Verstoß: | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 0 | 120.- |
als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet | 0 | 570.- |
Weitere Informationen zu Lkw-Fahrverboten

Das Wochenende soll der Entspannung dienen. Nach einer anstrengenden Arbeitswoche heißt es für viele erst einmal wieder Kraft tanken. In der Freizeit stehen dann häufig Kurztrips an. Damit es dann aber nicht zum Stress im Straßenverkehr kommt, wurde das „Sonntagsfahrverbot“ und das „Feiertagsfahrverbot“ eingeführt..
Das Fahrverbot am Sonntag bzw. an Feiertagen soll zudem auch die Umwelt schonen. Deshalb sind von dieser Regelung in erster Linie Lastkraftwagen betroffen, weshalb das Ganze auch gern als „Lkw-Fahrverbot“ bezeichnet wird.
Aber wie gestaltet sich die Regelung im Einzelnen? Sind nur Lkw oder auch Pkw betroffen? Und mit welchen Konsequenzen in Form von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot haben die Fahrer gemäß Bußgeldkatalog 2019 bei Missachtung zu rechnen. Die vorliegenden Informationen klären Sie hierüber auf.
Inhalt dieses Ratgebers

Das Sonntagsfahrverbot bzw. das LKW-Fahrverbot gibt es in Deutschland bereits seit 1956 und gilt an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr. Ein generelles Lkw-Fahrverbot am Wochenende gibt es in Deutschland allerdings nicht. Stattdessen wurde für die Sommermonate, genauer gesagt im Juli und August, ein Ferienfahrverbot für Lkw gemäß Ferienreiseverordnung eingeführt.
Daher müssen im Sommer Lkw auch ein Fahrverbot am Samstag beachten: Zwischen 7 und 20 Uhr dürfen die Lkw nicht fahren, für die sonst auch das Sonntagsfahrverbot gilt.
Dieses zeitlich begrenzte Wochenendfahrverbot für LKW umfasst allerdings nur bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen, die in § 1 der Ferienreiseverordnung aufgelistet sind. Ein generelles Nachtfahrverbot gibt es in Deutschland bisher aber nicht.
Das Sonntagsfahrverbot für Lkw umfasst insgesamt:
- Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
- Lastkraftwagen mit einem Anhänger (hier ist das Gesamtgewicht nicht relevant)
Sonderfall Feiertag
Für Lkw, welche das Sonntagsfahrverbot einhalten müssen, für die besteht auch an Feiertagen ein Fahrverbot. Wie allgemein bekannt ist, gibt es aber auch Feiertage, die nicht bundesweit gelten, sondern nur für bestimmte Bundesländer. Der Fronleichnam gilt beispielsweise nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In diesen Bundesländern dürften Lkw an Fronleichnam daher nicht fahren. In allen anderen Bundesländern jedoch schon. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Abreise über die verschiedenen Feiertage, um sich einen Bußgeldbescheid mit hohem Bußgeld zu ersparen.
An folgenden Feiertagen besteht ein Fahrverbot für Lkw:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit am 1. Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingsmontag
- Fronleichnam
(nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober
- Reformationstag am 31. Oktober
(jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) - Allerheiligen am 1. November
(jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - 1. und 2. Weihnachtstag

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei speziellen Lkw ab. Diese Ausnahmen sind in § 30 StVO zu finden und werden im Folgenden aufgezählt:
Vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffene Ausnahmen:
- Der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km.
- Der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
- Die Beförderung von Ware, die verderblich ist (Milch, Milcherzeugnisse, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Fischerzeugnisse, leicht verderbliches Obst und Gemüse).
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten im Rahmen der Beförderung verderblicher Ware stehen.
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
- In § 35 StVO sind weiterhin Sonderrechte für z. B. Feuerwehr, Polizei etc. benannt.
Die Praxis bei der Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot hat bis heute noch keine genaue Vereinheitlichung erfahren. Bis dato gelten Ausnahmen für:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
Für weiter Informationen und für eine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot müssen Sie Kontakt zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde aufnehmen. Die Beamten teilen Ihnen dann mit, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Missachten Sie das im Verkehrsrecht festgeschriebene Fahrverbot für Sonn- und Feiertage und sind trotzdem mit einem Lastkraftwagen von über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder mit einem Anhänger unterwegs, erwarten Sie nach dem Bußgeldkatalog zwar keine Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Sie sollten sich aber dennoch an die Regelungen halten, denn bei Missachtung des Feiertags- bzw. Sonntagsfahrverbot müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.
- Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, kommt ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro auf den Fahrzeugführer zu.
- Hat ein Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, müssen diese mit einem Bußgeld in Höhe von 570 Euro rechnen.
Johann says
Hallo
Darf ich mit einem radlader zulässiges Gesamtgewicht ca 4 Tonnen an sonn und Feiertagen fahren ?
Oder gilt da auch ein Fahrverbot?
