FAQ: Fahrradfahren trotz Fahrverbot
Sieht der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot vor, gilt dieses üblicherweise für Kraftfahrzeuge wie Pkw, Motorrad oder Moped. Mit dem Fahrrad zu fahren ist trotz diesem Fahrverbot allerdings gestattet, denn dieses Fortbewegungsmittel wird mit Muskelkraft betrieben.
Ja, wer wiederholt mit dem Fahrrad gegen Verkehrsregeln verstößt, muss unter Umständen zeitweise auf den Drahtesel verzichten. Ein solches Fahrverbot muss allerdings durch ein Gericht angeordnet werden. Für das Fahrradfahren trotz Fahrverbot kann in einem solchen Fall ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro drohen.
Entziehen die Behörden aufgrund weitreichender Verfehlungen die Fahrerlaubnis, dürfen keine Kraftfahrzeuge mehr geführt werden. Das Fahrradfahren nach dem Führerscheinentzug ist hingegen gestattet.
Darf man bei einem Fahrverbot Fahrradfahren?
Inhalt dieses Ratgebers

Wer gegen die geltenden Verkehrsregeln verstößt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dabei sieht der Gesetzgeber für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten zusätzlich zum Bußgeld und den Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot vor.
Der zeitweise Verzicht auf den Führerschein kann dabei bis zu drei Monate andauern und dem Verkehrssünder den Alltag mitunter erheblich erschweren. Schließlich kann sich die Sanktion gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) auf alle oder auch eine bestimmte Art Kraftfahrzeuge erstrecken. Doch gilt das Fahrverbot auch für Radfahrer?
Laut § 1 StVG zählen Fahrräder grundsätzlich nicht zu den Kraftfahrzeugen, da diese mit Muskelkraft fortbewegt werden. Aus diesem Grund ist das Fahrradfahren trotz einem Fahrverbot in der Regel gestattet.
Allerdings haben Gerichte auch die Möglichkeit, das Fahrradfahren durch ein Fahrverbot zu untersagen. Infrage kommt dieser Schritt vor allem dann, wenn der Verkehrssünder wiederholt mit dem Rad gegen die geltenden Vorschriften verstoßen hat. Wird ein solches Verbot missachtet, kann dies ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.
Wichtig! Fahrräder mit einer Trittunterstützung, die sich bei 25 km/h automatisch abschaltet, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die umgangssprachlich als E-Bike bezeichneten Fortbewegungsmittel sind gemäß Verkehrsrecht den Fahrrädern gleichgestellt. Aus diesem Grund ist die Verwendung in den meisten Fällen erlaubt, wenn ein allgemeines Fahrverbot droht. Das Fahrrad mit elektrischer Unterstützung darf allerdings nicht leistungsstärker sein oder über einen Motor verfügen, der ohne Muskelkraft arbeitet, da diese Modelle dann unter die Kategorie der Leichtkrafträder fallen.
Führerscheinentzug: Darf ich mit dem Fahrrad fahren?

Sind Autofahrer aus Sicht der Fahrerlaubnisbehörde nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, haben diese acht Punkte in Flensburg angesammelt oder eine Straftat im Straßenverkehr begangen, kann dies zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Anders als beim Fahrverbot erhält der Verkehrssünder diesen allerdings nicht nach Ablauf einer konkreten Frist wieder ausgehändigt. Stattdessen gilt es eine Sperrfrist abzuwarten und anschließend den Führerschein erneut zu beantragen. Unter Umständen verlangen die Behörden dafür als Nachweis zur Fahreignung auch noch eine MPU.
Doch wie sieht es in diesem Fall mit der Nutzung des Drahtesels aus? ist diese ebenso wie das Fahrradfahren trotz Fahrverbot weiterhin gestattet? Tatsächlich dürfen Sie weiterhin mit dem Fahrrad fahren, denn bei einem Führerscheinentzug, sind üblicherweise nur Fahrzeuge betroffen, für die der Erwerb einer Fahrerlaubnis notwendig ist. Fahrräder sind hingegen fahrerlaubnisfrei.
Übrigens! Autofahrer, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollten sich auch mit diesem Fortbewegungsmittel an die Verkehrsregeln halten. Denn auch in diesem Fall können Verstöße den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Das Fahrrad bzw. dessen Nutzung schützt demnach nicht vor dem Verlust des Führerscheins. Möglich ist dies etwa, wenn Sie als Radfahrer durch Verstöße acht Punkte bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg ansammeln oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischt werden.
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