Verstoß: | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 0 | 120.- |
als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet | 0 | 570.- |
Weitere Informationen zu Lkw-Fahrverboten

Das Wochenende soll der Entspannung dienen. Nach einer anstrengenden Arbeitswoche heißt es für viele erst einmal wieder Kraft tanken. In der Freizeit stehen dann häufig Kurztrips an. Damit es dann aber nicht zum Stress im Straßenverkehr kommt, wurde das „Sonntagsfahrverbot“ und das „Feiertagsfahrverbot“ eingeführt..
Das Fahrverbot am Sonntag bzw. an Feiertagen soll zudem auch die Umwelt schonen. Deshalb sind von dieser Regelung in erster Linie Lastkraftwagen betroffen, weshalb das Ganze auch gern als „Lkw-Fahrverbot“ bezeichnet wird.
Aber wie gestaltet sich die Regelung im Einzelnen? Sind nur Lkw oder auch Pkw betroffen? Und mit welchen Konsequenzen in Form von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot haben die Fahrer gemäß Bußgeldkatalog 2019 bei Missachtung zu rechnen. Die vorliegenden Informationen klären Sie hierüber auf.
Inhalt dieses Ratgebers

Das Sonntagsfahrverbot bzw. das LKW-Fahrverbot gibt es in Deutschland bereits seit 1956 und gilt an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr. Ein generelles Lkw-Fahrverbot am Wochenende gibt es in Deutschland allerdings nicht. Stattdessen wurde für die Sommermonate, genauer gesagt im Juli und August, ein Ferienfahrverbot für Lkw gemäß Ferienreiseverordnung eingeführt.
Daher müssen im Sommer Lkw auch ein Fahrverbot am Samstag beachten: Zwischen 7 und 20 Uhr dürfen die Lkw nicht fahren, für die sonst auch das Sonntagsfahrverbot gilt.
Dieses zeitlich begrenzte Wochenendfahrverbot für LKW umfasst allerdings nur bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen, die in § 1 der Ferienreiseverordnung aufgelistet sind. Ein generelles Nachtfahrverbot gibt es in Deutschland bisher aber nicht.
Das Sonntagsfahrverbot für Lkw umfasst insgesamt:
- Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
- Lastkraftwagen mit einem Anhänger (hier ist das Gesamtgewicht nicht relevant)
Sonderfall Feiertag
Für Lkw, welche das Sonntagsfahrverbot einhalten müssen, für die besteht auch an Feiertagen ein Fahrverbot. Wie allgemein bekannt ist, gibt es aber auch Feiertage, die nicht bundesweit gelten, sondern nur für bestimmte Bundesländer. Der Fronleichnam gilt beispielsweise nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In diesen Bundesländern dürften Lkw an Fronleichnam daher nicht fahren. In allen anderen Bundesländern jedoch schon. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Abreise über die verschiedenen Feiertage, um sich einen Bußgeldbescheid mit hohem Bußgeld zu ersparen.
An folgenden Feiertagen besteht ein Fahrverbot für Lkw:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit am 1. Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingsmontag
- Fronleichnam
(nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober
- Reformationstag am 31. Oktober
(jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) - Allerheiligen am 1. November
(jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - 1. und 2. Weihnachtstag