Gruß Johann W
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Johann,
das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für alle LKW mit Anhänger. Feiertage, die nicht bundeseinheitlich sind, gelten nur in den entsprechenden Bundesländern. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind nicht vom Fahrverbot betroffen. Demnach sollten Sie damit fahren dürfen.
Bussgeldkatalog.de
Michael says
Hallo, wir haben einen VW LT mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t. Den nutzen wir zu MotorsportZwecken als Motorhome und hängen da einen Wohnwagen bzw. Einen Schlepphänger an den LT. Dürfen wir da Sonntags fahren, wenn ja nach welchem Paragraphen im Sonntagsfahrverbot kann ich mich darauf beziehen. Das gespannt wird nur für Sport und Freizeit Zwecken genutzt.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Michael,
auf einer Verkehrsministerkonferenz wurde beschlossen, dass Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden dürfen – der ADAC hat entsprechendes veröffentlicht. Allerdings halten sich nicht alle Bundesländer an diese Abmachung. Erkundigen Sie sich insofern bei der zuständigen Behörde.
bussgeldkatalog.de
Torsten L. says
Ist es denn bekannt welche Bundesländer sich nicht an die Abmachung halten?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Torsten,
nach unserem Wissensstand halten sich Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein an den Beschluss. Dies kann sich aber in der Zwischenzeit auch geändert haben. Wir übernehmen hierzu keine Garantie.
bussgeldkatalog.de
Marco J. says
Hallo!
Ich arbeite als Veranstaltungsservice und vermiete Trailerbühnen(über 2t je der Anhänger) alle Anhänger sind 2 Achser und mit der Zugmaschine(Transporter mit LKW Zulassung) wird das Gesamtgewicht von MAXIMAL 5,5t erreicht.
Also habe ich generell ein Sonntagsfahrverbot, da die Zugmaschine ein LKW ist?!
Mit einem PKW der die Anhänger zieht kann ich diese Regelung um gehen,
trotzdesen das ich eindeutig Gewerblich unterwegs bin oder?!
Gibt es für die Veranstaltungsbranche eine kostenlose Ausnahmegenehmigung?
P.S.:Das Land Brandenburg erstellt genehmigungen, diese Kosten pro Fahrzeug 300€ im Jahr, dazu muss das Fahrzeug in Brandenburg zugelassen sein und der Start ODER Zielpunkt muss nachweislich in Brandenburg sein.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Marco,
in der Tat gilt das Sonntagsfahrverbot nur für LKW. Ob andere Bundesländer ebenfalls eine Genehmigung erteilen, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden.
Bussgeldkatalog.de
Heike says
Hallo
Darf ich mit einem Pferdeanhänger Sonntag auf die Autobahn?
Gemamtgewicht Auto und Hänger 4,5 Tonnen.
Gilt das Vahrverbot für mich auch?
Grüße Heike
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Heike,
solange das Zugfahrzeug (Auto) nicht mehr als 7,5 t wiegt, gilt das Sonntagsfahrverbot nicht für Sie.
Bussgeldkatalog.de
Kay says
und wenn das Zugfahrzeug ein Geländewagen mit LKW Zulassung ist?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Kay,
Wenn es sich um einen LKW handelt, darf die Gesamtmasse nur maximal 3,5 t betragen.
bussgeldkatalog.de
Uwe says
Hallo,
mein Dodge Ram Pick up ist als LKW mit max. 3,5to zugelassen. Darf ich am Sonntag meinen Bootstrailer mit max. 3,5to tagsüber hier in Deutschland und Österreich ziehen, oder Sonn- und Feiertags erst ab 22 Uhr?
Das max. zulässige Zugesamtgewicht beträgt 7to.
Beste Grüße
Uwe
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Uwe,
an Sonn- und Feiertag dürfen Wohnwagen und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden. Diese Regelung wird allerdings nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Behörden.
bussgeldkatalog.de
Werther says
Hallo wir transportieren in Fiat Ducatos werbung (Prospekte) die Autos sind als pkw angemeldet also 3.5 t, gilt das Fahrverbot hier auch ? Oder dürfen wir fahren. Denn hier streiten sich echt do
Dien Geister!!
bussgeldkatalog.de says
Hallo,
das Sonntagsfahrverbot für Autobahnen gilt nur für die gewerbliche Nutzung von Lkw.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gerhard says
Hallo. Darf ich mit einem pickup mit Lkw – Zulassung an Sonn und Feiertage mit einem 2t – Anhänger fahren? Der Pickup hat ein leergewicht von ca 2t. Zuladegewicht ca. 1t und anhängelast 2,7t.
Mit freundlichen grüßen
Gerhard
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Gerhard,
Da Ihr Pick-Up eine LKW-Zulassung hat, dürfen Sie sonn- und feiertags nicht mit Anhänger fahren.
Bussgeldkatalog.de
Svenja says
Das verstehe ich jetzt nicht. Einen Post drüber der Ram Pickup mit LKW Zulassung darf, dieser Pickup nicht.
