Ahndung von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
---|---|
A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner für Verstöße in der Probezeit
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Verstöße Ihre Fahrerlaubnis auf Probe verlängern würden, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Klicken Sie sich einfach durch die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände unter Umständen zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit führen würden.
Kurz & knapp: Probezeit
Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen
Allgemein werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) eingeteilt.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Probezeit:
Probezeit für den Führerschein: Eine lästige Zeit für Fahranfänger
Inhalt dieses Ratgebers
Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt für die meisten Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung einen nervigen Umstand dar.
Hat man sich in diesem Zeitraum einen Verstoß zuschulden kommen lassen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, wurde man geblitzt in der Probezeit oder hat man eine sonstige schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, dann drohen neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit und Führerschein“ zusammen. Wieso ist die Probezeit sinnvoll? Zwischen welchen Arten von Verstößen wird unterschieden? Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein und welches Strafmaß erwartet die jungen Fahranfänger? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und was ist ein schwerwiegender Verstoß? Über diese Fragen finden Sie in diesem Artikel Antworten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2021.
Fahranfänger in der Probezeit: Geht von den Fahranfängern eine größere Gefährdung aus?
Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, den in der Regel jungen Fahrern auf die Nerven zu gehen. Wer sich nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzt, der weist eine noch mangelnde Fahrerfahrung auf, kann bestimmte Risiken im Vergleich zu älteren Autofahrern schlechter einschätzen und schlechter reagieren.
Diese erhöhte Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, bestätigte das bayerische Staatsministerium mit einer Statistik, wonach 23 % aller Autounfälle mit Todesfolge auf junge Fahrer zwischen 18 bis 25 Jahren zurückzuführen war. Entsprechend soll die Probezeit dieser Tendenz entgegenwirken.
Dabei gelten als die häufigsten Unfallursachen bei jungen Fahrern die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer (und Drogen) sowie die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Führerschein 17 und die Probezeit
Gemäß dem Verkehrsrecht bzw. der StVO macht das Alter keinen Unterschied in Bezug auf die Länge der Probezeit. Sobald der Führerschein erworben wurde, beträgt die Frist der Fahrerlaubnis auf Probe einen Zeitraum von zwei Jahren. Wer beim „Führerschein mit 17“ ohne Begleitpersonen fährt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daneben erwarten dem Autofahrer auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog für Anfänger
Das Strafmaß für Fahranfänger richtet sich nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog, der auch für andere Fahrzeughalter gilt. Allerdings folgen je nach Verstoß für den Fahranfänger weitere Konsequenzen
Die Probezeit-Verstöße: Einteilung in A- und B-Verstöße
Hat der Fahrer Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wurden (und damit keine Punkte in Flensburg nach sich ziehen), haben diese keinen Einfluss auf die Probezeit und ziehen auch keine Verlängerung der Probezeit nach sich. Erst bei Delikten, die nach der StVO schwer wiegen bzw. bei wiederkehrenden Regelmissachtungen, muss mit einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Dabei gelten als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in der Regel diejenigen Verstöße,
- die ein Bußgeld von über 60 Euro nach sich ziehen
- bei denen der Tatumstand als Straftat gilt
Verstöße während der Probezeit, die Einfluss auf die Dauer der Probezeit haben, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
- A-Verstoß in der Probezeit:
Ein Katalog-A-Verstoß gilt als ein schwerwiegender Verstoß. Hier muss der Fahranfänger bereits nach dem ersten Vergehen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. - B-Verstoß in der Probezeit:
Anders als bei einem A-Verstoß, führen erst zwei B-Verstöße zu einer entsprechenden Probezeit-Maßnahme.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Beispiele für Probezeit-Verstöße aus der A-Kategorie, B-Kategorie und für solche, die keine Relevanz haben in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit.
A-Verstoß | B-Verstoß | Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit |
---|---|---|
Trunkenheit am Steuer | Termin zur Hauptuntersuchung überzogen | Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr |
Fahren unter Drogeneinfluss | Fahren mit abgefahrenen Reifen | Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 15 km/h |
Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung | Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung Anderer | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h | ungesicherte Ladung | Unzulässiges Halten in “zweiter Reihe” |
Handy am Steuer benutzt | Unangeschnallte Kinder im Auto mitgenommen | Person auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgenommen, die älter als 7 Jahre war |
Wenn der Fahranfänger während einer Verlängerung der Probezeit wieder auffällig wurde, entweder durch einen erneuten A-Verstoß oder durch zwei B-Verstöße, so wird neben der schriftlichen Verwarnung eine Empfehlung ausgesprochen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn trotz der Teilnahme am Aufbauseminar und der schriftlichen Verwarnung der Fahranfänger erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder zwei B-Verstöße begeht, wird der Führerschein entzogen. Bis dieser wieder beantragt werden kann, dauert es mindestens drei Monate.
Sara meint
Hallo,
Würde gerne wissen was für eine Strafe droht wenn ich über das Verkehrsschild 267 (Verbot der Einfahrt, Rotes Schild mit weißem Balken in der Mitte) gefahren bin.
Gibt es dafür Punkte ? Fahrverbote ? Geldstrafe wenn ja wie viel
Mit freundlichen Grüßen
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sara,
es erwartet Sie ein Bußgeld von 25 Euro, bzw. 35 Euro, wenn es zum Unfall kam. Punkte oder Fahrverbot sind nicht zu erwarten.
