Bußgelder – Fahren ohne Fahrerkarte
Verstöße gegen die Vorschriften über die Arbeitszeitnachweise | Bußgeld Fahrer in Euro | Bußgeld Unternehmer in Euro |
---|---|---|
nicht für die ordnungsgemäße Funktion oder die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte gesorgt (je 24-Stunden-Zeitraum) | 250 | 750 |
kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte genutzt (je 24-Stunden-Zeitraum) | 250 | - |
bei einer Kontrolle die mitzuführenden Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen, Ausdrucke und Fahrerkarte nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt (je 24-Stunden-Zeitraum) | 250 | - |
kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte genutzt oder nicht von Beginn an benutzt. (je 24-Stunden-Zeitraum) | 250 | - |
eine defekte oder eine ungültige Fahrerkarte genutzt (je 24-Stunden-Zeitraum) | ||
... und die Kontrolle wurde dadurch erschwert | 75 | - |
... und die Kontrolle war dadurch unmöglich | 250 | - |
bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht angefertigt (je 24-Stunden-Zeitraum) | ||
... und die Kontrolle wurde dadurch erschwert | 75 | - |
... und die Kontrolle war dadurch unmöglich | 250 | - |
ohne Fahrerkarte die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortgesetzt (je 24-Stunden-Zeitraum) | 50 | - |
Kurz & Knapp: Fahren ohne Fahrerkarte
Ist ein LKW mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, ist das Fahren ohne Fahrerkarte nicht gestattet. Dies stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar und es werden üblicherweise Bußgelder fällig.
Das Fahren ohne Fahrerkarte bei vorhandenem digitalem Tachographen ist nur unter ganz bestimmten Umständen zulässig. Bei einem Defekt, einer Beschädigung oder einer Fehlfunktion darf für maximal 15 Tage ohne Karte gefahren werden. Innerhalb von 7 Tagen muss ein Ersatz beantragt werden.
Bußgelder zwischen 50 Euro und 750 Euro sind bei Verstößen möglich. Sie können sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen verhängt werden. Unserer Bußgeldtabelle sind nähere Informationen zu entnehmen.
Mithilfe der Fahrerkarte die Einhaltung der Ruhezeiten gewährleisten

Der Beruf des Lkw-Fahrers verlangt ein hohes Maß an Konzentration und Wachsamkeit, denn die kleinste Unachtsamkeit kann schwerwiegende Auswirkungen haben und zu einem Lkw-Unfall führen.
Aufgrund des hohen Fahrzeuggewichts haben andere Verkehrsteilnehmer nur geringe Chancen, unversehrt aus einer solchen Kollision hervorzugehen.
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen dazu beitragen, dass die Lkw-Fahrer sich trotz des Zeitdrucks ausreichend ausruhen können, um das Risiko einer Verkehrsgefährdung zu reduzieren. Überprüft wird die Einhaltung der Vorgaben dabei anhand der Fahrerkarten, welche die Aktivitäten des Fahrzeugführers dokumentieren.
Doch was sieht der Bußgeldkatalog beim Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte als Strafe vor? Existieren Ausnahmen, bei denen auf die Aufzeichnung durch den digitalen Tachographen verzichtet werden kann? Oder drohen auch bei einer Privatfahrt ohne Fahrerkarte Sanktionen? Diese und weitere Fragen werden im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.
Inhalt dieses Ratgebers
Wer benötigt eine Fahrerkarte?

Bei der Fahrerkarte handelt es sich um einen personengebundenen Nachweis, den gewerbliche Lkw-Fahrer in Verbindung mit einem digitalen Tachographen benötigen.
Seit dem 01. Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 9 Sitzen gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über ein solches Kontrollgerät verfügen, welches unter anderem die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten mithilfe einer Fahrerkarte ermöglicht.
Eine solche Fahrerkarte ist somit für alle Personen vorgeschrieben, die Fahrzeuge mit den zuvor genannten Merkmalen für den gewerblichen Zweck führen. Wobei es auch für diese Regelungen Ausnahmen gibt, auf die im weiteren Verlauf dieses Ratgebers eingegangen wird.
Damit eine Datenerfassung möglich ist, muss sich der Fahrer mit seiner persönlichen Fahrerkarte anmelden. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass während der Fahrt die Lenk- und Ruhezeiten korrekt aufgezeichnet werden.
Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder wird bei einer Kontrolle der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerkarte“ festgestellt, droht ein Bußgeld.
Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte: Welche Ausnahmen gelten?
Gehört ein digitaler Tachograph zur Ausstattung eines Lkw, ist die Nutzung der Fahrerkarte beim gewerblichen Transport von Gütern oder Personen in der Regel verpflichtend. Das Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte ist somit grundsätzlich nicht gestattet.
Allerdings sieht der Gesetzgeber bei dieser Regelung Ausnahmen vor, sodass Sie in bestimmten Fällen auch ohne Fahrerkarte fahren dürfen und keine Sanktionen zu befürchten haben. Zu den Sonderfällen, in denen das Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt ist, zählen unter anderem:
- Beschädigung
- Fehlfunktion
- Verlust
- Diebstahl
Bei den zuvor genannten Gründen ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig, allerding nur für insgesamt 15 Kalendertage. Zudem muss unverzüglich – spätestens innerhalb von sieben Tagen – ein Antrag auf eine Ersatzkarte gestellt werden.