Wo ist da der Unterschied?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Svenja,
ein LKW darf an Sonn- und Feiertagen keinen “normalen” Anhänger ziehen. Ein Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken darf hingegen gezogen werden.
bussgeldkatalog.de
Kathleen L. says
Gilt ein Wohnwagen als “normaler” Anhänger oder als “Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke”?
bussgeldkatalog.de says
Hallo Kathleen,
ein Wohnwagen gilt grundsätzlich als ein Anhänger für Sport- und Freizeitzwecken.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Finn H. says
Hallo,
ich habe einen Sprinterbus 216 CDI dieser ist als LKW zugelassen.
Max. Gesamtmasse des Fahrzeugs: 2950 kg
Leermasse des Fahrzeugs 2375 kg
Meine frage nun: Darf ich sonntags einen Anhänger ziehen?
Vielen dank im voraus!
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Finn,
Da Ihr Fahrzeug eine LKW-Zulassung hat, dürfen Sie sonntags keine Anhänger ziehen.
Bussgeldkatalog.de
Hendrik says
Hallo!
Habe mir vor kurzem einen ausgemusterten VW Caddy der deutschen Post zugelegt!
Der Caddy hat eine LKW zulassung!
Darf ich das Auto mit einem Anhänger am Sonntag bewegen?
Das Auto ist ja eigentlich in dem sinne kein LKW ODER!?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Hendrik,
Da Ihr Fahrzeug eine LKW-Zulassung hat, dürfen Sie sonn- und feiertags nicht mit einem Anhänger fahren.
Bussgeldkatalog.de
Heiko says
Wenn mein Zugfahrzeug (zB. PickUp Ford F250, F350, oÄ.) eine LKW Zuhlassung hat, und um die 3,5 to. wiegt.
Darf ich dann an Sonn und Feiertagen einen Pferdeanhänger ziehen wenn dieser eine Grüne Nr.(Sportpferde Anhänger) hat ?
Fahrten überwiegend in Ba-Wü
Grüsse Heiko
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Heiko,
Sonn- und Feiertags dürfen die 3,5t bei LKW und PKW mit LKW Zulassung nicht überschritten werden. Wie es sich allerdings in Ihrem speziellen Fall verhält, können wir Ihnen leider nicht sagen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Bussgeldkatalog.de
Matthias says
Hallo
darf ich mit einem Transporter der eine LKW Zulassung hat und nicht über 7,5 T wiegt inkl. Anhänger am Wochenende fahren?
Ich wurde angehalten und des wurde mir gesagt das zugfahrzeug ist ein LKW und in Kombination mit einem Anhänger darf ich nicht am Wochenende fahren, nun soll ich 120€ zahlen.
Den Verstoß habe ich allerdings vor Ort zugegeben..
Kann ich da was machen.
Danke
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Matthias,
da Sie eine LKW-Zulassung haben, ist dies nicht gestattet.
Bussgeldkatalog.de
Stephan M. says
Wir haben ein Sonder Kfz Pannenhilfe Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 to.
Dürfen wir Fahrzeuge mit einem Anhänger auch Sonntags abschleppen ?
Das Zollamt hat uns das grüne Kennzeichen schon verwehrt.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Stephan,
wenden Sie sich bitte mit Ihrem speziellen Fall an die zuständige Behörde und fragen dort nach. Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen.
bussgeldkatalog.de
Der Ralf says
Moin ja du darfst Anhänger ziehen da es ein Sonder KFZ ist und kein LKW.
thommy says
Hallo.
Also nur um nochmal sicher zu gehen.
Heißt es also das ich einen Pkw (ohne Lkw Zulassung ) mit zb ein autotrailer fahren darf?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Thommy,
mit einem Pkw ohne LKW Zulassung dürfen Sie sonn- und feiertags mit einem Autotrailer fahren.
bussgeldkatalog.de
willi s. says
Hallo
Darf ich mit einem Pick Up (PKW Zulassung ) & Anhänger zul. ges. Gewicht 6 tonnen Gewerblich an Sonn. & Feiertagen fahren ?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Willi,
da Ihr Pick-Up keine LKW Zulassung hat dürfen Sie mit diesem und einem Anhänger sonn- und feiertags fahren.
bussgeldkatalog.de
Uwe says
Hallo ,
Darf ich privat mit einem 7 ,5 to LKW Sonn-und Feiertags in Niedersachsen auf der Autobahn fahren ?
bussgeldkatalog.de says
Hallo Uwe,
Privatfahrten sind vom Sonntagsfahrverbot in der Regel nicht betroffen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rad says
Hallo,
darf ich mit einem Van (Fiat Fiorino) mit roten Kennzeichen Sonntag im Ausland fahren?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Rad,
das rote Kennzeichen muss im Ausland nicht unbedingt akzeptiert werden. In der Regel gibt es aber zumindest um EU-Ausland keine Probleme. Über ein Sonntagsfahrverbot in diesem Zusammenhang können wir Ihnen leider nichts sagen. Fragen Sie einfach bei der Behörde nach.
