Ahndung von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
---|---|
A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner für Verstöße in der Probezeit
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Verstöße Ihre Fahrerlaubnis auf Probe verlängern würden, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Klicken Sie sich einfach durch die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände unter Umständen zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit führen würden.
Kurz & knapp: Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Allgemein werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) eingeteilt.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Probezeit:
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Probezeit für den Führerschein: Eine lästige Zeit für Fahranfänger
Inhalt dieses Ratgebers

Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt für die meisten Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung einen nervigen Umstand dar.
Hat man sich in diesem Zeitraum einen Verstoß zuschulden kommen lassen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, wurde man geblitzt in der Probezeit oder hat man eine sonstige schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, dann drohen neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit und Führerschein“ zusammen. Wieso ist die Probezeit sinnvoll? Zwischen welchen Arten von Verstößen wird unterschieden? Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein und welches Strafmaß erwartet die jungen Fahranfänger? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und was ist ein schwerwiegender Verstoß? Über diese Fragen finden Sie in diesem Artikel Antworten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2022.
Fahranfänger in der Probezeit: Geht von den Fahranfängern eine größere Gefährdung aus?
Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, den in der Regel jungen Fahrern auf die Nerven zu gehen. Wer sich nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzt, der weist eine noch mangelnde Fahrerfahrung auf, kann bestimmte Risiken im Vergleich zu älteren Autofahrern schlechter einschätzen und schlechter reagieren.
Diese erhöhte Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, bestätigte das bayerische Staatsministerium mit einer Statistik, wonach 23 % aller Autounfälle mit Todesfolge auf junge Fahrer zwischen 18 bis 25 Jahren zurückzuführen war. Entsprechend soll die Probezeit dieser Tendenz entgegenwirken.
Dabei gelten als die häufigsten Unfallursachen bei jungen Fahrern die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer (und Drogen) sowie die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Führerschein 17 und die Probezeit
Gemäß dem Verkehrsrecht bzw. der StVO macht das Alter keinen Unterschied in Bezug auf die Länge der Probezeit. Sobald der Führerschein erworben wurde, beträgt die Frist der Fahrerlaubnis auf Probe einen Zeitraum von zwei Jahren. Wer beim „Führerschein mit 17“ ohne Begleitpersonen fährt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daneben erwarten dem Autofahrer auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog für Anfänger

Das Strafmaß für Fahranfänger in der Probezeit richtet sich nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog, der auch für andere Fahrzeughalter gilt. Allerdings folgen je nach Verstoß für den Fahranfänger weitere Konsequenzen
Die Probezeit-Verstöße: Einteilung in A- und B-Verstöße
Hat der Fahrer Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wurden (und damit keine Punkte in Flensburg nach sich ziehen), haben diese keinen Einfluss auf die Probezeit und ziehen auch keine Verlängerung der Probezeit nach sich. Erst bei Delikten, die nach der StVO schwer wiegen bzw. bei wiederkehrenden Regelmissachtungen, muss mit einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Dabei gelten als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in der Regel diejenigen Verstöße,
- die ein Bußgeld von über 60 Euro nach sich ziehen
- bei denen der Tatumstand als Straftat gilt
Verstöße während der Probezeit, die Einfluss auf die Dauer der Probezeit haben, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
- A-Verstoß in der Probezeit:
Ein Katalog-A-Verstoß gilt als ein schwerwiegender Verstoß. Hier muss der Fahranfänger bereits nach dem ersten Vergehen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. - B-Verstoß in der Probezeit:
Anders als bei einem A-Verstoß, führen erst zwei B-Verstöße zu einer entsprechenden Probezeit-Maßnahme.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Beispiele für Probezeit-Verstöße aus der A-Kategorie, B-Kategorie und für solche, die keine Relevanz haben in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit.
A-Verstoß | B-Verstoß | Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit |
---|---|---|
Trunkenheit am Steuer | Termin zur Hauptuntersuchung überzogen | Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr |
Fahren unter Drogeneinfluss | Fahren mit abgefahrenen Reifen | Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 15 km/h |
Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung | Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung Anderer | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h | ungesicherte Ladung | Unzulässiges Halten in “zweiter Reihe” |
Handy am Steuer benutzt | Unangeschnallte Kinder im Auto mitgenommen | Person auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgenommen, die älter als 7 Jahre war |
Wenn der Fahranfänger während einer Verlängerung der Probezeit wieder auffällig wurde, entweder durch einen erneuten A-Verstoß oder durch zwei B-Verstöße, so wird neben der schriftlichen Verwarnung eine Empfehlung ausgesprochen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn trotz der Teilnahme am Aufbauseminar und der schriftlichen Verwarnung der Fahranfänger erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder zwei B-Verstöße begeht, wird der Führerschein entzogen. Bis dieser wieder beantragt werden kann, dauert es mindestens drei Monate.
