Kurz & knapp: Welche Maße muss ein Kennzeichen haben?
Ja, ein amtliches Autokennzeichen bedarf vorgeschriebener Maße, um gültig zu sein.
Das einzeilige Standardkennzeichen hat in der Regel max. acht Zeichen, eine Breite von 520 mm und eine Höhe von 110 mm.
Nein, je nach Fahrzeugtyp können jedoch auch zweizeilige oder verkleinerte Varianten nötig sein.
Die Größe vom Nummernschild muss die Normen einhalten
Inhaltsverzeichnis
Kennzeichen haben eine wichtige Aufgabe, sie ermöglichen die eindeutige Identifizierung des Kraftfahrzeugs und seines Besitzers. Dies ist natürlich besonders bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr von Bedeutung.
Obgleich die Kennzeichen genormt sind, das heißt, über bestimmte Maße und eine vorgeschriebene Schrift verfügen, können sie je nach Fahrzeug etwas variieren. Welche Bedingungen ihr Nummernschild hinsichtlich der Kennzeichengröße erfüllen muss, ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Wie die Bestimmungen aussehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die vorgeschriebene Kennzeichengröße für Pkw und Lkw
Auch die Kennzeichen für Auto und Lkw müssen für die Zulassung der sogenannten DIN-Norm entsprechen, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt ist. Andernfalls kann sich die Zulassungsstelle zu recht weigern den Wagen zuzulassen. Für diese Fahrzeuge gibt es sowohl Standard- als auch verkürzte Kennzeichen. In der Regel entspricht die Kennzeichengröße für Auto und Lastkraftwagen dem Standardmaß, da die Fahrzeuge genügend Platz für ein solches Kennzeichen bieten.
Auf manchen Modellen, wo der Platz am Kraftfahrzeug begrenzt ist, können auch die Kfz-Kennzeichen von geringerer Größe eingesetzt werden, sofern sie die Vorgaben erfüllen, was Zeichenanzahl, Abstände und verwendete Schrift anbelangt. Viele Fahrer finden ein kurzes Nummernschild von der Kennzeichengröße her zudem optisch ansprechender. Doch ist es nicht so einfach, ein Kurzkennzeichen bei der Zulassungsstelle bewilligt zu bekommen.
Sie möchten gerne ein Autokennzeichen mit geringerer Größe? Dann müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Trotz Engschrift wäre das Kennzeichen andernfalls zu groß.
- Um ein Schild von gewöhnlicher Kennzeichengröße anzubringen, würden Veränderungen am Fahrzeug erforderlich sein, die technisch undurchführbar oder sogar unzulässig sind.
- Die Umbaukosten für ein normales Schild betrügen mehr als fünf Prozent des Fahrzeugwertes, weshalb eine Umrüstung nicht zumutbar ist.
- Einzeiliges Kennzeichen: Seine Maße betragen in der Breite maximal 520 mm und in der Höhe 110 mm. Es darf nicht mehr als acht Zeichen beinhalten.
- Zweizeiliges Kfz-Kennzeichen: Die Maße betragen in der Breite maximal 340 mm und in der Höhe 200 mm. In der zweiten Zeile stehen bis zu fünf Zeichen.
Im Folgenden lesen Sie die Abmessungen von verkürzten Nummernschildgrößen:
- Kennzeichengröße für ein verkleinertes einzeiliges Schild: Breite von maximal 460 mm, Höhe von 110 mm; bis zu sechs Zeichen
- Kennzeichengröße für ein verkleinertes zweizeiliges Schild: Breite von maximal 255 mm, Höhe von 130 mm; bis zu 5 Zeichen in der zweiten Zeile
Für all die Nummernschilder gilt jedoch, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für die Kennzeichengröße gibt. Wichtig ist nur, dass alle Maße und Abstände eingehalten werden. Anders sieht es hingegen bei der maximalen Breite und Höhe aus. Hier sind für das Kfz-Kennzeichen die Abmessungen genau festgelegt, weil das Schild keinesfalls die vorgesehene Größe an der Anbringungsstelle für Pkw und Lkw überragen darf.
