Ahndung von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
---|---|
A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner für Verstöße in der Probezeit
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Verstöße Ihre Fahrerlaubnis auf Probe verlängern würden, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Klicken Sie sich einfach durch die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände unter Umständen zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit führen würden.
Kurz & knapp: Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Allgemein werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) eingeteilt.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Probezeit:
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Probezeit für den Führerschein: Eine lästige Zeit für Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt für die meisten Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung einen nervigen Umstand dar.
Hat man sich in diesem Zeitraum einen Verstoß zuschulden kommen lassen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, wurde man geblitzt in der Probezeit oder hat man eine sonstige schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, dann drohen neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit und Führerschein“ zusammen. Wieso ist die Probezeit sinnvoll? Zwischen welchen Arten von Verstößen wird unterschieden? Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein und welches Strafmaß erwartet die jungen Fahranfänger? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und was ist ein schwerwiegender Verstoß? Über diese Fragen finden Sie in diesem Artikel Antworten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2024.
Fahranfänger in der Probezeit: Geht von den Fahranfängern eine größere Gefährdung aus?
Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, den in der Regel jungen Fahrern auf die Nerven zu gehen. Wer sich nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzt, der weist eine noch mangelnde Fahrerfahrung auf, kann bestimmte Risiken im Vergleich zu älteren Autofahrern schlechter einschätzen und schlechter reagieren.
Diese erhöhte Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, bestätigte das bayerische Staatsministerium mit einer Statistik, wonach 23 % aller Autounfälle mit Todesfolge auf junge Fahrer zwischen 18 bis 25 Jahren zurückzuführen war. Entsprechend soll die Probezeit dieser Tendenz entgegenwirken.
Dabei gelten als die häufigsten Unfallursachen bei jungen Fahrern die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer (und Drogen) sowie die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Führerschein 17 und die Probezeit
Gemäß dem Verkehrsrecht bzw. der StVO macht das Alter keinen Unterschied in Bezug auf die Länge der Probezeit. Sobald der Führerschein erworben wurde, beträgt die Frist der Fahrerlaubnis auf Probe einen Zeitraum von zwei Jahren. Wer beim „Führerschein mit 17“ ohne Begleitpersonen fährt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daneben erwarten dem Autofahrer auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog für Anfänger
Das Strafmaß für Fahranfänger in der Probezeit richtet sich nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog, der auch für andere Fahrzeughalter gilt. Allerdings folgen je nach Verstoß für den Fahranfänger weitere Konsequenzen
Die Probezeit-Verstöße: Einteilung in A- und B-Verstöße
Hat der Fahrer Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wurden (und damit keine Punkte in Flensburg nach sich ziehen), haben diese keinen Einfluss auf die Probezeit und ziehen auch keine Verlängerung der Probezeit nach sich. Erst bei Delikten, die nach der StVO schwer wiegen bzw. bei wiederkehrenden Regelmissachtungen, muss mit einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Dabei gelten als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in der Regel diejenigen Verstöße,
- die ein Bußgeld von über 60 Euro nach sich ziehen
- bei denen der Tatumstand als Straftat gilt
Verstöße während der Probezeit, die Einfluss auf die Dauer der Probezeit haben, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
- A-Verstoß in der Probezeit:
Ein Katalog-A-Verstoß gilt als ein schwerwiegender Verstoß. Hier muss der Fahranfänger bereits nach dem ersten Vergehen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. - B-Verstoß in der Probezeit:
Anders als bei einem A-Verstoß, führen erst zwei B-Verstöße zu einer entsprechenden Probezeit-Maßnahme.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Beispiele für Probezeit-Verstöße aus der A-Kategorie, B-Kategorie und für solche, die keine Relevanz haben in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit.
