Ahndung von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
---|---|
A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner für Verstöße in der Probezeit
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Verstöße Ihre Fahrerlaubnis auf Probe verlängern würden, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Klicken Sie sich einfach durch die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände unter Umständen zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit führen würden.
Kurz & knapp: Probezeit
Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen
Allgemein werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) eingeteilt.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Probezeit:
Probezeit für den Führerschein: Eine lästige Zeit für Fahranfänger
Inhalt dieses Ratgebers
Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt für die meisten Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung einen nervigen Umstand dar.
Hat man sich in diesem Zeitraum einen Verstoß zuschulden kommen lassen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, wurde man geblitzt in der Probezeit oder hat man eine sonstige schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, dann drohen neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit und Führerschein“ zusammen. Wieso ist die Probezeit sinnvoll? Zwischen welchen Arten von Verstößen wird unterschieden? Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein und welches Strafmaß erwartet die jungen Fahranfänger? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und was ist ein schwerwiegender Verstoß? Über diese Fragen finden Sie in diesem Artikel Antworten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2021.
Fahranfänger in der Probezeit: Geht von den Fahranfängern eine größere Gefährdung aus?
Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, den in der Regel jungen Fahrern auf die Nerven zu gehen. Wer sich nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzt, der weist eine noch mangelnde Fahrerfahrung auf, kann bestimmte Risiken im Vergleich zu älteren Autofahrern schlechter einschätzen und schlechter reagieren.
Diese erhöhte Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, bestätigte das bayerische Staatsministerium mit einer Statistik, wonach 23 % aller Autounfälle mit Todesfolge auf junge Fahrer zwischen 18 bis 25 Jahren zurückzuführen war. Entsprechend soll die Probezeit dieser Tendenz entgegenwirken.
Dabei gelten als die häufigsten Unfallursachen bei jungen Fahrern die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer (und Drogen) sowie die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Führerschein 17 und die Probezeit
Gemäß dem Verkehrsrecht bzw. der StVO macht das Alter keinen Unterschied in Bezug auf die Länge der Probezeit. Sobald der Führerschein erworben wurde, beträgt die Frist der Fahrerlaubnis auf Probe einen Zeitraum von zwei Jahren. Wer beim „Führerschein mit 17“ ohne Begleitpersonen fährt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daneben erwarten dem Autofahrer auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog für Anfänger
Das Strafmaß für Fahranfänger richtet sich nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog, der auch für andere Fahrzeughalter gilt. Allerdings folgen je nach Verstoß für den Fahranfänger weitere Konsequenzen
Die Probezeit-Verstöße: Einteilung in A- und B-Verstöße
Hat der Fahrer Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wurden (und damit keine Punkte in Flensburg nach sich ziehen), haben diese keinen Einfluss auf die Probezeit und ziehen auch keine Verlängerung der Probezeit nach sich. Erst bei Delikten, die nach der StVO schwer wiegen bzw. bei wiederkehrenden Regelmissachtungen, muss mit einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Dabei gelten als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in der Regel diejenigen Verstöße,
- die ein Bußgeld von über 60 Euro nach sich ziehen
- bei denen der Tatumstand als Straftat gilt
Verstöße während der Probezeit, die Einfluss auf die Dauer der Probezeit haben, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
- A-Verstoß in der Probezeit:
Ein Katalog-A-Verstoß gilt als ein schwerwiegender Verstoß. Hier muss der Fahranfänger bereits nach dem ersten Vergehen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. - B-Verstoß in der Probezeit:
Anders als bei einem A-Verstoß, führen erst zwei B-Verstöße zu einer entsprechenden Probezeit-Maßnahme.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Beispiele für Probezeit-Verstöße aus der A-Kategorie, B-Kategorie und für solche, die keine Relevanz haben in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit.
A-Verstoß | B-Verstoß | Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit |
---|---|---|
Trunkenheit am Steuer | Termin zur Hauptuntersuchung überzogen | Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr |
Fahren unter Drogeneinfluss | Fahren mit abgefahrenen Reifen | Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 15 km/h |
Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung | Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung Anderer | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h | ungesicherte Ladung | Unzulässiges Halten in “zweiter Reihe” |
Handy am Steuer benutzt | Unangeschnallte Kinder im Auto mitgenommen | Person auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgenommen, die älter als 7 Jahre war |
Wenn der Fahranfänger während einer Verlängerung der Probezeit wieder auffällig wurde, entweder durch einen erneuten A-Verstoß oder durch zwei B-Verstöße, so wird neben der schriftlichen Verwarnung eine Empfehlung ausgesprochen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn trotz der Teilnahme am Aufbauseminar und der schriftlichen Verwarnung der Fahranfänger erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder zwei B-Verstöße begeht, wird der Führerschein entzogen. Bis dieser wieder beantragt werden kann, dauert es mindestens drei Monate.
Maxim meint
Hallo,
Ich habe seit ca 3 Monaten meinen Führerschein. Gestern Abend bin ich an eine Baustelle gekommen, die sehr plötzlich kam. Vor mir war ein Taxi, das die Baustelle links umfahren hat – dies war leider die Gegenspur. In diesem Moment waren dort aber keine andere Autofahrer, so dass ich dem Taxi gefolgt bin, weil ich nicht richtig aufgepasst habe. Blöderweise waren die einzig dort anwesenden Polizisten, die uns natürlich sofort angehalten haben. Der Polizist meinte ich hätte mit einem Bußgeld zu rechen, was mir angesichts der Tatsache, dass ich Geisterfahrer für knappe 15 meter war relativ komisch vorkommt. Womit habe ich tatsächlich zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Maxim,
von einem Geisterfahrer spricht man in der Regel nur von Fahrern, die bei Fahrbahnen mit getrennten Richtungsbahnen – also auf Autobahnen oder Schnellstraßen – entgegen der Fahrtrichtung fahren. Unter Umständen könnte Ihnen in Ihrem Fall ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorgeworfen werden. Dies würde ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro nach sich ziehen. Warten Sie zunächst den Bußgeldbescheid ab.
bussgeldkatalog.de
Burak meint
Hallo ,
Was für eine Strafe erwartet mich ? Ich bin mit dem Auto über eine Stange + verkehrsschild gefahren dachte mir nichts dabei und bin weiter gefahren. Wollte die Situation mit meinen Eltern reden und nach Rat fragen doch die waren in dem Zeitpunkt im Urlaub.