Burcu meint
Hallo,
Ich habe demnächst einen MPU Termin, da ich mit 8 Punkten Flensburg an meiner grenze bin. Nach erfolgreichen Absolvieren der Prüfung, wie schaut dann mein Punkte stand Flensburg aus? bleiben die 8 Punkte oder verringert sich das ? Wenn ja bis zu wie vielen Punkten?
Liebe Grüße,
Burcu
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Burcu,
die Punkte werden gelöscht.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Daniel meint
Guten Tag
Ich bin in der verlängerten Probezeit ( A Verstoß Abstand Autobahn) und hatte jetzt ein Unfall in einer Baustelle, ich bin dem Vordermann aufgefahren (20 bis 25 km/h).
Das Schreiben von der Polizei liegt vor. Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt 145 € plus Bearbeitungsgebühren. „Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.“
Ist das jetzt ein A oder B Verstoß?
Muss ich jetzt noch mit schlimmeren rechnen ?
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Daniel,
Sie müssen mit einer schriftliche Verwarnung rechnen. Darüber hinaus wird Ihnen empfohlen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Dominique meint
Hallo BKG-Team,
Ich hatte gestern einen Unfall. War ein Blechschaden. Ich stand auf dem Einfädelungsstreifen auf der B6 und es war Stau. Vor dem LKW war eine Lücke so daß ich dachte ich kann da rein fahren, da der LKW auch stand. Plötzlich als ich los fuhr um mich einzufädeln, fuhr der Lkw los. Ich hatte noch gehupt aber das war leider zu spät und so bin ich in seine Seite gefahren. Die Polizei sagte ich bin schuld, da ich damit rechnen muss das der LKW Fahrer mich nicht sehen kann, was er auch zugegeben hat. Meine Probezeit wäre eigentlich am 11.01.2018 zu ende.was kommt jetzt auf mich zu? Mfg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dominique,
hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß, das heißt, Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Zusätzlich müssen Sie mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sabrina meint
Hallo, ich war heute zu erste mal geblitzt (Probezeit). Ich war Innerorts mit eine Geschwindigkeit etwas über 50 Kmh (Ortschild schon in Sicht) und habe diese ganz helle rote Blitz gesehen. Was kan jetzt passieren?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sabrina,
höchstwahrscheinlich werden Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, je nachdem kann sich Ihre Probezeit verlängern.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Samuel meint
Hallo ich bin abends nachhause gekommen und habe geparkt in den moment haben die mich gesehen und sind zu mir gekommen wollten führrerschein und papiere haben danach wollten sie alkohol test und ein drogen test machen
Alkohol war nix und bei drogen test war positiv ich bin in der probezeit noch was kommt auf mir zu
Samuel meint
Und noch eine frage zu d2en oben genanten Aussage solange noch keine feste Antwort da ist darf man da noch fahren oder wie ist es
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Samuel,
beim ersten Drogenverstoß gibt es neben dem Bußgeld und den Punkten einen Monat Fahrverbot.
Das Team von bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Samuel,
Fahren unter Drogeneinfluss gilt als A-Verstoß. Die Folgen finden sich oben in der Tabelle.
Das Team von bussgeldkatalog.de
El leissi meint
Hallo … mein Sohn hat seid letztes Jahr 21.09.19 seinen Führerschein auf Probe. Er war gestern mit Freunden unterwegs, hat Vorschrift mäßig geparkt. Er ist 2 Stunden mit Freunden in einem Lokal gewesen, er kam dann zurück ist mit den 2 Freunden eingestiegen und nach Hause gefahren. Alles für ihn völlig normal wie immer ohne irgendwelche Vorkommnisse. Jetzt wird ihm aber von der Polizei eine Straftat ( Fahrerflucht) vorgeworfen, weil er angeblich ein anderes Kfz was vor im Stand beim rückwärts einparken hinten rechts, bei ihm vorne links (Fahrerseite) gestreift mit etwas lack Abrieb ohne es selbst zu merken beschädigt haben soll. Er parkte hat die Spiegel noch per Hand eingeklappt und war 2 Std weg.. jetzt wird dieser als Fahrerflucht von der Polizei untersucht… obwohl er nichts bemerkt hat und mir auch Versichert hat das er nichts bemerkt oder sogar gemerkt hat ?
Vielen Dank
Samuel meint
Und noch eine frage zu dehn oben genanten Aussage solange noch keine feste Antwort da ist darf man da noch fahren oder wie ist es .