A-Verstoß | B-Verstoß | Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit |
---|---|---|
Trunkenheit am Steuer | Termin zur Hauptuntersuchung überzogen | Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr |
Fahren unter Drogeneinfluss | Fahren mit abgefahrenen Reifen | Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 15 km/h |
Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung | Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung Anderer | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h | ungesicherte Ladung | Unzulässiges Halten in “zweiter Reihe” |
Handy am Steuer benutzt | Unangeschnallte Kinder im Auto mitgenommen | Person auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgenommen, die älter als 7 Jahre war |
Wenn der Fahranfänger während einer Verlängerung der Probezeit wieder auffällig wurde, entweder durch einen erneuten A-Verstoß oder durch zwei B-Verstöße, so wird neben der schriftlichen Verwarnung eine Empfehlung ausgesprochen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn trotz der Teilnahme am Aufbauseminar und der schriftlichen Verwarnung der Fahranfänger erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder zwei B-Verstöße begeht, wird der Führerschein entzogen. Bis dieser wieder beantragt werden kann, dauert es mindestens drei Monate.
Alexander meint
1. Mai 2016 at 17:34
Hallo, ich habe mein Führerschein sein ca. 1 1/2 Monaten und mir ist folgendes passiert: ich bin an einer Kreuzung( Kurve mit höhenunterscheiden angehalten und musste vorfahrt gewähren, was ich auch getan habe, ich habe 2 mal links und 2 mal rechts geguckt und niemanden gesehen und wollte nach links abbiegen. als ich dann auf der mitte der Straße war saß ich aus dem augenwinkel einen LKW sehr schnell rankommen und hab gebremst, der LKW konnte noch vorbeifahren und ist noch bremsend vorbeigefahren und kam zum stillstand, hat erst sein Fenster runtergemacht und irgentwas gebrüllt und dadurch ist ihm hinten einer reingefahren ( nur blechschaden und keine verletzte ) der selber zur polizei gesagt hat dass er möglcherweise zu wenig abstand hatte was meine mutter bezeugen kann. Der LKW Fahrer sagt auch zur polizei,dass ihm sowas schon öfters passiert ist. Nun wird mir eine Ordnungswiedrigkeit vorgeworfen. ich habe aber 2 zeugen die meine aussage bestätigen können,dass ich abgesichert habe und die zeugen haben ebenfalls niemanden gesehen.
Was könnte auf mich zukommen? Ich hab das meiner Versicherung schon gemeldet und ich soll alles über meine Versicherung machen
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2016 at 9:03
Hallo Alexander,
kontaktieren Sie bitte einen Anwalt, wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
Lukas meint
29. April 2016 at 20:15
Nach einem von mir verursachten Unfall im Januar ist meine Probezeit Mitte April geendet.
Nun bekomme ich Bescheid (nach knapp 3 Monaten) dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert und ich ein Aufbauseminar besuchen muss.
Ist das nach dieser langen Zeit noch rechtens?
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2016 at 8:57
Hallo Lukas,
grundsätzlich verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach drei Monaten. Allerdings setzen bestimmte Ermittlungshandlungen die Frist aus, weswegen auch nach drei Monaten noch ein Bescheid kommen kann. Suchen Sie einen Anwalt auf, welcher Sie detaillierter beraten kann.
bussgeldkatalog.de
Selina meint
23. April 2016 at 21:13
Hallo ich bin aus meiner Ausfahrt( Haus Parkplatz ) rückwärts rausgefahren. Von der Straße oben kam ein Lieferwagen der zu dem haus neben uns wollte ist aber auf der linken Seite gefahren Also meine Spur zum hochfahren (rechts) somit habe ich ihn zu spät gesehen und bin rückwärts in ihn rein als er noch am fahren war.
Laut Polizei bin ich schuld da ich nicht richtig geschaut habe aber , er ist ja so gesehen nicht auf seiner Spur gefahren sondern schräg auf meine.
Habe schon ein mal ein aufbauseminar machen müssen und verlängerte probezeit bekommen,
Da ich einmal etwas zu schnell war und geblizt wurde in der probezeit.
