Bußgelder – Rote Ampel überfahren
Gefährdungen, die sich in diesem Rahmen ereignen, werden nach der aktuellen Bußgeldtabelle mit folgendem Bußgeld und folgenden Punkten geahndet:
Beschreibung | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist | 1 | 70.- 100.- mit Gefährdung 120.- mit Unfall |
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern | 1 | 100.- |
Verstoß | Bußgeld (€) |
---|---|
Als Radfahrer Rotlicht für Fußgänger missachtet | 60.- |
- mit Gefährdung | 100.- |
- Unfall verursacht | 120.- |
Als Radfahrer Rotlicht missachtet, das länger als eine Sekunde dauerte | 100.- |
- mit Gefährdung | 160.- |
- Unfall verursacht | 180.- |
Als Fußgänger Rotlicht missachtet | 5.- |
- Unfall verursacht | 10.- |
Bußgeldrechner – Rotlichtverstoß
Kurz & knapp: Rote Ampel überfahren
Überfahren Sie eine rote Ampel, richten sich die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog danach, wie lange diese bereits auf Rot stand.
Sprang die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens gerade erst auf Rot, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Zeigte sie jedoch bereits seit mehreren Sekunden Rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der strenger geahndet wird.
Unabhängig davon, welche Art von Rotlichtverstoß Sie sich in der Probezeit geleistet haben: Dies wird als A-Verstoß gewertet, der eine Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Rotlichtverstoß:
Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß?
Inhalt dieses Ratgebers
Ampeln – auch Lichtzeichenanlagen genannt – sind wichtig für einen geregelten und flüssigen Verkehr, gerade bei einer Einmündung oder Kreuzung. Da nach dem reformierten Verkehrsrecht die Sicherheit im Straßenverkehr im Fokus der Betrachtung liegt, werden Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren wegen der hohen Gefahr entsprechend streng bestraft.
Im Falle eines Rotlichtverstoßes reichen die Strafen vom Bußgeld, über die Vergabe von Punkten in Flensburg, bis hin zu einem Fahrverbot. Womit Sie wann zu rechnen haben, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß – hier im Video!
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß?
Mit welchem Bußgeld oder welcher Strafe Sie nach dem aktuellen Verkehrsrecht zu rechnen haben, hängt davon ab, wie lange die Ampel auf Rot geschaltet war, als Sie mit Ihrem Fahrzeug die rote Ampel überfahren haben. Je nach dem, ob die Rotphase länger oder kürzer als eine Sekunde betrug, unterscheidet sich auch das Maß der Ahndung.
In diesem Rahmen spricht man auch von einem einfachen oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Dabei unterscheidet sich die Höhe des Bußgeldes, die Vergabe der Punkte und das Erteilen von einem Fahrverbot je nach Schwere des Vergehens.
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat nicht länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Hier folgen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Kommt es durch einen einfachen Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung, fallen die Sanktionen strenger aus und es wird zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Geahndet wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat. Kommt es durch einen qualifizierten Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld – zusätzlich zu den Punkten und dem Fahrverbot – auf 320 Euro bzw. 360 Euro.
Die entsprechenden Bußgelder, Punkte und die Erteilung eines Fahrverbots in Folge eines Rotlichtverstoßes, finden Sie nochmals oben tabellenartig aufgelistet.
Rote Ampel und Grün-Pfeil-Regelungen
Ist die Ampel rot aber zeitgleich neben ihr ein Grün-Pfeil angebracht, so kann der Fahrer unter Umständen die rote Ampel zum rechts abbiegen überfahren, wenn er vorher wie bei einem Stoppschild anhält und sich vergewissert, niemanden durch das Abbiegen zu behindern oder gefährden.
Wie wird der Rotlichtverstoß nachgewiesen
Wird die rote Ampel überfahren, so gibt es verschiedene Methoden das Vergehen nachzuweisen.
Hierzu gehören:
- Beobachtung durch einen Polizisten
- ein Blitzerfoto
- Videoaufnahme des Rotlichtverstoßes
Der Beweis durch Polizisten erfolgt vor allem im Rahmen einer Rotlichtüberwachung, kann sich aber auch zufällig ereignet haben. Auch können „normale“ Zeugen zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes herangezogen werden. Dies geschieht vor allem im Rahmen von Unfällen.
