Kurz & knapp: fair parken GmbH
Ja. Es handelt sich bei Parkflächen vor Supermärkten um Privatparkplätze. Daher kann der Betreiber auch frei entscheiden, welche Regeln dort bezüglich des Parkens gelten. Das bedeutet auch, dass er eine Firma beauftragen kann, welche die Einhaltung dieser kontrolliert und Verstöße ggf. sanktioniert.
Sie haben die Möglichkeit, gegen eine Vertragsstrafe durch die fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich bei der Firma eingehen. Besitzen Sie zum Beispiel einen Kassenbon, welcher beweist, dass die Strafe gegen Sie zu Unrecht ausgesprochen wurde, so können Sie diesen auf der Internetseite der fair parken GmbH hochladen.
Nein. Da die fair parken GmbH ausschließlich Privatparkplätze kontrolliert, kann diese weder Bußgelder noch Punkte oder gar Fahrverbote aussprechen. Das ist nur auf öffentlichen Straßen durch Mitarbeiter von Ordnungsamt und Polizei möglich.
Sofern die fair parken GmbH darüber aufklärt, welche Strafen für falsches oder zu langes Parken drohen, handelt die Firma rechtskonform. Ohne entsprechenden Hinweis ist eine Vertragsstrafe oft nicht zulässig. Zudem darf der geforderte Betrag auch nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Im ersten Schritt erhalten Sie eine Mahnung inklusive einer weiteren Zahlungsaufforderung. Die Mahngebühr beträgt in aller Regel zehn Euro.
Wann und wie die fair parken GmbH einen Strafzettel erstellt
Inhaltsverzeichnis

Bei der fair parken GmbH handelt es sich um eine Firma, welche im Bereich der Parkraumbewirtschaftung im privaten Bereich tätig ist. Das Unternehmen bietet unterschiedliche Parkraumkonzepte für Geschäftskunden an.
Dabei kann die fair parken GmbH sowohl Zonen für gebührenpflichtiges Parken errichten und diese mittels Parkscheinautomaten überwachen als auch die Höchstparkdauer kontrollieren. Letzteres ist vor allem bei Supermärkten beleibt.
Diese nehmen von Ihren Kunden in aller Regel keine Parkgebühr. Allerdings gibt es häufig Höchstparkzeiten von 90 Minuten oder zwei Stunden um zu verhindern, dass auch Verkehrsteilnehmer die keine Kunden sind, dort ihr Fahrzeug abstellen.
Klassisch wird die Einhaltung der Höchstparkdauer mittels Parkscheibe kontrolliert. Immer mehr Kunden der fair parken GmbH setzen aber mittlerweile auf eine kamerabasierte Kontrolle der Höchstparkdauer. Dazu schreibt das Unternehmen auf seiner Internetseite:
Die kamerabasierte Überwachung der Höchstparkdauer mit digitaler Kennzeichenerkennung hat sich als zuverlässige Technologie etablieren können. Ihre Kundinnen und Kunden müssen nicht mehr an die Auslage der Parkscheibe denken. Bei dieser Bewirtschaftungsform werden mittels Kameras die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge erfasst und der Parkvorgang digitalisiert. So können sich Ihre Kundinnen und Kunden gänzlich auf ihren Einkauf konzentrieren, während Sie von den Vorteilen neuester Technologien profitieren und Fremdparken verhindert wird.
Stellt das System nun fest, dass die Höchstparkdauer überschritten wurde, so muss der Fahrzeughalter mit einer Vertragsstrafe rechnen. Deren Höhe muss auf dem jeweiligen Parkplatz ausgewiesen sein.
Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wird. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote können in aller Regel nur bei Verstößen auf öffentlichen Straßen ausgesprochen werden.
fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch mit Kassenbon möglich?

Wenn Sie eine Vertragsstrafe erhalten, diese aber als nicht gerechtfertigt ansehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Diesen sollten Sie schriftlich Verfassen und an die fair parken GmbH postalisch übersenden.
Es gibt einige Fälle, in denen ein Widerspruch gegen die Vertragsstrafe eine Aussicht auf Erfolg hat. Diese wollen wir Ihnen nachfolgend zusammenfassen:
- Die fair parken GmbH muss ihre AGB gut lesbar am Eingangsbereich des Parkplatzes aufstellen. Ist das nicht der Fall, so ist in aller Regel davon auszugehen, dass zwischen dem Pkw-Nutzer und der fair parken GmbH kein Vertrag zustande gekommen ist. Folglich kann auch keine Vertragsstrafe ausgesprochen werden.
- Die von der fair parken GmbH ausgesprochene Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.
- Sie haben einen Kassenbon, mit welchem Sie belegen können, dass Sie tatsächlich Kunde des Supermarktes waren. Diesen können Sie auch auf der Internetseite des Unternehmens unter Angabe des Aktenzeichens bzw. der Vorgangsnummer hochladen.
UNBEDINGT diese Läden boykottieren. Und zwar ALLE! Nie wieder ALDI, LIDL, die alleine von unserem Geld abhängen! Dann sind sie pleite und haben dann aber den ganzen Parkplatz für sich alleine, wie sie es wünschten. Konsumverzicht ist auch der einzig mögliche Umweltschutz! Es spart zudem CO2 (wie es heute ja so modern ist).