Anhand der standardisierten Kennzeichengröße erfahren Sie, welche Abstände und Abmessungen hier eingehalten werden müssen, damit es den Zulassungsbestimmungen entspricht. Bei einem einzeiligen Eurokennzeichen sehen die Vorgaben wie folgt aus:
- Schwarze Umrandung des Kennzeichens: 3,5 bis 6,5 mm
- Breite für das blaue Eurofeld: 45 mm
- Abstand zwischen Eurofeld und Beschriftung: mind. 8 mm
- Raum zwischen den Plaketten: 63,5 bis 67,5 mm
- Abstand zwischen dem letzten Buchstaben und der ersten Zahl: 24 bis 30 mm
- Abstand von letzter Zahl und dem Rand: mind. 8 mm
- Abstand der Beschriftung zur seitlichen Umrandung: 13 mm
- Abstand der Zeichen untereinander :13 mm
Kennzeichengröße für das Motorrad
Da am Motorrad der Platz natürlich begrenzt ist, gelten hier hinsichtlich der Größe vom Motorradkennzeichen andere Richtwerte. Bis 2011 betrug die Kennzeichengröße für Motorräder in der Breite noch 280 mm und in der Höhe 200 mm. Seit einer Änderung ist es nun allerdings auch möglich, Motorradkennzeichen in geringerer Größe zu beantragen.
Der Besitzer kann sich also die Kennzeichengröße für sein Motorrad unter drei Formaten selbst aussuchen. Das Motorrad-Nummernschild kann die Größe von 220 mal 200 mm besitzen. Die Höhe lässt sich bei der Kennzeichengröße nicht variieren, sondern sie beträgt immer 200 mm. Lediglich die Breite kann dem jeweiligen Fahrzeug oder Geschmack angepasst werden. Daneben gibt es auch Motorradkennzeichen für die Maße von 200 mm und schließlich sei auch noch auf die kleinste Größe hingewiesen, die nur 180 mm breit ist.
Da sich viele Fahrzeughalter, die sich vor der Zulassung mit dem möglichen Kennzeichen beschäftigen, fragen, wie viele Zeichen abhängig von seiner Größe ein Kfz-Kennzeichen aufweisen darf, erklären wir es ihnen. Bei der Standard-Kennzeichengröße für ein Motorrad (180 mm) dürfen in der zweiten Zeile bis zu vier Zeichen stehen. Bei einem Schild, das 220 mm breit ist, wären es maximal fünf.
Schriftvorgaben für Kennzeichen
Nicht nur die Kfz-Kennzeichengrößen sind genormt, sondern auch die auf den Schildern verwendete Schrift. Hier kommt stets die FE-Schrift zum Einsatz, weil sie als besonders sicher gilt und Fälschern die Arbeit erschweren soll. Je nach Kennzeichengröße kann sie in unterschiedlichen Abmessungen auf die Schilder geprägt werden.
In der Regel wird für normale Autokennzeichen die Mittelschrift verwendet, daneben gibt es noch die Engschrift, die eingesetzt wird, wenn der Platz für die Mittelschrift nicht ausreicht.
Hingegen ist die verkleinerte Mittelschrift eher Motorrädern und zweizeiligen Nummernschildern vorbehalten. Eine Vermischung der verschiedenen Schriftgrößen ist auf dem Nummernschild allerdings nicht erlaubt.
Wie groß sind die Schriften im Einzelnen?
