Fahrverbot, Punkte, Bußgeld: Rote Ampel überfahren
Verstöße an einer roten Ampel mit Grünpfeil
Beschreibung | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist | 70.- | 1 |
- mit Gefährdung | 100.- | 1 |
- mit Unfall | 120.- | 1 |
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern | 100.- | 1 |
Rotlichtverstoß als Radfahrer oder Fußgänger
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Als Radfahrer rote Ampel überfahren | 60.- | 1 |
- mit Gefährdung | 100.- | 1 |
- mit Unfall | 120.- | 1 |
Als Radfahrer rote Ampel überfahren, die bereits seit mehreren Sekunden rot war | 100.- | 1 |
- mit Gefährdung | 160.- | 1 |
- mit Unfall | 180.- | 1 |
Als Fußgänger Rotlicht missachtet | 5.- | |
- mit Unfall | 10.- |
Bußgeldrechner: Rotlichtverstöße
Kurz & knapp: Rote Ampel überfahren
Wird eine rote Ampel überfahren, lösen in der Regel zwei Kameras aus, sofern an der Lichtzeichenanlage ein Blitzer installiert ist. Die erste Kamera wird beim Überfahren der Haltelinie aktiviert und die zweite beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Dadurch lässt sich feststellen, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
Von einem einfachen Rotlichtverstoß ist die Rede, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens erst seit weniger als einer Sekunde auf Rot stand. Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß hingegen handelt es sich, wenn die Ampel bereits seit mehreren Sekunden rot war, als sie überfahren wurde. Da das Unfallrisiko bei Letzterem weitaus höher ist, wird eine solche Regelmissachtung auch strenger geahndet.
Für einen einfachen Rotlichtverstoß sieht der Bußgeldkatalog zwischen 90 und 240 Euro, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ggf. ein einmonatiges Fahrverbot vor. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld zwischen 200 und 360 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Detaillierte Infos finden Sie in dieser Tabelle.
Unter Umständen kann es sich bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß um eine Straftat handeln, wenn das Ganze als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet wird. Gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) kann darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in einem solchen Fall möglich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Rotlichtverstoß:
Welche Konsequenzen haben Rotlichtverstöße?
Inhalt dieses Ratgebers

Für einen geregelten und flüssigen Verkehr sind Ampeln unerlässlich – gerade bei Einmündungen oder Kreuzungen. Da im Verkehrsrecht vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr im Fokus der Betrachtung liegt, müssen Fahrer, die eine rote Ampel überfahren, wegen der hohen Gefahr mit entsprechend strengen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Überfahren Sie als Kraftfahrer eine rote Ampel, reicht die Strafe von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Unter Umständen kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat gewertet und dementsprechend schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Worauf Sie sich wann einstellen müssen, erklären wir im Ratgeber.
Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß: Hier im Video!

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß?
Mit welchem Bußgeld oder welcher Strafe Sie nach dem aktuellen Verkehrsrecht zu rechnen haben, hängt davon ab, wie lange die Lichtzeichenanlage schon auf Rot stand, als Sie mit Ihrem Fahrzeug die rote Ampel überfahren haben. Je nachdem, ob die Rotphase länger oder kürzer als eine Sekunde betrug, unterscheidet sich auch das Maß der Ahndung.
In diesem Rahmen spricht man auch von einem einfachen oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Dabei unterscheidet sich die Höhe des Bußgeldes, die Vergabe der Punkte und das Erteilen von einem Fahrverbot je nach Schwere des Verstoßes:

- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat nicht länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Hier folgen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Kommt es durch einen einfachen Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung, fallen die Sanktionen strenger aus und es wird zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Geahndet wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung, drohen 320 bzw. 360 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind und diese bereits seit mehreren Sekunden rot war.
Welche Art von Rotlichtverstoß im Detail wie streng geahndet wird, können Sie in dieser Tabelle nachlesen.
Sonderfall: Rote Ampel mit Grünpfeil überfahren
Nicht selten sind Lichtzeichenanlagen an vielbefahrenen Kreuzungen mit einem grünen Pfeil ausgestattet. Dieser soll für kürzere Wartezeiten sorgen, indem er es Fahrern ermöglicht, rechts abzubiegen, obwohl die Ampel eigentlich auf Rot steht. Fahrer, die nach links oder geradeaus fahren möchten, müssen jedoch warten. Dabei wird zwischen einer Ampel mit einem grünen Blechpfeil und einer Ampel mit integriertem grünen Leuchtpfeil unterschieden:
- Grüner Blechpfeil: Hier müssen Sie zunächst einmal an der Haltelinie anhalten, bevor Sie die rote Ampel überfahren. Nachdem Sie überprüft haben, ob die Straße frei ist, dürfen Sie zwar trotz roter Ampel rechts abbiegen, sind dazu allerdings auch nicht verpflichtet. Um einen Rotlichtverstoß handelt es sich in einem solchen Fall jedoch nicht.
- Grüner Leuchtpfeil: An einer Ampel mit grünem Leuchtpfeil müssen Sie nicht erst an der Haltelinie anhalten, sondern können sofort rechts abbiegen. Darüber hinaus sind Sie hier – im Gegensatz zum grünen Blechpfeil – dazu verpflichtet, abzubiegen.
Wie wird der Rotlichtverstoß nachgewiesen?
Wird die rote Ampel überfahren, so gibt es verschiedene Methoden, um dies nachzuweisen. Hierzu gehören:
- Beobachtung durch einen Polizisten
- Videoaufnahme des Rotlichtverstoßes
- „Blitzerfoto“ eines Ampelblitzers
Der Beweis durch Polizisten erfolgt vor allem im Rahmen einer Rotlichtüberwachung, kann sich aber auch zufällig ereignet haben. Auch können „normale“ Zeugen zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes herangezogen werden. Dies geschieht vor allem im Rahmen von Unfällen. Für den Fall, dass es an der Lichtzeichenanlage einen Ampelblitzer gibt, löst dieser zweimal aus: Das erste Mal beim Überfahren der Haltelinie und das zweite Mal, wenn Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren. So kann unter anderem festgestellt werden, ob Sie tatsächlich einen Rotlichtverstoß begangen haben oder doch „nur“ einen Haltelinienverstoß. Zudem kann dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden werden.