Was kommt jetzt auf mich zu wird mir mein Führerschein weg genommen da es ja wieder in der probezeit passiert ist und ich eine nachschulung schon hatte?
Gruß selina
bussgeldkatalog.de meint
25. April 2016 at 8:55
Hallo Selina,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, dieser kann Sie umfangreich beraten.
bussgeldkatalog.de
Annabell meint
22. April 2016 at 19:00
Hallo,
mein Sohn befindet sich in der verlängerten Probezeit und hat bereits ein Aufbauseminar absolviert. Jetzt wurde er außerorts in der 80iger Zone mit 131 km/h geblitzt (Toleranz bereits abgezogen). Mit was für Konsequenzen hat er jetzt zu rechnen?
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
25. April 2016 at 8:20
Hallo Annabell,
Neben den regulären Strafen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) wird eine Verwarnung ausgesprochen und ihm geraten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
bussgeldkatalog.de
meli meint
8. April 2016 at 21:42
Halloo..
leider wurde ich vor einer Woche mit Handy am Steuer geblitzt. Mit unter 20km/h. Muss ich mit einer Nachschulung rechnen. Was kommt auf mich zu?
Danke im Voraus.
Liebe Grüße Meli
bussgeldkatalog.de meint
11. April 2016 at 8:57
Hallo Meli,
„Handy am Steuer“ gilt als B-Verstoß. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 20 km/h hat für Ihre Probezeit keine weiteren Konsequenzen – Ihnen dürfte hinsichtlich Ihrer Probezeit momentan nichts drohen. Begehen Sie allerdings nun einen weiteren B-Verstoß oder einen A-Verstoß, droht Ihnen eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
bussgeldkatalog.de
Mateusz meint
6. April 2016 at 9:52
Hallo,
ich bin ich der verlängerten probezeit. Und hab gestern ein Unfall gemacht. War auch meine schuld. Habe jemanden die vorfahrt genommen.
Mit welcher straffe muss ich rechnen genau. Der Polizist meinte es kommt ein bussgeld von 80 Euro auf mich zu aber er wusste nicht dass ich verlängerte probezeit habe.
bussgeldkatalog.de meint
11. April 2016 at 9:11
Hallo Mateusz,
es kommt darauf an, ob Ihnen beispielsweise eine Gefährdung zur Last gelegt wird – ist dies der Fall, haben Sie wohl mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Feli meint
29. März 2016 at 21:33
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und habe einen Unfall gebaut weil ich eine Sekunde nicht aufgepasst habe. Ich bin gegen einen Pfosten gefahren. Es wurde niemand verletzt und es handelt sich um einen Blechschaden. Welche Konsequenzen hat das für meine Fahrerlaubnis?
bussgeldkatalog.de meint
4. April 2016 at 9:22
Hallo Feli,
es kommt darauf an, auf welchem Grundvergehen der Unfall basierte. Fuhren Sie beispielsweise zu schnell, haben Sie einen A-Verstoß begangen.
bussgeldkatalog.de
Dirk meint
29. März 2016 at 8:51
Hi,
Bin in der Probe Zeit…
Mein Auto wurde stillgelegt ( Versicherung hat gekündigt, was passiert mir wenn ich weiter fahre?
bussgeldkatalog.de meint
29. März 2016 at 10:13
Hallo Dirk,
es droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, sechs Punkte, ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
bussgeldkatalog.de
daniel meint
6. März 2016 at 1:16
Hi bin auf der Stadt Autobahn (80er zone) 117 oder 116 gefahren und würde geblitzt was kommt jetzt auf mich zu
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:50
Hallo Daniel,
Sie bekommen wahrscheinlich einen Punkt und ein Bußgeld von 120 €. Sollten Sie sich in der Probezeit befinden verlängert sich Ihre Probezeit um 2 Jahre und Sie werden wohl an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
bussgeldkatalog.de
Jonas meint
4. März 2016 at 19:04
Hallo,
ich muss ein Aufbauseminar machen. Die Frist endet Ende April.