Ist der Verlust der Fahrerkarte zudem auf einen Diebstahl zurückzuführen, muss zusätzlich die Polizei benachrichtigt und Anzeige erstattet werden. Zuständig ist dabei die Behörde, in deren Land die Entwendung stattfand.
Müssen Sie wegen einem der aufgezählten Ausnahmefälle ohne eine Fahrerkarte fahren, sind Sie dennoch dazu verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu erstellen. Daher ist zu Beginn der Fahrt ein Ausdruck mit dem Tachographen anzufertigen und dieser dann manuell auszufüllen. Dies beinhaltet neben den personenbezogenen Daten auch die sonstigen Arbeitszeiten – wie zum Beispiel das Beladen – und eine Unterschrift.
Auch zum Ende der Fahrt ist ein Ausdruck notwendig, dieser enthält die Aufzeichnungen des Kontrollgeräts zu den Lenk- und Ruhezeiten. Auf diesem ergänzen Sie die ggf. angefallenen sonstigen Bereitschafts- oder Arbeitszeiten sowie die Angaben zu Ihrer Person.
Ist das Fahren ohne Fahrerkarte privat gestattet?
Der Gesetzgeber schreibt die Nutzung des digitalen Tachographen bei gewerblichen Fahrten vor, nutzen Sie den Lkw privat, ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig. Allerdings darf in diesem Fall das Fahrzeug bzw. Gespann ein maximales Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Bringt der Lkw allerdings mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage, entfallen für dieses Fahrzeug die Regelungen zur Privatfahrt. Ein Fahren ohne Fahrerkarte ist in diesem Fall nicht zulässig und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Wann droht beim Fahren ohne Fahrerkarte ein Bußgeld?

Die Sanktionen, welche das Fahren ohne Fahrerkarte nach sich ziehen, sind im „Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Fahrpersonalrecht“ (LASI) verzeichnet. Der allgemeine Bußgeldkatalog greift in diesem Fall also nicht.
Werden Sie im Zuge einer Kontrolle beim Fahren ohne Fahrerkarte erwischt, bedeutet dies für Sie als Fahrer in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro je 24 Stunden. Dieses wird zum Beispiel dann erhoben, wenn der Fahrer keine Fahrerkarte nutzt oder diese nicht rechtzeitig zur Prüfung aushändigt und somit eine Kontrolle verhindert.
Unter bestimmten Umständen muss zudem auch der Unternehmer mit Sanktionen rechnen, wenn sein Fahrer ohne Fahrerkarte unterwegs ist. So droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro, wenn er die ordnungsgemäße Funktion des Kontrollgerätes nicht gewährleistet. Diese Regelung soll unter anderem dazu führen, dass die Arbeitgeber ihre Angestellten über die gesetzlichen Vorschriften aufklären und eine Manipulation der Lenk- und Ruhezeiten durch das Fahren ohne Fahrerkarte verhindert wird.
Klaus z meint
Ich hab da mal eine frage betrifft fshren ohne fahrerkarte.ich arbeit in einer paketfirma soll demnähst ein vario übernehmen der hat ein kontrollgerät drin nun meine frage mir wurde gesagt ich brauch keine karte reinlegen weil ich im verteilerverkehr bin und da braucht man wohl keine karte der vario hat gesamt Gewicht 5,5to glaub ich.stimmt das oder ist das blödsinn und wenn ich ohne fahren sollte und ich werde angehalten was würde aufmich drauf zukommen und wo ich noch angst habe ich hab eine karte aber die fahren die denn wagen jetzt fahren haben keine wenn ich meine karte einlege und ich in einer kontrolle komme ist das zu sehen das der wagen ohne karte gefahren wurde und was kommt dann auf mich zu.mfg z
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Klaus z,
grundsätzlich ist die Fahrerkarte nach wie vor Pflicht bei Führen eines LKW, da sonst hohe Bußgelder drohen. Bei dem von Ihnen angegebenen Fahrzeug handelt es sich um einen leichten Lkw. Sie sollten dies mit Ihrem Arbeitgeber absprechen und Ihn ggf. darauf hinweisen, dass eine Fahrerkarte verpflichtend ist. Zudem können Sie eine Fahrerkarte auch handschriftlich führen – entsprechende Vordrucke finden Sie online.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Lanzerath meint
Ich dachte das man bei defekter oder verlorener karte überhaupt nicht mehr fahren dürfte und eine neue karte in 7 Tagen wieder da wäre ???
Gerd B meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem Punkt AUSNAHMEN, habe Sie die FPersV § 18 komplett ausser Betracht gelassen?
So sind Fahrzeuge – ich zittiere die Verordnung „Die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Beförderung im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens verwendet usw.“ EIngültige Fahrerlaubnis, gepart – beim digitalen Tacho – mit „Out of scope“ ist ausreichend.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Gerd B,
vielen Dank für Ihre Kritik! Wir werden das prüfen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jörg meint
Mir wurde kürzlich ein ganzer Monat bemängelt.Mehre Tage fahren ohne Fahrerkarte.