Rotlichtverstoß bei Fahrradfahrern und Fußgängern

Auch Radfahrer und Fußgänger werden wegen der Missachtung der roten Ampel geahndet. Hat der Radfahrer die rote Ampel missachtet, so droht ihm ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro. Dabei kann sich das Bußgeld je nach Schwere der Zuwiderhandlung auf bis zu 180 Euro erhöhen. Für Rotlichtverstöße müssen Radfahrer überdies auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Fußgänger müssen gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 5 Euro zahlen, wenn sie bei Rot die Ampel überqueren. Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einem Verkehrsunfall, steigt der Betrag auf 10 Euro.
Rote Ampel überfahren in der Probezeit?
Wenn Fahrer in ihrer Probezeit bei roter Ampel eine Kreuzung durchfahren, dann droht ihnen eine Verlängerung ihrer Probezeit um zwei Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet, das es zu absolvieren gilt, um den Führerschein zu behalten.
Schließlich gilt es als sogenannter A-Verstoß (schwerwiegende Regelmissachtung), wenn Sie als Fahranfänger eine rote Ampel überfahren.
Rote Ampel überfahren: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Der Bußgeldkatalog sieht für einen Rotlichtverstoß nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch andere Sanktionen vor. Vor allem bei einem drohenden Fahrverbot denken Verkehrssünder über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach, um so ihren Führerschein zu retten. In der Regel hat ein Einspruch aber vor allem dann Erfolg, wenn es zu Messfehlern kam oder als Nachweis lediglich das Sekunden-Zählen eines Polizeibeamten angegeben ist. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wo sich überall Fehler bei der Messung einschleichen können:
- Installierte Messgeräte können fehlerhaft sein. Hier reicht der Nachweis minimaler Fehler, um einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes zu entgegnen.
- Aufbau und Durchführung der Messung waren fehlerhaft.
- Wenn das Fahren über Rot nicht im Rahmen einer gezielten Rotlichtüberwachung festgestellt wurde, so lässt sich in diesem Fall ein qualifizierter Rotlichtverstoß nur schwer nachweisen. Wird als Beweis des Verstoßes lediglich das Sekunden-Zählen des Polizisten angegeben, so lässt sich der Bußgeldbescheid leichter anfechten.
Paul meint
Hi,
wenn ich immer mit dem Fahrrad zur Schule fahre muss ich immer Ampeln drüber fahren, hab aber manchmal nicht die Zeit, das Rotlicht abzuwarten. Natürlich schaue ich ob frei ist! Jetzt die Frage, wenn mich ein Polizist beobachtet, kann er mich ja anhalten, kann aber weder meine Personalien feststellen (Weil ich zur Schule keinen Ausweis mitnehme), noch mein Nummernschild festhalten, da ich ja keins habe. In wie fern kann ich jetzt angeklagt/beschuldigt werden?
Danke im Vorraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Paul,
wenn Sie sich nicht ausweisen können, kann die Polizei Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ergreifen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Personalien angeben. Sollten Sie sich weigern, dürfen die Beamten Sie bzw. Ihre mitgeführten Sachen durchsuchen. Sollte Ihre Identität danach noch immer ungeklärt sein, dürfen die Beamten Sie mit auf die Dienststelle nehmen, um dort Ihre Personalien festzustellen.
Bussgeldkatalog.de
G. Engel-Schnick meint
Hallo,
habe Mitte Mai 2015 rote Ampel überfahren und bin von einem fest installierten Gerät geblitzt worden (länger als 1Sek.). Nach ca. 3 Wochen kam ein Zeugenfragebogen, in dem ich allerdings als Fahrerin ausgeschlossen wurde.Ich nahm mein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch, weil ich ansonsten Familienangehörige, die das Fahrzeug auch hätten fahren können, belastet hätte.
Nun habe ich Mitte Okt. des Jahres einen Anhörungsbescheid erhalten und mich nun doch als Fahrerin beschuldigt. Ist dieser Vorwurf nach 5 Monaten rechtens, obwohl ich im Erstschreiben eindeutig als Fahrerin ausgeschlossen wurde?
Danke im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
die Verjährung kann in verschiedenen Fällen unterbrochen werden – etwa auch durch die Zusendung eines Anhörungsbogens. In diesem speziellen Fall kann Ihnen ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sicherlich weiter helfen.
Bussgeldkatalog.de
Geraldine meint
Hallo,
ich bin bei rot mit dem Fahrrad rechts abgebogen. Tatsächlich dachte ich in diesem Moment, das wäre richtig so, ich habe keinen Führerschein und wollte nur nicht den Fußgängern und abbiegenden Autos nicht in die Quere kommen, wenn es grün ist. Habe auch niemanden behindert oder gefährdet. Hinter mir standen leider Polizisten zu Fahrrad, die mich danach angehalten und aufgeklärt haben… Jetzt muss ich ein Bußgeld zahlen. Hab mich danach belesen und in anderen Ländern ist da Abbiegen für Fahrradfahrer erlaubt, aus den Gründen, aus denen ich mich auch dazu entschieden habe. Es wurde sogar schon überlegt, das in Deutschland einzuführen. Nun würde ich gerne Einspruch einlegen, aber reichen meine Begründungen denn dafür aus? Habe ich mehr Kosten zu befürchten, wenn ich mir keinen Anwalt nehme?
vielen Dank für jede Auskunft.
Geraldine
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Geraldine,
auch wenn überlegt wird, diese Regelung hier einzuführen – noch gilt sie nicht. Demnach haben Sie gegen geltendes Recht verstoßen und das entsprechende Bußgeld fällt an. Es steht Ihnen dennoch frei, sich einen Anwalt zu nehmen um Einspruch einzulegen – er wird Sie zu den Erfolgsaussichten beraten können.
Bussgeldkatalog.de
Saskia meint
Hallo,
ich wurde im September 2015 von einem festinstallierten Blitzer beim überqueren einer roten Ampel geblitzt.
Ich habe gelesen, dass es Fristen von 3 Monaten gibt, in welcher Zeugenfragebogen o.ä. einem zugestellt werden müssen. Gelten die Weihnachtstage als Unterbrechung?
Der Wagen ist auf meine Mutter gemeldet.
Es handelt sich dabei um mein erstes (ausversehenes!) Vergehen im Straßenverkehr.
Wie läuft so etwas ab?
Meine Mutter muss mich meinen Infos nach benennen (?)
Kann ich durch die vergangene Frist Einspruch einlegen?
