Kurz & knapp: Rechtsgrundlage für Blitzer
Jedes Bundesland hat eigene formale Richtlinien bzw. Erlasse, welche jedoch meist nur zum Teil oder gar nicht eingesehen werden können, da diese nur für den internen Gebrauch vorgesehen sind. Mehr dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Nein, bei der Geschwindigkeitsüberwachung dürfen sogenannte Blitzerfotos angefertigt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 klargestellt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die in diesem Zusammenhang für Blitzer geltenden Richtlinien unterscheiden sich je nach Bundesland. Hier finden Sie eine Tabelle, der Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand zum Verkehrsschild entnehmen können.
Wie ist in puncto Blitzer die Zuständigkeit geregelt?
Inhalt dieses Ratgebers
Bei der Geschwindigkeitskontrolle durch Blitzer handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe. Diese darf gemäß Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes in der Regel nur von Angehörigen des öffentlichen Dienstes übernommen werden.
Jedes Bundesland hat eigene Erlasse bzw. Richtlinien, welche die für Blitzer geltende Rechtsgrundlage darstellen. Diese sind jedoch in nur für den internen Gebrauch innerhalb der Behörden vorgesehen. Aus diesem Grund erfolgt meist keine oder nur eine ausschnittsweise Veröffentlichung.
Aufnahme eines Beweisfotos durch den Blitzer: Ist das rechtmäßig?
Werden Sie geblitzt, fertigt das Messgerät in der Regel ein Beweisfoto an. Doch gibt es für die Anfertigung von solchen Bildern durch einen Blitzer überhaupt eine Rechtsgrundlage? Hierzu fällte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 ein wichtiges Urteil (Az.: 2 BvR 759/10).
Ein Mann wurde geblitzt, weil er außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte. Er sollte deshalb ein Bußgeld zahlen. Er ging jedoch gegen den Bußgeldbescheid vor. Seiner Meinung nach stelle das Anfertigen eines Blitzerfotos einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.
Blitzer aufstellen: Welche Vorschriften sind zu beachten?
Wo dürfen die Behörden Blitzer aufstellen? Die Rechtsgrundlage dafür sind Verordnungen, welche die Bundesländer selbst aufstellen. Die Vorgaben unterscheiden sich dabei je nach Bundesland. Die folgende Tabelle zeigt, in welchem Abstand hinter einem Verkehrszeichen geblitzt werden darf:
Bundesland | Vorgeschriebener Mindestabstand zum Verkehrsschild |
---|---|
Baden-Württemberg | keine Vorgaben |
Bayern | 200 m |
Berlin | - 75 m (bei Schildern, die Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung markieren) - 150 m (bei Ortseingangsschildern) |
Brandenburg | 150 m |
Bremen | 150 m |
Hamburg | keine Regelung |
Hessen | 100 m |
Mecklenburg-Vorpommern | - 100 m (auf Kraftfahrstraßen) - 250 m (auf Autobahnen) |
Niedersachsen | 150 m |
Nordrhein-Westfalen | keine Regelung |
Rheinland-Pfalz | 100 m |
Saarland | 100 m |
Sachsen | 150 m |
Sachsen-Anhalt | 100 m |
Schleswig-Holstein | 100 m |
Thüringen | 200 m |
Quellen und weiterführende Links
- Art. 33 des Grundgesetzes
- Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2 Ss-OWi 942/19)
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvR 759/10)
- § 100h StPO
- § 46 OWiG
Bildnachweise: fotolia.com © Martin Fally (Vorschaubild), fotolia.com © Martin Fally
Kommentar hinterlassen