Genauer gesagt,nach Beendigung meiner Tour abstellen und verlassen des Fahrzeugs,natürlich Fahrerkarte entnommen, entsprechende Pause zuhause.
Während dieser Zeit ist aber das Fahrzeug eben ohne Fahrerkarte von Verladepersonal bewegt worden,meißt mind.2x für ca.mehrere Hundert Meter.
Das ganze mehrmals natürlich im Verlaufe eines Monats.
Und das jeweils alles auf dem Firmengelände.
Was kann denn da jetzt bei rauskommen ? Doch nicht etwa 250€ pro beanstandeten Tag
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jörg,
möglicherweise erwartet Sie oder auch dem Verladepersonal entsprechende Sanktionen. Wenn Sie der Meinung sind, Sie werden unschuldig beschuldigt, empfiehlt es sich, einen Anwalt aufzusuchen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Boris meint
ich habe mir privat einen gebrauchten 7,49 to LKW gekauft. Der Fahrtenschreiber
des Vorbesitzers (gewerblich tätig) ist noch montiert, bei der Überführungsfahrt
vom Händler zu mir nach Hause bin ich privat in dem bereits auf meinen Namen
angemeldeten LKW unterwegs, das der LKW nicht gewerblich genutzt wird, müsste
aus dem Fahrzeugschein hervorgehen.
oder irre ich da?
kann man bemängeln das ich den Fahrtenschreiber nicht korrekt bediene? ich
habe keine Fahrerkarte und plane nicht eine zu beantragen, da ich nur privat damit
unterwegs bin und nicht gewerblich tätig.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Boris,
Sie dürfen mit einem LKW ohne Fahrerkarte fahren, Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 7,5 Tonnen aufweist, weil für Privatfahrten mit solchen Fahrzeugen keine Lenkzeiten berücksichtigt werden müssen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jürgen meint
Meine Firma hat einen 4,5 tonner Bulli gekauft. Darf ich denn ohne fahrerkarte fahren
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jürgen,
in der Regel ist für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mindestens 3,5 t eine Fahrerkarte erforderlich.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Frank meint
Mal einen Schritt weiter. Ich bin bekloppt und habe die Kohle und will mir privat eine Zugmaschine zulegen, weil ich es geiler finde, damit rumzufahren als mit einem PKW. Ich habe verstanden, dass eine Fahrerkarte drin stecken muss. Ja, von mir aus. Aber ich unterliege doch als Privatmann keinerlei Sozialvorschriften des Transportgewerbes. Im Gesetzestext wird nicht konkret darauf eingegangen, aber wenn ich mir alle relevanten Texte so anschaue, muss ich zwar einen Tachographen drin haben und meine Fahrerkarte stecken, aber auf die Lenk- und Ruhezeiten keine Rücksicht nehmen. Also wozu der Tachograph?
Rudi meint
Richtig erkannt! Es heißt ja:
„Ist das Fahren ohne Fahrerkarte privat gestattet?
Der Gesetzgeber schreibt die Nutzung des digitalen Tachographen bei gewerblichen Fahrten vor, nutzen Sie den Lkw privat, ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig. Allerdings darf in diesem Fall das Fahrzeug bzw. Gespann ein maximales Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Bringt der Lkw allerdings mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage, entfallen für dieses Fahrzeug die Regelungen zur Privatfahrt. Ein Fahren ohne Fahrerkarte ist in diesem Fall nicht zulässig und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Für Privatfahrten, aber auch für das Rangieren auf dem Firmengelände sollte im Kontrollgerät die Einstellung „out of scope“ gewählt werden. Dadurch wird dem System mitgeteilt, dass aktuell keine aufzeichnungspflichtige Fahrt stattfindet. Allerdings sind auch solche Tätigkeiten anhand von Ausdrucken zu dokumentieren.“
Da der Gesetzgeber nicht dumm ist und weiß, dass Menschen auch Hintergedanken haben „könnten“, kann somit immer nachgewiesen werden, ob Du nicht vielleicht doch irgendwie gewerblich unterwegs bist.
„Out of Scope“ ist bei Privatfahrten (generell) also Dein Freund, zum Feierabend nachhause fahren.
Tagesausdruck ist hier aber auch Pflicht, mit dem rückseitigen Hinweis: Privatfahrt! (oder eben auch: Feierabend ab xx:xx Uhr, danach Privatfahrt heimwärts.
Gilt für ab 7,5t wie gesagt!
Wenn Du als „Privathalter“ aber darauf keine Lust hast:
Du kannst die SZM auch abspecken lassen auf/unter 7,49t zul. Gesamtgewicht. Dann kannst den Tachographen auch entfernen (lassen) oder eben doch noch mit Tachographen auch ohne Fahrerkarte fahren. Dann aber ebenfalls mit dem Hinweis zu Out of Scope.
Liest sich etwas blöde, ist aber so richtig.
Theoretisch wie praktisch sind meine Erklärungen soweit korrekt, wie ich gerade nachgelesen habe. Aber ich frage mich auch, wo der Sinn darin sein sollte, je eine SZM privat so zu unterhalten?
Allenfalls als Showtruck; ja. Aber damit fährt man nicht und holt sich dafür ggfs. auch Überführungskennzeichen.
