Motor laufen lassen: Bußgeld
Verstoß | Bußgeld |
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unnötig laufender Motor gemäß StVO | 80 € |
unnötig laufender Motor gemäß Landesimmissionsschutzgesetz | variiert nach Bundesland |
Kurz & knapp: Beim Auto den Motor laufen lassen
Bei einem Kraftfahrzeug, z. B. einem Pkw oder Lkw, den Motor unnötig laufen zu lassen, ist per Gesetz verboten, da hierbei vermeidbare Emissionen und Lärm entstehen. Dies gilt auch auf Privatgrundstücken.
Inhalt dieses Ratgebers
Den Motor im Stand laufen zu lassen, ist schädlich – nicht nur für die Umwelt
Im Winter ist es ein alltägliches Bild: Fahrzeughalter, die ihre Autoscheiben kratzen und das bei laufendem Motor. Sie möchten dadurch den Innenraum des Fahrzeugs schon einmal vorheizen oder auch die Scheiben von innen anwärmen, in dem Glauben, das Freikratzen ginge dadurch schneller. Bis die Scheibe aber tatsächlich so warm ist, haben die meisten Fahrer sie längst von Eis und Schnee befreit.
Den Motor laufen zu lassen, ist beim Eiskratzen in der Regel also sinnlos und stellt eine Umweltbelastung dar, denn das Fahrzeug stößt dabei Abgase aus. In Zeiten, in denen immer mehr deutsche Städte Luftreinhaltemaßnahmen wie die Einrichtung von Umweltzonen oder Diesel-Fahrverbote durchführen müssen, sollten derart unnötige Emissionen unbedingt vermieden werden. Darum sollten Sie auch beim Warten im Stau oder an einer geschlossenen Bahnschranke sowie beim Halten immer den Motor ausschalten.
Nicht nur die Umwelt wird geschädigt, wenn Sie Ihren Motor laufen lassen im Stand, sondern auch Ihr Fahrzeug. Die Vorstellung, ein Vorwärmen würde bei kalten Temperaturen den Antrieb schonen, ist schlichtweg falsch.
Im Gegenteil: Beim Laufenlassen von Motoren im Leerlauf werden diese schlechter geschmiert. Es drohen Schäden am Motor selbst, am Katalysator und unter Umständen sogar am Kolbenfresser und an der Nockenwelle.
Den Motor laufen zu lassen, ist eine Ordnungswidrigkeit
Ein PKW oder LKW lässt den Motor zum Aufwärmen laufen – das ist also kein guter Gedankengang. Aber es stellt nicht nur bloß eine schlechte Idee dar, den Motor im Stand laufen zu lassen: Gemäß StVO ist es auch verboten. Denn in § 30 Abs. 1 StVO heißt es dazu folgendermaßen:
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […].
Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verbietet es, den Motor laufen zu lassen, sofern dafür keine Erfordernis besteht. Dies geht aus § 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG hervor:
[Kraftfahrzeuge] müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.
Ähnliche Paragrafen finden sich zudem in den meisten Landesimmissionsschutzgesetzen. Nach den verschiedenen Gesetzestexten stellt ein unnötig laufender Motor also eine Ordnungswidrigkeit dar, da hier eine vermeidbare Abgasbelästigung vorliegt.
Übrigens: Den Motor unnötig laufen zu lassen, ist auch auf einem Privatgrundstück nicht erlaubt!
Auto im Stand laufen lassen: Welche Strafe droht?
Den Motor im Stand laufen zu lassen, zieht keine „Strafe“ im juristischen Sinne nach sich, da es sich hierbei um keine Straftat handelt. Aber es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, weshalb in jedem Fall ein Verwarn- oder Bußgeld droht.
Aber wie hoch ist dieses? Der bundesweite Tatbestandskatalog sieht hierfür Ein Bußgeld von 80 Euro vor. Die Landesimmissionsschutzgesetze hingegen legen für das unnötige Laufenlassen eines Motors auch schon mal ein wesentlich höheres Bußgeld an. Gemäß dem LImSchG Berlin z. B. können hier (zumindest in der Theorie) bis zu 50.000 Euro anfallen.
Wann welche Sanktion verhängt wird, ist davon abhängig, ob der betreffende Fall in den Geltungsbereich der StVO fällt oder den des Landesimmissionsschutzgesetzes. Dieser ist üblicherweise zu Anfang jedes Landesgesetzes definiert.
Wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum unnötig den Motor laufen lassen, greift die StVO. Auf einem Privatgrundstück oder bei einem nicht genehmigungspflichtigen Fahrzeug kann unter Umständen stattdessen das LImSchG zutreffen.