Was passiert, wenn ich diese Frist versäume, bzw. was heißt ,,Entzug der Fahrerlaubnis“ für mich? Bekomme ich den Führerschein wieder, sobald ich den Bescheid für ein Aufbauseminar nachreiche?
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:32
Hallo Jonas,
versäumen Sie die Frist, ist Ihre Fahrerlaubnis weg. Sie müssen dann den Führerschein komplett neu beantragen.
bussgeldkatalog.de
Armin meint
25. Februar 2016 at 19:45
Hallo schönen guten Tag, ich hätte eine Frage. Ich hatte schon einen aufbauseminar wegen Fahrerflucht A Verstoß. Und dann wurde ich geblitzt 65 kmh zu viel in einer 50 Zone. Jetzt Handy in der Hand aber nicht telefoniert an einer roten Ampel und Polizei in Zivil hat mich angehalten was passiert jetzt wegen meinen Führerschein ist der Weg? Und kann ich per Anwalt was machen?
bussgeldkatalog.de meint
29. Februar 2016 at 10:36
Hallo Armin,
für den Verstoß droht Ihnen ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt. Ob Ihnen Ihr Führerschein entzogen wird, entscheidet die Bußgeldstelle individuell. Dies kommt sicherlich auch auf Ihnen aktuellen Punktestand an. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen, daher wenden Sie sich bitte mit der weiteren Frage an einen Anwalt.
Bussgeldkatalog.de
Kevin meint
10. Februar 2017 at 17:10
Hallo
Ich hab jetzt eine Fahrerflucht begangen und wollte fragen was kann auf mich zu kommen. Bin noch in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
13. Februar 2017 at 10:21
Hallo Kevin,
Bei einer Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Es handelt sich dabei zudem um einen A-Verstoß. Das bedeutet, dass Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen müssen. Zusätzlich droht außerdem eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
bussgeldkatalog.de
chris meint
13. Februar 2016 at 10:33
Hallo,
ich habe eine rote Ampel übersehen die weniger als eine Sekunde rot war. Meinen Führerschein habe ich seit einem dreiviertel Jahr auf Probe und bin letzten Sommer mit 18km zu schnell innerorts geblitzt worden. Mit was für Konsequenzen muss ich jetzt rechnen.
vielenDank im Voraus
Chris
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 10:48
Hallo Chris,
neben einem Bußgeld und Punkten, droht Ihnen auch eine Verlängerung der Probezeit. Auch weitere Sanktionen sind möglich, fragen Sie hierzu die Fahrerlaubnisbehörde.
bussgeldkatalog.de
kim meint
10. Februar 2016 at 15:11
Hallo,
Ich bin in meiner verlängerten Probezeit mit 70-80 kmh außerorts in einer 50er Zone geblitzt worden. Hat das nur die verwarnung zur Folge oder auch ein Bußgeld außer der Knolle
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 10:34
Hallo Kim,
das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt in Ihrem Fall darauf an, wie viel km/h Sie zu schnell gefahren sind. Ab 21 km/h zu schnell, droht neben dem Bußgeld auch ein Punkt und eventuell eine weitere Verlängerung der Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Andreas meint
8. Februar 2016 at 2:17
Hallo
Bin innerorts mit 62 geblitzt worden hatte das Handy in der Hand aber ziemlich weit unten weiß nicht ob das auf dem Foto zu sehen ist
Habe meinen Führerschein seit einem halben Jahr
Muss ich mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen außer dem Bußgeld
bussgeldkatalog.de meint
8. Februar 2016 at 10:15
Hallo Andreas,
mit 12 km/h innerorts zu schnell gibt es außer dem Bußgeld keine Konsequenzen. Sollte das Handy auf dem Foto zu sehen sein, wird dies als B-Verstoß gewertet. Probezeitmaßnahmen hat das noch nicht zur Folge. Das wäre erst beim zweiten B-Verstoß der Fall.