Bussgeldkatalog.de
Denise meint
Ich habe in einer verlängerten Probezeit einen Unfall gebaut , bin selbst schuld und habe auch jemanden die Vorfahrt genommen. Ich würde gerne wissen was dann auf mich zu kommt bitte helft mir
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Denise,
ein Vorfahrtsverstoß mit Sachbeschädigung zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einen Punkt nach sich. Zudem wird dies in der Probezeit als A-Verstoß gewertet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kevin meint
Hallo,
was kommt auf mich zu, wenn ich in der Probezeit innerhalb geschlossener Ortschaft in einer 50 Zone 117 gefahren bin ? Punkte ? Fahrvebort ? Nachschulung ? Bußgeld ? und was für Kosten kommen denn auf mich zu ?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Kevin,
Sie müssen mit zwei Punkten in Flensburg, einem Bußgeld von 480 Euro, 3 Monaten Fahrverbot, der Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Die Kosten für letzteres variieren.
Bussgeldkatalog.de
Caglar meint
Hallo was kommt auf mich zu wen ich in einer 30 er Zone mein Kind auf dem Schoß hatte und mit schrittgescheindigkeit gefahren bin um zu parken (noch in der Probezeit ) Polizist sagte kleines Bußgeld aber ich weiß nicht so recht ? Vorher noch nichts an Delikten gehabt ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Caglar,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Zudem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie werden aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
bussgeldkatalog.de
Florian meint
Hallo,
Ich bin in meiner verlängerten Probezeit mit alkohol erwischt worden. Ich hatte 0.73 Promille . Mit Was Muss ich rechnen da ich Wegen 2mal überhöhter Geschwindigkeit schonmal die Empfehlung zu einem verkehrspsychologischem Gespräch Hatte ?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Florian,
da Sie bereits eine Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung erhalten haben, haben Sie bereits zwei A-Verstöße begangen. In diesem Fall droht Ihnen der Entzug des Führerscheins.
Bussgeldkatalog.de
Alex meint
Hallo,
Bin mit dem Rettungswagen, beim Einrücken ohne Sonder-Wegerechte, mit 100Km/h in einer 70 Zone Geblitzt worden.
Probezeit Verlängerung habe ich bereits.
Ist das ein so genannter A – Verstoß?
Was kommt auf mich zu?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Alex,
dies stellt in der Tat ein A-Verstoß dar. Sie müssen mit dem Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspychologischen Beratung rechnen.
Bussgeldkatalog.de
Thomas meint
Hallo.Was bedeutet empfehlung ? Heißt dies in klammern man muss ?
Hab einen ähnlichen Fall wurde 2012 geblitzt da ich ausversehen über eine gerade umgeschaltenne ampel auf rot gefahren bin.
Konsequenzen waren 2 jahre probezeit Verlängerung und besonderes AufbauSeminar.
Und gestern wurde ich außerorts mit ca 90 kmh geblitzt aber weiß nicht ob da 60,70 oder 80 war, kurz nach blitzen kam ein ortsschild.
Muss ich mit Führerschein entzug rechnen ? Da ich ja noch 2 oder 3 Monate verlängerte probezeit habe.
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Thomas,
ob Sie ein Fahrverbot bekommen, hängt maßgeblich von Ihrer und der erlaubten Geschwindigkeit ab. Haben Sie die zulässige Geschwindigkeit nicht um mehr als 20 km/h überschritten, dürfte Ihnen kein Fahrverbot drohen.
bussgeldkatalog.de
Chris meint
Huhu
Bin auserorts mit angezeigter 60 in einer 50er Zone in eine Abstandskontrolle geraten!
Mit was habe ich zu rechnen bei einem Abstand von 1/10. Des halben tachowertes
Bzw bei 2-5 /10 des halben tachowertes?
.
Kommt da nur ein Bußgeld ?
Denn auf eurer Seite steht ja das ein avstandsverstos erst ab 80 km/h Auswirkungen auf die probezeit hat ??!
Danke für die Antwort
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Chris,
bei einem Abstandsverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß. In der Regel hat dieser nur Auswirkungen auf die Probezeit ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h. Bei einem Abstandsverstoß bis 80 km/h ohne Sachbeschädigung oder Gefährdung müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen.
Bussgelkatalog.de
Kate meint
Hallöchen!
Mein Cousen hat vor kurzem die Vorfahrt missachtet und es kam zu einem Unfall…Wie sieht es aus, was kommt jetzt alles auf ihn zu? Ein Schreiben von der Polizei hat er schon erhalten, dass der Bußgeldkatalog einen Punkt vorsieht und ein Bußgeld von 120 EUR + Bearbeitungskosten….
Darf er seinen Führerschein behalten und es kommt nur zu einer Verlängerung der Probezeit + Nachschulung?
Handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß? Oder hat er Glück und es könnte noch als B-Verstoß eingestuft werden?
LG Kate
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Kate,
bei der Strafe können Sie sich am Schreiben der Polizei orientieren. Die Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge stellt einen A-Verstoß dar. Eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar sind sehr wahrscheinlich.
Bussgelkatalog.de
Dave S. meint
Hallo,
an einem Ortsausgang in Richtung Landstraße war mir nicht klar, dass dort eine 30er-Zone existiert. Deshalb bin ich “ganz normal” etwas mehr als 50 km/h gefahren und wurde geblitzt. Wie hoch ist bei dieser Geschwindigkeit etwa der Kulanz-Abzug und kann man die Tatsache, dass ich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gerechnet habe und nur aus diesem Grund zu schnell war, irgendwie geltend machen?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dave,
bis 100 km/h sind es immer 3 km/h Tolleranzabzug; ab 100 km/h 3%. In der Regel spielt es keine Rolle, wieso Sie zu schnell waren, sondern dass Sie zu schnell waren. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ausweisung der 30er-Zone nicht korrekt war, wäre es sicher sinnvoll, einen Anwalt zurate zu ziehen.