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Samuel,
solange Sie noch in keiner Form aufgefordert wurden, ihren Führerschein abzugeben und/oder das Fahren einzustellen, dürfen Sie in der Regel weiterfahren.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Armin meint
Ich bin in der Probezeit in Autobahn bei 100 kmh
ungefähr geblitzt geworden (80kmh erlaub)
Mit was muss ich rechnen? ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Armmin,
laut Bußgeldkatalog müssen wohl Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Enis meint
Hallo ,
Ich bin 17 Jahre alt und habe meine Theoriepruefung fuers auto bestanden. Ich bin gerade an den Fahrstunden. Ich wurde innerorts Geblitzt mit 25 zu viel. Was kommt auf mich zu. Ich habe keine vorstrafen , und keine ahnung was jetzt passiert.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Enis,
das hängt ganz davon ab, ob Sie mit dem Fahrschulauto oder in einem privaten Pkw geblitzt wurden. Im Fahrschulauto dürfen Sie natürlich im Beisein des Fahrlehrers auch ohne Führerschein fahren. Ganz anders verhält es sich bei einer privaten Übungsrunde. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die laut § 21 Absatz 1 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann.
bussgeldkatalog.de
Franz meint
Hallo,
ein bekannter hat auf einem öffentlichen Parkplatz versehentlich mein Auto angefahren, er ist 18,5 Jahre alt, also noch in der Probezeit. Am Auto ist das Rücklicht und die Soßstange beschädigt. Nun habe ich schon von mehreren Personen gehört das wenn wir die Polizei geholt hätten er seinen Führerschein verloren hätte (Fahrverbot)??
Kann ich aber gar nicht glauben.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Franz,
in der Probezeit werden Verstöße in A- und B-Verstöße unterteilt. Wird ein A-Verstoß oder werden zwei B-Verstöße begangen, droht neben Punkten und Bußgeld die verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre.
In der Regel droht also kein Fahrerlaubnisentzug.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Paul H. meint
Hallo,
Ich bin in der verlängerten Probezeit (Aufbauseminar schon hinter mir) und habe unglücklicher Weise einen Unfall gebaut, da ich über eine rote Ampel gefahren bin…inkl. Sachschaden bzw. Totalschaden an beiden Fahrzeugen, jedoch keinen Personenschaden.
Ich hatte gelesen, dass ich mir in der verlängerten Probezeit einen A-Verstoß noch leisten darf (Rote Ampel), jedoch weiß ich nicht, ob der Unfall ebenfalls noch geahndet wird…
Was kommt auf mich ggf. zu? MPU? Fahrerlaubnisentzug?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Paul H.,
ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, hat eine Verwarnung zur Folge. Außerdem wird dem Betroffenen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Welche Sanktionen Ihnen bei einem Unfall in der Probezeit, in Form von Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem etwaigen Fahrverbot drohen, hängt generell davon ab, durch welchen Verstoß der Unfall verursacht wurde. Es kann durchaus auch vorkommen, dass in Einzelfällen eine MPU angeordnet wird.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alexander meint
Was kommt auf mich zu wenn ich in der Probezeit erneut einen A-Verstoß begangen habe?
1. Handy am Steuer
2. Unfall —> Vorfahrt genommen, lediglich Sachschade
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Alexander,
ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mario meint
Hallo, ich wurde 3 Tage vor Ende der Probezeit angehalten, mit einem promillwert von 0,17 womit muss ich rechen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mario,
der Tatbestand Alkohol am Steuer wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet und führt zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Darüber hinaus wird ein spezielles Aufbauseminar angeordnet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kadar meint
Ich habe rote Ampel gefahren und Polizei 👮 gesehen. Bin in der probezeit
bussgeldkatalog.de meint
Halo Kadar,
ein Rotlichtverstoß in der Probezeit wird als A-Verstoß gewertet. Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog droht die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Shynx meint
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Im Oktober 2015 bekam ich meinen Führerschein. Im November passierte mir durch Falscheinschätzung und Leichtsinn ein fataler Fehler „Rotblitzer unter 1 sec“(1. A-Verstoß) Woraufhin ich ein Aufbauseminar absolvierte, was mir eine verlängerte Probezeit um 2 Jahre bescherte. Ein Jahr später im November 2016 geriet ich auf die linke Fahrbahn und stieß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen (2. A-Verstoß).
Nun wurde ich vergangene Woche auf der Autobahn mit 35 Kmh zu viel geblitzt (3. A-Verstoß). Von einer Entziehung der Fahrerlaubnis gehe ich grundsätzlich schon aus (Der Prozess ist ja bekannt). Die einzige Frage, die mir aufkommt, ist die, ob nun automatisch eine Anordnung zu einer MPU folgt. Oder ob hier im Einzelfall entschieden wird.