Nun ist mir bewusst das ich es melden hätte müsste.
Was für eine Strafe würde auf mich zukommen ?
Burak meint
Zu der Frage eben . Kurze Info ..
bin 18 und noch in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Burak,
unter Umständen könnte Ihr Verhalten als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewertet werden. Eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe ist ebenso möglich wie ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug. Darüber hinaus kommt es zu Probezeitmaßnahmen.
bussgeldkatalog.de
Florian meint
Hallo
Ich habe seit ca. Drei Monaten mein Führerschein also noch in der Probezeit. Ich habe drepressionen und werde auch medikamentös behandelt. Habe meine Medikamente aber abgesetzt und hatte eine schwere depressive Episode. Ich bin auf ein Feld gefahren und wollte uhrsprünglich mir das Leben nehmen habe aber den Versuch abgebrochen, bin aber ins Schleudern geraten und habe ein Trafohäuschen gerammt. Danach habe ich Alkohol getrunken und nach Stunden kam dann die Polizei. Ich bin nach dem Vorfall ins Krankenhaus und habe mich wieder einstellen lassen auf meine Medikamente.
Womit muss ich jetzt rechnen?
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Florian,
in Ihrem speziellen Fall lassen sich nur schwer Aussagen zu möglichen Sanktionen treffen. Möglicherweise könnte Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen werden. Eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe ist ebenso möglich wie ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug. Darüber hinaus kann es zu Probezeitmaßnahmen kommen.
bussgeldkatalog.de
Lara meint
Ich wurde geblitzt mit 8 km/h zu schnel und außerdem noch mit dem Handy in der Hand, habe aber nicht defintiv, ich hielt es nur in der Hand um auf mein Navi zu schauen. Habe noch keinen A bzw B Verstoß. Dies wären die ersten.
Womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lara,
während der Fahrt dürfen Sie das Handy nicht benutzen. Zusätzlich besteht das Verbot auch, wenn das Fahrzeug steht, der Motor aber läuft. Neben einem Punkt in Flensburg sowie einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro wird dies in der Probezeit als B-Verstoß gewertet. Handelt es sich um den ersten B-Verstoß, hat dieser keine Auswirkungen auf die Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Wolf meint
Hallo,
ich habe mit 47 Jahren meinen Führerschein neu gemacht, nachdem ich ihn ca 20 Jahre weg hatte.
Beim Führerscheinamt sagte man mir dass ich keine Probezeit habe, stimmt das ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Wolf,
wenn die zuständige Behörde eine solche Aussage tätigt, dann wird sie auch stimmen.
bussgeldkatalog.de
Janine meint
Hallo.
Ich habe damals mit einem A Verstoß die Probezeit um 2 Jahre verlängert bekommen. Einen Tag bevor die Probezeit vor einigen Wochen zuende gewesen wäre, wurde ich Innerorts geblitzt. Ich kann mich nicht genau erinnern denke aber das ich bei 70 Kmh in einer 50er Zone gefahren bin. Was wird jetzt passieren ? Ich hab keine ruhige Minute.. Nie geblitzt worden und dann ausgerechnet so fies vor dem letzten Tag. LG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Janine,
waren Sie mindestens 21km/h zu schnell, handelt es sich um den ersten A-Verstoß während der verlängerten Probezeit. Dieser zieht – neben den gängigen Strafen für die Geschwindigkeitsüberschreitung – eine Verwarnung nach sich. Außerdem wird die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. An dieser müssen Sie jedoch nicht teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
Fabian meint
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich bin in der Probezeit wurde vor 1,5 Monaten mit 22kmh zu viel außerorts geblitzt. Ich weiß womit ich zu rechnen habe, jedoch kam der Bußgeldbescheid bzw die Anordnung zum Aufbauseminar noch nicht per Post. Nun habe ich im Internet gelesen, dass man, solange das aufbauseminar noch nicht abgeschlossen ist, man so eine Art Schutz vor anderen verkehrsvergehen hat, da der fahranfänger ja noch nicht die möglichkeit hatte sich durch das aufbauseminar zu bessern. Stimmt das ? Gilt dieser “Schutz” erst sobald der Bußgeldbescheid und die Anordnung für das aufbauseminar kommt oder auch schon jetzt in der Zeit zwischen vergehen und Bußgeldbescheid?