Bussgeldkatalog.de
Tugrul meint
6. Februar 2016 at 20:25
Hallo,
Ich hatte schon ein aufbauseminar weil ich 24kmh zu schnell war innerorts ,30 zone.
Und heute wurde ich im Auto von einem Kollegen geblitzt ..in einer 100zone Autobahn mit Ca 125
Womit hab ich zu rechnen ?
bussgeldkatalog.de meint
8. Februar 2016 at 10:27
Hallo Tugrul,
damit waren Sie 25 Km/h zu schnell. Dies ist Ihr zweiter A-Verstoß. Sie werden eine Verwarnung und eine Empfehlung erhalten, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Bussgeldkatalog.de
Lotte meint
27. Januar 2016 at 15:49
Hallo bin in der probezeit die bereits aufgrund eines a verstosses verlangert wurde, nun erhielt ich einen Bußgeldbescheid wegen überfahren roter ampel also leider wieder a verstoss. Muss ich den führerschein jetzt abgeben und wenn ja wie lange?
bussgeldkatalog.de meint
1. Februar 2016 at 10:12
Hallo Lotte,
beim zweiten A Verstoß bekommen Sie in der Regel eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein Fahrverbot ist dennoch möglich, wenn die Ampel länger als eine Sekunde leuchtete, als Sie sie überfuhren.
Bussgeldkatalog.de
Sophie meint
21. September 2016 at 18:47
Wie lange dauert das Fahrverbot dann?
Ich bin mir nicht sicher wie lange die Ampel schon rot war.
Kann man damit vor Gericht gehen wenn man sich sicher ist, dass es nicht länger als eine Sekunde War? Wie hoch sind die Erfolgschancen mit gutem Anwalt? :p
bussgeldkatalog.de meint
26. September 2016 at 8:45
Hallo Sophie,
bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (die Ampel war länger als eine Sekunde rot) wird in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Grundsätzlich können Sie immer gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ob sich dies in Ihrem speziellen Fall lohnt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
bussgeldkatalog.de
yildiz meint
19. Januar 2016 at 14:08
Hallo,
ich habe seit 3 Jahren meinen Führerschein und bin immer noch in der Probezeit, da ich schon einen a-Verstoss begangen habe.
Nun wurde ich 2 mal mit dem handy in der hand geblitzt. also 2 B verstöße. Meine Probezeit endet erst in 7 Monaten. Muss ich meinen Führerschein abgeben ? bzw. was kommt jetzt auf mich zu
bussgeldkatalog.de meint
25. Januar 2016 at 9:36
Hallo yildiz,
erst beim dritten A-Verstoß bzw. bei zwei weiteren B-Verstößen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Jetzt dürfte es mit einer Verwarnung und einer Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung abgegolten sein.
Bussgeldkatalog.de
Carolina meint
11. Januar 2016 at 15:49
Hallo,
Ich habe bereits ein Aufbauseminar & 1 Monat Fahrverbot hintermier.
Jetzt würde ich auf der Autobahn mit Ca. 170 km/h in einer 120 Zone geblitzt worden.
Was kommt jetzt auf mich zu?
Muss ich eine MPU machen?
Danke im Vorraum
Mit freundlichen Grüßen
Carolina
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2016 at 9:34
Hallo Corolina,
wenn Sie mit 50 km/h zu schnell waren, dann sind das 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Mit Toleranz könnte es auch ein Monat Fahrverbot bzw. 200 Euro Bußgeld sein. Das kommt darauf an, was Sie wirklich gefahren sind. Weiterhin kommt es darauf an, ob der erste A-Verstoß auch eine Geschwindigkeitsübertretung war und wenn ja, ob diese weniger als ein Jahr her ist. Ist das der Fall, gelten Sie als Wiederholungstäter und es könnte ein zusätzlicher Monat Fahrverbot auf Sie warten. Da dies Ihr zweiter A-Verstoß ist, werden Sie vermutlich zu einem verkehrspsychologischen Training eingeladen. Die Teilnahme ist freiwillig. Weiter Konsequenzen wird es wahrscheinlich nicht geben. Beim dritte A-Verstoß droht allerdings der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist.