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Shynx,
unter Umständen kann die Fahrerlaubnisbehörde vor dem erneuten Erlangen der Fahrerlaubnis eine MPU fordern. Dies ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
R3ckt007 meint
Was droht mir wenn ich in der Probezeit Verkehrszeichen 250 missachte
robin meint
Hallo R3ckt007,
in der Regel wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Auf die Probezeit hat dies normalerweise keine Auswirkungen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tobias meint
hallo,
meine frage:
mir wurde 03.2002 mein führerschein wegen alkohl entzogen. ich musste ein aufnauseminar machen was ich dann endlich 2015 auch gemacht habe. ich den führerschein 12.2015 wieder bekommen.
versehentlich bin ich 11.2017 über eine rote ampel gefahren die unter 1 sec rot war. dafür musste ich 130€ strafe inkl bearbeitung usw zahlen. jetz komm ich zur eigentlich frage: gestern habe ich vom strassenverkehrst einen brief erhalten indem steht das ich deswegen eine MPU machen soll und zwar bis zum 16.4.2018 also in einem monat. is das rechtens?
Mit freundlichen Grüßen Tobias
robin meint
Hallo Tobias,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Annika meint
Hallo. Ich habe einen Unfall ohne Personenschäden verursacht, da ich Vorfahrt missachtet habe (Vorfahrt achten Schild). Bin noch in der Probezeit. Was kommt da auf mich zu?
robin meint
Hallo Annika,
bitte wenden Sie sich bzgl. einer Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Felix meint
hi,
wurde mit 180 außerorts in einer 100er Zone von der Polizei aufgehalten. Der Polizist meine nach Abzug bin ich immer noch bei 160 kmh. Stimmt das? und wenn ja welche Folgen kommen auf mich zu? ist ein Einspruch sinnvoll?
robin meint
Hallo Felix,
es werden normalerweise drei Prozent Toleranz abgezogen.
Besprechen Sie die Aussichten eines Einspruchs mit einem Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Julija Springer meint
Hallo.. Ich wollte mal fragen was auf mich zukommt.
Ich wurde in November 2017 geblitzt bei der Ausfahrt bei der Autobahn .. mit 31 zu viel .. folgen Probezeit verlängerung um 2 Jahre .. Und 1 Punkt ! Also aufbausieminar…. muss jetz auf die Postkarten hieß es im Gericht ! Und dann das Seminar ablägen!
Doch heute auf dem weg zur Arbeit ! Fahr ich mit einer gäschwindichkeit von 20km ungefähr und die Ampel wurde gelb ich habe es bed so geblickt war schon zu spät um anzuhalten ! Also bin ich einfach weiter gefahren in denn Moment würde ich geblitzt ob die Ampel rot würde weiß ich leider bed aber was ich weiß als ich über sie Ampel rüber bin war sie auf jeden Fall gelb … Und da waren Bahn schienen !
Ich versteh gar nicht wieso ich geblitzt wurde ?
War erwartet mich jetzt ? Ich muss ja eh wegen dem ersten Blitzer eine nachschulung machen ? Bleibt es dann dabei ?
Oder entziehen sie mein Führerschein ?
Es ist ja doppelter A verstohs wenn ich es richtig versteh ? Oder bekomm ich eine verfahrnung und Empfehlung an diesen freiwilligen Kurs teilzunehmen ?
Wäre echt dankbar für ihre Antwort mach mir echt Sorgen um mein Führerschein :(
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Julija,
es gibt auch Ampeln, die schon bei gelb blitzen. Ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung würde zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung führen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kathi meint
Hallo zusammen,
unser Sohn ist noch in der Probezeit und hat beim Ausparken ein Auto beschädigt. Er ist weiter gefahren, ohne die Polizei zu informieren, allerdings wurde er dabei beobachtet. Vier Wochen später beschädigt er beim Ausparken ein weiteres Auto, hinterlässt seine Daten und fährt weiter. Mit welchen Maßnahmen muss er jetzt rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Kathi,
Fahrerflucht gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Hierbei droht eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht am Aufbauseminar. Fahrerflucht ist außerdem eine Straftat. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug können hier die Folge sein.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bruno meint
Hallo, bin in der verlängerten Probezeit mit 23km/h zu schnell innerorts (30er-Zone) geblitzt worden. Mit welchen Konsequenzen muss ich hier rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Bruno,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h in der Probezeit ist ein A-Verstoß. Neben den üblichen Sanktionen – in Ihrem Fall wahrscheinlich ein Punkt und 80 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren – wird für einen zweiten A-Verstoß im Regelfall eine offizielle Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, diese ist jedoch freiwillig. Bei einem dritten A-Verstoß wird umgehend die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Max meint
Hallo,
ich hab eine Frage. Womit muss ich rechnen wenn ich Mit dem Motorrad ohne db Killer fahre? Ich fahre eine 125er und bin in der Probezeit.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Max,
fahren Sie eine Maschine ohne dB-Killer, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, d.h. Sie dürfen damit nicht mehr am Verkehr teilnehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Deniz meint
Hallo, ich wurde angehalten wegen zu hoher Geschwindigkeit, auf einer 50er Zone mit 92.