Bussgeldkatalog.de
Bernd says
Ich fahre einen Ford Transit Kasten mit LKW Zulassung. Darf ich am Sonntag mit meinem Wohnwagen
zu Sportveranstaltungen fahren an der mein Sohn teilnimmt. Wir benutzen Transporter und Wohnwagen
als Motohome.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Bernd,
mit Ihrem Ford + Wohnwagen dürfen Sie sonn- und feiertags fahren.
bussgeldkatalog.de
Patrick says
So,habe nun mehrere fragen/antworten gelesen.
Nun irritiert es mich sehr,da hier die Kombination (Kastenwagen lkw Zulassung + wohnwagen ) sonntags laut bussgeldkatalog gefahren werden darf.es dient auch lediglich zu privatzwecken.
Aber…
Ein Kastenwagen als lkw zugelassen darf kein anhänger ziehen womit man Ware transportieren kann?
Worin ist hier der unterschied?
Da beide als Kombination
Kastenwagen (lkw Zulassung ) + “Anhänger” unterwegs wären.
Mit freundlichen grüßen
Patrick.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Patrick,
Ein Wohnwagen darf an Sonn- und Feiertagen gezogen werden, ein “normaler” Anhänger nicht.
bussgeldkatalog.de
Jürgen says
Hallo ich arbeite auf der Autobahn Schutzplanken montieren darf ich Sonntags mit meinen Lkw Material auf die Baustelle fahren Lkws zwischen 12 und 25 Tonnen Gesamtgewicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen
Sophia says
Hallo,
darf ich mit einem VW Crafter (laut Zulassungspapieren zugelassen als VAN) am Sonntag mit einem mit Auto beladenen PKW fahren?
LG
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Sophia,
da Ihr Van nicht als LKW zugelassen ist, sollte dem nichts entgegen sprechen.
bussgeldkatalog.de
Adler says
Hallo,
darf ich ein 3,5 t (Mercedes Benz 316) Koffer mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen fahren?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Adler,
Sofern Ihr Mercedes als LKW zugelassen ist, darf er an Sonn- und Feiertagen nicht mit einem Anhänger gefahren werden.
bussgeldkatalog.de
Lilian says
Hallo, meine Frage hier: Darf man mit einem Ford Ranger Pick Up mit LKW-Zulassung an Sonn- und Feiertagen in Verbindung mit einem Wohn-Anhänger fahren?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Lilian,
sofern Ihr Pick-Up nicht über 3,5 Tonnen wiegt, dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen mit einem Wohn-Anhänger fahren.
bussgeldkatalog.de
Der Ralf says
Liebe Bußgeldkatalog Team. Ihr solltet schon sagen das es laut Gesetz nicht erlaubt ist . Den der Erlass der Bundesländer ist nicht das Gesetz.
bussgeldkatalog.de says
Hallo Ralf,
leider ist uns nicht ganz klar, worauf Sie mit Ihrer Antwort hinaus wollen. Das Sonn- und Feiertagsverbot gilt beispielsweise bei Privatfahrten zu Ausstellungen etc. gesetzlich nicht.
bussgeldkatalog.de
Christoph B. says
Hallo,
ich habe einen Pickup mit lkw zulassung der aber als Pkw besteuert wurde seit ich ihn umgemeldet habe… meine Frage is jetz ob ich durch die Pkw Steuer jetz auch Sonntags mit Hänger fahren darf? Ich zahle schlieslich jetz vielmehr, aber beim Zollamt heist es die lkw Steuer sei nichtmehr möglich aus bestimmten gründen…
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Christoph,
An Sonn- und Feiertagen dürfen Sie einen Pick-Up mit LKW Zulassung nicht mit Anhänger fahren.
bussgeldkatalog.de
Werther says
Also die LKW besteuerung gibt es noch dazu muss aber die Ladefläsche deutlich größer sein als die Fahrerkabine !! Wir fahren auch einen Pick up mit lkw zuöassung besteuert als PKW aufgrund der Ladefläsche ….also ein Longbed vekommst auch als LKW besteuert ohne probleme.
PETER says
Hallo,
Ich habe einen T4 Transporter (LKW)und möchte einen Pferdehänger am Wochenende ziehen.
Die Fahrt soll durch Niedersachsen, sachsen-Anhalt bis Brandenburg gehen.
Der T4 hat eine Ladefläche deren Nutzlast nicht mehr als 0,4 fache der zul.Gesamtmasse hat.
Im Amtsblatt(Nr18 vom13.05.201) von Brandenburg steht, für Lkw bis 3,5t mit Anänger die für Sport und Freizeitzwecke benutzt werden und Wohnwagen, sind vom Sonn-und Feiertagsverbot ausgenommen.
Gilt das auch für andere Länder?