- Mittelschrift: 75 mm (+2 – -1 mm) Schrifthöhe; 47,5 mm Buchstabenbreite; 44,5 mm Zahlenbreite
- Engschrift: 75 mm (+2 – -1 mm) Schrifthöhe; 40,5 mm Buchstabenbreite; 38,5 mm Zahlenbreite
- Verkleinerte Mittelschrift: 49 mm (+1 – -0,5 mm) Schrifthöhe; 31 mm Buchstabenbreite; 29 mm Zahlenbreite
Daniel meint
12. Mai 2023 at 20:53
ich habe mein fahrzeug der klasse L1 elektro freiwillig zugelassen und mir wurde ein kennzeichen in der größe 280× 200 gegeben mir kommt das aber zu groß vor die dame auf der zulassungsstelle sagte mir das es pflicht sei so ein großes schild aber im internet habe ich gelesen damit das kennzeichen nicht so groß sein darf bei einem fahrzeug mit max. 45 kmh ich bitte um antwort
mfg
Giuseppe S meint
2. Mai 2023 at 23:10
Hallo,
Ist erlaubt auf eine 125er Leichtkraftrad eine Nummerschild 180/200 oder 220/200?
Danke
G.S.
Matthias meint
11. März 2021 at 12:43
Hallo,
für mein neues Motorrad hätte ich gerne ein Nummernschild mit den klassischen grossen Buchstaben (Mittelschrift). Ist das beim Kennzeichen 180/200 mm bzw. 200/200 mm bzw. 220/200 mm erlaubt?
Besten Dank
M.H.
Felix meint
3. März 2021 at 13:40
Ich habe gestern auf der Zulassungsstelle für einen Can am Spyder (zwei Räder vorn – eines hinten) ein zweizeiliges Kennzeichen bekommen das 2 Buchstaben und zwei Zahlen draufhat R xx xx
Die Dame von der Schilderstelle hätte unter Einhaltung der Abstände (SKZ war auch gewünscht) problemlos mit grossen Zahlen einen verkürzten Zweizeiler machen können – hat mir sogar zwei Grössen angeboten.
Der Chef vom Landratsamt bestand auf die Mindestgrösse von 280 x 200
kann das sein?
Henry meint
20. Mai 2022 at 5:00
Wir hatten Kennzeichen im Internet bestellt. Das Paar zehn Euro. Die Zulassungsstelle hat uns dann gezwungen, neue für 44 Euro machen zu lassen, weil links und rechts nur 7mm statt 8mm Rand war. Das ist meiner Meinung ein ganz übles Spiel um den armen Kennzeichenhersteller vor der Tür zu unterstützen. Haben die Leute keine anderen Sorgen als ein Gezetere wegen einem Millimeter?
Lars meint
30. Januar 2021 at 0:35
Ich beabsichtige eine Horex Regina anzumelden,- es ist ein kompletter originalzustand und ich habe an einem anderen 1954er Oldtimermotorrad ein ‚Leichtkraftrad Kennzeichen‘ … worauf muss ich mich beziehen um diese größe auch für die Horex zu bekommen…. ? mit einem 200mm hihen Nummernschild unterschreite ich die Mindesthöhe vom Boden.
ralf-o meint
25. September 2020 at 21:57
Wenn ein Fahrzeug bereits mit einem Kennzeichen das nach der Stadtabkürzung mit
2 Buchstaben und 4 Zahlen zugelassen ist, sich aber durch Änderung einer Stoßstange/Geräteträgers nur noch die Möglichkeit vorhanden ist ein zweizeiliges Schild zu befestigen, kann man dann ein zweizeiliges machen lassen?
Frage nur, da es hier beschrieben wurde das nur max. 5 Zeichen möglich wären.
Vielen Dank.
Rese meint
6. März 2020 at 16:50
Ist es gesetzlich geregelt, dass das blaue Eurofeld blau sein MUSS?