Kam ein Bußgeldbescheid das es 40km/h zu viel waren und ich 160€ und die anderen Gebühren zahlen muss dazu eben die 2 Punkte bekomme.
So ich war zu dieser Zeit knapp einem Monat vor meinem Probezeit Ende, und das Bescheid kam ca einem Monat nach meinem Ende. Es stand nix mit Probezeit Verlängerung drin? Kann ich aber noch damit rechnen?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Deniz
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Deniz,
für die Verlängerung der Probezeit ist in der Regel der Tattag des Verstoßes ausschlaggebend. Da dieser noch in der Probezeit lag, kann die Verlängerung noch erfolgen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ben meint
Hallo,
Ich wurde dabei erwischt wie ich in eine Straße eingefahren bin an der ein weißes Schild mit Rotem Rand steht. Womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ben,
Sie sollten ein Bußgeld von 20 Euro erwarten. Probezeitmaßnahmen folgen nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Murat meint
hallo
Ich wurde gestern in einer Baustelle zone auf der Autobahn wo 80 km erlaubt war. Bin ich mit 140km Geblitzt worden.
Wit was muss ich rechnen zu dem muss ich sagen ich bin 35 Jahre und habe mein FS erst vor ca. Einen Monat gemacht. Davor einen Monat zuvir hab ich meine Mpu gemacht wo mir schon mit 18 verhängt wurde. Doch damals wegen Alkohol, Drogen und Aggressionen. Damals hatte ich den Schein nur 3 Monate.
Muss ich jetzt erneut mit FS. Entzug rechnen??
Mfg
Murat
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Murat,
haben Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts um 60 km/h überschritten, müssen Sie mit einem Bußgeld von 240 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Anton meint
Hallo,
Ich wollte mal nachfragen was jetzt passieren könnte und zwar wurde ich vor länger als einem Jahr gelasert und als dies noch nicht rechtskräftig war, wurde ich mit mehr als 20kmh geblitzt, habe dafür nur die Strafe bezahlt und den Punkt bekommen. Aufbauseminar wurde wegen den Laser Delikt angeordnet. Mir wurde auch gesagt das sich die Bescheide überschnitten haben und deshalb nichts weiter droht. Jetzt wurde ich jedoch nochmal mit mehr als 21kmh geblitzt, also 23kmh.. jetzt ist die Frage ob das mein 2 A Verstoß ist weil sich das eine mal überschnitten hatte oder ob es trotzdem dazu gezählt hatte und ich jetzt mein Führerschein abgeben muss ?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Anton,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde. Eine Einschätzung ist uns in diesem Einzelfall nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Patrick meint
Guten tag.
Ich wurde gestern von einem unscheinbaren Motorrad mit Video aufnahme verfolgt. Kurz vor einer Baustelle wo leider schon 80 km/h war wollte ich noch einen lkw überholen und wurde mit ca. 150 km/h gemessen und in der Baustelle auch nochmal mit ca 40 km/h zu schnell bin leider noch in der Probezeit was kommt auf mich zu ?
Lg patrick
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Patrick,
eine Geschwidnigkeitsüberschreitung von bis zu 70 km/h zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 440 Euro, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monaten Fahrverbot nach sich. Darüber hinaus handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, der zur Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar führt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Patrick meint
Guten tag.
wie ist das den wird das dann nicht als 2 verstöße geahndet oder zählt das trotzdem nur als 1 Verstoß ?
weil der Polizist hat mir noch irgendetwas von bis zu 1500€ strafe und bis zu 440€ bussgeld gesagt daher würde mich das mal interessieren ?
Lg Patrick
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Patrick,
wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden und es zu solch einer Konstellation kommt, dann sollte dies trotz einmaliger Strafe auch als zwei Verstöße vermerkt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Patrick meint
Dies wäre auch schon mein 2ter A Verstoß kommt da dann mehr auf mich zu oder wie ist das ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Patrick,
ein zweiter A-Verstoß zieht im Regelfall eine offizielle Verwarnung und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Lisa meint
Hallo ich wollte mal fragen …
Und zwar wurde ich mit dem Handy am Steuer erwischt .. Ich war auf 2 Polizei stellen der eine sagt a Verstoß der andere sagt b Verstoß 😂 in viel formen stehen auch beides drin also a und b …
Ich hab es auf jedenfalls zugegeben das ich das Handy am Steuer hatte und den Wisch auch unterschrieben … Die Beamten haben mir keine genauen Angaben oder folgen zugewiesen …
Also is es nun ein a Verstoß oder ein b Verstoß
Den wenn ich ja nur einen b Verstoß hab passiert ja noch nichts erst wenn ich den zweiten b Verstoß mache ist das gleich ja ein a Verstoß …
LG Lisa
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lisa,
laut Bußgeldkatalog wird der Tatbestand „Handy am Steuer“ als A-Verstoß gewertet und kann somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Josi meint
Zweiter A-Verstoß in der Probezeit, bei Probezeitverlängerung.. Überfahren einer roten Ampel, bin mir jedoch nicht sicher wie lange diese rot war.. Kommt es hierbei auch nur zu einer Verwarnung mit Empfehlung für einen Verkehrspsychologen und Geldstrafe oder kann es hierbei auch zu einem Führerscheinentzug länger als 1Monat kommen?