Wo finde ich dies! Warum diese Unterschiede? Der T4 Pritche ist doch auch nicht anders als der T4 Bus!
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Peter,
nach unseren Informationen gilt dies seit 2007 bundesweit.
bussgeldkatalog.de
Mike says
Hallo, darf ich mit einen von meiner Firma geliehenen Transporter am Sonntag und Feiertag mit Wohnwagen angehängt privat fahren. Da ich diesen für Hobbyzwecke nutze. Die Regelung geht nicht direkt aus dem Zusatz von Paragraph 30 hervor
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Mike,
sofern der Transporter nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen übersteigt, dürfen Sie fahren.
bussgeldkatalog.de
Sebastian says
Hallo.
Ich fahre einen Ford Transit mit Aufbau (4,7t)mit Lkw Zulassung.
Darf ich den an einem Feiertag ohne Anhänger fahren?
Danke für die Antwort
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Sebastian,
sofern Ihr Ford nicht das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen übersteigt, dürfen Sie damit fahren.
bussgeldkatalog.de
mathias says
Hi bei meinem pick up steht in den papieren Lkw offener Kasten steuerlich muß ich aber Pkw Steuer zahlen.darf ich am Sonntag mit Anhänger fahren? ???
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Mathias,
wenn Ihr Pick-Up als LKW zugelassen ist, dürfen Sie Sonn- und Feiertags nicht mit einem Anhänger fahren.
bussgeldkatalog.de
Rainer says
Hallo
Darf ich mit einem Transporter( Lkw Zulassung)mit Pferdeanhänger, Sonntags auf die Bundesstraße (Sachsen Anhalt)?
Gesamtgewicht von dem Transporter & Anhänger nicht schwerer als 4,5 t. Laut Anhörung im Bußgeldverfahren,ist es Verbotswidrig(§55).
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Rainer,
nach unseren Informationen können Sie einen Pferdeanhänger ziehen, sofern der Transporter nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist. Wenden Sie sich bezüglich Ihres Bußgeldverfahrens am Besten an einen Anwalt, der kann Ihnen weiter helfen.
bussgeldkatalog.de
Torsten L. says
Hallo,
Sie verweisen in bezug auf spezielle Fälle öfters auf die zuständige Behörde. Welche ist das?
MfG
Torsten
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Torsten,
das kommt dann auf den Fall an, welche Behörde zuständig ist. Oft handelt es sich allerdings um die Fahrerlaubnisbehörden oder das Verkehrszentralregister.
bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de
peter says
hallo ich habe einen peugeot boxer lkw zulassung 3,2t gesammtgewicht und möchte mit einen bootsanhänger 2,00t mit boot am sonntag an die donau.
darf ich das. anhängelast steht im brief 2,5t.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Peter,
Sie dürfen mit diesem Anhänger sonn- und feiertags fahren. Allerdings darf eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschritten werden.
bussgeldkatalog.de
Peter says
Hallo,
eine Frage. Ich besitze einen Ford Ranger Doppelkabine. 2 Tonnen Eigengewicht, und will mein Motorad auf dem Hänger transportieren. Darf ich das am Sonntag? Mein Ranger hat LKW Zulassung.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Peter,
mit einem solchen Transport fallen Sie unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
bussgeldkatalog.de
Keno says
Hallo, jetzt habe ich hier öfter gelesen, dass Leute zu sportlichen zwecken mit dem Pferdeanhänger oder dem Motorradhänger fahren dürfen, warum in diesem Fall nicht?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Keno,
bei einer Kontrolle wäre es in diesem Fall wohl Auslegungssache, ob es sich um einen Transport zu Sport- und Freizeitzwecken handelt.
bussgeldkatalog.de
Holm says
Wäre eine Trailerfahrt mit einem oldtimer drauf mit einem lkw zugelassenen Geländewagen zurück von einem Oldtimertreffen dann eine solche fahrt? dürfen die 3,5t das Gesamtzuggewicht. oder das tatsächliche gewicht nicht überschreiten? oder zählt da das ZGG des pick up. Auch nicht wenn man unter 3,5t Zulässige Gesamtmasse bleibt?
bussgeldkatalog.de says
Hallo,
das Sonntagsfahrverbot gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Dies gilt in Ihrem Fall inklusive des Gewichts des Oldtimers.
bussgeldkatalog.de
Christopher says
Hallo,
ich möchte mit meinem T5 Kastenwagen (LKW- Zulassung) am Wochenende mit Wohnwagen zu Sport und Freizeitzwecken fahren. In mehreren Kommentaren haben Sie schon geschrieben, dass dies erlaubt ist.
Gilt das für alle Bundesländer und wenn ja, wo kann ich das nachlesen und gegebenenfalls ausdrucken?