Bussgelkatalog.de
Carolina meint
Hallo,
Ich habe bereits ein Aufbauseminar & 1 Monat Fahrverbot hintermier.
Jetzt würde ich auf der Autobahn mit Ca. 170 km/h in einer 120 Zone geblitzt worden.
Was kommt jetzt auf mich zu?
Muss ich eine MPU machen?
Danke im Vorraum
Mit freundlichen Grüßen
Carolina
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Corolina,
wenn Sie mit 50 km/h zu schnell waren, dann sind das 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Mit Toleranz könnte es auch ein Monat Fahrverbot bzw. 200 Euro Bußgeld sein. Das kommt darauf an, was Sie wirklich gefahren sind. Weiterhin kommt es darauf an, ob der erste A-Verstoß auch eine Geschwindigkeitsübertretung war und wenn ja, ob diese weniger als ein Jahr her ist. Ist das der Fall, gelten Sie als Wiederholungstäter und es könnte ein zusätzlicher Monat Fahrverbot auf Sie warten. Da dies Ihr zweiter A-Verstoß ist, werden Sie vermutlich zu einem verkehrspsychologischen Training eingeladen. Die Teilnahme ist freiwillig. Weiter Konsequenzen wird es wahrscheinlich nicht geben. Beim dritte A-Verstoß droht allerdings der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist.
Bussgeldkatalog.de
yildiz meint
Hallo,
ich habe seit 3 Jahren meinen Führerschein und bin immer noch in der Probezeit, da ich schon einen a-Verstoss begangen habe.
Nun wurde ich 2 mal mit dem handy in der hand geblitzt. also 2 B verstöße. Meine Probezeit endet erst in 7 Monaten. Muss ich meinen Führerschein abgeben ? bzw. was kommt jetzt auf mich zu
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo yildiz,
erst beim dritten A-Verstoß bzw. bei zwei weiteren B-Verstößen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Jetzt dürfte es mit einer Verwarnung und einer Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung abgegolten sein.
Bussgeldkatalog.de
Lotte meint
Hallo bin in der probezeit die bereits aufgrund eines a verstosses verlangert wurde, nun erhielt ich einen Bußgeldbescheid wegen überfahren roter ampel also leider wieder a verstoss. Muss ich den führerschein jetzt abgeben und wenn ja wie lange?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lotte,
beim zweiten A Verstoß bekommen Sie in der Regel eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein Fahrverbot ist dennoch möglich, wenn die Ampel länger als eine Sekunde leuchtete, als Sie sie überfuhren.
Bussgeldkatalog.de
Sophie meint
Wie lange dauert das Fahrverbot dann?
Ich bin mir nicht sicher wie lange die Ampel schon rot war.
Kann man damit vor Gericht gehen wenn man sich sicher ist, dass es nicht länger als eine Sekunde War? Wie hoch sind die Erfolgschancen mit gutem Anwalt? :p
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sophie,
bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (die Ampel war länger als eine Sekunde rot) wird in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Grundsätzlich können Sie immer gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ob sich dies in Ihrem speziellen Fall lohnt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
bussgeldkatalog.de
Tugrul meint
Hallo,
Ich hatte schon ein aufbauseminar weil ich 24kmh zu schnell war innerorts ,30 zone.
Und heute wurde ich im Auto von einem Kollegen geblitzt ..in einer 100zone Autobahn mit Ca 125
Womit hab ich zu rechnen ?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tugrul,
damit waren Sie 25 Km/h zu schnell. Dies ist Ihr zweiter A-Verstoß. Sie werden eine Verwarnung und eine Empfehlung erhalten, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Bussgeldkatalog.de
Andreas meint
Hallo
Bin innerorts mit 62 geblitzt worden hatte das Handy in der Hand aber ziemlich weit unten weiß nicht ob das auf dem Foto zu sehen ist
Habe meinen Führerschein seit einem halben Jahr
Muss ich mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen außer dem Bußgeld
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Andreas,
mit 12 km/h innerorts zu schnell gibt es außer dem Bußgeld keine Konsequenzen. Sollte das Handy auf dem Foto zu sehen sein, wird dies als B-Verstoß gewertet. Probezeitmaßnahmen hat das noch nicht zur Folge. Das wäre erst beim zweiten B-Verstoß der Fall.
Bussgeldkatalog.de
kim meint
Hallo,
Ich bin in meiner verlängerten Probezeit mit 70-80 kmh außerorts in einer 50er Zone geblitzt worden. Hat das nur die verwarnung zur Folge oder auch ein Bußgeld außer der Knolle
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Kim,
das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt in Ihrem Fall darauf an, wie viel km/h Sie zu schnell gefahren sind. Ab 21 km/h zu schnell, droht neben dem Bußgeld auch ein Punkt und eventuell eine weitere Verlängerung der Probezeit.
bussgeldkatalog.de
chris meint
Hallo,
ich habe eine rote Ampel übersehen die weniger als eine Sekunde rot war. Meinen Führerschein habe ich seit einem dreiviertel Jahr auf Probe und bin letzten Sommer mit 18km zu schnell innerorts geblitzt worden. Mit was für Konsequenzen muss ich jetzt rechnen.