Vielen Dank und LG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Josi,
bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich grundsätzlich um einen A-Verstoß. Der zweite A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung und die Empfehlung für einen Verkehrspsychologen nach sich. Darüber hinaus drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatatlog. Hierfür spiel die Dauer der Rotphase eine wichtige Rolle. So droht ein einmonatiges Fahrverbot nur, wenn die Ampel länger als eine Sekunde Rot zeigte.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rico meint
Wurde heute mit ca. 80 in der 50er Zone geblitzt.
Bin noch in der Probezeit und hatte auch schon einen Unfall bei dem laut Gesetz ich der Verursacher bin. (der Unfall ist noch in staatlicher Bearbeitung)
mit was muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Rico,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Izabela meint
Maine Tochter hat vor 1 Jahr führerschein gemacht also noch im probezeit, und die ist leider jemanden ins hinten rein gefahren, der beifahrer hat leichter Nackenschmerzen. Was droht ihr für strafe?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Izabela,
in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen. Dieser kann die Situation am besten beurteilen und weiß wie das Strafmaß in diesem Fall ausfällt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ali Y. meint
Bin heute über eine Rote ampel gefahren und die ampel war länger als 1 sekunde auf rot. ungefähr nach 1 kilometer hat mich dann die polizei angehalten und mir gesagt das ich über die rote ampel gefahren bin und sie das gesehen haben sie haben mich gefragt ob ich dazu was sagen möchte ich meinte dann zu erst einmal nicht . ich hab jetzt seit ungefähr 6 monaten meinen führerschein also ich bin noch in der probezeit und bisher wurde ich noch nie geblitz oder ähnliches also hab eine weise weste. meine frage was sind jetzt die konsequenzen das ich über die rote ampel gefahren bin nehmen die mir meinen führerschein jetzt komplett weg?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ali,
ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Voglwuid meint
Liebes Team vom Bussgeldkatalog,
ich möchte mich bei Euch für Euren Einsatz herzlich bedanken (obwohl ich ihn noch nie in Anspruch genommen habe) und Euch von ganzem Herzen für Eure Nervenstärke und Geduld bewundern!!!
Habe etwas recherchiert und bin deshalb auf Eure Seite gestossen und total entsetzt, was sich bei uns für (teilweise) hochkriminelle Fahrer rumtreiben! Alkohol, Drogen und immense Geschwindigkeitsüberschreitungen (über 20 kmh) gehen ja gar nicht!!! Bin auch ein flotter Fahrer und hab gerne mal einen Bleifuß, aber bei max. 10 kmh innerorts (30er Zone max. 5 kmh) und max. 20 kmh ausserorts ist bei mir definitiv Schluss!!! Die Geschwindigkeitsbegrenzungen haben definitiv einen Sinn und zwar meistens den Schutz von Unbeteiligten!!! Es gibt so einige Fragesteller hier auf der Seite, bei denen ich mir wünsche, dass sie ihren Führerschein entzogen und nie wieder bekommen! Nochmals vielen Dank an Euch, Ihr seid großartig!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Volgwuid
Es freu uns zu hören, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind!
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marie meint
Hallo liebes Team von Busgeldkatalog.de,
ich bin noch in der Probezeit und wurde Mitte Juli außerorts mit 30km/h geblitzt. Es kam ausschließlich ein Schrieben mit 110 Euro Strafe und dem Hinweis, dass ich nun einen Punkt habe. Nichts, bezüglich eines Aufbauseminars etc.
Nun wurde ich letzten Monat geblitzt, da ich den Mindestabstand zum Vordermann nicht eingehalten habe, statt 66 einzuhaltenden Metern bin ich 24 m aufgefahren. Dies sind weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Im Internet steht, dass ich nun eine Strafe von 190 Euro und wieder einem Punkt zu erwarten habe. Bestimmt kommt diesmal aber auch ein Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit auf mich zu und ein Fahrverbot auf mich zu?
Liebe Grüße
Marie
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Marie
Es ist davon auszugehen, dass in Ihrem Fall die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend ist. Zur Verlängerung der Probezeit kommt es, wenn Sie einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen.