Mir wäre es wichtig, das Fahrverbot zu umgehen, da ich beruflich bedingt von meinem Auto abhängig bin.
Über eine kurze Auskunft würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!
Saskia
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Saskia,
Sie liegen richtig. Es gibt bestimmte Fristen beim Bußgeldbescheid. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist drei Monate, maximal aber sechs Monate, wenn sie unterbrochen wurde. Die Verjährung kann also durch einen Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen, den Sie erhalten, einmalig unterbrochen werden. Wenn Ihre Mutter als Halterin einen Zeugenfragebogen erhält, unterbricht das nicht die Verjährungsfrist für Sie. Die drei Monate laufen also weiter. Wenn Sie nach den drei Monaten noch keine Post erhalten haben, ist eine Verjährung sehr wahrscheinlich. Feiertage sollten in der Regel keine Rolle spielen, da das Fristende kalendarisch bestimmt wird. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Bußgeldbescheid verjährt ist, kann Sie ein Anwalt über weitere Schritte beraten.
Bussgelkatalog.de
Marina meint
Hallo !
Eine Frage, auf die ich hier keine Antwort finde. STAND schon mehrere Sekunden wartend an der roten Ampel in vordester Reihe. (Theodor-Heuß-Platz, Berlin) Die Lampen befanden sich auf gleicher Linie mit der Winschutzscheibe. In Sichthöhe (ca. 30-50 m) befand sich eine zweite Ampel für Fußgänger. Ich war leider etwas unaufmerksam und fuhr los, als diese, für mich deutlichere Ampel, auf GRÜN schaltete. Es war eher ein Impuls. Es kam zu einem Zusammenprall mit leichtem Blechschaden. Frage: Mit welchen Bußgeldern, Punkten, Führerscheinentzug etc muss ich bei dieser ganz klaren nicht vorsätzlichen Handlung rechnen. Selbst der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat bestätigte, dass diese Ampel desöfteren für solche Irrtümer sorgt.
Habe seit 30 Jahren keine Unfälle verursacht.
Vielen Dank für eine Auskunft, mit freundlichen Grüßen, M.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Marina,
laut Bußgeldkatalog kommen auf Sie zwei Punkte, 360 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot zu. Sollte es tatsächlich so sein, wie Sie geschildert haben, könnte die Konsultation eines Anwalts sinnvoll sein. Er könnte klären, ob möglicherweise ein Augenblicksversagen vorliegt.
Bussgeldkatalog.de
Frank meint
Hallo, ich habe innerorts mit erhöhter Geschwindigkeit das Rotlicht missachtet.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung war 19km/h und wie lange das Rotlicht schon leuchtete (über 1Sekunde) steht nicht im Anhörungsbogen. Es steht aber dabei, dass die Ordnungswidrigkeiten tateinheitlich gewetet wurden.
Ich habe in den letzten 12 Monaten, sogar die letzten 3 Jahre keinen Bussgelbescheid erhalten.
Wie hoch wird ein Bussgeld festgesetzt, muss ich mit Punkten oder Fahrverbot rechnen und lohnt sich ggf. ein Einspruch.
Besten Dank
Frank
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Frank,
Sie haben immer das Recht, einen Einspruch einzulegen, ob dies erfolgreich sein kann, muss im Einzelfall und ggf. in Absprache mit einem Anwalt abgewogen werden. Für den Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde) gibt es in der Regel einen Punkt und 90 Euro Strafe. Bei Tateinheit wird der geringere Verstoß hälftig angerechnet. Das Bußgeld dürfte damit insgesamt bei ca. 110 Euro liegen.
Bussgeldkatalog.de
Michael meint
Hallo ich bin bei links kurve über rot gefahren nach meine Meinung wahr es ganz genau rot wo vorbei gefahren bin mit welche strafe muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Michael,
eine Auflistung der Bußgelder zum Rotlichtverstoß können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Hannah meint
Hallo, vor einer Woche wurde ich von einem Polizisten auf einem Motorrad angehalten, da ich angeblich beim linksabbiegen eine rote Ampel überfahren haben sollte. Ich saß mit einer weiteren Person im Auto, die bestätigen kann, dass ich NICHT über rot gefahren bin. Der Polizist war alleine. Lohnt es sich Einspruch zu erheben? Ich bin rechtschutzversichert.
Ich bin noch in der Probezeit, das heißt, dass Unmengen an Kosten auf mich zukommen würden (Aufbauseminar etc.) denen ich natürlich entgehen möchte, da ich mir sicher bin, dass ich nicht über rot gefahren bin!
LG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Hannah,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
Stefan meint
Hallo,
unser Auto ist auf meiner Frau zugelassen. Ich bin vor 2 Wochen ein Roteampel überfahren. Jetzt hat meine Frau ein Schreiben bekommen. Sie hat zwei möglichkeiten, entwedersich zu der Sache äußern oder sich verwigern.
Was passiert, wenn sie sich verweigert?
Lg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Stefan,
die Polizei wird dann auf anderem Wege versuchen, den Verursacher zu finden.
bussgeldkatalog.de
Stephan meint
Hallo zusammen
Ich bin am Freitag von der Polizei angehalten worden da ich mich ausversehen verkehrt eingeordnet habe es war ein fahrstreifen für geradeaus und 2 zum linksabbiegen da ich auf der linksabbieger Spur stand und geradeaus gefahren bin da beide Ampeln auf grün standen die für linksabbieger und die für geradeaus hat mich die Polizei rausgezogen da sie das gesehen hat.
Was wird da auf mich zukommen zb. Punkte oder Bußgeld.
L.G.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Stephan,
Es kommt darauf an, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Möglich wäre der Vorwurf, dass Sie die Fahrstreifenbegrenzung überfahren haben und/oder dass Sie das Verkehrszeichen missachtet haben.
bussgeldkatalog.de
Melanie meint
Hallo
Ich bin am Dienstag irgendwie aus Angst vorm Zahnarzt über eine rote Ampel einer Kreuzung gefahren. Fahre seit 12 Jahren und bin eine sehr gute Fahrerin und fahre auch mega vorsichtig, doch so etwas ist mir noch nie passiert. Ich kam nicht in den Kreuzungsbereich hinein, sondern es War nach der Ampel eine Rechtsabbiegerspur. Habe ein total schlechtes Gewissen, kann nicht mehr schlafen garnichts. Geblitzt wurde ich nicht. GGefährdet nach meiner Ansicht auch keinen. Passiert ist außerdem auch nichts.