vielenDank im Voraus
Chris
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Chris,
neben einem Bußgeld und Punkten, droht Ihnen auch eine Verlängerung der Probezeit. Auch weitere Sanktionen sind möglich, fragen Sie hierzu die Fahrerlaubnisbehörde.
bussgeldkatalog.de
Armin meint
Hallo schönen guten Tag, ich hätte eine Frage. Ich hatte schon einen aufbauseminar wegen Fahrerflucht A Verstoß. Und dann wurde ich geblitzt 65 kmh zu viel in einer 50 Zone. Jetzt Handy in der Hand aber nicht telefoniert an einer roten Ampel und Polizei in Zivil hat mich angehalten was passiert jetzt wegen meinen Führerschein ist der Weg? Und kann ich per Anwalt was machen?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Armin,
für den Verstoß droht Ihnen ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt. Ob Ihnen Ihr Führerschein entzogen wird, entscheidet die Bußgeldstelle individuell. Dies kommt sicherlich auch auf Ihnen aktuellen Punktestand an. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen, daher wenden Sie sich bitte mit der weiteren Frage an einen Anwalt.
Bussgeldkatalog.de
Kevin meint
Hallo
Ich hab jetzt eine Fahrerflucht begangen und wollte fragen was kann auf mich zu kommen. Bin noch in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Kevin,
Bei einer Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Es handelt sich dabei zudem um einen A-Verstoß. Das bedeutet, dass Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen müssen. Zusätzlich droht außerdem eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
bussgeldkatalog.de
Jonas meint
Hallo,
ich muss ein Aufbauseminar machen. Die Frist endet Ende April.
Was passiert, wenn ich diese Frist versäume, bzw. was heißt ,,Entzug der Fahrerlaubnis” für mich? Bekomme ich den Führerschein wieder, sobald ich den Bescheid für ein Aufbauseminar nachreiche?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jonas,
versäumen Sie die Frist, ist Ihre Fahrerlaubnis weg. Sie müssen dann den Führerschein komplett neu beantragen.
bussgeldkatalog.de
daniel meint
Hi bin auf der Stadt Autobahn (80er zone) 117 oder 116 gefahren und würde geblitzt was kommt jetzt auf mich zu
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Daniel,
Sie bekommen wahrscheinlich einen Punkt und ein Bußgeld von 120 €. Sollten Sie sich in der Probezeit befinden verlängert sich Ihre Probezeit um 2 Jahre und Sie werden wohl an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
bussgeldkatalog.de
Dirk meint
Hi,
Bin in der Probe Zeit…
Mein Auto wurde stillgelegt ( Versicherung hat gekündigt, was passiert mir wenn ich weiter fahre?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dirk,
es droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, sechs Punkte, ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
bussgeldkatalog.de
Feli meint
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und habe einen Unfall gebaut weil ich eine Sekunde nicht aufgepasst habe. Ich bin gegen einen Pfosten gefahren. Es wurde niemand verletzt und es handelt sich um einen Blechschaden. Welche Konsequenzen hat das für meine Fahrerlaubnis?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Feli,
es kommt darauf an, auf welchem Grundvergehen der Unfall basierte. Fuhren Sie beispielsweise zu schnell, haben Sie einen A-Verstoß begangen.
bussgeldkatalog.de
Mateusz meint
Hallo,
ich bin ich der verlängerten probezeit. Und hab gestern ein Unfall gemacht. War auch meine schuld. Habe jemanden die vorfahrt genommen.
Mit welcher straffe muss ich rechnen genau. Der Polizist meinte es kommt ein bussgeld von 80 Euro auf mich zu aber er wusste nicht dass ich verlängerte probezeit habe.
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mateusz,
es kommt darauf an, ob Ihnen beispielsweise eine Gefährdung zur Last gelegt wird – ist dies der Fall, haben Sie wohl mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
meli meint
Halloo..
leider wurde ich vor einer Woche mit Handy am Steuer geblitzt. Mit unter 20km/h. Muss ich mit einer Nachschulung rechnen. Was kommt auf mich zu?
Danke im Voraus.
Liebe Grüße Meli
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Meli,
“Handy am Steuer” gilt als B-Verstoß. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 20 km/h hat für Ihre Probezeit keine weiteren Konsequenzen – Ihnen dürfte hinsichtlich Ihrer Probezeit momentan nichts drohen. Begehen Sie allerdings nun einen weiteren B-Verstoß oder einen A-Verstoß, droht Ihnen eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
bussgeldkatalog.de
Annabell meint
Hallo,
mein Sohn befindet sich in der verlängerten Probezeit und hat bereits ein Aufbauseminar absolviert. Jetzt wurde er außerorts in der 80iger Zone mit 131 km/h geblitzt (Toleranz bereits abgezogen). Mit was für Konsequenzen hat er jetzt zu rechnen?
Vielen Dank
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Annabell,
Neben den regulären Strafen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) wird eine Verwarnung ausgesprochen und ihm geraten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
bussgeldkatalog.de
Selina meint
Hallo ich bin aus meiner Ausfahrt( Haus Parkplatz ) rückwärts rausgefahren. Von der Straße oben kam ein Lieferwagen der zu dem haus neben uns wollte ist aber auf der linken Seite gefahren Also meine Spur zum hochfahren (rechts) somit habe ich ihn zu spät gesehen und bin rückwärts in ihn rein als er noch am fahren war.