Rote Ampel überfahren – Wann lohnt sich ein Einspruch?
Die Bußgeldtabelle verhängt bei einem Rotlichtverstoß hohe Bußgelder und andere Sanktionen.
In der Regel hat hier ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid meist keine hohen Aussichten auf Erfolg, aber in Anbetracht der strengen Maßnahmen kann er trotzdem lohnenswert sein.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wo sich überall Fehler bei der Messung einschleichen können:
- Installierte Messgeräte können fehlerhaft sein. Hier reicht der Nachweis minimaler Fehler, um einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes zu entgegnen.
- Aufbau und Durchführung der Messung waren fehlerhaft.
- Wenn das Fahren über Rot nicht im Rahmen einer gezielten Rotlichtüberwachung festgestellt wurde, so lässt sich in diesem Fall ein qualifizierter Rotlichtverstoß nur schwer nachweisen. Wird als Beweis des Verstoßes lediglich das Sekunden-Zählen des Polizisten angegeben, so lässt sich der Bußgeldbescheid leichter anfechten.
Rotlichtverstoß bei Fahranfängern
Wenn Fahrer in ihrer Probezeit bei roter Ampel eine Kreuzung durchfahren, dann droht ihnen eine Verlängerung ihrer Probezeit um zwei Jahre. Weiterhin wird ihnen ein Aufbauseminar angeordnet, das es zu absolvieren gilt, um den Führerschein zu behalten.
Rotlichtverstoß bei Fahrradfahrern und Fußgängern
Auch Radfahrer und Fußgänger werden wegen der Missachtung der roten Ampel geahndet. Hat der Radfahrer die rote Ampel für Fußgänger missachtet, so droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Dabei erhöht sich das Bußgeld ja nach Schwere des Delikts.
Für Rotlichtverstöße müssen Radfahrer überdies auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Bei Rot über die Ampel gefahren? Der Bußgeldrechner rechnet die Sanktionen aus!
Wenn Sie sich einen zuverlässigen Überblick über die verschiedenen Sanktionen bei den entsprechenden Vergehen informieren lassen wollen, dann können Sie hierfür den Bußgeldrechner nutzen. Hierzu wählen Sie sich durch die Optionen und der Bußgeldrechner ermittelt für Sie die genaue Höhe der Bußgelder, die Punkte in Flensburg und Sie erfahren weiterhin, ob Sie unter Umständen mit einem Fahrverbot zu rechnen haben.
Stefan K meint
Vor 2 Wochen wurde ich an einer Kreuzung geblitzt. Die Gelbphase der Ampel hatte gerade begonnen und ich wollte noch schnell “durchrutschen”. Daher gab ich nochmals kurz Gas. Direkt nach der Ampel steht wohl ein festverbauter Blitzer (Als Ortskundiger hätte ich sicher gehalten, naja). Dieser löste 2x kurz hintereinander aus.
Den Anhörungsbogen zur Geschwindigkeitsüberschreitung (73 statt 50 außerhalb geschlossener Ortschaften) habe ich jetzt erhalten. Wegen dem Doppelblitz bin ich mir jetzt garnicht sicher, ob ich es tatsächlich noch bei Gelb geschafft habe.
Wie ich erfahren habe, blitzt diese Anlage wohl beides: Rotphase und Geschwindigkeit.
Jetzt meine Frage:
Kann es sein, dass ich unter Umständen noch einen zweiten Anhörungsbogen zu diesem weiteren Vergehen erhalte oder wäre diese zusätzliche Ordnungdwidrigkeit bereits auf dem ersten Anhörungsbogen enthalten?
