noch nicht aus dem Schneider. Die Polizei kann den Fahrer auch auf anderem Wege ermitteln.
Charlie says
Oder einfach dazu stehen wenn man zu schnell fährt und dann auch die Strafe zahlen. ;)
Detlef says
Bußgeldbescheid verlohren bin Zahlungswillig
bussgeldkatalog.de says
Hallo Detlef,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jens F. says
Bis wann muß ein blitzerfoto zugestellt sein?
bussgeldkatalog.de says
Hallo Jens F.,
wie im Ratgeber zu lesen, sind Behörden nicht verpflichtet, das Foto dem Bußgeldbescheid hinzuzufügen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lämmergeier says
Hallo Zusammen
Stimmt es das ein Blitzerfoto in der Größe din A 4 bereitgestellt werden muss?
bussgeldkatalog.de says
Hallo,
eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gerhard says
“Doch vorsichtig: Nur weil Sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind, sind Sie noch nicht aus dem Schneider. Die Polizei kann den Fahrer auch auf anderem Wege ermitteln.” – Auf welche Weise denn?
bussgeldkatalog.de says
Hallo Gerhard,
möglich ist dies zum Beispiel durch Befragungen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
paul says
Blitzerfoto nicht eindeutig. Was ist, wenn mein RA sagt, ich habe ein Zeugnisverweigerungsrecht und ich den Fahrer ( z.B. mich) nicht benennen will?
bussgeldkatalog.de says
Hallo Paul,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Werner K. says
Hallo , ich bin auf der Autobahn mit 16 Kmh geblitzt worden . Es sind auf dem Foto 2 Autos zu sehen , wobei auf der rechten Fahrspur ein LKW zu sehen ist. – Ist ein Bescheid rechtens ??
bussgeldkatalog.de says
Hallo Werner,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de