Laut Polizei bin ich schuld da ich nicht richtig geschaut habe aber , er ist ja so gesehen nicht auf seiner Spur gefahren sondern schräg auf meine.
Habe schon ein mal ein aufbauseminar machen müssen und verlängerte probezeit bekommen,
Da ich einmal etwas zu schnell war und geblizt wurde in der probezeit.
Was kommt jetzt auf mich zu wird mir mein Führerschein weg genommen da es ja wieder in der probezeit passiert ist und ich eine nachschulung schon hatte?
Gruß selina
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Selina,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, dieser kann Sie umfangreich beraten.
bussgeldkatalog.de
Lukas meint
Nach einem von mir verursachten Unfall im Januar ist meine Probezeit Mitte April geendet.
Nun bekomme ich Bescheid (nach knapp 3 Monaten) dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert und ich ein Aufbauseminar besuchen muss.
Ist das nach dieser langen Zeit noch rechtens?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lukas,
grundsätzlich verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach drei Monaten. Allerdings setzen bestimmte Ermittlungshandlungen die Frist aus, weswegen auch nach drei Monaten noch ein Bescheid kommen kann. Suchen Sie einen Anwalt auf, welcher Sie detaillierter beraten kann.
bussgeldkatalog.de
Alexander meint
Hallo, ich habe mein Führerschein sein ca. 1 1/2 Monaten und mir ist folgendes passiert: ich bin an einer Kreuzung( Kurve mit höhenunterscheiden angehalten und musste vorfahrt gewähren, was ich auch getan habe, ich habe 2 mal links und 2 mal rechts geguckt und niemanden gesehen und wollte nach links abbiegen. als ich dann auf der mitte der Straße war saß ich aus dem augenwinkel einen LKW sehr schnell rankommen und hab gebremst, der LKW konnte noch vorbeifahren und ist noch bremsend vorbeigefahren und kam zum stillstand, hat erst sein Fenster runtergemacht und irgentwas gebrüllt und dadurch ist ihm hinten einer reingefahren ( nur blechschaden und keine verletzte ) der selber zur polizei gesagt hat dass er möglcherweise zu wenig abstand hatte was meine mutter bezeugen kann. Der LKW Fahrer sagt auch zur polizei,dass ihm sowas schon öfters passiert ist. Nun wird mir eine Ordnungswiedrigkeit vorgeworfen. ich habe aber 2 zeugen die meine aussage bestätigen können,dass ich abgesichert habe und die zeugen haben ebenfalls niemanden gesehen.
Was könnte auf mich zukommen? Ich hab das meiner Versicherung schon gemeldet und ich soll alles über meine Versicherung machen
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Alexander,
kontaktieren Sie bitte einen Anwalt, wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
brendon meint
Hallo ich habe meine Führerschein schon seit ca.3 1/2 jahren.. wurde auch damals als ich mein Führerschein neu hatte geblitzt. Musste auch an einer aufbauseminar teilnehmen. Meine probezeit wurde auch verlängert.. jetzt wurde ich wieder von der Polizei angehalten weil ich am telefonieren war, habe auch 60 euro und 1 Punkt bekommen. Was passiert jetzt mit mein Führerschein muss ich den abgeben und mpu machen??
Mit freundlichem Gruß
Brendon
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Brendon,
es handelt sich hierbei um einen B-Verstoß, daher müssen Sie mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.
bussgeldkatalog.de
Pierre meint
Hallo,
Folgendes: Ich wurde vor 2 Monaten mit 34 km/h zu viel geblitzt. Mir wurde neben dem Bußgeld und dem Fahrverbot das Aufbauseminar auferlegt, an dem ich ab nächster Woche teilnehmen werde. Nun habe ich gestern einem Streifenwagen die Vorfahrt genommen. Vorfahrt missachtet mit Gefährdung. Womit muss ich nun rechnen?
Liebe Grüße
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Pierre,
sofern es sich hier um Ihren zweiten A-Verstoß handelt, erhalten Sie eine Verwarnung. Handeln Sie sich nun noch einen dritten ein, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
bussgeldkatalog.de
Denise meint
Hallo,
und zwar musste ich letztes Jahr ein Aufbauseminar machen weil ich über rot gefahren bin und habe eine Probezeitverlängerung von 2 Jahren bekommen. Nun wurde ich aber innerorts mit 14kmh zu schnell in einer 30er Zone geblitzt. Mit was muss ich rechnen?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Denise,
Sie müssen mit dem üblichen Bußgeld rechnen. Bezüglich Ihrer Probezeit haben Sie mit keinen Konsequenzen zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Nick meint
Guten Tag.
Ich war an einer Kreuzung links Abbieger und vor mir stand ein anderes Fahrzeug, die Ampel zeigte rot. Als der Vordermann los fuhr, bin ich diesem gefolgt. Als ich auf der Kreuzung bemerkt habe, dass mir Fahrzeuge entgegen kommen bin ich stehen geblieben und ein anderes Fahrzeug was zuvor grün bekommen hatte ist in mit rein gefahren (Blechschaden undd 2 Innensassen des Fahrzeuges leicht verletzt). Ich habe nun ein Bußgeldbescheid bekommen mit 280€ Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Zu erwarten habe ich nun noch Verlängerung der Probezeit und die Anordnung zum Aufbauseminar.
Frage 1: Habe ich von der Führerscheinstelle mehr zu erwarten?
Frage 2: Wenn ich nun mit unter 21km/h innerorts geblitzt werde, in der verlängerten Probezeit was erwartet mich dann?