MFG
Stefan
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Stefan,
in der Regel ist davon auszugehen, dass ein möglicher Rotlichtverstoß ebenfalls auf dem Bescheid vermerkt wäre. Da es sich in diesem Fall um Tateinheit handeln würde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ludisi meint
Hallo, ich habe heute einen Zeigenfragebogen in Bezug auf das Überfahren einer roten Ampel erhalten. Ich bin Halterin des Fahrzeugs aber eindeutig nicht gefahren, da das Beweisfoto einen Mann abbildet. Da der Fahrer mit mir verwandt ist, habe ich von meinem Zeignisverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Der Fahrer ist beruflich auf den Führerschein angewiesen und noch in der Probezeit. Wie wird nun nach ihm ermittelt? Die Tat ist über einen Monat her.
robin meint
Hallo Ludisi,
ggf. wird per Foto in Ihrem Umfeld gefahndet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Elsa meint
Hallo,
ich habe eine Frage zu größeren Kreuzungen mit Fußgängerampeln. Die Autos fahren hier bei stockendem Verkehr oft noch bei Grün in den Kreuzungsbereich, ohne zu warten, dass dieser Bereich frei wird. Bis sie an der Fußgängerampel auf der anderen Seite angekommen sind, ist diese längst grün. Um die Kreuzung zu räumen, fahren sie aber noch drüber.
Wie wird dieser Verstoß bewertet? Die Fußgängerampel ist an der Stelle schon länger als 1 Sekunde grün, Fußgänger werden klar gefährdet, aber der Autofahrer fuhr noch bei Grün über die für ihn geltende Ampel.
Gruß
Elsa
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Elsa,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen fachkundigen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Yakup meint
Hallo ,
Ich habe ein Gerichtsurteil undzwar ; Der Betroffene wird weg.Fahrlässiger nicht befolgung des Rotlichts 200 Euro veruerteillt. Beim Gericht hatte ich EXTRA mit der Richterin gesprochen dass die Tilgung nach 2.5 Jahre verfällt oder nicht ? Hatte sie ausdrücklich JA gesagt. Jetzt erfahre ich vom Flensburg dass es nach 5 Jahren später löscht was muss ich tuen beim Gericht Fahrverbot aufgehoben . Weil es Fahrlässig war.
Vielen lieben Dank für ihre Antwort…
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Yakup,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Olaf meint
Hallo, am Wochenende ist mir folgendes passiert. Ich bin in einer ortsfremden Stadt auf einer Kreuzung gefahren, in der eine Linksabbieger, Rechtsabbieger und Geradeausspur war. Versehentlich habe ich mich auf die Geradeausspur eingeordnet, musste aber nach rechts abbiegen. Nachdem ich mir sicher war, dass die rechte Fahrspur frei war und dort auch die Ampel für Rechtsabbieger auf grün geschaltet war, habe ich die Fahrspur gewechselt und bin rechts abgebogen. Darauf hin hat es zweimal geblitzt. da ich anscheint den Haltestreifen für die Geradeausfahrer überfahren habe und somit das Signal für die rote Ampel ausgelöst habe. Mit was muss ich in diesem Fall rechnen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Olaf,
es ist uns leider nicht erlaubt, Sie juristisch zu beraten. Ihre Frage kann Ihnen aber sicherlich ein Anwalt beantworten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
chreng meint
Hallo Olaf,
hatte exakt den gleichen Fall. Fremde Stadt, nachts, keine Gefährdung, große Kreuzung, Null Verkehr, stand mehrere Sekunden an der Geradeausspur, bemerkte Fahrrichtungsfehler und wechselte dann nach Aufleuchten des Grünpfeiles für die Rechtsabbiegespur in diese Spur und bog rechts ab. Dabei 2 x geblitzt, fuhr direkt mit ca. 6 km/h auf den am re Rand stehenden Blitzer zu. In der Anhörung wurde nur das erste Foto gezeigt. Gerichtseinspruch blieb ohne Berücksichtigung, Urteil folgte dem Bussgeldbescheid. Da mehrere Sekunden gestanden heisst es einfach > 1 sec und Fahrverbot. Bei < 1 sec einfacher Verstoß Rechtsabbiegen aus anderer Spur steht im Bussgeldkatalog Nr. 131.1 als Regelsatz 15 € !
chreng
Lara meint
Hallo
Ich bin gestern über eine gerade rot werdende Ampel geblitzt worden. ( also unter 1 Sek.) Bin noch in der Probezeit und mich würde interessieren ob ich mit Fahrverbot zu rechnen habe.
