Kurz & Knapp: Baken
Baken, als Warnbaken oder Ankündigungsbaken, sind Verkehrseinrichtungen. Sie sind Verkehrszeichen, aber dienen gleichzeitig auch als Geräte, die zum Absperren, Ankündigen oder Hinweisen verwendet werden. Wozu Baken eingesetzt werden und welche Regelungen dann gelten, erfahren Sie hier.
In der Anlage 4 der StVO ist definiert, dass eine rot-weiß gestreifte Bake als Leitbake gilt. Umgangssprachlich wird das Verkehrszeichen 605 jedoch meist als Warnbake bezeichnet. Die in Anlage 3 zur StVO beschriebene blau-weiße Bake wird als Verkehrszeichen 450 bzw. als Ankündigungsbake bezeichnet.
Wo diese zu finden ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ja, in bestimmten Situationen ist der Abstand zwischen den Baken sehr wichtig. So zum Beispiel vor einem Bahnübergang. Hier stehen die Warnbaken gemäß StVO im 240 m, 160 m und 80 m vor dem Übergang und weißen Verkehrsteilnehmer auf diesen hin. Auch Ankündigungsbaken können vor Autobahnkreuzen oder Raststätten in den Abständen 300 m, 200 m und 100 m aufgestellt sein.
Leitbaken als Zeichen 605: Welche Funktion haben sie?
Inhalt dieses Ratgebers

Was ist eine Bake? Im Verkehr gibt es eine Vielzahl an Zeichen, Markierungen und Geräten, die sowohl für die Verkehrslenkung als auch für die Sicherheit und als Hinweisgeber wichtig sind. Auch Baken gehören zu diesen Einrichtungen. Sie können sowohl als Verkehrseinrichtung gemäß § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten oder als Verkehrszeichen dienen.
Die Warnbake wird in der StVO nicht benannt, kommt jedoch als Leitbake in der Anlage 4 vor. Hierbei handelt es sich um die rot-weiß gestreiften Varianten, die als in folgenden Formen vorhanden sein können:
- Schraffenbake (rot-weiße Balken)
- Pfeilbake (rot-weiße Blaken, die in pfeilform auf das Hindernis zeigen)
Die Warnbake als Verkehrszeichen 605 kann darüber hinaus auch mit Leuchten ausgestattet sein. Diese gelbe oder orangene Beleuchtung kann entweder dauerhaft leuchten oder als Blinklicht angebracht sein. In der Regel dient dies dazu, die Baken im Verkehr und bei schlechten Lichtverhältnissen stärker hervorzuheben. Aufgabe von Warnbaken mit und ohne Beleuchtung ist es, auf Hindernisse und Gefahrenstellen aufmerksam zu machen und den Verkehr um diese herumzuleiten. So kann beispielsweise eine Warnbake auf eine Baustelle hinweisen oder anzeigen, dass sich eine Verkehrsinsel auf der Fahrbahn befindet.
An Bahnübergängen ist eine Warnbake gemäß StVO dann als Gefahrenzeichen 156, 159 bzw. 162 zu finden. Diese sind dann drei-, zwei- oder einstreifig und stehen 240 m, 160 m und 80 m vor dem Bahnübergang.
Wie eine Warnbake aussehen kann, veranschaulicht die nachfolgende Übersicht:






Warnbake als Zeichen: Temporär oder dauerhaft möglich
Eine Warnbake gemäß StVO kann sowohl festinstalliert sein oder als temporäres Verkehrszeichen dienen. Letztere Varianten sind in der Regel aus Kunststoff gefertigt und mit einer reflektierenden Folie überzogen. Dauerhaft aufgestellte Baken sind meist aus Metall. Sie haben ebenfalls eine reflektierende Oberfläche, die das Scheinwerferlicht zurückwirft und die Warnbake so auch in der Dunkelheit gut sichtbar macht.
Da die Baken Anforderungen den „Technischen Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken (TL)“ und den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“ entsprechen müssen, werden sie oft auch als TL-Leitbaken bezeichnet. Wie Baken aufgestellt werden, hängt oft auch davon ab, wo sie stehen. So ist es nicht unüblich, dass der Abstand zwischen einer Warnbake und der nächsten innerorts größer ist als außerorts. An Baustellen werden üblicherweise so viele Baken aufgestellt, wie für die vorgeschriebene Absicherung der Arbeitsstelle notwendig sind.
Ankündigungsbake: Blau und weiß als Hinweis auf Autobahnen

Nicht nur Warnbaken sind im Straßenverkehr zu finden. Wie bereits erwähnt, gibt es eine weitere Form dieser Verkehrseinrichtung und zwar die Ankündigungsbake. Diese ist im Gegensatz zu einer Warnbake nicht rot und weiß, sondern blau und weiß. Sie ist gestreift und kann drei, zwei oder einen Balken aufweisen.
In der Anlage 3 der StVO ist bezüglich der Verwendung dieser Baken unter anderem bestimmt, dass sie an Autobahnknotenpunkten wie einem Autobahnkreuz oder einer Autobahnanschlussstelle zu finden sind. Aber auch als Ankündigung von Auffahrten zu bewirtschafteten Rastanlagen können Ankündigungsbaken aufgestellt sein.
Auch hier (wie bei einer Warnbake) hat die Anzahl der Balken eine Bedeutung für die Entfernung zur angekündigten Raststätte oder zum Autobahnknotenpunkt. Hier gelten folgenden Angaben:
- Dreistreifig: noch 300 m bis zur Abfahrt / Autobahnknotenpunkt
- Zweistreifig: noch 200 m bis zur Abfahrt / Autobahnknotenpunkt
- Einstreifig: noch 100 m bis zur Abfahrt / Autobahnknotenpunkt
Durch diese Anzeigen können sich Fahrer orientieren und sich darauf einrichten, wann eine Abfahrt bzw. wann der Wechsel zu einer anderen Autobahn möglich ist. Ankündigungsbaken zählen als Verkehrszeichen 450 zu den Richtzeichen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den gängigen Ausführungen dieser Baken.


Kommentar hinterlassen