Muss ich mit etwas rechnen. Eine kleine Kamera hing nur oben auf der Ampel für die Verkehrsdichte zu messen. Seitdem Vorfall passe ich doppelt und dreifach auf.
Melanie meint
Die Frage hat sich erledigt. DANKE!
Roelof S. meint
Guten Tag,
am vorletzten Wochenende bin ich von einem festinstallierten Gerät geblitz worden als ich wohl eine rote Ampel überfahren habe. In meiner Erinnerung war es aber so, dass ich noch bei Grün oder Gelb die Haltelinie überfahren habe. Da aber sehr viel Verkehr war und das Fahrzeug vor mir abgestoppt hat, musste ich auch bremsen und kam somit wohl in die Rotphase. Ich habe mir das Kenntzeichen des Fahrzeuges gemerkt. Da ich noch keinen (Bußgeld-) Bescheid habe, weiß ich nun noch nicht, ob es sich um einen qualifizierten Rotlichverstoß handelt oder nicht. Auf jeden Fall denke ich, dass solche Sitautionen bzw. Gegebenheiten nicht ungewöhnlich sind. Wie soll ich mich verhalten bzw. dann später dazu äußern.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort bzw. Infos.
MfG R. S.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Roelof,
kontaktieren Sie bitte einen Anwalt, wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
wackler-merk meint
Hallo,
bin gestern bei Rot losgefahren, weil ich meinte, die Ampel hätte auf Grün geschaltet. Leider war da eine Blitzampel, die hat mit gelbem Licht zweimal geblitzt, weil ich dann sehr schnell meinen Fehler bemerkt habe, bin ich nicht weiter gefahren und es war auch kein Verkehr. Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen?
Elsbeth
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Elsbeth,
es kommt darauf an, wie lange die Ampel schon rot war. Die entsprechenden Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Patrick B. meint
Hallo, und zwar habe ich die Frage gibt es Baustellen Ampeln mit Rotlicht Blitzer?
Danke für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Patrick
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Patrick,
dies ist nicht auszuschließen.
bussgeldkatalog.de
Beate meint
ich hab ein schreiben bekommen wo ich 2 mall an 1 ampel geblitzt wurde und das in abstant von ca 2 sekunden und wohlte wissen ob so was wirksam is
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Beate,
ein Blitzer an einer Ampel löst in aller Regel zweimal aus. Der erste Blitz hält die Überquerung der Haltelinie fest und das zweite Bild wird aufgenommen, um zu überprüfen, ob der Autofahrer in den Gefahrenbereich hinein gefahren ist.
bussgeldkatalog.de
Dragan meint
Hallo.
Morgen hab ich geblitzt beim rote Ampel. Also waren regnet und haltelinie auch nicht ganz deutlich. Rote waren schon lange und bin normal langsam halten. Dan bin ich zwei mal geblitzt. Nach dem hab ich alle gemerkt weil ich waren allein auf die Kreuzung. Nach zweiten Blitz hab ich Tür geöffnet und gemerkt mein reifen halbe Meter iber die haltlinie! Was tun jetzt? Gibt es Strafe für dat. Dankeschön für antwortete
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dragan,
die Bußgelder können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
habbl71 meint
Ich bin gestern über eine rote Ampel gefahren und zerbreche mir den Kopf über meine Konsequenzen. Ich war für ne Sekunde unaufmerksam und sah, dass die Ampel auf Gelb schaltete. Dann habe ich beschleunigt um noch schnell drüber zu fahren und kurz bevor ich die Ampel überfuhr, schaltete sie auf Rot und dann hat`s natürlich geblitzt. Eine Sekunde ist ja sehr kurz und ich kann nicht beurteilen, wie lange die Ampel rot war. Ab zwei Sekunden bekommt man ja die hohe Strafe!! Ich habe Angst vor dem hohen Bußgeld und einem Fahrverbot.
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort
frank meint
Hallo!
Bin heute von einem Rotblitzer an einer Ampel geblitzt worden. Kurze Angaben zur Situation:
Ich befand mich auf einer Umleitung wegen eines Staus. Die angegebene Autobahnauffahrt war aber gesperrt sodass ich nach einer neuen Abfahrt suchte. Zu meiner Überraschung fuhr ich geradewegs auf eine rote Ampel zu und wurde geblitzt. Ich bremste sofort und kam noch im ersten Drittel der Kreuzung zum stehen und fuhr zurück zur Haltelinie. Die Kreuzung war zu dieser Zeit völlig leer.
Ich habe im letzten Jahr keine Bußgeldbescheide erhalten und habe noch keine Punkte in Flensburg.
Mit welche Strafe habe ich zu rechnen bzw. ist ein Einspruch gegen ein Fahrverbot sinnvoll (ich gehe davon aus dass die eine Sekunde bereits überschritten war).
Danke!
MfG
Frank
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Frank,
mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann Ihnen ein Anwalt beantworten. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
tabita meint
Hallo bin vor ca 1 woche über eine rote ampel gefahren umd wurde geblitzt …hab natürlich direkt geguckt wie teuer es werden könnte ..jedoch weiß ich nicht woran es ausgemacht wird ob es eine gefährdung dagestellt hat oder nicht?
Und kann ich i.wie den entzug entgehen da ich auf mein fs angewiesen bin da meine Arbeit 1 stunde Fahrt von mir entfernt ist
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tabita,
von einer Gefährdung wird gesprochen, wenn Sie durch ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Benötigen Sie Ihren Führerschein weiterhin, so kontaktieren Sie einen Anwalt, dieser kann Sie weitergehend beraten.