Also angenommen, mir passiert jetzt, bevor der Bußgeldbescheid kommt, ein A-Verstoß, stehe ich dann schon in diesem Schutz oder bekomme ich trotzdem eine Verwarnung und Empfehlung für die psychologische Beratung, praktisch als 2. A-Verstoß ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Fabian,
gemäß § 2a Abs. 2 StVG gilt, dass auch wenn Sie das Aufbauseminar noch nicht absolviert haben, die späteren Verstöße trotzdem bezüglich der Fahrerlaubnis und Probezeit relevant sind. Die Fahrerlaubnisbehörde hat das Recht, Maßnahmen im eigenen Ermessen zu ergreifen.
bussgeldkatalog.de
Peter meint
Habe schon Probezeit Verlängerung und wurde mit meinem Handy in der Hand geblitzt als ich eine Audio aufnahm. Habe noch keine psychologische Einladung bekommen. Mit was muss ich rechnen? Und verfallen meine Punkte in der Probezeit den irgendwann ?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Peter,
die Punkte verfallen in der gesetzlich geregelten Frist – nähere Informationen dazu finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.de/wann-verfallen-punkte-in-flensburg/. Das Vergehen “Handy am Steuer” wird als B-Verstoß gewertet, der zunächst keine weiteren Auswirkungen auf Ihre Probezeit hat.
bussgeldkatalog.de
Sophie W. meint
Hallo mein freund wurde mit 30 zuviel innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt, hat aber schon einmal ein Aufbau Seminar gemacht und seine probezeit wurde schon einmal verlängert. Er ist dem zufolge jetzt noch in der Probezeit. Muss er mit Fahrverbot rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sophie,
handelt es sich um den ersten A-Verstoß während der verlängerten Probezeit, wird – neben den herkömmlichen Sanktionen – eine Verwarnung ausgesprochen. Außerdem wird die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen.
bussgeldkatalog.de
Tyrese meint
Hatte schon wegen einem a Delikt ein Aufbauseminar.dann bin ich einmal mit 63 durch eine 50 er Zone gefahren. Halt Bußgeld 15 Euro bezahlt.nun evtl mit 33kmh zu schnell auf Autobahn geblitzt was passiert nun ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tyrese,
hierbei handelt es sich um Ihren ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Neben den regulären Strafen für die Geschwindigkeitsüberschreitung werden Sie verwarnt, außerdem wird die Empfehlung zu einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen.
bussgeldkatalog.de
Volker meint
Hallo
Ich habe seit gut 20 Jahren den Führerschein für die Klasse B und seit 15 Jahren den Führerschein CE. Ich möchte jetzt den Führerschein für die Klasse A machen mein frage ist zählt die neue Probezeit für alle Klassen
Und die Promillegrenze auch
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Volker,
die Probezeit sowie die Null-Promille-Grenze gilt in diesem Fall nicht, da Sie ja schon den Führerschein der Klasse B und CE besitzen.
bussgeldkatalog.de
Muhamet meint
Hallo! Ich habe einmal einen A Verstoß hinter mir & heute Abend auf der Autobahn (A7 Richtung Hamburg, 100er Zone, ich war locker über 120) würde ich nochmal ‘Rot-Geblitzt” ! Also meine Probezeit wurde schon damals, vor 1-2 Monate auf 4 Jahre verlängert, das weiß ich obwohl ich noch keinen Brief bekommen habe, dass ich zu aufbauseminar muss, und jetzt meine Frage: Nach diesem 2ten A- Verstoß, muss ich diese psychologische Betreuung machen, oder wird mein Führerschein entzogen? Wenn mein Führerschein entzogen wird, dann für wie lange? Oder muss ich erneut zur Fahrschule? Bitte umfangreiche antworte auf bisschen niedrigen Deutsch-Niveau, bin ein frischer Migrant!
Vielen Dank!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Muhamet,
beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit werden Sie verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Allerdings müssen Sie an dieser nicht teilnehmen. Die Fahrerlaubnis wird erst beim insgesamt dritten Verstoß entzogen.
bussgeldkatalog.de
Nico T. meint
Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit:
Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 20 km/h.
Das heißt man könnte theoretisch, unendlich mal mit unter 20 km/h drüber geblitzt werden, ohne das ich zb. zu einem Aufbauseminar muss? (Bußgeld bezahlen ist natürlich klar)
Grüße
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Nico,
nein. Sollten Sie sich mehrmals eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu schulden kommen lassen, können Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. Bei einem beharrlichen Verhalten wie diesem kann eine hohe Geldstrafe sowie ein Fahrerlaubnisentzug drohen.
bussgeldkatalog.de
DK meint
Wenn man in der Probezeit (mit 17 und Auto) einen A-Verstoß hat (21km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft) kann man trotzdem den Motorradführerschein machen?
Danke und Gruß
Dieter
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
ja, das ist weiterhin möglich, sofern von der Führerscheinbehörde keine Einschränkung festgelegt wurde. Diese muss schriftlich bei Ihnen eintreffen.
bussgeldkatalog.de
Sandra meint
Hallo Die Polizei hat mich angehalten und meinte ich wäre über eine rote Ampel gefahren. Für mich war es noch gelb.Der Polizist meinte ich bekomme 1 Punkte und 90 Euro Strafe .Da ich noch auf Probe bin ist meine Frage muss ich ein Aufbauseminar mit machen? ??
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sandra,
beim Überfahren einer roten Ampel handelt es sich um einen A-Verstoß. In diesem Fall müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
bussgeldkatalog.de
Peter meint
Hallo,
Ich bin momentan noch in der Probezeit.
Nun habe ich folgende Frage:
Ich bin im August 2016 mit 18km/h zu schnell geblitzt worden in einer 50 er Zone habe dafür 30€ Verwarngeld bekommen.
Nun bin ich letzte Woche wieder mit 18 km/h zu schnell geblitzt worden ebenfalls in einer 50 er Zone.
Was passiert nun ? Muss ich wieder nur die 30€ Verwarngeld zahlen oder bekomme ich eine Probezeitverlängerung/ Aufbauseminar eventuell sogar ein Fahrverbot ?