MfG
Christopher
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Christopher,
dies können Sie beispielsweise beim ADAC nachlesen. Dort finden Sie auch die Handhabungen der einzelnen Bundesländer.
bussgeldkatalog.de
Michel says
Darf ich mit Einen Ford Transit Connect und einem Wohnwagen an Sonn- und Feiertagen fahren. Im Steuerbescheid steht er als Lkw drin aber im Fahrzeugeschein steht Van drin?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Michel,
solange das Gesamtgewicht nicht die 3,5 Tonnen überschreitet, dürfen Sie mit einem Wohnwagen-Anhänger fahren.
bussgeldkatalog.de
Cico says
Hallo, Habe einen Fiat Ducato 244iger! Lkw Zulassung!
Darf ich Sonntags mit meinen WoWa zum Camping fahren?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Cico,
Wohnwagen dürfen hinter LKW zu Sport- und Freizeitzwecken geführt werden. Die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t darf nicht überschritten werden. Diese Regelung wurde auf einer Verkehrsministerkonferenz beschlossen, allerdings halten sich nicht alle Bundesländer daran. Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Behörde.
bussgeldkatalog.de
Henry J. says
Hallo,ich besitze einen Transporter Citroen Jumper.Zulassung LKW 2,8 Gesamtgewicht.Mit meinem Wohnwagen 1300 KG möchte ich nach Bayern zum Campen fahren.Gilt für mich das Sonntagsfahrverbot ?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Henry,
Die zulässige Gesamtmasse für einen PKW mit LKW-Zulassung und einem Anhänger, welcher für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird, darf maximal 3,5 t betragen.
bussgeldkatalog.de
Henry J. says
Hallo,Danke für die Antwort…..das Gesamtgewicht vom PKW und Wohnwagen darf also 3,5 T nicht überschreiten.Aber Einzelfahrzeuge dürfen fahren,auch wenn sie 7,5 T wiegen…..gibt es da eine Verständnisantwort.mfg.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Henry,
Das Sonn- und Feiertagsverbot gilt für LKW über einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger.
bussgeldkatalog.de
Gaetano says
Hallo, kann ich als gewerbetreibender Sonn und Feiertags einen 2,8 Tonnen Anhänger mit meinen 3,5 Tonnen Sprinter Kombi mit PKW Zulassung fahren. So wie ich die Lage sehe darf ich Sonntags und Feiertags mit einem Fahrzeug mit PKW Zulassung fahren. (Bis mir ein Autoverkäufer sagte das die PKW Reglung nicht für Gewerbetreibende gilt). Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher.
MfG
u. Danke im voraus.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Gaetano,
das Sonn- und Feiertagsfahrverbot umfasst alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Mit Ihrem PKW dürfen Sie deshalb fahren. Allerdings dürfen Sie keinen Anhänger ziehen, denn das Verbot gilt auch für LKW mit Anhänger. Hierbei kommt es nicht auf das Gewicht an, sondern das Verbot gilt grundsätzlich.
bussgeldkatalog.de
Stefan says
Guten Tag. Ich beziehe mich noch mal auf den vorherigen Kommentar:
Wenn das Zugfahrzeug als PKW zugelassen ist, darf ich dann auch am Sonntag einen Hänger ziehen, wenn die Ladung des Hängers nicht privater Natur ist?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Stefan,
das Sonn- und Feiertagsfahrverbot bezieht sich nur auf LKW. Mit einem PKW + Anhänger dürfen Sie also fahren.
bussgeldkatalog.de
Siegfried says
Darf ich mit meinem GLK (MB) an Sonn-und Feiertagen mit Hänger fahren?
Mit freundlichen Grüßen
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Siegfried,
Sofern Ihr GLK nicht als LKW zugelassen ist, dürfen Sie mit einem Anhänger fahren.
bussgeldkatalog.de
Stefan says
Gibt es eine pauschale Aussage zu sogenannten SCHAUSTELLER-Fahrzeugen?
Ich bin Musiker und muss gerade am Wochenende unsere BÜHNE zu und von den Spielorten fahren, was wir in Zukunft mit Hänger lösen wollten.
Kann oder muss dann der Hänger als Schausteller-Fahrzeug eingestuft werden, oder das Zugfahrzeug?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Stefan,
Die Bundesländer gehen mit Schaustellerfahrzeugen an Sonn- und Feiertagen unterschiedlich um. In einigen Ländern fallen Sie unter den § 30 der VwV-StVO, in anderen jedoch nicht. Erkundigen Sie sich daher bitte bei der zuständigen Behörde.
bussgeldkatalog.de
Philipp G. says
Servus,
ich müsste Sie mal um einen Rat bitten.
Bei mir steht ein größerer Umzug vor der Tür, diesen würde ich gerne am Pfingstmontag fahren.
Hierbei nutze ich einen VW T5 (Leergewicht 2,5T+ LKW Zulassung) und einen Hänger, welcher eine 1t zuladen darf.
Darf ich Sie fragen, ob man an diesen Feiertag so einfach fahren kann oder ist dies ein Verstoß?