bussgeldkatalog.de
chris meint
Guten Tag zusammen,
Ich habe einen Rotlichtbescheid erhalten wonach die Ampel 1,07 Sekunden Rot gewesen sein soll. Meiner Meinung nach war die Ampel zwar noch Gelb, aber gut. Lohnt es sich dagegen vorzugehen, vorallem weil es sich hierbei nur um 0,07 Sek über der 1 Sek schwelle handelt, ist diese Überhaupt so genau Messbar, wenn ich mit 50 Km/h über eine Ampel fahre?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Chris,
grundsätzlich können Sie immer innerhalb der festgelegten Frist gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben und Ihre Sicht der Dinge erklären. Die meisten Rotlichtblitzer verfügen über vor und hinter der Haltelinie angebrachte Kontaktschleifen. Diese sind in der Regel sehr genau, müssen jedoch regelmäßig gewartet und geeicht werden, damit die Messungen zulässig sind. Leider dürfen wir Ihnen hier keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall deshalb an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
bussgeldkatalog.de
Tely meint
Ich wurde letztens beim Überfahren einer Roten Ampel von Zivilpolizisten mit einer Handkamera aus dem Auto hinter mir gefilmt. Nachdem sie mich anschließen aus dem Verkehr gezogen haben, hieß es direkt, dass es länger als 2 Sekunden waren. Nun die frage, die Aufnahme ist recht verwackelt, man sieht zwar dass ich über Rot gefahren bin, aber wie soll der Polizist mit seiner Handkamera Aufnahme genau nachvollziehen können, wie lange die Ampel schon rot war, als ich diese Überquert habe, das ist doch theoretisch bei so einer Aufnahme nur eine Schätzung und kann nicht genau gemessen werden?! Lohnt sich in diesem Fall der Einspruch?
Mfg
Tely
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tely,
generell können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich dies in Ihrem Fall lohnt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung bieten.
bussgeldkatalalog.de
Christoph meint
Hallo,
Ich wurde heute mit einem Dienstfahrzeug unterwegs.. Habe Die Gegend leider nicht gekannt und war mich am orientieren. Dann wollte ich rechts abbiegen und habe das rote Ampelsignal, aus welchem Grund auch immer, nicht gesehen.. Ich bin auf meinem Führerschein wirklich angewiesen weil ich Probleme bei mein Arbeitgeber bekommen könnte.. Ich mache mir gerade wirklich Gedanken über die Folgen..
Christina meint
Hallo,
och bin neulich an einer Kreuzung vor einer roten Ampel zum Stehen gekommen. Neben mir befand eine weitere Spur, auf welcher man links abbiegen konnte. Leider habe ich die Ampel mit dem Pfeil zum Linksabbiegen, welche grün wurde, mit der zu meiner Spur geordneten Ampel verwechselt und bin somit bei Rot losgefahren. Einen Blitzlicht habe ich nicht bemerkt und auch niemand kam zu Schaden! Zudem bin ich noch in der Probezeit..
Könnten Sie mir sagen, welche Strafe mich erwartet? Schon einmal danke im Voraus!!
Mit freundlichen Grüßen,
Christina
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Christina,
die regulären Strafen für einen Rotlichtverstoß können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, hat dies auch Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
bussgeldkatalog.de
Barbara meint
Hallo,
ich bin gerade von einem festinstalltierten Blitzer geblitzt worden. Die Ampel war nicht länger als 1 Sekunde rot. Im Feierabendverkehr war viel los auf der Kreuzung. Im letzten Augenblick habe ich den installierten Blitzer gesehen, habe gebremst und bin daher nur über die Haltelinie jedoch nicht über die Kreuzung gefahren. Handelt es sich um einen Rotlichtverstoß mit Gefährdung bzw. muss ich mit einem Fahrverbot rechnen ?
Grüße
Barbara
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Barbara,
haben Sie die Haltelinie überfahren, sollte der Ampelblitzer ausgelöst haben. Ob Sie tatsächlich einen Bußgeldbescheid erhalten werden, können wir jedoch nicht sicher beantworten. Sollte dies der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und darzulegen, dass Sie die Kreuzung nicht befahren haben. Unter Umständen kann dann die Hilfe durch einen Anwalt für Verkehrsrecht hilfreich sein.
bussgeldkatalog.de
Muhittin meint
Hallo, ich habe vor einem Monat an einer Autobahnausfahrt in die Stadt, aufgrund der langen Autoschlange und des Kleinbuss vor mir die Ampelanzeige zu spät erkennen können und bin statt einer Notbremse über die gelbe Ampel gefahren, da sich sonst sehr warscheinlich ein Auffahrunfall ereignet hätte. Ich wurde von einem Säulenblitzer geblitzt und die vorgeworfene Zeit liegt über 1Sek. Niemand wurde gefährdet und es ereignete sich keine Sachbeschädigung. Jedoch bin ich in der Probezeit, womit muss ich rechnen?:/
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Muhittin,
in diesem Fall droht ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
bussgeldkatalog.de
1966gabriele meint
Ich bin über eine rote Ampel gefahren und beide Blitzer wurden ausgelöst. Nun meine Frage : Der zweite Blitzer löst ja nun aus, wenn ich in den Gefahrenbereich einfahre, habe ich gelesen….heisst das jetzt für mich, das ich eine rote Ampel mit Gefährdung überfahren habe und dementsprechend das Bußgeld errechnet wird ? Ich habe kein anderes Fahrzeug oder Fussgänger in der näheren Umgebung gesehen. Die Ampel habe ich nicht mit Absicht überfahren, sondern ich kannte mich in der Gegend nicht aus und habe die rote Ampel erst im letzten Moment gesehen, wollte aber keine Vollbremsung machen, weil ich Tiere im Auto hatte.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Gabriele,
eine Gefährdung besteht dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht wurden. Ist dies nicht der Fall, werden auch keine höheren Sanktionen angesetzt.
bussgeldkatalog.de
Adila meint
Hallo,
ich bin vor ein paar Wochen mit dem Auto von meinem Vater, mit seiner Erlaubnis, zum Einkaufen gefahren. Unglücklicherweise bin ich über rot gefahren, länger als 1 Sekunde wurden angegeben. Nachdem ein Brief zu meinem Vater gesendet wurde, hat er angegeben, dass ich das Auto gefahren habe. Nun habe ich einen Brief bekommen, ob ich meine Tat „zugebe“. Da ich wirklich das Auto geführt habe, werde ich das auch angeben. Jetzt meine Frage, ob es bei Studenten eine Ermäßigung bei der Bußgeldstrafe gibt, da ich gelesen habe, dass man 200€ zahlen muss. Gäbe es noch weitere Konsequenzen?