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei speziellen Lkw ab. Diese Ausnahmen sind in § 30 StVO zu finden und werden im Folgenden aufgezählt:
Vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffene Ausnahmen:
- Der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km.
- Der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
- Die Beförderung von Ware, die verderblich ist (Milch, Milcherzeugnisse, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Fischerzeugnisse, leicht verderbliches Obst und Gemüse).
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten im Rahmen der Beförderung verderblicher Ware stehen.
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
- In § 35 StVO sind weiterhin Sonderrechte für z. B. Feuerwehr, Polizei etc. benannt.
Die Praxis bei der Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot hat bis heute noch keine genaue Vereinheitlichung erfahren. Bis dato gelten Ausnahmen für:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
Für weiter Informationen und für eine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot müssen Sie Kontakt zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde aufnehmen. Die Beamten teilen Ihnen dann mit, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Missachten Sie das im Verkehrsrecht festgeschriebene Fahrverbot für Sonn- und Feiertage und sind trotzdem mit einem Lastkraftwagen von über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder mit einem Anhänger unterwegs, erwarten Sie nach dem Bußgeldkatalog zwar keine Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Sie sollten sich aber dennoch an die Regelungen halten, denn bei Missachtung des Feiertags- bzw. Sonntagsfahrverbot müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.
- Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, kommt ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro auf den Fahrzeugführer zu.
- Hat ein Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, müssen diese mit einem Bußgeld in Höhe von 570 Euro rechnen.
Timo says
Hallo bussgeldkatalog.de Team,
da sich die meisten fragen immer um die selben Fahrzeuggattungen Pick-Up, Sprinter oder so drehen mal eine andere Frage:
Ich habe einen Unimog 404S mit Eintrag LKW im Brief ehemaliges Bw Fahrzeug. Mein Unimog ist Bj. 1960 und auf 3,5to abgelastet und hat H- Kennzeichen. Darf ich mit dem H- Kennzeichen dennoch mit einem (Originalen) Bw- Anhänger (3,5to) an Sonn und feiertagen zu Oldtimer Treffen fahren, zählt das Fahrverbot nur auf Autobahnen oder generell? Bzw, wie sieht es mit Zulassung statt LKW als Zugmaschine aus. Nutzung generell nur Privat.
MFG.
Timo
bussgeldkatalog.de says
Hallo Timo,
das Sonntagsfahrverbot bezieht sich normalerweise nur auf den gewerblichen Güterverkehr.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Annabell W. says
Hallo, darf ich mit einem Iveco (7,3t zul. Gesamtgewicht) und Hänger mit Fahrzeug am Sonntag fahren? Es handelt sich um eine reine Privatfahrt. Wie sieht es in Österreich mit dieser Regelung aus?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
bussgeldkatalog.de says
Hallo Annabell W.,
das Sonntagsfahrverbot bezieht sich normalerweise nur auf den gewerblichen Güterverkehr.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dietmar Bergmann says
Darf ich am sonntag gewerblich mit bulli und Hänger Fahrren unter 3,5t bulli hat fahrrerkarte
Christian says
Guten Tag ich habe eine neue Zulassung darin steht: Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t Pick Up!!!! Darf ich am Feiertag mit einem Anhänger mit Baumaterial fahren????
Wenn ich Fahrräder(Sportgerät) beilade kann ich damit das Fahrverbot umgehen??
Vielen Dank
Frank A. says
Hallo
darf ich am Sonntag mit meinem Firmenwagen ( Mercedes ML) den wir privat nutzen, einen Firmenanhänger zu privaten Zwecken fahren.
Gruß Frank
bussgeldkatalog.de says
Hallo Frank,
Privatfahrten sind vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andrea says
Hallo,
Habe ich das alles richtig verstanden:
Ein Fahrzeug (Sprinter, Sprinter mit Plane o.ä.) bis 7,5t darf zu gewerblichen Zwecken (Warenlieferung) an Feiertagen fahren?
VG
bussgeldkatalog.de says
Hallo Andrea
Davon ist auszugehen.
– Die Redaktion
Jakob says
Hallo. Ich habe einen Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen. Darf ich den an einem Sonntag bzw Feiertag mit einem Transporter der als LKW zugelassen ist anhängen bzw Tiere transportieren? Der Transporter ist unter 7,5t.
Mfg Jakob
bussgeldkatalog.de says
Hallo Jakob,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jan S. says
Hallo. In den Posts weiter oben ist beschrieben das man Sonntagein Lkw-zugelassenes Fahrzeug mit Anhänger für Sport und Freizeitzwecke fahren darf.
Also ein Transporter + Wohnanhänger geht. Worum es mir geht, ist ein Lkw-zugelassenes Fahrzeug + einen handelsüblichen Pkw Anhänger mit Plane und Spriegel der zum Transport eines Quads dient. Das heißt ich fahre übers Wochenende zu einem Quadtreffen oder Endurorennen und trete Sonntags die Heimreise an. Darf ich dies da der Anhänger zum Transport meiner Freizeitaktivität dient?
dennis K. says
Das würde mich auch interessieren. Hab einen opel vivaro und einen 750 kg Anhänger und möchte ebenfalls mein Quad transportieren.
Michael says
Hallo. Ich muß auf Montage nach Frankfurt fahren.
Mit einem Sprinter 3,5 t und Anhänger 2,5 t .
Abfahrt soll Sontag morgen sein. Es handelt sich um eine gewerbliche Fahrt mit Möbeln.
Ist das so zulässig?
bussgeldkatalog.de says
Hallo Michael,
verfügt der Sprinter über eine Zulassung als Lkw, fällt das gesamte Gespann in der Regel unter das Sonntagsfahrverbot.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Heinrich says
Hallo! Kurz und knapp:
Ich bin Landwirt, habe einen großen Bauwagen gekauft, und will den mit einem Schlepper (25 km/h, grünes Kennzeichen) über ca. 15km Landstrasse auf meinen Hof überführen. Darf ich das am Sonntag machen?
Thomas says
Hallo, ich hoffe ich hab das jetzt richtig verstanden.
Ich darf also mit meinem Sprinter (Lkw Zulassung) der rein PRIVAT genutzt wird, Sonntags und an Feiertagen mit sämtlichen Anhängern fahren und das ohne Bedenken.
Danke schon mal über die Rückmeldung.
Grüße Thomas