Bussgeldkatalog.de
Dave S. meint
12. Dezember 2015 at 13:33
Hallo,
an einem Ortsausgang in Richtung Landstraße war mir nicht klar, dass dort eine 30er-Zone existiert. Deshalb bin ich „ganz normal“ etwas mehr als 50 km/h gefahren und wurde geblitzt. Wie hoch ist bei dieser Geschwindigkeit etwa der Kulanz-Abzug und kann man die Tatsache, dass ich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gerechnet habe und nur aus diesem Grund zu schnell war, irgendwie geltend machen?
bussgeldkatalog.de meint
14. Dezember 2015 at 9:23
Hallo Dave,
bis 100 km/h sind es immer 3 km/h Tolleranzabzug; ab 100 km/h 3%. In der Regel spielt es keine Rolle, wieso Sie zu schnell waren, sondern dass Sie zu schnell waren. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ausweisung der 30er-Zone nicht korrekt war, wäre es sicher sinnvoll, einen Anwalt zurate zu ziehen.
Bussgelkatalog.de
Kate meint
9. Dezember 2015 at 13:12
Hallöchen!
Mein Cousen hat vor kurzem die Vorfahrt missachtet und es kam zu einem Unfall…Wie sieht es aus, was kommt jetzt alles auf ihn zu? Ein Schreiben von der Polizei hat er schon erhalten, dass der Bußgeldkatalog einen Punkt vorsieht und ein Bußgeld von 120 EUR + Bearbeitungskosten….
Darf er seinen Führerschein behalten und es kommt nur zu einer Verlängerung der Probezeit + Nachschulung?
Handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß? Oder hat er Glück und es könnte noch als B-Verstoß eingestuft werden?
LG Kate
bussgeldkatalog.de meint
14. Dezember 2015 at 9:51
Hallo Kate,
bei der Strafe können Sie sich am Schreiben der Polizei orientieren. Die Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge stellt einen A-Verstoß dar. Eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar sind sehr wahrscheinlich.
Bussgelkatalog.de
Chris meint
7. Dezember 2015 at 21:55
Huhu
Bin auserorts mit angezeigter 60 in einer 50er Zone in eine Abstandskontrolle geraten!
Mit was habe ich zu rechnen bei einem Abstand von 1/10. Des halben tachowertes
Bzw bei 2-5 /10 des halben tachowertes?
.
Kommt da nur ein Bußgeld ?
Denn auf eurer Seite steht ja das ein avstandsverstos erst ab 80 km/h Auswirkungen auf die probezeit hat ??!
Danke für die Antwort
bussgeldkatalog.de meint
14. Dezember 2015 at 10:02
Hallo Chris,
bei einem Abstandsverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß. In der Regel hat dieser nur Auswirkungen auf die Probezeit ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h. Bei einem Abstandsverstoß bis 80 km/h ohne Sachbeschädigung oder Gefährdung müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen.
Bussgelkatalog.de
Alex meint
21. November 2015 at 13:09
Hallo,
Bin mit dem Rettungswagen, beim Einrücken ohne Sonder-Wegerechte, mit 100Km/h in einer 70 Zone Geblitzt worden.
Probezeit Verlängerung habe ich bereits.
Ist das ein so genannter A – Verstoß?
Was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
23. November 2015 at 9:23
Hallo Alex,
dies stellt in der Tat ein A-Verstoß dar. Sie müssen mit dem Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspychologischen Beratung rechnen.
Bussgeldkatalog.de
Thomas meint
9. April 2016 at 20:21
Hallo.Was bedeutet empfehlung ? Heißt dies in klammern man muss ?