Grüße
Adila
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Adila,
nein, es gibt keine Ermäßigung des Bußgeldes für Studenten. Sie können bei der zuständigen Behörde allerdings eine Ratenzahlung vereinbaren. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, hat der Verstoß weitere Folgen. Dazu kann beispielsweise ein Aufbauseminar zählen und die Verlängerung der Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Mina meint
Hallo,
ich habe eben an einer roten Ampel auf der geradeaus-Spur gestanden…die Rechtsabbiegespur ist auf grün geschaltet und ich bin leider aus Reflex losgefahren…Die Kreuzung war glücklicherweise leer, es ist nichts passiert und es wurde niemand gefährdet…Habe ich dennoch mit einem Fahrverbot zu rechnen?!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mina,
dabei handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Es werden ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Zusätzlich kann je nach Tat auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe und ein Führerscheinentzug drohen. Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
Hallo,
Ich habe vor 2 Monaten eine rote Ampel überfahren. Meine Strafe belief sich auf über 200 Euro Bußgeld, 1 monat Fahrverbot und 2 Punkte. Jetzt wurde ich wieder geblitzt und habe das gleiche Vergehen begangen. (Bei Rot über die Ampel). Hat das jetzt schwerliegende Folgen, da ich Wiederholungstäter bin oder wird einfach eine neue Strafe verhängt?
MfG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Thomas,
Sie gelten als Wiederholungstäter, da Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal das Rotlicht missachtet haben. Es kann – neben den herkömmlichen Sanktionen – ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
Hallo,
ich habe heute einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß von 1,6 sek. bekommen, ohne Berücksichtigung mindernder Umstände, die ich im Anhörungsbogen beschrieben hatte. ich fahre seit über 30 Jahren Punkte-frei.
Ich hatte mich der Ampel mit mir bekanntem Blitzer nach einer Autobahnfahrt mit Tempomatbenutzung genähert und bei Umschalten auf Gelb den Fuß komplett vom Gas genommen, damit mein E-Wagen durch Rekuperieren abbremst. Dies tat er zunächst auch, nahm aber nach Umschalten der Ampel auf Rot wieder Fahrt auf, weil ich vermutlich den nur deaktivierten aber nicht vollständig ausgeschalteten Tempomat wohl beim vorherigen Blinken versehntlich wieder aktiviert hatte. Ich war so erschrocken über die unerwartet Aktion meines Wagens, dass ich beim Versuch zu bremsen eventuell auch noch das „Gaspedal“ erwischte. Ich wurde sozusagen durch eine eventuelle vorherige unbeabsichtigte Fehlbedienung von der Technik meines Wagens gegen meine Willen über die rote Ampel gefahren. Kann ich hier bei einem Einspruch aussichtsreich auf „mildernde Umstände“ hoffen. Herzlichen dank für eine zeitnahe, eindeutige und qualifizierte Antwort.
MfG Thomas
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Thomas,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
bussgeldkatalog.de
Ibrahim meint
Ich hab Auto gefahren und habe die Haltelinie bei orange überfahren dann würde plötzlich rot und hab bisschen gas gegeben.
Aber wurde nicht geblitzt weil da glaube ich keine Blitzer waren.
Es gab auch keine Polizisten.
Keine Gefährdung/Sachbeschädigung.
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Bin in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ibrahim,
wird Ihnen in der Probezeit ein A-Verstoß nachgewiesen, handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Dieser hat die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge.
bussgeldkatalog.de
Ibrahim meint
Wann bekomme ich den Brief? Wegen A Verstoß.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ibrahim,
diesbezüglich ist keine pauschale Antwort möglich.
bussgeldkatalog.de
Elegante meint
Hallo, Ich bin in der verlängerten Probezeit mit dem Auto meiner Schwester bei Rot geblitzt worden. Was kommt auf mich zu ? Kann meiner Schwester Gebrauch von ihrem Zeugenverweigerungsrecht machen um mich nicht zu belasten ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Elegante,
da Sie sich in Ihrer verlängerten Probezeit befinden, ist dies Ihr zweiter A-Verstoß. Neben den Punkten und dem Bußgeld wird Ihnen zusätzlich eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen – die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend. Folgt ein dritter A-Verstoß, würde Ihnen umgehend die Fahrerlaubnis entzogen.
Vor dem Bußgeldbescheid wird Ihnen bzw. Ihrer Schwester in der Regel ein Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen geschickt. Auf diesem sind a) die Personalien des Fahrers anzugeben und b) eine Aussage zur Tat aus Ihrer Sicht zu treffen. Die Personalien des Fahrers zur Tatzeit, in dem Falle Sie, müssen ausgefüllt werden, eine Stellungnahme nicht. Das „Zeugenverweigerungsrecht“ greift quasi nur für die Stellungsnahme, da niemand sich selbst belasten muss. Dennoch müssen Sie die korrekten Daten angeben; geben Sie falsche Daten oder gar keine Daten an, kann dies weitere Ahndungen nach sich ziehen, wie zum Beispiel eine Fahrtenbuchauflage.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Maximus meint
Hallo
ich habe gestern an einer Kreuzung eine rote Ampel übersehen die wohl schon 30 sec. rot war. Hab die überfahren und dann auf der Kreuzung einen Unfallverursacht. Das war wohl schon das zweite Auto das von rechts grün hatte daher kommen die 30sec. laut Polizei. Der Polizist hat mit dem Staatsanwalt telefoniert und dann meinen Führerschein einbehalten. Seine Aussage war das ich ein Fahrverbot von 3 bis 6 Monaten zu erwarten hab. Kann das sein ? Wenn ich es hier eingebe wird nur unterschieden zwischen 1 sec und über 1 sec. und es gibt nur 1 Monat Fahrverbot. Ich bin Kraftfahrer und hab mit die letzten 20 Jahre nix zu schulden kommen lassen.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Maximus,
ja, das Fahrverbot ist durchaus berechtigt, da Sie nicht nur über eine rote Ampel gefahren sind, sondern zusätzlich durch den verursachten Unfall ein Sachschaden begangen haben und der Verkehr gefährdet wurde. Die Angaben hier sind ohne Gewähr, da die individuelle Sanktion stets Sache der jeweiligen Behörde ist.
Wenn Sie Kraftfahrer sind, dann sind Sie auf Ihren Führerschein beruflich angewiesen – in solch einem Fall ist es möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Dafür brauchen Sie zwingend einen Anwalt. Hier gilt jedoch zu beachten: Ein Fahrverbot derart zu umgehen ist zwar grundsätzlich machbar, wird jedoch nur in wenigen Fällen gestattet.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Anna meint
Hallo!