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lara,
ein Fahrverbot kommt erst infrage, wenn die Ampel länger als eine Sekunde lang rot war.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gitta meint
Hallo, ich habe eine Anhörung erhalten, weil ich eine rote Ampel (über 1 Sekunde) überfahren haben soll.
Ich kann mich daran nicht erinnern, kann aber laut Kalender sagen, dass ich dort langgefahren bin.
2 Polizisten haben es scheinbar beobachtet. Als Berlinerin fahre ich gelegentlich “spätgelb”, aber rot glaube ich nicht.
Ich fahre seit 30 Jahren Unfall- und Punktefrei. Lohnt sich ein Widerspruch? 2 Polizistenaussagen wiegen sicher viel.
Muss ich auch den Führerschein für 1 Monat abgeben?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Gitta,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Benny meint
Hallo,
ich habe heute bei uns in Hamburg in erster Position an der roten Ampel gewartet. Als die Ampel umgesprungen ist bin ich los gefahren. Doch nach ca. 1 Meter wurde ich 1x geblitzt.
Nun zu meiner Frage: Bin ich leicht zu früh los gefahren, da die Ampel noch nicht zu Ende umgesprungen ist?
Und wenn ja, wird man dann nicht 2x fotografiert?
Und was könnte nun auf mich zu kommen?
Gruß Benny
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Benny,
wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher auch keine Einschätzung geben. Mögliche Sanktionen können Sie mit dem Bußgeldrechner im Ratgeber ermitteln.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jeni meint
Hallo, ich habe ein Anhörungsbogen bekommen mit einer Rotzeit von 0,4s lohnt sich da ein Einspruch? Ich war der Meinung das noch Gelb war und wollte natürlich keine Vollbremsung machen da ich 50km auf dem Tacho hatte. Habe in fast 10 Jahren noch nie einen Punkt bekommen.
Grüße Jeni
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jeni,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bernd meint
Hallo,
wegen Rotlichtverstoß unter einer sec nun 90 € plus Gebühren.Die polizei sagte mir das die Sache vor einen Jahr Bußgeld wegen Geschwindigleit nichts damit zutun hätte.DIe Bußgeldstelle sagte mir das die das gerne sagen und mir deswegen 20 € etra noch draufschlagen dafür.Ist das normal?
Vielen Dank
Melanie
MA meint
Hallo,
Ich bin am Samstag zum 1. Mal mit dem Auto meines Freundes gefahren und fuhr dabei auf eine ampel zu. Etwa 50 Meter vor der Kreuzung schaltete die Ampel auf gelb, da ich nicht so genau beurteilen konnte wie schnell das Auto meines Freundes bremst und er mir sagte ich könnte nicht vor der Haltelinie anhalten ohne eine Vollbremsung zu machen. In der Fahrschule wurde mir auch gelernt lieber noch weiter zu fahren anstatt eine Vollbremsung zu machen. Ich bin der Meinung es hat geblitzt (jedoch nur 1 Mal), meine 3 Mitfahrer sagen es hat nicht geblitzt.
Ich mache mir sehr große Sorgen da ich noch in der Probezeit bin und meinen Führerschein dringend benötige um damit in die Arbeit zu kommen, da die öffentliche Verkehrsanbindung bei uns sehr schlecht mit den Öffnungszeiten meiner Praxis zu vereinbaren ist. Ich habe auch niemanden, der mich täglich hinfährt und wieder abholt.
Muss ich mir Sorgen machen und wenn ja kann man in meiner Situation von Fahrverbot absehen?
Christa meint
Es war gelb, noch kein rot. Ich blieb vor der Ampel stehen. Es blitzte einmal, dann noch einmal. Ich stand immer noch vor dem Blitzer vor der Ampel. Wohl mit den Vorderreifen auf einer Linie. Werde ich einen Bußgeldbescheid bekommen? Bei grün bin ich weitergefahren.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Christa,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Karl meint
Moin, hier meine Frage: gibt’s Beispiele, wo es in der Folge zu anerkannten Einsprüchen gegen festgesetze Fahrverbote gekommen ist? Wenn ja, können Sie diese bitte zumindest grob einmal umschreiben.