Grüße
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Nick,
es ist wohl davon auszugehen, dass die Führerscheinstelle Ihnen bereits alle Sanktionen mitgeteilt hat.
Sofern es sich dabei um Ihren ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit handelt, haben Sie mit einer Verwarnung und einer Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung zu rechnen. Begehen Sie allerdings in der verlängerten Probezeit einen zweiten A-Verstoß, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h, handelt es sich um einen A-Verstoß.
bussgeldkatalog.de
Patricia meint
Hallo, ich habe meinen Führerschein seit 2 Wochen, und wurde heute geblitzt. Es war eine Autobahn Auffahrt und es waren 70 km/h erlaubt. Gefahren bin ich allerdings ca. 100 km/h mehr. Das ganze ist durch Ablenkung einer Unterhaltung zustande gekommen. Mit was muss ich rechnen? Etwa mit Entzug meines Führerscheins??
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Patricia,
da Sie über 20 km/h zu schnell waren, droht eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und eine Anordnung zum Aufbauseminar.
bussgeldkatalog.de
Maik94 meint
Hallo Liebes Bussgeld Team,
ich habe mal ne frage zählt es als ein A oder B verstoß wenn ich überladen angehalten werde ?
Liebe Grüße
Maik
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Maik,
bei einer Überladung handelt es sich um einen B-Verstoß.
bussgeldkatalog.de
Fabio meint
Muss man an einem Aufbauseminar teilnehmen, wenn man als Fahranfänger Abends ohne Abblendlicht gefahren ist?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Fabio,
es handelt sich hierbei um einen B-Verstoß. Ein Aufbauseminar droht daher nur, wenn dies Ihr zweiter B-Verstoß ist bzw. bereits ein A-Verstoß vorliegt.
bussgeldkatalog.de
Silvy meint
Hallo
Ich hab mal ne frage wenn ich es richtig verstanden habe ist Handy am Steuer ein B-Verstoß
So Einmaliger B-Verstoß ist ja eine Ermahnung und hat keine Auswirkung des heißt wenn man mit Handy am Steuer erwischt wird bekommt man ne Verwarnung beim zweiten Mal dürfen sie erst eingreifen oder hab ich das jetzt falsch verstanden…
Liebe Grüße
Silvy
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Silvy,
Bei einem zweiten B-Verstoß innerhalb der Probezeit wird die Probezeit um zwei Jahr verlängert und es droht ein Aufbauseminar.
bussgeldkatalog.de
Younes T. meint
Guten Tag,
Ich würde gerne wissen was mich genau erwartet. Ich habe jetzt meinen 3. Punkt in der Probezeit bekommen. Der erste war die Verlängerung der Probezeit + Aufbausemina, der zweite war die Empfehlung zum Besuch eines Verkehrspsychologen, und der dritte jetzt ist der Entzug der Fahrerlaubnis… Was bedeutet das genau für mich und muss ich eine MPU machen und wie lange ist der Führerschein weg?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Younes,
Ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass Sie Ihren Füherschein abgeben müssen und damit die entsprechenden Klassen, für welche Sie eine Fahrerlaubnis erworben haben, nicht mehr fahren dürfen. Die Behörde teilt Ihnen mit, wie lange Ihre Sperrfrist gilt. Diese beträgt mindestens sechs Monate. Anschließend können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen, ob dann eine MPU angeordnet wird, entscheidet die Behörde.
bussgeldkatalog.de
Fabian meint
Hallo
Was erwartet mich wenn ich in der probezeit bin und bereits die Verlängerung habe und ich angehalten werde und die Betriebserlaubnis erloschen ist ?
Also wenn ich ein Gewindefahrwerk verbaut habe und dieses 1cm tiefer ist aber trotzdem nichts schleift und alle anderen Maße eingehalten werden ?
Mfg
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Fabian,
hierbei handelt es sich um einen B-Verstoß. Der erste B-Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit hat keine weiteren Konsequenzen auf Ihre Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Sarah meint
Hallo
Hatte 2013 schon einen A-Verstoß und somit 2 Jahre Verlängerung und ein Aufbauseminar .
Nun wurde ich ( innerhalb der verlängerten Probezeit ) mit über 21km/h zu schnell geblitzt ( Toleranz abgezogen ) .
Mit was muss ich nun rechnen ?
Lg
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sarah,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h handelt es sich um ein A-Verstoß. Sollte dies Ihr erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit sein, erhalten Sie eine Verwarnung. Kommt ein weiterer A-Verstoß hinzu, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
bussgeldkatalog.de
Isabella meint
Eine Freundin von mir ist vor einigen Tagen an einer Kreuzung abgebogen, erlaubt waren 50, sie ist 40-50 km gefahren. Nach der Kreuzung ist eine Frau mit ihrem Hund über die Straße gelaufen, dessen Leine war über die Straße gespannt (30m weiter war ein Fußgängerüberweg, den sie nicht genutzt hat), es war dunkel und die Frau war dunkel angezogen. Meine Freundin konnte die Frau schlecht sehen und musste dementsprechend ausweichen. Sie hat die Frau laut Polizei und eigener Aussage der Betroffenen gefährdet, jedoch nicht berührt, ebenso beim Hund.
Meine Freundin ist 18, dementsprechend noch in der Probezeit. Die Frau hat sie angezeigt wegen Verkehrsgefährdung und vorsätzlicher Körperverletzung (aus Sicht meiner Freundin ist letzteres nicht berechtigt) – Nun hat sie eine Strafe von 700€ & einen Führerscheinentzug von 8 Wochen erhalten, jedoch keine Nachschulung oder Punkte erhalten. Ist dies berechtigt oder würden Sie ihr empfehlen, sich dagegen zu wehren?