Ich habe vor 3 Monaten meinen Führerschein gemacht und bin eine vorsichtige Fahrerin. Jetzt bin ich von einem fest installierten Blitzer beim Überqueren einer roten Ampel geblitzt worden. Ich kann mir allerdings nicht erklären, wie dies zustande kam, da ich die Erste an der Ampel war, ich war zum Abbiegen richtig eingeordnet und bin erst los gefahren, als die Ampel von gelb auf Grün gesprungen ist. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass ich zu langsam angefahren bin, sodass die Ampel als ich auf der Kreuzung war wieder auf Rot gesprungen ist. Dies wäre dann allerdings erst passiert, als ich schon auf der Kreuzung war, da kann ich die Ampel ja nicht mehr sehen und muss die Kreuzung frei machen. Lohnt sich in diesem Fall ein Einspruch?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Anna,
eines vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung auszusprechen. Das heißt, wir können Ihnen nicht zu einem Einspruch raten oder abraten.
In der Regel wird vor einem Bußgeldbescheid ein Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen geschickt, auf welchem derartige Missverständnisse klar gestellt werden können. Ansonsten sieht die ausstellende Behörde ja auf dem Blitzerfoto, ob Sie sich regelkonform verhalten haben, und wird eventuell gar kein Verfahren gegen Sie einleiten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
alex meint
Hi liebes Team würde vor 2 Monate mit BVG Bus über rot geblitzt, wahr leider nicht zu vermeiden da der Bus voll mit Fahrgäste wahr und ich keine verletzte durch eine vollbremsung reskieren wollte was kann ich tun und was kommt auf mich zu Mfg Alex
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Alex,
das hängt grundsätzlich von den Umständen ab: wie lange die Rotphase bereits bestand, ob jemand gefährdet wurde etc. und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Für Sie als Berufsfahrer greift der Bußgeldkatalog für Omnibusfahrer, Sie müssen sich wohl auf Punkte und eine Geldbuße einstellen.
In der Regel wird vor dem offiziellen Bußgeldbescheid ein Zeugenfragebogen bzw. Anhörungsbogen versendet. Dort sind Tatort und -zeitpunkt festgehalten, zudem können Angaben zum Hergang gemacht werden. Ihr Arbeitgeber wird diesen erhalten und sich wahrscheinlich an Sie wenden, da ja wahrscheinlich nachvollzogen werden kann, wer wann welches Fahrzeug bedient.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Raffel meint
Hallo zusammen,
Ich Habe gestern versehentlich eine Rote Ampel mit Fest installierten Blitzer überfahren. Als ich die Ampel Passierte habe ich noch kein Rot gesehen… Allerdings wurde ich Trotzdem Geblitzt. Zu Bremsen war meiner Meinung in Diesem Moment nicht mehr möglich da ich sonst mit auf Der Kreuzung zum stehen gekommen waere bei normalen Bremsvorgang. Bei einer Gefahren Bremsung wäre ich warscheinlich hinter der Haltelinie zum stehen gekommen. Ist es in dieser Situation Besser gewesen durch zufahren oder hätte ich eine Vollbremsung durchführen müssen? zur Erklärung es war nach 22 Uhr und es war Niemand anderes auf der Kreuzung unterwegs…
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Raffel,
da wir die Bedingungen vor Ort nicht kennen und solche Vorfälle selten verallgemeinert werden können, kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Grundsätzlich sind Fahrer natürlich dazu angehalten, stets aufmerksam zu fahren, um solche spontanen Bremsmanöver zu vermeiden.
In der Regel erhalten Sie vor dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen. Auf diesem haben Sie die Möglichkeit, Angaben zu dem Vorfall zu machen – dort können Sie auch anmerken, dass die Ampel noch nicht auf Rot stand. Wenn dem wirklich so war, dann kann die Behörde dies auf dem Blitzerfoto nachvollziehen und unter Umständen gar kein Verfahren gegen Sie eröffnen. In jedem Fall müssen Sie jedoch die entsprechende Post abwarten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Elie meint
Hallo.. Gestern abend stand plötzlich die polizei vor meiner haustüre weil jemand mich gesehen hat wie ich 2 mal ANGEBLICH über rot gefahren bin und ein bus überholt habe !! So eine Unverschämtheit sowas zu behaupten und auf hobbypolizei zu spielen!! Ich kriege ein Busgeldbescheid!! Aber ich zerbreche mir den ganzen tag mein kopf wegen dieser sache!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Elie,
solange keine Beweise gegen Sie vorliegen, ist solch ein Vorgehen in der Regel nicht zulässig. Bevor Ihnen ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird, erhalten Sie normalerweise einen Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen, auf welchem Sie sich zu den Tathergang äußern können. Dort können Sie dann angeben, dass Sie sich nicht verkehrswidrig verhalten haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Günter meint
Hallo,
mir ist folgendes passiert:
ich habe mit meinem PKW an einer reinen Fussgängerampel „rot“ gehabt und habe angehalten. Nachdem alle Fussgänger die Strasse überquert hatten schaltete die Fussgängerampel auf rot. Aus den Augenwinkeln habe ich den Lichtwechsel mitbekommen aber gedacht das die Ampel auf grün gesprungen sei und fuhr los. Ich bekam dann zwar mit, dass das Auto hinter mir noch nicht weiter fuhr, konnt jedoch nichts mehr daran ändern. Gefährdet habe ich niemanden, da kein Fussgänger mehr da war und die Autos nur in beiden Richtungen geradeaus fahren. Dir Rotphase war natürlich länger als 1 Sekunde.
Nach zwei Wochen erhielt ich einen Anhörungsbogen worin mir genau dies so vorgeworfen wurde. Zeugnis: Ein Polizist den angeblich mit der Stoppuhr die Zeit gemessen hat. Ein Foto gibt es nicht.
Ich habe mich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Ein Bussgeldbescheid liegt noch nicht vor.
katharina meint
Hallo,
ich bin gestern im „Stop and Go“-Verkehr gefahren und stand mit meinem Auto auf der Kreuzung, als die Ampel, welche ich bei grün passiert hatte und somit bereits hinter mir lag, auf rot schaltete. Kurz danach konnte ich weiter fahren. Beim Anfahren wurden mein Vordermann und ich geblitzt. Kann ich hier im Falle, dass tatsächlich mein Kennzeichen erfasst wurde (ich stand sehr nah an meinem Vordermann) Einspruch erheben? Immerhin habe ich keine rote Ampel überfahren.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Katharina,
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie grundsätzlich immer erheben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Berlino meint
Bin beim links abbiegen über „Rot gefahren“. Nach meiner meinung war es orange. Wurde angehalten von polizisten. Jetzt habe ich Brief bekommen 90 euro Bussgeld.( Was droht mich ? Fahrverbot ? ) Lohnt es wiederspruch zu machen ? Habe kein Rechtschutz
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Berlino,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ibrahim C meint
Wenn man einen Rotlichtverstoß begeht welchen Methoden gibt es für einen Beweis?