Ich wüsste jedenfalls eine besser Alternative, mein Geld zu „verfeuern“. ;-)
Jemiel meint
Hab mal ne Frage. Ich fahre nehste Woche einen Umzug ohne Fahrer Karte. Und soweit ich weiß ist auch kein analoggerät mehr drin, könnte ich trotzdem fahren gibt es eigentlich punkte in Flensburg? Was wären so die Strafen für ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jemiel,
bei gewerblichen Fahrten mit dem Lkw ist grundsätzlich eine Domumentation der Lenk- und Ruhezeiten notwendig. Ist kein Fahrtenschreiber vorhanden, sind diese in einem Fahrtenbuch festzuhalten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Angel K. meint
Hallo
Ich habe B+E Fuhrerschein
Kann ich fahren meine Bus Iveco Daily bis 3.5 tons + Anhenger bis 2.8 tons ohne Fahrtenscheiber?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Angel,
bei dem Auto unter 3,5t handelt es sich um einen PKW und mit ihrem BE-Führerschein dürfen Sie auch Anhänger mit über 750kg Gewicht fahren.
Wenn Sie das Auto gewerblich nutzen und weiter als 100km von Ihrem Unternehmenssitz wegfahren, müssen Sie aber dennoch einen Fahrtenschreiber verwenden, denn dieser ist Pflicht ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die Sie mit ihrem Gespann überschreiten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Angel Kolev meint
Danke
Aber wenn ist fur privat benutzen?
olli meint
hallo,
ich fahre seit kurzem bei einem autokranverleih die gewichte für die kräne. wie ist es da mit fahrerkarte? aufgrund des gewichts-ja, aber es ist „nur“ ballast im eigenen auftrag für eigene fahrzeuge.
bislang hab ich verschiedene meinungen gehört, verlasse mich aber nur auf mein gefühl und nutze sie.
würde mich über eine antwort freuen.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo olli,
bitte fragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nach.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Schumann meint
Guten Tag! Es ist so verwirrend,
Wie beim Vorredner ist das bei uns so ähnlich! wir haben einen 7,5to LKW mit Analogen -Schreiber.Wir haben die Handwerkerregel! Wir möchten einen neuen LKW kaufen! Mit DIGISchreiber . Muss da generell eine UNternehmerkarte rein.?
Wenn wir den Hänger 3to anhängen sind wir drüber! = Fahrerkarte stecken!?
Alles klar soweit. Aber wie weise ich die restl. Tage nach? Oder bei wechselnden Fahrern.
Bsp. Mo Koll. 1 fährt im 100km Radius und holt einen Hänger ab. Sobald er den Hänger dran hat Karte rein??
Wenn der Hänger wieder ab Karte raus? Oder am gleichen Tag werden die Fahrzeuge gewechselt.
Kol.2 hat keinen Fahrerkarte muss er den Hänger stehenlassen?
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Schumann,
erkundigen Sie sich bei der Fahrerlaubnisbehörde oder einem Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tomasz meint
Hallo, die Fahrerkarte birgt ja ein Labyrinth von Fragen. Wenn ich mit einem Gespann, PKW mit Anhänger, unterwegs bin und nur für Veranstaltungszwecke Fahrräder von A nach B fahre, wurde mir von anderen Fahrern gesagt, dass man da keine Fahrerkarte einlegen muss. Fahre ich mit dem PKW einen anderen Anhänger gewerblich muss ich sie einlegen. Stimmt das?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Tomasz,
die Dokumentation mit Fahrerkarte oder Fahrtenbuch ist in der Regel nur bei gewerblichen Fahrten notwendig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Steffen meint
Hallo ,
Wie sieht es mit dem Punkt aus – Fahren ohne Fahrerkarte ?
Handwerker, die ihr Fahrzeug zum Transport von Materialien zur Ausübung ihres Berufs nutzen, können dies innerhalb eines Radius von 100 Kilometern ohne Fahrtenschreiber tun. Das gilt für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Die Regelungen, die vor März 2015 galten, sahen einen Radius von 50 Kilometern vor. Das Fahren darf nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers sein.
Jerome meint
Guten Abend, ich bin erst seit 3 Monaten 40 Tonner am fahren und ich habe mal eine Frage die ich mir selber nicht beantworten Kann! Wenn ich jetzt meine 11 Stunden Pause mache und während der 11 Stunden mitten drinne jemand kommt und sagt aus diesen Grund darf ich hier nicht stehen, ich würde dann die fahrerkarte entnehmen damit die Pause nicht unterbrochen wird und fahre 1 mal für 50 bis 100 Meter auf ein anderen Parkplatz, und ich komme paar Tage später in eine Kontrolle was könnte mich da erwarten? Liebe Grüße Jerome
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jerome,
legen Sie die Fahrerkarte nicht ein, kann im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
Hallo zusammen,
Ich fahre derzeit einen Sprinter 3,5t und ab und zu hab ich einen Anhänger mit einer Arbeitsbühne dran, so das ich gesamt auf 6t komme.
Im Fahrzeugschein steht Fz. z. Gü. bef b. 3,5t .
Nun meine Fragen :
Muss ich ebenfalls mit Fahrerkarte fahren?
Was ist Wenn ich ohne Anhänger unterwegs bin, muss ich die Ruhezeiten auch einhalten?