Vielen Dank!
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Isabella,
wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen, wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Kuso meint
Grüße zusammen.
Ich habe einen A-Vesrtoß während der Probezeit und einen weiteren nach dem Aufbauseminar und in der verlängerten Probezeit erhalten. Darauffolgend habe ich die Empfehlung zum Verkehrspsyschologen erhalten. Ein Jahr später wurde ich in einer 50er Zone mit 10 kmh zu viel geblitzt und gestern erneut mit 10 bis 15 kmh.
Meine Frage ist ganz einfach: Was erwartet mich?
A – Verstöße
– 25 kmh zu schnell in einer 50er Zone
– Mindestabstand von 50m nicht eingehalten
Verwarnungen
– 10 bis 15 kmh zu schnell in einer 50er Zone
– 10 bis 15 kmh zu schnell in einer 50er Zone (noch nicht erhalten)
Ich bin Berufskraftfahrer, was bedeutet dass der Führerschein ziemlich wichtig für mein Berufsleben ist.
Ich danke schonmal im voraus
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Kuso,
um einen A-Verstoß mit probezeitrelevanten Konsequenzen handelt es sich erst, wenn Sie 20 km/h zu schnell fahren. Da Sie wohl in beiden Fällen maximal 15 km/h zu schnell waren, erhalten Sie Verwarnungen.
bussgeldkatalog.de
Osman meint
Hallo,
ich bin heute das aller erst mal alleine mit Freunden Auto gefahren. Wir hielten an einer Ampel und beim losfahren habe ich 2 mal abgewirgt so dass das Auto etwas weiter nach vorne gerollt ist. Ich verfiel in Panik und hinter mir haben Leute gehupt so das ich noch panischer wurde. Als ich dann losgefahren bin sprang die Ampel auf rot was ich nicht gesehen habe. Darauf hin wurde ich vom rotblitzer geblitzt.
Was für Konsequenzen folgen jetzt?
Danke im voraus
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
Fahranfänger, die einen Rotlichtverstoß begehen, müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und einer Anordnung zum Aufbauseminar rechnen. Bei der Höhe des Bußgeldes kommt es darauf an, wie lang die Ampel schon rot war. Die Bußgelder können Sie auf folgender Unterseite einsehen: https://www.bussgeldkatalog.de/rotlichtverstoss/
bussgeldkatalog.de
Ömür meint
Hallo habe tierisch angst dass mein Lappen bald weg sein könnte. Bin heute um 15:25 Uhr in eine 30er Zone eingefahren bei der zwischen 15 Uhr und 19 Uhr die Einfahrt verboten ist noch dazu wurde ich mit 23 zu schnell geblitzt laut Polizist. Bin in meiner (normalen) Probezeit.Brief kam noch keiner ist ja heute erst passiert, was kann mich erwarten? Danke im vorraus
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ömür,
Das verbotswidrige Befahren einer Straße wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet (B-Verstoß). Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h führt in der Probezeit zu einer zweijährigen Verlängerung und einer Anordnung zum Aufbauseminar. Darüber hinaus sind die regulären Strafen zu zahlen.
bussgeldkatalog.de
Dennis meint
Hallo,
ich hatte gestern ein Unfall wo mir die Vorfahrt genommen wurde. Die Polizei meinte ich wäre zu sehr links aus der Kreuzung gekommen deshalb wäre ich auch etwas Schuld an dem Unfall habe jetzt 1 Punkt und 100 Euro Bußgeld in der Probezeit muss ich mit etwas weiterem Rechnen ? Habe ja nicht Aktiv gefährdet nur habe halt keinen großen Bogen beim Abbiegen gemacht. LG
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dennis,
ob ein Unfall in der Probezeit Konsequenzen für eben jene hat, hängt davon ab, wodurch der Unfall zu Stande kam. Da Sie aber laut Ihrer Beschreibung keine volle Schuld tragen und keinen A-Verstoß begangen haben, haben Sie wohl mit keinen Konsequenzen bzgl. Ihrer Probezeit zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Sara meint
Hey, habe auch eine Frage…
gilt eine geschwindigkeitsüberschreitung von unter 21km/h als ein Verstoß ?
Bin in der Probzeitverlängerung und wurde vermutlich nochmal mit über 21 geblitzt.
Außerdem könnte es sein dass ich vor dem zweiten blitzer auch schonmal geblitzt wurde aber
mit max 5 km/h zu schnell (bin auch nicht sicher ob es mich oder den neben mir erwischt hat).
Ich weiss dass der Führerschein nach einer Probezeitverlängerung und einem erneuten a verstoss noch nicht weg ist, was aber wenn ich tatsächlich ein drittes mal mit sehr gerningem tempo geblitzt wurde? muss ich mir sorgen machen?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sara,
hierbei handelt es sich wieder um einen A-Verstoß. Ist dies allerdings Ihr erster in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie einen Verwarnung. Bezüglich Ihrer zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung mit 5 km/h müssen Sie mit keinen Konsequenzen bzgl. Ihrer Probezeit rechnen.
bussgeldkatalog.de
svenja meint
Hallo
Mein mann ist am Wochenende in einer 50er zone mit 80kmh gefahren. Er ist noch in der Probezeit, was erwartet ihn jetzt?