Ihr Team von bussgeldlkatalog.de
Peter meint
Hallo Team Bußgeldkatalog.de,
Ich wurde in der Probezeit mit 31 kmh zu schnell außerorts geblitzt und habe dafür 1 Punkt bekommen plus Aufbauseminar und 2 Jahre Probezeitverlängerung. Dann wurde ich in der verlängerten Probezeit nochmals außerorts mit 40 kmh zu schnell geblitzt. Dafür gab es 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und das Bußgeld. Jetzt wurde ich heute in der 30er mit 9 kmh zu viel geblitzt…Was kommt da jetzt auf mich zu oder erwartet mich nur das Verwrngeld?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Peter,
Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 21 km/h wirken sich in der Regel nicht auf die Probezeit aus. Es drohen demnach nur die Sanktionen laut Bußgeldkatalog.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jan meint
Hallo,
ich habe seit August 2017 meinen Führerschein, befinde mich noch in der Probezeit. Ich wurde bisher 3 mal geblitzt (immer unter 21 kmh zu schnell) und habe mehrfach Strafzettel wegen Falschparkens bekommen (in unterschiedlichen Bundesländern)
Gelten die Parkverstöße (mehr als 60 Minuten parken) als B Verstöße und werde ich dafür belangt, bzw. wie oft kann ich noch ohne Konsequenzen falsch parken?
Vielen Dank
Jan
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jan,
in der Regel werden Parkvergehen nicht als B-Verstöße gewertet. Allerdings können wiederholte Parkverstöße dazu führen, dass die zuständigen Behörden an Ihrer Fahreignung zweifeln. Dies kann ggf. zu einer MPU führen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Vanessa meint
Hallo,
Ich bin in einer 30er Zone über eine gelbe Ampel gefahren, die gerade von grün auf gelb gewechselt hat. Die Geschwindigkeit war nicht zu hoch.
Ich bin mir nicht sicher ob ich geblitzt worden bin, denn der Autofahrer hinter mir ist auch noch über die Ampel gefahren.
Ich bin noch in der Probezeit.
Habe ich mit einer Verlängerung oder sonstigen Maßnahmen zu rechnen?
Dankeschön:)
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Vanessa
Es empfiehlt sich in diesem Fall zunächst abzuwarten, ob Sie überhaupt geblitzt wurden und dementsprechend ein Bußgeldbescheid versendet wird. Diesem Schreiben können Sie dann die Details zu dem Verstoß entnehmen, der Ihnen zur Last gelegt wird. Auch mögliche Sanktionen sind darin aufegführt.
– Die Redaktion
Mario meint
Hallo ich bin 18 und habe seit einem jahr meinen führerschein, Also noch in der probezeit
Letzte woche wurde ich 2 mal geblitzt einmal mit 45 in der 30er zone und mit 35 in der 7er zone.
Aufbaukurs hatte ich davor noch keinen
Was ist zu erwarten?
Gruß Mario
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mario
Wenn Sie mit 45 in der 30 er Zone geblitzt wurden, dann waren Sie 15 km/h zu schnell. Hierbei handelt es sich um einen B-Verstoß. Das Bußgeld beträgt gemäß Bußgeldkatalog 25 Euro. Wenn Sie sich jedoch einen zweiten B-Verstoß geleistet haben, dann ist von einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und einem Aufbauseminar auszugehen.
– Die Redaktion
Tom meint
Hallo,
ich wurde am 01.07.18 mit 24 km/h zuviel (nach Toleranzabzug) auf der Autobahn, in einer Baustelle geblitzt und ich befinde mich in der Probezeit. Es wurde eine Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen (11.07.18) an den Halter gesendet, welcher dieser allerdings unbeantwortet ließ.
Nun ist bis heute kein Bußgeldbescheid o.ä. an mich gesendet wurden. Ist der Vorgang somit verjährt und ich habekeine Sanktionen bzgl. meiner Probezeit zu erwarten??
MfG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tom
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.
– Die Redaktion
Marie meint
Ich habe noch 4 Wochen Probezeit und bin nun wahrscheinlich ausserhalb 23 km zu schnell unterwegs gewesen, da ich auf der Autobahn die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km übersehen habe. Was ist jetzt massgeblich für die Probezeit Verlängerung der Tattag oder der Tag des Anhörungsbogen? Ich bin nicht der Halter daher brauchen die vllt. länger als 4 Wochen um mich als Fahrer ausfindig zu machen.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Marie
Entscheidend ist in aller Regel der Tattag.
– Die Redaktion
Nick meint
Hallo,
Ich habe in der Probezeit mit dem Motorrad bei stockenden Verkehr innerorts links mit blinken und allem überholt um in eine Lücke zwischen zwei Autos vor einer Ampel zu gelangen. Dabei ist eine Frau ohne zu schauen und ohne zu blinken herausgezogen und hat mit mir einen Unfall ohne Folgen außer Lack Kratzer gebaut. Was kommt auf mich zu?