Was erwartet mich oder der Firma an Strafe, da vor 3 Jahren das Gerät demontiert wurde?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sebastian,
laut Gesetzgeber ist eine Fahrerkarte für Fahrtzeuge ab 7,5 t vorgeschrieben. Alternativ dazu kann Fahrtenbuch genutzt werden. Wenden Sie sich ggf. an die zuständigen Behörden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Reiner meint
Habe eine Frage und schon x antwochten bekommen . Also ich bin 40 Jahre 40 Toner Gefahren . Jetzt habe ich mich zu Ruhe gesetzt.habe meine Module nicht erneuert auch meine Fahrer Karte nicht . Jetzt bin ich dabei mir ein Wohnmobil zu Kaufen und habe einen dreiakser Actors 2651 im Auge .was ja nicht gewerblich ist sondern rein privat . Muss ich eine Fahrkarte so wie die Module dafür haben . wen ja . wie sieht die gesetzgebung das ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Reiner,
besitzt das Wohnmobil eine Lkw-Zulassung, benötigen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis. EIne Fahrerkarte ist für private Fahrten nicht notwendig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alexander meint
Aber ich dachte bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t sieht das Gesetz keine Privatfahrten vor und die Aufzeichnung also Fahrerkarte stecken ist vorgeschrieben. Der 2651 ist ein 26 Tonner.
Jörg meint
Hochzeitskonvoi Samstagnachmittag mit Karte oder ohne ??
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jörg,
grundsätzlich dokumentiert der Fahrtenschreiber alle Fahrtbewegungen, daher ist auch in diesem Fall die Karte einzulegen. Dabei können Sie allerdings in der Regel die Einstellung „Urlaub“ wählen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ute meint
Hallo allerseits!
Nachdem mein Mann (Berufskraftfahrer) vergangene Woche seinen gesamten Geldbeutel verloren hat (ob er geklaut wurde oder einfach so verschwunden ist, können wir nicht sicher sagen), hat er sofort am Freitag eine Verlustmeldung bei der Polizei gemacht, am Montag den neuen Personalausweis samt Vorläufigem beantragt und auch beim Rathaus die Verlustmeldung für die diversen Dokumente gemacht. Danach hat er den neuen Führerschein beantragt und gesagt bekommen, dass es keine vorläufigen Dokumente dazu gibt und dass der Führerschein wegen den anstehenden Ferien und Pfingstfeiertagen locker zwei Wochen dauern dürfte. Und da kommen wir nun zu unserem Problem: Für die neue Fahrerkarte hat er jetzt zwar den Antrag beim TÜV Süd ausgefüllt und die eidesstattliche Versicherung zum Verlust der alten Karte abgegeben. Der TÜV Süd kann den Antrag aber erst abschicken, wenn die neue Führerscheinnummer vorliegt! Darum habe ich NOCHMAL bei der Führerscheinstelle angerufen und wieder die Antwort bekommen, dass es keine vorläufigen Unterlagen gibt und wir warten müssen, bis der Führerschein da ist.
Aber dann wird ja definitiv die Grenze von 14 Tagen überschritten (die Fahrerkarte dauert dann ja NOCHMAL 5-7 Tage!), die ein Fahrer maximal auf Ausdruck ohne Fahrerkarte fahren darf?!?! Natürlich führt mein Mann alle Unterlagen, die uns vorliegen, mit sich. Aber kann es trotzdem passieren, dass ihm Bußgelder/Konsequenzen drohen? Er hat doch alles getan, was ihm möglich ist, das kann doch kein Grund sein, bestraft zu werden??? Oder haben wir noch was übersehen? Ich wäre wirklich dankbar für entsprechende Ratschläge und/oder Informationen!
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Ute.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ute,
im Regelfall sollte es stets möglich sein, mit einem aktuellen Lichtbild und mitunter unter Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung einen begrenzt gültigen Ersatzführerschein zu erhalten – schließlich dauert die Erstellung eines Führerscheins ja einige Zeit. Bei einer Verkehrskontrolle wird für das Nicht-Mitführen des Führerscheins bzw. des vorläufigen Fahrausweisen meist ein Verwarngeld von zehn Euro fällig.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
Hallo,
ich habe frisch meinen C/CE Führerschein erworben. Leider habe ich noch keine Fahrerkarte.
Situation:
Ich arbeite als Filmbeleuchter und wurde vom Unternehmen gefragt, ob ich jetzt auch den LKW bewegen darf (der hat 6,8t zGm). Unsere Anfahrtwege liegen grundsätzlich unter 100km und ich benutze das Equipment auf dem LKW selbst beim Dreh. Ich bin also hauptberuflich kein Kraftfahrer.
Ein digitales Kontrollgerät ist verbaut und aktiv.
Frage:
Kann ich solche Fahrten auch OHNE VORHANDENE Fahrerkarte erledigen? Ich werde aus der Handwerkerregelung nicht schlau, weil die nur besagt, dass das Kontrollgerät nicht benutzt werden muss, aber heißt dass, dass eine Fahrerkarte vorhanden sein muss oder dass die erst gar nicht vorhanden sein muss?