Hab einen ähnlichen Fall wurde 2012 geblitzt da ich ausversehen über eine gerade umgeschaltenne ampel auf rot gefahren bin.
Konsequenzen waren 2 jahre probezeit Verlängerung und besonderes AufbauSeminar.
Und gestern wurde ich außerorts mit ca 90 kmh geblitzt aber weiß nicht ob da 60,70 oder 80 war, kurz nach blitzen kam ein ortsschild.
Muss ich mit Führerschein entzug rechnen ? Da ich ja noch 2 oder 3 Monate verlängerte probezeit habe.
bussgeldkatalog.de meint
11. April 2016 at 8:51
Hallo Thomas,
ob Sie ein Fahrverbot bekommen, hängt maßgeblich von Ihrer und der erlaubten Geschwindigkeit ab. Haben Sie die zulässige Geschwindigkeit nicht um mehr als 20 km/h überschritten, dürfte Ihnen kein Fahrverbot drohen.
bussgeldkatalog.de
Florian meint
17. November 2015 at 15:00
Hallo,
Ich bin in meiner verlängerten Probezeit mit alkohol erwischt worden. Ich hatte 0.73 Promille . Mit Was Muss ich rechnen da ich Wegen 2mal überhöhter Geschwindigkeit schonmal die Empfehlung zu einem verkehrspsychologischem Gespräch Hatte ?
bussgeldkatalog.de meint
23. November 2015 at 9:20
Hallo Florian,
da Sie bereits eine Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung erhalten haben, haben Sie bereits zwei A-Verstöße begangen. In diesem Fall droht Ihnen der Entzug des Führerscheins.
Bussgeldkatalog.de
Kevin meint
14. November 2015 at 11:33
Hallo,
was kommt auf mich zu, wenn ich in der Probezeit innerhalb geschlossener Ortschaft in einer 50 Zone 117 gefahren bin ? Punkte ? Fahrvebort ? Nachschulung ? Bußgeld ? und was für Kosten kommen denn auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
16. November 2015 at 9:28
Hallo Kevin,
Sie müssen mit zwei Punkten in Flensburg, einem Bußgeld von 480 Euro, 3 Monaten Fahrverbot, der Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Die Kosten für letzteres variieren.
Bussgeldkatalog.de
Caglar meint
22. Mai 2017 at 19:12
Hallo was kommt auf mich zu wen ich in einer 30 er Zone mein Kind auf dem Schoß hatte und mit schrittgescheindigkeit gefahren bin um zu parken (noch in der Probezeit ) Polizist sagte kleines Bußgeld aber ich weiß nicht so recht ? Vorher noch nichts an Delikten gehabt ?
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2017 at 8:14
Hallo Caglar,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Zudem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie werden aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
bussgeldkatalog.de
Sara meint
19. Oktober 2015 at 1:33
Hallo,
Würde gerne wissen was für eine Strafe droht wenn ich über das Verkehrsschild 267 (Verbot der Einfahrt, Rotes Schild mit weißem Balken in der Mitte) gefahren bin.
Gibt es dafür Punkte ? Fahrverbote ? Geldstrafe wenn ja wie viel
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
19. Oktober 2015 at 8:26
Hallo Sara,
es erwartet Sie ein Bußgeld von 25 Euro, bzw. 35 Euro, wenn es zum Unfall kam. Punkte oder Fahrverbot sind nicht zu erwarten.
Bussgeldkatalog.de
Denise meint
9. Oktober 2018 at 19:43
Ich habe in einer verlängerten Probezeit einen Unfall gebaut , bin selbst schuld und habe auch jemanden die Vorfahrt genommen. Ich würde gerne wissen was dann auf mich zu kommt bitte helft mir
bussgeldkatalog.de meint
15. Oktober 2018 at 9:45
Hallo Denise,
ein Vorfahrtsverstoß mit Sachbeschädigung zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einen Punkt nach sich. Zudem wird dies in der Probezeit als A-Verstoß gewertet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de