Mit freundlichen Grüßen
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Philipp,
An Sonn- und Feiertagen darf ein LKW keine Anhänger ziehen.
bussgeldkatalog.de
Laura Sch. says
Hallo darf ich mit einem normalen Pkw mit Anhänger Holz transportieren an Pfingsten Sonntag wie auch Montag oder ist das nicht erlaubt LG laura
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Laura,
sofern der PKW nicht als LKW zugelassen ist, ist dies erlaubt.
bussgeldkatalog.de
Ulrich says
Diese Sonntagsfahrverbot-Regel kenne ich in diesem “Vorschriftendeutsch” (Sonntagsfahrverbot für Anhänger hinter LKW, der Anhänger hat Fahrverbot, nicht der LKW sofern unter 7,5t) seit 50 Jahren..
Jetzt habe ich einen T5 Doka und ging davon aus, daß das ein LKW ist. In der Zulassung steht aber “Transporter”.
Was um Himmels Willen ist denn jetzt ein Transporter? Ist das ein PKW, eine Zugmaschine (siehe oben mit max.0,4 der GM) oder ist das ein LKW und was bedeutet das für das Sonntagsfahrverbot?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Ulrich,
es dürfte sich hier nach der Gesamtmasse richten. Kontaktieren Sie doch bitte die Zulassungsstelle, um weitere Informationen zu bekommen.
bussgeldkatalog.de
Siegfried says
Darf ich an Sonn-und Feiertagen mt meinem GLK ( MB ) an Sonn- und Feiertagen fahren?
Mit freundlichen Grüßen
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Siegfried,
sofern Ihr GLK nicht über 3,5 Tonnen wiegt und nicht als LKW zugelassen ist, gilt das Sonn- und Feiertagsverbot für Sie nicht.
bussgeldkatalog.de
André says
Frage, eine normale Sattelzug Maschine darf ich ja an sonn in Feiertagen ohne Trailer fahren,
Wie sieht es denn mit einem wechselbrückenfahrzeug aus, auf der auch keine wechselbrücke drauf ist, eben nur das reine Fahrgestell?
Wir planen nämlich beim Kollegen seiner Hochzeit mit ein paar Lkw vor zu fahren doch sind uns da nun leider nicht sicher ob wir das überhaupt dürfen ?!
Vielen Dank im Voraus
Bussgeldkatalog.de says
Hallo André,
Leider haben wir keine Informationen dazu, wie es sich mit einem Wechselbrückenfahrzeug verhält. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde.
bussgeldkatalog.de
Daniela says
Hallo,
darf ich mit unserem Pick-Up Amarok (LKW-Zulassung) an Sonntagen in Hessen mit unserem Wohnwagen vom Camping heimfahren? Wenn ja, wo finde ich die rechtliche Information?
Herzlichen Dank im voraus!
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Daniela,
theoretisch gesehen ist dies erlaubt. Einige Bundesländer wenden die Richtlinie allerdings nicht an. Der ADAC hat hierzu etwas veröffentlicht.
bussgeldkatalog.de
Jack says
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Sonntagsfahrverbot für LKW.
Ich möchte mit einen Mercedes Vito Zugelassen als LKW geschlossener Kasten, zul. Gesamtgewicht 2,770kg in einer Privatfahrt meinen eigenen Wohnanhänger zul. Gesamtgewicht 1350 kg an einem Sonntag von der Ostsee holen. Darf ich den Wohnanhänger anhängen oder nicht
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Jack,
auf einer Länderverkehrsministerkonferenz ist beschlossen worden, dass dies erlaubt ist. Allerdings halten sich nicht alle Bundesländer an diese Absprachen. Erkundigen Sie sich daher vor der Fahrt bei der zuständigen Behörde, wie in dem Bundesland verfahren wird.
bussgeldkatalog.de
Gideon says
Hallo,
Ich bin ein Hollander die viel durch Deutschland fahrt. Ich habe ein chevrolet 2500 auf hollandisches pkw zulassung.aber der auto hat auch ein lkw zulassung.meistens fahr ich mit ein grosse hänger. Zusamtgewicht leer ist dann 4200 kg.der auto darf nicht mehr wie 3500 Zusamtgewicht haben. Darf ich auf Sonntags nach hause zu fahren??
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Gideon,
in Deutschland gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen. Wiegt Ihr LKW weniger, dürfen Sie fahren. In jedem Fall ist es nicht erlaubt, an Sonn- und Feiertagen mit einem LKW und Anhänger zu fahren.
bussgeldkatalog.de
Thomas says
Hallo ich möchte mit meinem Transporter mit 3,3 to. Gesamtgewicht am Sonntag meinen Oldtimer auf einem Autotransportanhänger transportieren,Darf ich dies ?