Beste Grüße
Sebastian
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sebastian,
eine Fahrerkarte wird im Regelfall immer dann erforderlich, wenn Wagen ab einem bestimmten Gewicht zu gewerblichen Fahrten genutzt werden und ein digitaler Tachograph verbaut ist. Insofern sollte diese Regelung in Ihren Fall gelten, auch wenn Sie kein berufsmäßiger Kraftfahrer sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Markus W meint
Hi, ich möchte gerne nur meine SZM, die Solo 5,5t wiegt dazu nutzen um zur Arbeit hin her zu kommen, vor/nach sonstig normalen Arbeits-/Lenkzeiten. ….ist dieses ohne Fahrerkarte und dem Out of Scope möglich….??
MfG…..Markus
Robert meint
Ich denke über die private Anschaffung eines Unimogs nach (ehemaliges BW Fahrzeug, Bj. 83, 7,49t) Eine gewerbliche Nutzung wird nicht stattfinden, zusätzlich strebe ich auch ein H-Kennzeichen für dieses Fahrzeug an.
Ich entnahm den bisherigen Beiträgen, dass ich für dieses Fahrzeug per se weder Fahrerkarte noch Kontrollgerät benötige? (Original ist auch nur ein Tachograph vorhanden). Wie sieht es allerdings aus, wenn ich mit diesem Fahrzeug zusätzlich meinen privaten PKW Anhänger ziehe (2,8t)? Führerschein CE ist vorhanden, allerdings aufgrund der nicht gewerblichen Nutzungsabsichten weder Modulschulungen noch Fahrerkarte, fahre sonst damit nur Feuerwehrfahrzeuge.
-Danke
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Robert,
für private Fahrten ist in der Regel keine Fahrerkarte notwendig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jörg M. meint
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Wochendfahrverbotes. Darf ich am Sonntag mit einem Sattelzug (Zugmaschine + Auflieger) zu einer öffentlichen Veranstaltung (Truckertreffen) fahren. Es ist keine gewerbliche Fahrt und die Sozialvorschriften werden danach auch eingehalten. Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jörg,
das Sonntagsfahrverbot gilt in der Regel ausschließlich für gewerbliche Fahrten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dennis meint
Guten Tag.
Wie sieht es aus wenn ich mit meiner szm >7.5 r ohne auflieger samstags waschen fahre? Weg ca. 5km
Muss die fahrerkarte gesteckt sein? Wie verhält sich das mit der Wochenende ruhezeit? Gruß dennis
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Dennis,
für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen gilt: Für private Erledigungen und Strecken unter 100 km/h von Betriebsstandort gilt in der Regel keine Verpflichtung, die Fahrerkarte bzw. den Fahrtenschreiber zu benutzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Swen meint
Moimoi, zusammen …..ich bin überfordert. ..Fahre zur Zeit einen Lof MAN TRuck, jetzt meinte man zu mir, ich kann damit auch Schotter bzw.Bauschutt von A nach B bringen ohne Fahrerkarte…….stimmt das ?!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Swen,
das Fahren ohne Fahrerkarte ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa dann, wenn die Strecke unter 100 km vom Unternehmensstandort liegt und das Fahrzeug höchstens 7, 5 Tonnen wiegt. Wenden Sie sich im zweifelsfall noch einmal an Ihren Arbeitgeber.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
mark meint
hallo hab mal ne frage , wurde letztens kontrolliert mit meine, 7,5 lkw was wird mich erwarten , habe angeblich 2stunden und 20 minuten keinen fahrerkarte drinnen gehabt und die lenkzeiten waren auch über 4 stunden überzogen . stimmt das mit den 250 euro und was mich viel mehr intressiert hab ich dann auch ein fahrverbot und erwarte ich auch punkte
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mark,
in der Regel drohen für entsprechende Verstöße keine Punkte oder ein Fahrverbot.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Matthias meint
Hallo,
fahre bis jetzt einen 7,49 t LKW also unter 7,5 Tonnen mit Tachoscheibe wollen nun einen neuen 7,49 t Lkw kaufen mit elektronischem Fahrtenschreiber , bewegen uns nur 100 km im Umkreis der Firma ist eine Fahrerkarte
notwendig ? Wo beantragt man Unternehmer- Fahrer- und Werkstattkarte wenn benötigt ? Auslesegerät für die Karten ist wo erhältlich ? Sie können uns mit ihren Antworten sicher weiterhelfen ! Danke im Vorraus !
Matthias
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Matthias,
für gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen über 3,5t ist normalerweise immer eine Fahrerkarte notwendig. Die Fahrerkarte erhalten Sie normalerweise bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort des Fahrers.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Christoph E. meint
Hallo zusammen was mich interessiert muss ich meine Fahrerkarte den Behörden zeigen wenn ich mit meinem Pkw unterwegs bin also sprich in meiner Freizeit und in eine Kontrolle komme und danach gefragt werde? Ich bin im moment in einer Modulschulung und wurde auf die Fahrpersonalverordnung hingewiesen.Konnte aber dort nichts finden.Laut Dozent muss ich meine Karte immer dabei haben was für mich z.T.unlogisch ist.Mir geht es nur um Privatzeit Und um Privatfahrten mit dem Pkw der Rest ist mir bekannt
S. meint
Hallo zusammen,
Ich fahre seit Dezember 2018 einen 3,5t Transporter (ohne Fahrerkarte, ohne C95 Module) mit einen Hänger ( 3,5t). Gesamtgewicht über 3,5t!!!!