Nick meint
Ich habe mit blinken innerorts überholt um in eine Lücke zwischen zwei Autos zu gelangen, welche vor einer Ampel stehen. Dabei ist eine Frau herausgezogen ohne zu blinken und schauen. Sie ist mir eingefahren hat aber auch gesagt es ist ihre Schuld.
Michele meint
Hallo,
ich bin schon in der verlängerten probezeit(aufbauseminar und Verlängerung der probezeit also schon hinter mir), außerdem habe ich auch schon den 1. A verstoss in der verlängerten probezeit hinter mir und die verkehrspsychologische Empfehlung bekommen.
Nun wurde ich auf einer landstraße auf der man 70km/h fahren durfte mit ca 100 km/h geblitzt. Was wird mich jetzt an Kosten erwarten? Wie lange wird mir der Führerschein entzogen, 6 monate?
Und wenn ich direkt die neuerteilung beantrage, darf ich dann nach 3 Monaten wieder Auto fahren?
Danke im voraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Michele,
die drohenden Sanktionen können Sie hier nachlesen: Ratgeber Geschwindigkeitsüberschreitung. Wie lange Ihnen der Führerschein entzogen wird, bestimmt die zuständige Behörde. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Beachten Sie zudem, dass unter Umständen für die Neuerteilung auch eine MPU gefordert werden kann.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Remzi meint
Hallo Ich wurde in einer 50er zone außerhalb mit ca. 81kmh geblitzt. Einen Aufbauseminar hab ich bereits in August absolviert, muss ich mit einem Fahrverbort , Punkte , rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Remzi,
nach dem Abzug der Toleranz liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h vor. Laut Bußgeldkatalog drohen dafür ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus wird der Tatbestand als A-Verstoß gewertet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Emilie meint
Hallo,
mit was muss ich rechnen wenn ich bei rot über die Ampel gefahren bin und geblitzt wurden bin?
Die Zeit beträgt unter 1 sek.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Emilie
Hier die Sanktionen:
Einfacher Rotlichtverstoß: Bei Rot über die Ampel gefahren (unter 1 Sek.): 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg. Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot. Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
– Die Redaktion
Patrick meint
Hallo, habe da mal ne Frage zur verlängerten Probezeit und zwar habe ich meinen Führerschein (bf17) am 17.12.14 ausgehändigt bekommen, probezeitverlängerung auf 4 Jahre nach knapp nem halben Jahr und 1 Monat fahrverbot. Wurde durch das Fahrverbot die probezeit unterbrochen und läuft in dem Falle am 17.01.19 ab, oder läuft sie jetzt trotzdem am 17.12.18 ab.
MfG
Patrick
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Patrick,
ein Fahrverbot wirkt sich nicht auf die Länge der Probezeit aus.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Timnit meint
Hallo, bin über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt. Was erwartet mich ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Timnit,
die gesuchten Informationen finden Sie hier: Ratgeber Rotlichtverstoß.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Diana meint
Hallo, ich bin noch in der verlängerten probezeit und habe bereits 2 punkte in Flensburg. Ich habe jetzt einen busgeldbescheid wegen 22 km/h überschreitung mit toleranzabzug bekommen, da steht jetzt nichts von einem punkt in flensburg drin. Ich habe beim 2. punkt bereits eine empfehlung zur verkehrspsychologischen beratung bekommen, muss ich jetzt meinen führerschein nach zahlung des Bußgeldes abgeben oder auf weitete verfahren warten ?
Mfg und Danke im voraus
Diana
Elmo meint
Hallo,
ich wurde mit circa 40km/h zu viel auserorts geblitzt, bin in der verlängerten Probezeit und habe bereits ein Aufbauseminar hinter mir. Meine verlängerte Probezeit läuft in 2 Monaten aus. Wird meine Probezeit nun um weitere 2 Jahre verlängert und was ist die Strafen für mein vergehen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Elmo,
die Probezeit kann nur ein einziges mal – auf insgesamt vier Jahre – verlängert werden. Ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit zieht hingegen eine Verwarnung nach sich. Welche Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung drohen, können Sie hier nachlesen: Ratgeber Geschwindigkeit.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Günter meint
Hallo,
habe schon ein Aufbauseminar hinter mir aufgrund von einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26km/h. Jetzt wurde bei einer Polizeikontrolle festgestellt das THC im Urin und im Blut vorhanden ist.
was kommt auf mich zu
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Günter,
welche Folgen Drogen am Steuer haben, können Sie hier nachlesen: Ratgeber Drogen am Steuer.#
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Skrijelj meint
Hallo zusammen,
Ich bin noch halbesjahr in der Probezeit und habe eine Anzeige zur Kennzeichenmissbrauch bekommen.
Ich habe das Auto nicht gefahren, ich habe es auf der Straße gelassen und meine alte Kennzeichen drauf gemacht.
Laut gesätzen ist das ein Verstoß B?
Was wird auf mich zukommen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Skrijelj,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir können Ihnen keine Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de