Kurz & knapp: Probezeitverlängerung
Die Probezeitverlängerung für Fahranfänger erfolgt bei einem A-Verstoß (z.B. Fahren nach Alkoholkonsum) oder bei zwei B-Verstößen (z.B. Überziehen der Hauptuntersuchung), nicht aber bei leichten Ordnungswidrigkeiten.
Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Sie dauert dann also ingesamt vier Jahre.
Kommt es zu einer Probezeitverlängerung wird zusätzlich ein Aufbauseminar verlangt.
Probezeitverlängerung als Sanktion für Fahranfänger
Inhalt dieses Ratgebers
Verkehrsteilnehmer, die zum ersten Mal einen Führerschein erwerben, haben gemäß § 2a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Probezeit zu absolvieren. Diese dauert in der Regel zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist gelten besondere Regeln. Eine davon ist z. B. das absolute Alkoholverbot. Bei bestimmten Verstößen kann die Probezeit für den Führerschein um zwei Jahre verlängert werden, sodass ihre Dauer insgesamt vier Jahre beträgt.
Ab wann droht eine Probezeitverlängerung? Welche Auswirkungen hat die Probezeitverlängerung auf den Führerschein? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Nicht jeder Verstoß gegen die Verkehrsregeln führt zu einer Probezeitverlängerung. Delikte innerhalb dieser Zeitspanne werden laut § 34 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in zwei Kategorien aufgeteilt:
- A-Verstoß = schwerwiegende Zuwiderhandlungen
- B-Verstoß = weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten lassen sich dahingehend unterteilen.
Beispiele für A-Verstöße sind:
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Missachtung des Mindestabstands
- Überfahren einer roten Ampel
Beispiele für B-Verstöße sind:
- Nutzung eines Handys am Steuer
- Kennzeichenmissbrauch
- Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert
Welche Folgen hat die Verlängerung der Probezeit?
Die Probezeitverlängerung um zwei Jahre nach einem A- oder zwei B-Verstößen geht mit der Anordnung einer weiteren Maßnahme einher. Der Verkehrssünder ist verpflichtet, auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.
Dieses besteht laut § 35 Absatz 1 FeV aus vier Sitzungen, die jeweils eine Dauer von 135 Minuten haben. Die Teilnehmerzahl liegt zwischen sechs und zwölf. Zum Aufbauseminar gehört auch eine Fahrprobe. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 250 und 500 Euro.
Der Inhalt des Aufbauseminars für Fahranfänger ist in § 35 Absatz 2 FeV festgelegt:
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. […]
Ist die Probezeitverlängerung aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer veranlasst worden, hat der Betroffene ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Als Nachweis für die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird eine Bescheinigung erstellt. Diese ist innerhalb einer vorgegebenen Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Weigert sich der Fahranfänger nach einem A- oder zwei B-Verstößen an einem Aufbauseminar teilzunehmen, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Felix meint
Hallo, Ich habe eine verlängerte Probezeit aufgrund BTMG bekommen.
2 Wochen nach meiner Wiedereinteilung wurde ich bei einer 50er Zone mit 75-80kmh geblitzt.
Was droht mir nur? Muss ich nochmal wegen der Geschwindigkeitsübertretung in der kurzen Zeit zur MPU? Danke.
Tina E. meint
Hallo , mein Lebensgefährte hat den Führerschein seit 09.2017. Im frühen Sommer 2018 wurde er mit 21km/h zu schnell außerorts geblitzt… Ende vom Lied Aufbauseminar, Bußgeld, 1 Punkt & 2 Jahre probezeit Verlängerung. Nun ist er im März 2020 wieder mit 21km/h geblitzt wurden, wo nur 100 erlaubt sind, außerorts. Was würde denn jetzt auf ihn zukommen? Führerscheinentzug, Mpu oder oder…
P.s. Eine zweite Frage: Stimmt es das man mit dem ersten Aufbauseminar auch den Punkt abgebaut hat, den man bekommen hat ?
Lg Tine
Kreuziger meint
Ab beginnt die Verlängerung der Probezeit nach einem A-Verstoß? Tatdatum-Datum der Rechtskraft oder ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Kreuziger,
die Verlängerung der Probezeit nach einem A-Verstoß beginnt ab dem Tag, an dem die Probezeit eigentlich abgelaufen wäre.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de