Meine Frage: Mein Chef sagt, das Ich keine C95 Module brauche, und kein digitalen tachographen, da wir
keine Tachographenpflicht haben , Handwerkerregelung!!! Ist das Richtig??
Wir fahren für eine Metallbau Firma und fahren täglich Ware aus, und holen welche ab.
Da muss doch in den Transporter ein Tachograph eingebaut werden, und Ich muss doch die C95 Module haben!?!?
Mein Chef fährt die Ware mit seinen Jeep und mit seinen 3t Anhänger, muss dort auch ein Tachograph eingebaut sein??
Falls Ich kontrolliert werde drohen mir dann hohe Strafen , bzw. Führerscheinentzug , Punkte ??
Für euere Antworten wäre Ich dankbar!!
cooky1971 meint
Soweit ich im BQ erfahren habe musst du die nicht zeigen. Kurz gesagt wie du deinen Urlaub oder deine freien Tage gestaltest im privaten PKW ist deine Sache. Das geht die BAG nichts an. Deshalb hast du ja deinen Fahrtenschreiber vorher entsprechend eingestellt. Angenommen du fährst in Urlaub…..wer kann verlangen das du deine Fahrerkarte sicherheitshalber daheim lässt?! ;-)
Olaf meint
Kann ich mit C1 oder C1E einen 7,5t fahren und muss ich eine Fahrerkarte stecken – zwecks Überführung?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Olaf,
C1 und C1E erlauben das Führen von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewischt von bis zu 7,5 t. Ob für die Überführung die Fahrerkarte einzulegen ist, hängt davon ab, ob das Fahrzeug bereits zugelassen ist/war oder nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bernd meint
Hallo,
ich habe vor mir für meine freiberufliche Ausgrabungstätigkeit einen Hanomag zu kaufen.
Ich fahre damit max. etwa 550 km bis zur Ausgrabung und lasse den Wagen dann stehen um ihn als Büro zu nutzen. Nach dem Ende des Projektes fahre ich dann wieder zurück.
Da ich den Wagen nicht für den gewerblichen Güterverkehr nutze benötige ich laut Aussage der Zulassungsstelle Berlin keine Fahrerkarte oder ähnliches. Stimmt das so? Der Wagen wird auf meinen Namen zugelassen. Ist der Wagen nicht als Dienstwagen angemeldet kann ich ihn sicher ohne Fahrerkarte fahren. Praktischer weise würde ich ihn aber gerne als Dienstwagen anmelden. Geht es dann auch?
Vielen Dank.
Bernd meint
Hallo,
ich habe vor mir für meine freiberufliche Ausgrabungstätigkeit einen Hanomag zu kaufen.
Ich fahre damit max. etwa 550 km bis zur Ausgrabung und lasse den Wagen dann stehen um ihn als Büro zu nutzen. Nach dem Ende des Projektes fahre ich dann wieder zurück.
Da ich den Wagen nicht für den gewerblichen Güterverkehr nutze benötige ich laut Aussage der Zulassungsstelle Berlin keine Fahrerkarte oder ähnliches. Stimmt das so? Der Wagen wird auf meinen Namen zugelassen. Ist der Wagen nicht als Dienstwagen angemeldet kann ich ihn sicher ohne Fahrerkarte fahren. Praktischer weise würde ich ihn aber gerne als Dienstwagen anmelden. Geht es dann auch?
Vielen Dank.
Pascal K. meint
Hallo, ich habe heute einen Bericht gesehen in dem es heißt fahren ohne fahrerkarte ist nicht gestattet. Bei uns in der Firma ist es folgender Fall wir nutzen die Fahrzeuge und unsere baustellenbeschilderung auf und abzubauen Innerhalb von 50 Kilometern. Also nehmen wir nicht gewerblich an dem Güterverkehr Teil. Laut dem Auszug vom Güterverkehrsgesetz:
In welchen Fällen gelten die Befreiungen von der EU-Verordnung 561/2006, die die Tachographen Pflicht betreffen?
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die eine zulässige Höchstmasse von mehr als 7,5 t erreichen, jedoch zur nicht-gewerblichen Güterbeförderung zum Einsatz kommen.
Dieses würde uns jetzt in diesem speziellen Falle betreffen. Machen wir uns jetzt strafbar oder nicht?
Lutz meint
Hallo,
ich bin im Besitz einer Fahrerkarte übe aber keinen Job als Fahrer aus. (Büroangestellter)
Muss ich für eine private Umzugsfahrt mit einem 7,49-Tonner die Fahrerkarte stecken oder reicht die Einstellung am EG-Kontrollgerät „Out of Scope?
Danke schon mal
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lutz,
für private Fahrten wird keine Fahrerkarte benötigt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Klaus N. meint
Hallo
Ich arbeite im Öffentlichen – Dienst! Laut meinem Arbeitgeber sind wir einer Behörde gleichzustellen!?
Ich fahre täglich im Umkreis von unter 100km nicht gewerblich, weil öffentlicher- Dienst ! Muss ich eine Fahrerkarte nutzen ??? Schreiber ist verbaut! Aber nur ein Fahrtenbuch geführt !
Gruß Klaus N.