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Thomas,
Sofern Ihr Transporter als LKW zugelassen ist, dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen diesen nicht mit einem Anhänger fahren. Ob Sie allerdings für diese Fahrt eine Ausnahme erhalten, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
bussgeldkatalog.de
LKW Renault Master S + Anhänger says
Mein Kumpel möchte mit einem Renault Master S (LKW-Zulassung) + Anhänger sonntags fahren, um darauf Motorräder zu transportieren, die Freizeitzwecken dienen. Muß dieser Anhänger speziell für Sport + Freizeitzwecke ausgelegt sein oder nicht (z. B. normaler Pkw-Trailer). Es ergibt sich ja schon aus dem Verwendungszweck, dass es sich um einen Freizeittransport handelt.
Danke für die Rückmeldung
Bussgeldkatalog.de says
Hallo,
ein LKW darf an Sonn- und Feiertagen nicht mit einem Anhänger gefahren werden. Ob es sich in diesem speziellen Fall um eine Ausnahme handelt, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
bussgeldkatalog.de
Sascha.V says
Habe eine frage
Meine Firma hat einem iveco Daily 6,5t sind über ein Wochenende auf einer Messe
Darf ich mit dem Fahrzeug sonntags zurück fahren
Mfg
Sascha
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Sascha,
sofern der LKW nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegt, darf dieser sonn- und feiertags gefahren werden. Allerdings darf kein Anhänger mitgeführt werden.
bussgeldkatalog.de
Juergen says
Hallo,
dürfen Sonn-und Feiertags auch am Heilig Abend Nachm. 16:00 Uhr mit privaten Traktor (älteres Baujahr) durch´s Dorf gefahren und auf priv. Land Arbeiten durchführt werden?
Weiterhin werden Sonn-und Feiertag auf priv. Land Minibaggerarbeiten durchgeführt.
Darf das sein? Welche Gesetzmäßigkeiten gibt es dazu. Welche Strafe ist ansetzbar?
Danke
MfG
JM
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Jürgen,
auf privatem Land dürfen wohl Arbeiten durchgeführt werden, es gelten die üblichen Ruhezeiten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte eine öffentliche Stelle.
bussgeldkatalog.de
Sonja says
Hi Leute,
Ich bin selbständig als Schrotthändlerin, hab ein Fiat Dukato 2.8 tdi Pritsche zulässiges Gesamtgewicht 3.2 t .
Darf ich an Sonn und Feiertage beladen fahren …
Für eine kompetente Aussage wäre ich dankbar. Ich hab meine Kinder übers Wochenende und da der Kindsvater die Kinder mir nicht bringt und zurück holt muss ich sie 14 km von mir hinbringen.
Vielen lieben Dank im Voraus.
MfG Sonja
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Sonja,
an Sonn- und Feiertagen dürfen LKW bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gefahren werden.
bussgeldkatalog.de
Carsten says
Frage “LKW ” Kargo ca.1,8 To. mit Anhänger 1.5 To gesammt, Anhänger mit Tandemachse .Zulassung auf Hundezuchtverein e.V. . Sonntagsfahrverbot Ja oder Nein ???
Danke Carsten
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Carsten,
prinzipiell gilt das Fahrverbot für alle LKW mit Anhänger. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme gemacht werden kann, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
bussgeldkatalog.de
günter says
Hallo,
eine weitere Frage zum Sonntagsfahrverbot.
Mein Sprinter 3,5 to zul Ges. Gew. ist in den Papieren als ” Mehrzweckfahrzeug ” Fz. z. Pers. bef. b. 8 spl. ”
eingetragen. Darf ich mit diesem Fahrzeug mit Anhänger 2.5 to, Tandemachse, Sonntags ohne Fracht,
ohne Ladung, fahren? Rückfahrt nach einer Auslieferung. Wurde gestern von der Polizei sehr lange beobachtet aber nicht angehalten und kontrolliert.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Günter,
bei dieser Frage ist entscheidend, ob Ihr Sprinter als PKW oder LKW zugelassen ist. LKW dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht mit Anhänger fahren.
bussgeldkatalog.de
günter says
Hallo,
in den Papieren steht weder PKW noch LKW sondern “Mehrzweckfahrzeug ” zur Personenbeförderung bis 8 per. Dies ist scheinbar eine EU Bezeichnung für den alten PKW Kombi.
ramus says
Bezieht sich die Angabe zulässiges Gesamtgewicht auf das Zugfahrzeug allein oder auf Zugfahrzeug plus Anhänger.
Konkret: Darf ich mit meinem Pickup, LKW, 3,5 to zul. GG, mit Wohnwagen Sonntags fahren?
K.R.
Bussgeldkatalog.de says
Hallo Herr Ramus,
das zulässige Gesamtgewicht bezieht sich auf den gesamten Zug. Das ziehen eines Wohnwagenanhängers ist seit einigen Jahren an Sonn- und Feiertagen erlaubt, allerdings halten sich nicht alle Bundesländer an diese Abmachung.
Erkundigen Sie sich daher bitte bei der zuständigen Behörde, wie in Ihrem Bundesland verfahren wird.
bussgeldkatalog.de