Birgit meint
Ich wohne in einer Großstadt und sehe täglich mehrfach Leute mit laufendem Motor in ihrem Auto am Rand stehend.
Im Sommer mit laufender Klimaanlage und Winter mit Heizung.
Eltern die Bücher oder Handy lesend auf ihre Kinder warten.
Handwerker die frühstücken oder ein Mittagsschläfchen machen.
Taxis sowieso immer….
Neulich ein Vater und Kleinkind schlafend.
Und die vielen Handy Bediener. …
Lieferanten. …
Kann das Umweltministerium nicht mal in einer Kampagne darüber aufklären? ???
Berni meint
Immer schön das Auto im Stand ausmachen, nicht dass der Kolbenfresser Schaden nimmt!
Jürgen meint
Ignorante Dummbeutel lassen den Verbrennungsmotor laufen, weil sie MEINEN, daß …. – Wissen tun sie garnichts. Sonst wissen genau diese Leute immer alles, bloß nicht, daß es verboten ist und letztlich garnichts nützt, die blödsinnige Laufen-Lasserei.
Chris meint
Hast du ein Auto?
Wenn ja, was ich nicht glaube,
schaltest du dann auch immer schön den
Motor ab?
Mach dir mal Gedanken, was du hier schreibst!
Leider gibt es viele Moralapostel die sich immer wieder anmaßen andere zu belehren.
Halt du dich dran und sei stolz auf dich.
Supermann😂
Tanja T. meint
Ja, Autos sind schön. Aber,Leute, wenn wir nicht langsam mal was effektives gegen den Klimawandel tun würde ich euren Kindern raten, lieber keine Kinder
mehr zu bekommen.
Sorry, dass ich so ehrlich bin. In meiner Stadt machen die Verkehrsemissionen
den größten Anteil des CO2 Ausstoßes aus und danach kommt die Industrie.
Wir sitzen hier alle iin einem Boot und sind zudem eine Nation, die hochzivilisiert ist, sprich: wir können tatsächlich etwas tun und wenn es auch nur bedeutet öfter mal aufs e-bike umzusteigen oder eben den Motor nicht unnötig laufen zu lassen.
Nicht Grün meint
Zum Glück heißt es lediglich “unnötig” laufen lassen. Kann ich also im Rückschluss davon ausgehen, dass ich während des Wartens auf einen Mitfahrer, im Hochsommer bei 40 Grad im schwarzen Auto den Motor zwecks Betrieb der Klimaanlage laufen lassen darf, vor allem weil ich einen Säugling auf dem Rücksitz habe?
A.O. meint
Aussteigen und unter einen Baum / neben ein Haus / unter ein Dach in den Schatten stellen. Irgend etwas findet sich immer und gerade bei heißen Temperaturen ist die Klimaanlage eine häufige Quelle für Erkältungen. So haben wir es mit allen drei Kindern gemacht. Im Zweifel einfach im Maxi Cosi (geht selbst ohne Isofix schnell) dann kann er weiter schlafen. Gerade wer einen Säugling hat, sollte sich für das Klima interessieren, denn der Säugling soll doch auch als alter Mensch noch mit Freude auf dieser Welt leben dürfen.
Felix meint
Der Sinn eines Motors ist nicht die Kühlung des Innenraums sondern die Fortbewegung. Daher wäre dies in meinen Augen auch unnötig. Wie wäre es denn mit Fenster auf oder gar aussteigen und in den Schatten setzten?
dasgrosseM meint
Hallo!
Nein, das dürfen Sie nicht. Hier und in anderen Artikeln finden Sie Hinweise auf “persönliche Befindlichkeiten”, die gegenüber dem Umweltschutz und dem Anspruch auf Schutz vor Lärm- und Geruchsbelästigung zurückzustellen sind.
Außerdem ändert es nichts daran, dass wegen unvollständig verbrannten Kraftstoffs am Motor Schäden bis hin zum Kolbenfresser ausgelöst werden können.
L. L. meint
Ah, Leute-Leute…Bitte nicht übertreiben mit dem Klimaschutz. Denken sie lieber an den Werken, Fabliken, Flugzeugen und weiteren Giganten. Warum sollen immer wieder die “Kleinen” leiden?
Max meint
Ich lasse oft, wenn ich nachts im Auto übernachte, den Motor die ganze Nacht 7 Stunden laufen damit die Heizung funktioniert. Ist viel günstiger als irgendwo weiter weg nen Hotel zu suchen und zu bezahlen.