Bin in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ibrahim,
das Blitzerfoto dient in aller Regel als Beweis.
Das Team von bussgeldkatalog.de
anne meint
Hallo liebes Team,
ich fuhr eine Straße und wollte mir auf der rechten Seite einen Parkplatz suchen, fuhr deshalb langsamer. Da etliche Autos hinter mit fuhren, wollte ich den Verkehr nicht behindern und fuhr in die Lücke die für eine Ausfahrt frei war. Als dann kein Auto mehr kam fuhr ich wieder aus der Lücke und fand dann vier oder fünf Autolängen weiter einen Parkplatz und parkte ein. Ich verließ das Auto und ging mit einer Bekannten fort. Als ich von der anderen Seite nach ca. 1 Stunde wiederkam, sah ich, dass die besagte Ausfahrt sich kurz vor dem Haltestreifen einer Ampel befand, ca 1Meter davor, ein paar Meter weiter befand sich ein fest installiertes Rotlichtblitzgerät.
Meine Befürchtung ist nun, dass ich ev. bei Rot aus der Lücke gefahren sein könnte und geblitzt wurde, die Wahrscheinlichkeit, dass es dann länger als 1 Sek. gewesen wäre ist dann doch sehr groß.
Meine vordringliche Frage ist die, da ich kein Blitzen gesehen habe, ob es auch, wie in Unterführungen, Blitzlichtgeräte gibt, deren Blitz nicht sichtbar ist. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße Anne
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Anne,
es gibt auch Blitzer, bei denen der Blitz nicht zu sehen ist.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ibrahim C meint
Kann er mich anzeigen wenn ich bei Orange angehalten hab obwohl es sowieso rot sein wird.
Kein Unfall, habe keine Vollbremsung gemacht und keine Gefährdung
Hat nix mit Rotlichverstoß zutun
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ibrahim,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jakob meint
Hallo,
Welche der gemessenen Zeiten ist denn ausschlaggebend? Auf dem Foto sind unter anderem zwei Zeiten zu sehen. Rotzeit: 0,4 sek // Rotzeit Bild: 1,5 Sek. Wovon darf ich ausgehen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jakob,
unter einer Sekunde handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß, über einer Sekunde spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Letzteres wird höherer sanktioniert. Wenn Sie sich im unklaren sind, welche Zeit ausschlaggebend ist, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bußgeldstelle. Falls Sie der Meinung sind, ihr Bescheid sei widersprüchlich und sie wollen Einspruch einlegen, empfiehlt es sich, einen Anwalt aufzusuchen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Dominik meint
Hallo erstmal . vor einer Ampel gibt es zwei halteline für Autos eine für den Bereich das die Fahrradfahrer die Ampel über queren können und die zweite line wo der Fußgänger die Straße uberqwert auf dieser hohe wo die Fußgänger die Ampel überqueren ist die Ampel anlage. Was ist wenn man durch nasse Fahrbahn die haltline des Fahrrads Übergang mit der Hälfte des Autos Überfahrt? Aber vor der Haltline der Fußgänger Übergang und vor der Ampel steht noch.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dominik,
eine Gefährdung besteht dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht wurden. Wurden Sie allerdings von der Polizei angehalten, droht Ihnen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Moustafa meint
Hallo,
ich habe meine Auto gefahren und schon bei rot ampel gestopped , ich war die erste Auto in die Linie .
Ca. 3-4 Sekunden vor meine Ampel grün geschaltet hat gibt es anderes Ampel ca. 70-80m entfernt dass Grün geschaltet hat.
ich habe mich verwirrt mit den Grün licht von die entfernt Ampel and geradeaus gefahren, dann ich habe die Polizei Auto hinter mir im Spiegel gesehen und ich habe eine verkehrsordnungswirdigkeit zettle bekommen.
Es war keine unfall passiert.
Meine frage ist , was soll ich erwarten ? ( Bußgeld , Pukte , Fahrverbot ….. etc) ?
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Moustafa,
dabei handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, Sie erhalten ein Bußgeld von 200€, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Stephanie meint
Hallo
Ich bin bei gelb über die Haltelinie an der Ampel gefahren und wurde da die Ampel auf rot geschalten hat geblitzt. Ich habe niemanden auf der Kreuzung gefährdet und auch keinen Unfall gebaut. Meinen Führerschein besitze ich schon über 10 Jahre. Mit welcher Strafe muss ich rechnen, da ich aus beruflichen Gründen auf das Auto angewiesen bin. Danke.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Stephanie,
Sie müssen mit einem Punkt in Flensburg und 90€ Bußgeld rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Carmen meint
Bin im Sommer geblitzt worden und nun habe ich leider eine rote Ampel überfahren die länger als eine Sekunde rot war. Habe meinen Führerschein seit 1997, was wird an Busse auferlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Carmen,
Sie müssen mit 200€ Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
karl meint
Guten Tag,
ich habe an einer Kreuzung, mittig fahrend, gemerkt, dass ich links abbiegen muss. Mittig war die Ampel grü, links stand die auf rot. Ich habe mich dann auf der Kreuzung vor das erste Auto gestellt und gewartet. Das erste Auto hat dann mit der Lichthupe signalisiert, dass es grün geworden ist und ich bin losgefahren. Ca. 2 KM später hat mich dieses Auto (Zivilpolizei) angehalten und mir vorgeworfen, dass ich über rot gefahren bin. Wie sieht die Rechtslage aus?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Karl,
wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben, es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren.
Das Team von bussgeldkatalog.de
karl meint
Hallo,
das ist mir schon klar. Habt Ihr eine Idee, wie so ein Fall ausgehen kann?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Karl,
das können wir pauschal nicht beantworten, es hängt immer vom Einzelfall ab.
Das Team von bussgeldkatalog.de