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar,
Mit freundlichen Grüßen Peter
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Peter,
Sie müssen mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen. Sollte die Geschwindigkeitsüberschreitung allerdings häufiger vorkommen, können Sie auch als Wiederholungstäter eingestuft werden.
bussgeldkatalog.de
Jennifer meint
Hallo,
die Polizei hat mich und meinen Freund auf der Autobahn angehalten. Mein Freund ist gefahren und es war sein Auto. Er hatte vorne getönte Scheiben, Seitenfenster und Folie zum abziehen, die er natürlich wegmachen musste.
Welche Folgen hat dies?
Er ist 18 Jahre und in der Probezeit (keine weiteren Vergehen)
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jennifer,
das kommt ganz darauf an, ob die Verkehrssicherheit dabei beeinträchtigt war. In diesem Fall drohen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Zudem könnte die Probezeit um zwei Jahre verlängert werden und Ihr Freund muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
Max meint
Hallo,
Habe mein Führerschein seit drei Monaten am 09.12 bin ich ausersehen über eine rote Ampel gefahren bei Ordnungsgemäsen Linksabbiegen.
Habe das rot noch im Blickwinkel gesehen habe mich sehr verschätzt.
Hinter der Ampel war kein Blitzer allerdings auf der Ampel eine Kamera was meine sie wurde ich geblitzt oder nicht?
Grüße
Max
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Max,
ob Sie geblitzt wurden oder nicht, können wir Ihnen nicht sagen. Die kleinen Kameras auf der Ampel sind allerdings in der Regel zur Verkehrsüberwachung geeignet und fungieren nicht als Blitzer.
bussgeldkatalog.de
Selina meint
Hallo,
Ich wurde heute mit ca 15kmh innerorts zu viel geblitzt. Ich hatte schon mein Aufbauseminar sowie die Ermahnung nach dem 2. Verstoß.
Wird mir nun der Führerschein entzogen oder darf ich ihn behalten weil ich unter den 21kmh war ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Selina,
Ihnen wird der Führerschein nicht entzogen. Es handelt sich dabei zwar um einen A-Verstoß, dieser hat allerdings erst Auswirkungen auf die Probezeit, wenn Sie mit mehr als 21 km/h unterwegs sind.
bussgeldkatalog.de
Lina meint
Hallo, wie verhält sich das wenn ich innerhalb von zwei Wochen zwei verschiedene Blitzer getroffen habe? Beides unter 20 km/h & ich befinde mich in der Probezeit?
LG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lina,
bei solchen geringfügigen Verstößen kommt es üblicherweise nicht zu etwaigen Probezeitmaßnahmen. In der Regel muss nur das Bußgeld gezahlt werden.
bussgeldkatalog.de
Armin T. meint
Hallo!
Ich wollte einmal wissen, was für eine Strafe auf jemanden in der Probezeit zukommt, wenn man theoretisch in einem Auto mit 5 Sitzen und 5 Anschnallgurten 6 Personen befördert? Ich meine, dass auf der Rückbank dann statt nur drei vier Personen sitzen…
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Armin,
in diesem Fall handelt es sich in der Regel um einen sogenannten B-Verstoß. Ein solcher führt bei erstmaligem Auftreten zu keinen Probezeitmaßnahmen. Sie werden nur das Bußgeld für den Verstoß bei der Personenbeförderung zahlen müssen.
bussgeldkatalog.de
Maurice P. meint
Hallo,
ich frage mich was ist wenn ich einen ASF-Kurs absolviert habe und danach mit z.B.12 kmh zu schnell geblitzt werde ist das dann ein verstoß Kategorie A?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Maurice,
ja, dabei handelt es sich auch um einen A-Verstoß. Dieser hat allerdings erst ab einer Überschreitung von 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Mahira B. meint
Hallo,
ich habe meinen Führerschein am 30.04.2013 erworben und im gleichen Jahr hatte ich einen Unfall bei dem ich, rechts vor links nicht beachtet habe. Bedeutet ich musste bei einem Aufbauseminar teilnehmen und meine probezeit hat sich verlängert.
Jetzt wurde ich gestern leider innerorts geblitzt ich vermute 23-25 kmh zu viel, womit kann ich rechnen?
Wie sieht es denn aus mit meiner Probezeit und der Empfehlung zum MPU?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mahira,
in diesem Fall könnte es sich durchaus um einen A-Verstoß handeln, welcher ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit zur Konsequenz hat. Dies wird Ihnen allerdings schriftlich mitgeteilt. An einer MPU müssen Sie in der Regel nicht teilnehmen. Es drohen in diesem Fall die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
Hallo
Ich wurde mit 80 km/h inner Orts (50 )geläsert also nach abzug 27 km/h zu schnell . Bin aber noch in der verlängerten probezeit da ich schon ein A- verstoß begangen habe . Mit welchen stafen oder Bußgelder muss ich rechen ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Thomas,
in diesem Fall müssen Sie mit einer Verwarnung und einer Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Zudem drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
bussgeldkatalog.de
Odin meint
Hey,
Ich habe da ein spezielles problem. Ich habe während meiner Probezeit am 23.01.2015 eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, (mit Toleranzabzug ) gehabt. Ich hab bis heute nur ein Bußgeldbescheid bekommen und noch keine Aufforderung zum Aufbauseminar.
Meine Probezeit ist auch schon seit 7.11.2016 vorbei.
Verjährt eine solche Aufforderung ?
Ich frage weil am 1.02.2017 wurde ich mit einer Geschwindigkeit von 55kmh außerrorts von der autobahnpolizei angehalten.