Danke und Gruß
Stefan meint
Hallo, nur um mein Gewissen zu beruhigen. Wenn im Anhörungsbogen bei der “Vorgeworfenen Rotzeit: 000,51 Sek.” steht, bin ich somit unter der “1 Sekunde Rotzeit” und muss nicht mit Fahrverbot rechnen?
Marvin meint
Hallo, ich wurde vor etwa 8 Wochen “angeblich” an einer großen Kruezung mit feststehenden Blitzern geblitzt weil ich eine Rote Ampel überfahren haben soll. Nun weiß ich aber ganz genau (Weil ich Fahranfänger bin) das ich weder zu schnell war noch über rot gefahren bin, was auch zwei Freunde bestätigen können, die ebenfalls gesehen haben und bestätigen können, das die Ampel noch grün war. Nun habe ich aber tatsächlich ein Schreiben bekommen. Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen weil ich als Student täglich 100km hin und zurück pendeln muss. Meine frage wäre einfach, ob es reicht mit meine Freunden als Zeugen dagegen anzugehen?
Alex meint
Hallo ich hätte da eine Frage.
Ich wurde am 23.11.2019 auf der Autobahn geblitzt, ich war 23 km/h zu schnell (knapp 100 Euro Bußgeld und ein Punkt)
Nun bin ich Mitte Januar 2020 über eine rote Ampel gefahren und wurde dann auch geblitzt. Ich habe den Anhörungsbogen noch nicht erhalten.
Wenn da wirklich noch was kommen sollte, bin ich dann ein Wiederholgstäter oder sind es zwei verschiedene vergehen?
Sucherdoll meint
Ampel hat gerade auf Rot geschaltet ,kurz danach in der dreißiger Zone mit ca.50km/h geblitzt. Schild mit 30km/h befand sich an der Ampel. Schlecht sichtbar,alles innerhalb einer Ortschaft.
Was droht mir?
Coluci meint
Hallo… ich habe mal eine frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Gestern Abend auf 50er zone gefahren und hinter dem ampel ist ein Fest Blitzer kurz vorm vorbeifahren der Ampel ist es gelb geworden und wollte nicht auf Gas gehen weil ich sonst geblitzt sein würde deswegen habe ich gebremst und bin über die linie gefahren ungefähr 1m
Wo die Fußgänger die Straße überqueren.
Es war 1 Uhr Nachts keine Fußgänger weit und breit.
Was könnte jetzt auf mich zu kommen hoffe ihr könnt mir weiterhelfen….
Armin meint
Hallo,
am 27.07.2020 bin ich mit dem Auto an der Dachauer Straße in München unterwegs gewesen und an dieser Straße ist ein Ampelblitzer (das weiß ich auch weil ich dort regelmäßig vorbei fahre), jedoch war ich zu spät zu einem Termin.
Ich bin mit den erlaubten 60kmh gefahren und als ich an die Ampel kam hat sie gerade auf gelb umgeschatlen, und ich bin weiterhin mit den 60kmh gefahren aber habe nicht mehr gebremst. Als ich auf die Ampel zu gefahren bin war sie gelb und auch als ich noch drunter gefahren bin, aber ich denke, dass sie während ich direkt darunter gewesen bin gerade auf rot umgeschaltet hat.
Von dem Blitzer habe ich allerdings keinen Blitz gesehen.
Mit was muss ich rechnen? Das ist ja jetzt schon zwei Wochen her?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Armin,
alle Infos zum Überfahren einer gelben Ampel finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.de/gelbe-ampel/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Sk meint
Hallo,
Ich stand vor einer roten Ampel ( bin nicht los gefahren ) und habe nur die Linie überschritten weil mein Auto gerollt ist. Daraufhin wurde ich noch einmal geblitzt. Womit muss ich jetzt rechnen und kann ich widersprechen einlegen?
(Bin nicht in Probezeit)
Danke im Voraus
Alicja meint
Hallo habe heute einen Anhörungsbogen erhalten. Habe ein Rotlichtverstoß von 000,45 ich weiss echt nicht was das jetzt heisst.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Alicja,
bei einem Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung drohen 90€ Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de