Berliner-Ansichtskarte meint
Technisch ist es hochgradig unsinnig, mit dem Verbrennungsmotor das Kühlwasser über 90 grad hochzujagen, worauf der Elektrolüfter volle Pulle läuft und die bis zu 70 Grad heiße Luft im Stand in Richtung Fahrgastzelle bläst. Die Klimanlage “kühlt” das komprimierte Kühlmittel in dieser Umgebung, also konkret vor dem 90 Grad heißem Wasserkühler “herunter” um dann den aufgeheizten Innenraum abzukühlen.
Mann halte die Hand mal bei geöffneter Motorhaube über den Motor ( nicht in den Lüfter), um diesen Irrsinn zu erfühlen.
Verbrauch im Stand eines Vierzylinder im Winter etwa 0,7 l/h im Sommer
ca1,5-2 l/h. Mit derselben Energie (1,5lSblfr=15kWh) fahre ich im Sommer knapp 100km weit (Ampera).
Wird höchste Zeit, dass da mal angesetzt wird, also mehr als eine “Strafe” in Höhe eines Latte Macciato.
Bernd B meint
Ein im Stand laufender PKW-Motor verbraucht umgerechnet rund so viel Energie wie ein Elektroherd mit vier eingeschalteten Kochplatten und rund 20 mal so viel wie ein(e) Radfahrer*in, der/die zügig unterwegs ist.
Bernd B meint
Für Leute, die im Auto übernachten und den Motor 7 Stunden laufen lassen, reichen 80 Euro Bußgeld pro Fall nicht. Für die müssten 80 Euro pro Stunde fällig werden. Dann wird´s auch teurer als ein Hotel.
Günter P. meint
Ich habe hier eine Frage: wie sieht das oben genannte in Ungarn aus ? unser Nachbar läßt seinen Traktor, gleich in welcher Jahreszeit, eine Stunde und länger im Stand laufen ?
Marion meint
Heute beim Kaufland Erbach…
Grosser Ford halber LKW Diesel Motor ist gelaufen Fahrzeug war abgeschlossen. Besitzer kam nach 20 Minuten! Als wir fragten ob das sein muss dass er bitte an die Umwelt denken solle war das Argument ich zahle Steuern und Versicherung und habe einen Welpen im Auto ( darum darf der Motor laufen damit Klimaanlage funktioniert) und uns ginge das einen Dreck an.
Er fuhr dann los gab noch paar mal Gas und wir standen in einer schwarzen Dieselwolke. Im Nachhinein habe ich mich geärgert nicht die Polizei gerufen zu haben. Kennzeichen habe ich, ich denke das macht der immer so…
Dietmar meint
Wer im Winter nicht den Luxus einer Standheizung oder Garage hat wird das Problem kennen:
Schon mal im Winter bei Minusgeraden die Scheiben freigekratzt ohne den Motor laufen lassen und dann losgefahren?
Viel Spaß mit den beschlagenen/ vereisten Scheiben im Innenraum durch den Atem – das ist blanker Wahnsinn mit solchen Scheiben zu fahren bzw. gesetzlich ebenfalls verboten.
Daher meine Vorgehensweise: Motor an, Scheiben ringsrum saubermachen und dann direkt losfahren. Das reicht im Allg. das Beschlagen der Innenscheiben zu verhindern.
Anmerkung: Es gibt gesetzliche (zulassungsrelevante) Vorschriften für KfZ, die das Abtauen/ das Beschlagverhalten der Frontscheibe regulieren.
D.h. der Gesetzgeber schreibt vor, innerhalb von x? Minuten muss die Frontscheibe beschlagfrei sein.
Ohne Standheizung/ elektrischen Zuheizer für Diesel oder laufenden Motor ist das nicht möglich.
Werner M. meint
Ich bin seit über 2Jahren an dem Thema dran.Über 20 Bürotüren wo Klima/Umwelt dranstand aufgemacht und was war dahinter ? Die Verantwortlichen verfahren nach Loriot : Ich will hier nur sitzen
und nichts tun.Selbst ein persönliches Gespräch mit Umweltminister Lies ,Übergabe meiner Unterlagen
und der Zusage sich zu melden war eine Nullnummer.Bei uns verkehren in 24 Std.etwa 100 Personen
und Güterzüge.Geht man davon aus das bei jeder Schrankenschließung auf jeder Seite nur 2 Autos
stehen mit laufenden Motor dann sind das schon mal 400.Bundesweit 17 000 Beschrankte Bahnübergänge : Sind 6 800 000 Kfz .Insgesamt gibt es aber noch mehr Bahnübergänge.Und es gibt eine Strassenvekehrsordnung aber ohne Kontrolle eine Nullnummer.Macht also weiter mit :Ich will hier
nur sitzen und nichts tun.Werner M.