Jetzt erst habe ich einen brief zu verlängerten probezeit und MPU bekommen. Das vergehen lagt aber außerhalb der probezeit. Kann mir das im nachhinein angelastet werden und so die probezeit verlängern ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Odin,
wenn Sie einen A-Verstoß begangen haben, verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei Jahre. Demnach fand die erneute Geschwindigkeitsüberschreitung in der verlängerten Probezeit statt.
bussgeldkatalog.de
Florian meint
Hallo ich bin noch in der Probezeit und bin leider Wiederholungstäter bei der Abtandsmessung. Diesmal haben sie mich mit 145 km\h auf der Autobahn erwischt. Genauen Abstand habe ich nicht, was erwartet mich da Führerschein Entzug ? Wenn ja, wie lange dauert es den Führerschein wieder zu beantragen? LG Florian.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Florian,
waren Sie am besten den Bußgeldbescheid ab. Ohne eine genaue Angabe des Abstands können wir nicht bestimmen, wie hoch Ihre Strafe sein wird. Ob Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Ein Führerscheinentzug könnte durchaus drohen. Dieser beträgt mindestens sechs Monate. Wenn Sie diesen neu beantragen müssen, muss mit einigen Wochen Wartezeit gerechnet werden.
bussgeldkatalog.de
Julia meint
Hallo,
ein guter Freund vob mir ist als “kraftfahrzeugführer” mit einem Kind ohne jede Sicherung gefahren. Er ist noch in der Probezeit und muss jetzt 60€ zahlen und bekommt einen Punkt. Heißt das, dass er jetzt seinen Führerschein abgeben muss? Also weil er einen Punkt in Flensburg bekommen hat?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Julia,
nein, bei einem Punkt in Flensburg droht kein Fahrerlaubnisentzug. Zudem handelt es sich bei dieser Ordnungswidrigkeit nur um einen B-Verstoß, der erst bei einem weiteren einen Einfluss auf die Probezeit hat.
bussgeldkatalog.de
mina meint
Hallo,
ich bin in der Probezeit noch ,ich bin mit 79 km/h zu viel geblitzt worden Innerorts 50 km was bekomme ich von strafe.
Danke
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mina,
es droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und Sie werden aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
bussgeldkatalog.de
Michael meint
Hallo,
Womit muss ich Rechnen wenn ich ohne eingetragene Felgen+Reifen gefahren bin ?
Es wurde niemand gefährdet, zudem habe ich sie Samstag abends montiert und wollte Montag zum TÜV und eintragen lassen (Termine gibts bei uns keine)
Womit muss ich rechnen ? Bin noch in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Michael,
in diesem Fall werden 50 Euro Verwarngeld fällig. Sollte allerdings ein Unfall passieren, könnte Ihr Versicherer Ihnen den Versicherungsschutz entziehen. Für die Probezeit hat dies zunächst keine Auswirkungen.
bussgeldkatalog.de
Eric meint
Guten Tag.
Folgendes Problem:
In den ersten zwei Jahren Probezeit wurde ich zwei mal erwischt. (Geblitzt und Gelasert, innerhalb von 3 Monaten mit jeweils über 21km/h). Aufbauseminar gemacht und Probezeitverlängerung bekommen. Kann mich aber nicht an ein schreiben zur Verkehrspsychologischen Beratung erinnern. Habe auch keine Unterlagen mehr dazu.
Vor 2 Wochen wurde ich wieder geblitzt weil Schild nicht gesehen auf Autobahn. 27km/h zu schnell. Wäre ja wieder ein A-Verstoß.
;Meine Frage: Wie werden die ersten beiden Verstoße geahndet? Zählt nun der “3. Verstoß” schon als solcher und droht damit der Entzug der Fahrerlaubnis oder erst als 2. Verstoß? (Die anderen beiden lagen ja vor dem Aufbauseminar? Oder droht der Fahrerlaubnisentzug erst nach dem 2. A-Verstoß in der Verlängerten Probezeit?
Mit freundlichen Grüßen, Eric
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Eric,
da die beiden ersten Verstöße vor dem Aufbauseminar stattfanden, sollte die neueste Geschwindigkeitsüberschreitung in der Tat als 2. Verstoß gelten.
bussgeldkatalog.de
Benjamin meint
Hallo,
Ich bin vor kurzem mit 34 km/h außerorts zu schnell geblitzt worden und besuche demnachst ein aufbauseminar. Jedoch würde ich jetzt wieder außerorts mit ca 19 km/h zu schnell geblitzt. Womit muss ich jetzt rechnen?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Benjamin,
bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h drohen in der Regel keine probezeitrelevanten Maßnahmen. Ihnen droht daher ein Bußgeld von 30 Euro.
bussgeldkatalog.de
Matthias meint
Ich habe die vorfahrt genommen es kam zu einem unfall ohne personenschaden
ich bin in der probezeit womit muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Matthias,
dabei handelt es sich grundsätzlich um einen A-Verstoß. Es wird bei einer Sachbeschädigung ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Zudem müssen Sie mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.
bussgeldkatalog.de
Artur meint
Ich habe eine frage:bin in der Probezeit und wurde jetzt zum 5 mal geblitzt 3 mal in der 50er zone jeweils gezahlt 15€ und einmal 30er zone und gezahlt 15€ und jetzt vor kurzem wieder in der 30er zone und gefahren dabei 50km.was kommt auf mich zu also was erwartet mich bei 5mal geblitzt worden sein innerhalb 2 Jahren probezeit
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Artur,
stellt die Behörde Beharrlichkeit bei Ihnen fest, kann auch bei mehreren geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine höhere Strafe angesetzt werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörde. Waren Sie im letzten Fall mindestens 21 km/h zu schnell, wird die Probezeit auf jeden Fall verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
Hakan meint
Hallo Matthias,
Wollte dich kurz fragen was am ende bei dir rauskam. Weil das gleiche ist heute bei mir auch passiert und habe solche angst das mein führerschein weggenommen wird.