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Svenja,
in diesem Fall handelt es sich um einen A-Verstoß. Ihr Mann muss mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Anordnung zum Aufbauseminar rechnen. Hinzu kommt das reguläre Bußgeld.
bussgeldkatalog.de
Kevin meint
Hallo,
ich bin mit 21 km/h zu viel geblitzt worden muss jetzt ein aufbauseminar machen habe jetzt nur angst das ich meine Fahrerlaubnis verliere da ich vor nem Monat ein unfall hatte wo ich dem verkehrsgegner die vorfahrt genommen habe
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Kevin,
während Sie das Aufbauseminar absolvieren, drohen keine probezeitrelevanten Konsequenzen. Sie werden die regulären Bußgelder tragen müssen, hinsichtlich Ihrer Probezeit ist aller Wahrscheinlichkeit aber mit keinen Folgen zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Markus meint
Hallo,
was passiert wenn ich in der Probezeit ein anderes Auto beim Ausparken anfahre?
Ich würde die Polizei rufen und den Schaden der Versicherung melden. Unfallflucht oder nur einen Zettel hinterlassen würde ich nicht machen.
Ich freue mich auf die Antwort!
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Markus,
beschädigen Sie ein anderes Auto, ist es besser, die Polizei hinzuzurufen. Außerdem müssen Sie mit dem anderen Fahrer die Kontaktdaten sowie Informationen zur Versicherung austauschen, damit eine Schadensregulierung möglich ist.
bussgeldkatalog.de
Timo S. meint
Hallo! Ich wurde mit Handy am Steuer in der Probezeit erwischt. Muss ich mit einer Probezeitverlöngerung rechnen?
Darf ich Punkte haben in der Probezeit?
LG, Timo
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Timo,
hierbei handelt es sich um einen sogenannten B-Verstoß. Haben Sie sich in der Vergangenheit keine weiteren Vergehen zuschulden kommen lassen, hat diese keine Auswirkungen auf die Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Niklas meint
Hallo,
ich bin auf einer Straße auf der 60kmh erlaubt sind 70 gefahren und geblitzt worden. Was erwartet mich?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Niklas,
mit welchem Bußgeld Sie rechnen müssen, können Sie der Tabelle auf folgender Seite entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeit/. Auswirkungen auf die Probezeit wird dieser Verstoß in der Regel nicht haben – dies ist erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21km/h der Fall.
bussgeldkatalog.de
Sophie meint
Hallo. Womit muss ich rechnen wenn ich in der verlängerten probezeit bei rot über die Ampel gefahren bin?
Wie lange ist der Führerschein weg?
Ich weiß nicht wie lange die Ampel schon rot war. Bringt es was, einen Anwalt einzuschalten wenn ich mir sicher bin Dass die Ampel unter einer Sekunde rot war?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sophie,
entstand keine Gefährdung oder Sachbeschädigung, müssen Sie bei einem einfachen Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Fahrverbot wird hier in der Regel nicht angeordnet. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß hingegen sind es zwei Punkte in Flensburg, 200 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Außerdem handelt es sich bei jedem Rotlichtverstoß – egal ob einfach oder qualifiziert – um einen A-Verstoß. Sollte es sich um Ihren ersten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung handeln, werden Sie verwarnt und bekommen eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, Einspruch einzulegen, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
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seval meint
hallo ich hab mit verlängertem
probezeit und habe sxhon ein aufbauseminar honter mir. und hatte ein verkehrsunfall…
bin gegen die leitplanken gefahren…
mir wird unterstellt das ixh handy in der hand hätte wärend der unfall,woran ich mich nicht erinnern kann weil ich auch ein gehirnerschüttwrung hatte. bis jetzt hab ich nicht von der polizei bkommen… was kommt auf mich zu muss ich mein führersxhein abgeben für immer?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Seval,
ob ein Unfall in der Probezeit Konsequenzen für eben jene hat, hängt davon ab, wodurch der Unfall zu Stande kam. Warten Sie zunächst ab, wie die zuständige Behörde Ihren Verstoß bewertet. Wird dieser als A-Verstoß bewertet und handelt es sich um ersten Verstoß dieser Art in der verlängerten Probezeit, werden Sie verwarnt und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen.
bussgeldkatalog.de
Shan meint
Hallo,
1.Was bedeutet Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit? Also darf man beliebige Überschreitungen haben (mehr als zweimal), sobald jeder nicht mehr als 20 km/h ist?
2.Wenn eine Überschreitungen in andere Land passiert, (z.B in Schweiz, Überschreitung um nur 2kmh…), gilt es auch eine B-Verstoß in Deutschland?
LG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Shan,
in der Regel ist es tatsächlich so, dass erst Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h Einfluss auf die Probezeit haben. Bei geringfügigeren Verstößen, die jedoch gehäuft auftreten, kann die zuständige Behörde allerdings nach eigenem Ermessen strengere Sanktionen anordnen. Verstöße im Ausland haben im Normalfall keine Auswirkungen auf die Probezeit in Deutschland.
bussgeldkatalog.de
Sahwan A. meint
Hallo ich bin noch in propezeit und ich habe zwei mal geblitz 1.mal 30er Zone ich habe mit 14kmh zu viel gefahren und 2. Mal auch 30er zone ich habe mit 19 kmh zu viel gefahren ich weiß was passiert mit mein probezeit?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sahwan,
in aller Regel fallen bei einem Tempoverstoß von bin zu 20 km/h nur Geldbußen an. Auswirkungen auf die Probezeit drohen erst ab 21 km/h zu schnell.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de