Francesco C. meint
13. August 2020 at 23:12
Eine Vorschrift dazu gibt es meines Wissens nicht. Allerdings müssen die Kennzeichen der DIN 74069 entsprechen. Diese Kennzeichen sind meist in blau als Rohling vorgefertigt und werden mit einer Prägung „DIN geprüft“ und der Registriernummer des Schildermachers im EU Sternenkreis versehen. Wenn Du einen registrierten Schildermacher fndest, der dir die in schwarz herstellt, sollte das in Ordnung sein. Ich habe selber mal recherchiert und leider keinen gefunden. Im Internet gibt es Aufkleber, die ein weißes D und einen EU-Sternenkranz auf schwarzem Grund haben und über die blauen Felder geklebt werden sollen. Es ist aber verboten, Kennzeichen selber zu bekleben. Daher Finger weg von den Klebern! Die kommen bei den Ordnungshütern nicht gut an…
Bodo S. meint
28. September 2020 at 17:12
Das KFZ Kennzeichen ist eine Urkunde, wenn auch aus Blech.
Schlecht gelaunte Beamte ahnden Aufkleber als Urkundenfälschung.
Ich hatte vor Jahren, kurz nach Einführung des Eurokennzeichens, einen schwarz-rot-gelben Aufkleber in der Breite des Euro-Feldes NEBEN das Kennzeichen geklebt. Wurde deshalb 2x angehalten. Nach längerer Belehrung und Diskussion durfte ich kostenlos weiterfahren.
kai meint
25. Februar 2020 at 14:47
servus, ich habe mir eine harley gekauft. das nummernschild kann nicht großer als 130 mm breit und 120 mm hoch sein. wird das in dieser größe möglich sein?
vielen dank für jede info
güße thunder
Daniel meint
10. Oktober 2019 at 20:54
Hallo,
Fahre eine hercules bw dort ist vom Werk ein kennzeichenträger In der Größe 280×200.
Wollte das krad heute zulassen, aber das große Kennzeichen dürften sie nicht ausgeben?
Wo steht das?
Gruß
Dennis meint
18. April 2019 at 19:54
Guten Tag,
mit welcher Strafe müsste ich rechnen, wenn ich ein selbst angefertigtes, verkleinertes Schild benutze, auf dem aber die Zulassungsnummer KORREKT gewählt ist? Vielen Dank im Voraus.
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2019 at 15:36
Hallo Dennis,
der Bußgeldkatalog sieht für das Fahren ohne gültiges Kennzeichen ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jens meint
25. Dezember 2018 at 16:31
An meinem Fiat 124 (NF, Bj. 2017) sehen die 110 mm hohen Nummernschilder „vorne“ ziemlich albern aus, zumal sie mit dem Kennzeichenträger noch höher bauen. Schön wäre es natürlich, Kennzeichen wie in der Schweiz verwenden zu können, also: Hinten ganz normale germanische Kuchenbleche (520 x 110 mm) und vorne die dezente eidgenössische Variante (meines Wissens: 300 auf 80 mm).
Alfa-Fahrer bekommen/ bekamen ja auch vorne links am Stoßfänger montierte Nummernschilder zugelassen, und Jag-E-Type-Besitzer, aufgeklebte, die auf der „Motorhaube“ angebracht sind. Wie bekommt man so etwas zugelassen?
Viele Grüße und danke schön, vorab,
Jens
bussgeldkatalog.de meint
3. Januar 2019 at 16:40
Hallo Jens,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thomas meint
17. Mai 2018 at 23:31
Ja, es wäre doch interessant zu wissen ob das vorher geprüft wurde oder einfach
so vom Schreibtisch „verordnet“ wurde.
Für jede kleine Änderung am Fahrzeug werden ansonsten Gutachten und was weis
ich noch alles gefordert, aber das geht einfach so?
Dieter U. meint
9. März 2018 at 13:20
Meine Frage ,Bei meinem Messerschmitt Kabinenroller sind seid 1993 die KFZ Nummenschilder der Größe 240×130 mm im KFZ Brief eingetragen :Nun bei der Ummeldung bei der Zulassungsstelle Montabauer wurden diese aus dem Brief ausgetragen mit der Begründung da passen auch größere drauf,
Ist das Rechtlich in Ordnung.
Über Antworten freue ich mich
Gruß Dieter U.
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 13:47
Hallo Dieter U.,
wenn der Platz für größere Kennzeichen ausreicht, ist dies normalerweise rechtens.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de