Mustafa meint
Hallo momentan fahre ich das auto von meinem vater das natürlich auf ihn angemeldet ist der auspuff viel zu laut und ist nich eingetragen ich bin mir sicher dass es lauter als erlaubt ist ich habe angst das mich die Polizei anhält und den wagen still legt was kommt auf micj zu ich bin in der probezeit und sie wurde schon verlängert krieg ich den ganzen mist ab oder der Fahrzeughalter
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mustafa,
ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen, fällt ein Bußgeld von 50 Euro an. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß, der keine Auswirkungen auf die Probezeit hat.
bussgeldkatalog.de
sel meint
Hallo,
ich habe seit ein paar Monaten mein Führerschein und habe 3 Straffzettel für falsch parken bekommen, der erste war 10€ Verwarnungsgeld, der zweite war in Holland in Höhe von 60€ und der dritte wieder Verwarnungsgeld in Höhe von 15€.
Muss ich mit Konsequenzen rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo sel,
neben den Bußgeldern sind keine weiteren Konsequenzen zu befürchten.
bussgeldkatalog.de
Dominik meint
Hallo,
Ich war eben in Frankreich unterwegs und wurde innerorts mit 72 km/h bei erlaubten 50 mit einer Laserpistole gemessen. Für mich wirkte der Streckenabschnitt wie ganz normale Landstraße. Nach Abzug der 5 km/h Toleranz bleibt jetzt wohl, sofern ich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahle, eine Strafe i.H.v. 90€. Ich bin noch ziemlich genau 1 Monat in der Probezeit. Hat dieser hohe Betrag Auswirkungen auf meine Probezeit? Relevant dürfte ja eigentlich, verglichen mit Deutschland, nur die überschrittene Geschwindigkeit sein und nicht der Betrag, oder? Folglich müsste ich keine weiteren Konsequenzen fürchten, trotz der Regelung mit dem Überschreiten des Betrages von 60€ während der Probezeit, ist das so korrekt?
MfG Dominik
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dominik,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung zählt in Deutschland zu Verstößen der Kategorie A. Dabei sind die zu viel gefahrenen km/h entscheidend und nicht das Bußgeld, mit denen diese belegt sind. Ein A-Verstoß in der Probezeit wird in der Regel mit einer Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre und einem Aufbauseminar geahndet.
bussgeldkatalog.de
Dominik meint
Hallo,
Aber dann dürfte mir ja trotzdem keine Verlängerung oder gar ein Aufbauseminar drohen. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Der französische Polizist meinte, es gingen 5 km/h ab, folglich wäre es eine Überschreitung von 17 km/h. Und selbst bei Abzug der in Deutschland üblichen Toleranz von 3 km/h wäre die Überschreitung mit 19 km/h im Bußgeldbereich von 35€.
Oder liege ich da falsch??
MfG Dominik
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dominik,
nein, droht es nicht, da sich die Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich ereignet hat und dies in Deutschland keine Auswirkung hat. Wie hoch jedoch das Bußgeld ausfällt, hat das französische Verkehrsrecht zu entscheiden.
bussgeldkatalog.de
Jessica meint
Hallo zusammen,
Ich bin letzten Jahr in September über Rot gefahren. Daher musste ich zu einem Aufbauseminar gehen. Jetzt sind mir innerhalb kürzester zwei neue Sachen passiert… ich bin bei einer 70 Zone innerorts 22kmh zu schnell gewesen, daraufhin bin ich in einer 100 Zone außerorts 40 km/h zu schnell gewesen und geblitzt wurden. Ich denke jetzt bekomme ich auf jeden Fall ein Führerscheinentzug. Ich möchte gerne wissen für wie lange ich den Führerschein verliere und wie viel ich an Bußgeld zahlen muss?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jessica,
Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu der Kategorie A-Verstöße, bei drei A-Verstößen folgt in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis. Laut aktuellem Bußgeldkatalog kosten innerorts 22 km/h zu viel 80 Euro, außerorts 40 km/h zu viel 120 Euro.
bussgeldkatalog.de
chris meint
Hallo,
ich hatte mit 18 einen autounfall und daraufhin eine Probezeitverlängerung inkl. Aufbauseminar. Wurde dann 39 kmh zu schnell auf der Autobahn geblitzt und habe eine Verwarnung erhalten. Wurde jetzt nochmal mit 21 kmh zu schnell geblitzt und meine Probezeit endet erst in einem Monat. Was steht mir jetzt bevor?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Chris,
beim dritten A-Verstoß in der Probezeit folgt in der Regel der Führerscheinentzug.
bussgeldkatalog.de
Justin meint
Hallo,
Ich bin in der verlängerten Probezeit mit 89 km/H innerorts in einer 50er Zone erwischt worden. (Beruflich) was kommt auf mich zu? Habe allerdings schon mal ein schreiben bekommen um Punkte abbauen zu können. Gruß, Justin
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Justin,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als A-Verstoß. In der Regel bedeutet dies innerorts ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt. Der erste A-Verstoß in einer verlängerten Probezeit zieht zudem eine zusätzliche Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischer Beratung nach sich.
bussgeldkatalog.de
Ciobanu c meint
Halo
Ich habe eine Frage .ich bin in Probezeit und ich bin geblitzt in eine 80 Zone mit 120km vas kommt für mich? Muss ich eine Test machen? Viele Dank
Das ist pasiert in Autobahn
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ciobanu c,
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit sind A- Verstöße. Insofern es sich um den ersten A- Verstoß handelt, zieht dies – neben Punkten und einem Bußgeldbescheid – eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Bei erlaubten 80 km/h und gefahrenen 120 km/h sind dies in der Regel ein Punkt und 120 Euro.