Leisner meint
Hallo,
wie hoch ist das Bußgeld beim Fahren ohne Aufzeichnungsgerät/ Fahrerkarte und überschreiten der Entfernung (Luftlinie 100km) Handwerkerregelung? Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen?
Vielen Dank im Voraus
E. meint
Hallo
Muß ich währen ich den Lkw belade ( vor fahrantritt) schon die Fahrerkarte stecken?
Muß die Fahrerkarte stecken bleiben während ich meinen Lkw ablade (nach der Tour)?
andy meint
Hallo ich wurde abgehalten und kontrolliert 7.49.t.
LKW. Und habe ca 80 km meine Fahrer Karte vergeben rein zu stecken droht mir was?
Patrick meint
Fahre einen 12 t für die Post. Bin um ca. 17:50 Uhr mit meiner Nachmittagstour in Kamen fertig. Fahre dann leer nach Werl wo der LKW abgestellt wird. Kann man diese Leerfahrten als Privatfahrt (Out of scope) ohne Fahrerkarte laufen lassen?
Kerstin meint
Benötigt der Fahrer eines Müllwagens einer städtischen Einrichtung eine Fahrerkarte?
Chris meint
Hallo,
Ich habe einen LKW-Führerschein, fahre aber nie gewerblich. Eine Fahrerkarte habe ich nicht.
Ich habe vor einiger Zeit privat einen 7,49 t-LKW für meinen eigenen Umzug gemietet. Weil der geplante LKW defekt war, wollte man mir einen 12 t-LKW geben. Hätte ich da Probleme gehabt, oder einfach ohne Karte im Modus „Out of Scope“ fahren können?
Hätte ich ein Problem gehabt, da ich keinerlei Zusatzqualifikation zum Berufskraftfahrer habe oder darf ich auch ohne diese privat über 7,5 t fahren?
Vielen Dank.
Beste Grüße
Chris
JCG meint
Guten Tag, als Angestellter soll ich einen Umzug für die Firma fahren. Das gemietete Fahrzeug ist ein 7,2to, kleinere Fahrzeuge waren nicht mehr anmietbar. Ich habe keine Fahrerkarte. Gilt der Umzug (innerhalb 100 km Umkreis) als gewerbliche Fahrt? WIe kann ohne Fahrerkarte dokumentiert werden? Danke im Voraus.
Klaus N meint
Hallo
Ich arbeite im Öffentlichen – Dienst! Laut meinem Arbeitgeber sind wir einer Behörde gleichzustellen!?
Ich fahre täglich im Umkreis von unter 100km nicht gewerblich, weil öffentlicher- Dienst ! Muss ich eine Fahrerkarte nutzen ??? Schreiber ist verbaut! Aber nur ein Fahrtenbuch geführt !
Gruß Klaus N.
Vince Ber meint
Hallo,
Hier eine Frage zum Text
„Ist das Fahren ohne Fahrerkarte privat gestattet?
Der Gesetzgeber schreibt die Nutzung des digitalen Tachographen bei gewerblichen Fahrten vor, nutzen Sie den Lkw privat, ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig. Allerdings darf in diesem Fall das Fahrzeug bzw. Gespann ein maximales Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Bringt der Lkw allerdings mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage, entfallen für dieses Fahrzeug die Regelungen zur Privatfahrt. Ein Fahren ohne Fahrerkarte ist in diesem Fall nicht zulässig und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.“
Laut diesem Text gehe ich von tätsächlichem Gewicht max. 7,5t aus, nicht von maximal zulässigem Gesamtgewicht 7,5. Was ist richtig? Grüße
Christian S meint
Guten Tag,
wir sind ein städtisches Theater und fahren unsere Kulissenteile etc. mit einem 7.5 Tonner zum Außenlager. Jetzt sind aber beide Fahrer krank und ich habe keine Fahrerkarte für andere Personen.
Kann am Montag trotzdem auf irgendeine Art ein Transport stattfinden (Wie?) und wie können wir uns zukünftig besser aufstellen? Kann man eine Gastfahrerkarte führen, die nicht personalisiert ist?
Herzliche Grüße!
Jürgen S. meint
Hallo ich habe eine Frage an die Spezialisten:
Ich bin vom Betriebsrat und zwischen Werkstattleiter und Fuhrparkleiter gibt es unterschiedliche Aussagen. Ich bitte um Klärung mit Quellenangabe meiner Frage:
Ist für folgende Fahrten die Fahrerkarte zu stecken oder „Out Of Skope“ Einstellung möglich?
Für Fahrten vom Betrieb zur Lkw-Werkstatt und/oder HU/SP mit 26 Tonner teilweise Anhänger Betrieb durch Betriebseigenes Werkstattpersonal.
Wie ist es, wenn Betriebseigene Werkstatt zu Panne gerufen wird und nach Notreparatur das Werkstattpersonal mit dem LKW in die Firma oder LKW-Werkstatt fährt?
Ich habe im Netz keine Aussagekräftigen Seiten gefunden…
Für Probefahrt oder Überführungsfahrt „Out of Skope“ möglich. Aber die Fahrt zur LKW-Werkstatt, HU/SP oder von Pannenstelle in Werkstatt?
Bitte helfen Sie mir, die Diskussion zu beenden.
Vielen Dank