bussgeldkatalog.de
Enis meint
Hallo,
ich habe schon 2 jahre probezeit bekommen und musste schonmal ein aufbauseminar machen. jetzt wurde ich nochmal geblitzt mit dem wagen meiner eltern das auf meine mama zugelassen ist, jedoch habe ich jetzt ein brief bekommen worafuf steht, das sie alle angaben von mir angeben müsse. was passiert wenn sie meine angaben abgibt, was würde ich nochmal für eine strafe bekommen wenn ich innerorts 30’er zone mit 62 geblitzt worden bin und 3 kmh toleranzabzug heisst also 59 kmh alsooo 29 kmh zu viel das sind mehr wie 21 kmh. was bekomme ich nochmals für eine strafe oder wird das nur eine geldstrafe werden etc. können sie mir bitte helfen…
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Enis,
das Schreiben, das Sie erhalten haben, ist ein sogenannter Anhörungsbogen. Dieser wird in der Regel vor dem Bußgeldbescheid verschickt, in welchem das von Ihnen zu zahlende Bußgeld und das Blitzerfoto enthalten ist. Dieser Anhörungsbogen muss innerhalb einer Woche zurück geschickt werden; Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum etc.) sind Pflicht, jedoch müssen Sie sich nicht zum Tathergang äußern. Es ist mit einer Geldbuße und Punkten zu rechnen: innerorts bei erlaubten 30 km/h und gefahrenen 62 km/h sind dies voraussichtlich 100 Euro und 1 Punkt. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind zudem A-Verstöße; da dies bereits der zweite A-Verstoß ist, wird zudem eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Bei einem dritten A-Verstoß erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.
bussgeldkatalog.de
Cem meint
Hallo ,
ich habe meine Probezeit schon verlängert bekommen gehabt und ein Aufbauseminar absolviert und einen Punkt auch noch glaube ich gekriegt wegen Unfallflucht.
Nun wurde ich eben geblitzt innerorts mit ca. 94-96 km/h in einer 50er Zone. Das ärgerliche ist das ich morgen den 2.8 aus der Probezeit raus wäre. Habe ansonsten nur kleine Ordnungswidrigkeiten also z.b 10-15 km/h zu viel oder so.
So wie ich das verstanden habe, habe ich erst einen A – Verstoß mit der Unfallflucht, anschließend Aufbauseminar gemacht und Probezeit verlängert und dann wieder einen A- Verstoß begangen.
Lautet das, das mir nur eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Psychologischen …. droht ? Punkte bei knapp 42 km/h zu viel brauche ich nicht zu befürchten ?
Wie viel Punkte darf man in der Probezeit haben ?
Können Sie mir bitte behilflich sein, kann ansonsten nicht mit so einemGewissen schlafen.
Mfg Cem
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Cem,
für den erneuten A-Verstoß erhalten Sie die Empfehlung für ein verkehrspsychologisches Gutachten. Des Weiteren sieht der Bußgeldkatalog folgende Sanktionen vor: 2 Punkte in Flensburg, 200 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Es gibt keine maximale Anzahl an Punkten in der Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Nina meint
Hallo
Ich habe mal eine allgemein frage für einen freund…alles während der probezeit….
1.Verstoß Alkohol
2.Verstoß Alkohol mit mpu ( wurde draußen gelernt)
3. Verstoß mit 160 auf der Autobahn bei erlaubten 100
Was passiert nun ? Erneute mpu da anderes delikt?oder wird die fahrerlaubnis entzogen ? Wenn ja kann man den führerschein wieder neu beantragen ? Muss man den komplett neu von vorne machen ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Nina,
das Fahren unter Alkoholeinfluss und Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 21 km/h gelten in der Probezeit als A-Verstöße. Bei einem dritten A-Verstoß wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen – das ist nicht wie ein Fahrverbot, bei welchem der Führerschein lediglich gesperrt ist, sonder der Führerschein muss neu beantragt werden. Da es sich um den dritten A-Verstoß Ihres Freundes handelt, ist mit eben jener Entziehung der Fahrerlaubnis fest zu rechnen.
Möchte der Freund den Führerschein wieder erlangen, dann muss er ihn bei der Fahrerlaubnisbehörde inkl. aller Unterlagen (biometrisches Bild etc.) neu beantragen. Man muss nicht das komplette Fahrschulprogramm noch einmal durchlaufen. Er wird den Führerschein jedoch nicht umgehend wieder beantragen können, sondern erst einmal eine Sperrzeit abwarten müssen.
Für die Geschwindigkeitsüberschreitung Ihres Freundes ist in der Regel ein Bußgeld von 240 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig. Eine MPU wird zwar eher bei Drogen – und Alkoholdelikten verhangen; da hier jedoch eine wiederholte Auffälligkeit vorliegt, ist sie nicht auszuschließen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Moritz meint
Heii ich würde in einer Umweltzone geblitzt. Da ich nicht wusste, dass ich eine Umwelt Zone durchfahre hab ich keine Plakette an meinem PKW gehabt. Ich mache mir, Gedanken ob neben den 80 Euro Strafe, die dieser Verstoß mit sich bringen auch schlimmer Konsequenzen wie die Verlängerung der Probezeit auf mich zu kommen könnten. Dieses Vergehen finde ich auch in keiner A / B Einteilung
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Moritz,
tatsächlich zählt das Fahren ohne eine Umweltplakette in der Probezeit zu den B-Verstößen, also den weniger schweren Delikten. Neben den 80 Euro sollten Sie also keine weiteren Sanktionen zu befürchten haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Daniel meint
ich bin in der probezeit 2x mit überhöhter geschwindigkeit erwischt worden beide male über 21 km/h einmal mit dem handy erwischt worden womit muss ich rechnen soweit ich nachgelesen hab sind das 2 a verstöße und ein b verstoß und da ein b verstoß nur 0,5 a verstöße sind hab ich somit 2,5 verstöße und muss nicht mit dem entzug der fahrerlaubnis rechnen oder? ich bin arbeiter und somit auf meine erlaubnis abgewiesen…
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Daniel,
Sie haben Recht, bei zwei A-Verstößen und einem B-Verstoß sollte noch keine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen. Bei einem zweiten A-Verstoß wird Ihnen jedoch eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, diese ist jedoch freiwillig. Kassieren Sie noch einen A-Verstoß, würde Ihnen direkt die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Daniel A meint
wird die fahrerlaubnis dann auch mit sperre entzogen oder nur entzogen für monate
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Daniel,
wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, dann ist das kein bloßes Fahrverbot, welches abgesessen wird. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass Sie die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen müssen. Solange Sie das nicht tun, dürfen Sie auch keine Fahrzeuge führen. Ja, meist wird auch eine Sperre verhangen, bevor Sie einen neuen Antrag stellen dürfen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Rabia meint
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und habe 3 A Verstöße begannen. Alle sind hintereinander passiert bevor ich eine Verwarnung schon bekommen habe. Also als ich ein Brief bekommen habe, sind alle Verstöße schon passiert.
Mit was muss ich jetzt rechnen wenn der Führerschein mir entzogen wird? Wann bekomme ich einen neuen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Rabia,
bei dem dritten A-Verstoß wird Ihnen unmittelbar die Fahrerlaubnis entzogen, plus einer Sperre von mehreren Monaten. Außerdem erhalten Sie Bußgelder und eventuelle Punkte für Ihre Verstöße. Nach Ablauf dieser Sperre können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein beantragen. Je nachdem, um was für Verstöße es sich handelt, müssen Sie hierfür unter Umständen eine bestandene MPU oder ähnliches vorweisen können.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Turgut meint
Hallo wurde in der verlängerten probezeit mit 83 statt 50 gelasert ubd dazu 1 woche später mit handy erwischt was erwartet mich
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Turgut,
bei Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen zweiten A-Verstoß. Das bedeutet, dass Sie neben Punkten, einem hohen Bußgeld und einem eventuellen Fahrverbot eine offizielle Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten werden – diese ist jedoch nicht verpflichtend. Das unerlaubte Benutzen des Handys ist ein B-Verstoß, welcher in der Regel mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sanktioniert wird.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Albert meint
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und wurde mit 68 km/h in einer 50 Zone Geblitzt,
auf was kann ich mich vorbereiten.
danke,mfg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Albert,
in der Regel fällt dafür eine Geldbuße von 35 Euro plus Bearbeitungsgebühr an – abgesehen davon sollten Sie nichts zu befürchten haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
lucas meint
Hallo…ich bin vorhin über eine rote Ampel innerorts gefahren. Ich kann nicht genau sagen,ob die Ampel mehr oder weniger als 1 Sekunde rot war. Ich bin 18 und befinde mich logischerweise noch in der Probezeit. Ich fuhr ganz normal 50 und die Ampel schaltete auf gelb und ich war mir unsicher ob ich bremsen oder fahren sollte,da ich schon relativ nah dran war. Es hat den ganzen Tag geregnet und die Straße stand unter wasser… ich dachte mir mit bremsen schaff ich s nicht mehr also fuhr ich und es blitzte…
bussgeldkatalog.de meint
Hallo lucas,
was genau ist Ihre Frage?
Das Team von bussgeldkatalog.de
olli meint
Hallo…ich bin vorhin über eine rote Ampel innerorts gefahren. Ich kann nicht genau sagen,ob die Ampel mehr oder weniger als 1 Sekunde rot war. Ich bin 18 und befinde mich logischerweise noch in der Probezeit. Ich fuhr ganz normal 50 und die Ampel schaltete auf gelb und ich war mir unsicher ob ich bremsen oder fahren sollte,da ich schon relativ nah dran war. Es hat den ganzen Tag geregnet und die Straße stand unter wasser… ich dachte mir mit bremsen schaff ich s nicht mehr also fuhr ich und es blitzte…
bussgeldkatalog.de meint
Hallo olli,
was genau ist Ihre Frage?
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sophia meint
Hallo,
habe auf Grund von magelnder Ladungssicherung und Sachschaden ein Bußgeld von 60€ und einen Punkt bekommen. Befinde mich in der Probezeit. Was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sophia,
eine unzureichende Ladungssicherung stellt in der Probezeit in der Regel einen B-Verstoß dar.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Dieter meint
Hallo BGK-Team,
ein Arbeitskollege hat auf dem Werksgelände (nicht-öffentlicher Grund) an einem Fußgängerüberweg/Zebrasteifen einen anderen Kollegen mit dem Gabelstapler leicht verletzt (Schürfwunde/Prellung). Wegem gerufenen Notarzt/RTW kam auch die Polizei mit dazu. Muss der Fahrer (Staplerschein und Beauftragung vorhanden) mit Konsequenzen für seinen Führerschein auf Probe rechnen – welche? Vorsatz kann ausgeschlossen werden.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dieter,
die Sanktionen hängen in der Regel vom Verstoß ab, der dem Unfall zugrunde liegt. Da ein Personenschaden vorliegt, empfehlen wir Ihrem Arbeitskollegen sich an einen Anwalt zu wenden.
Das Team von bussgeldkatalog.de