Kurz & Knapp: Bußgeld statt Fahrverbot
Prinzipiell lässt sich ein Fahrverbot durch die Zahlung eines höheren Bußgeldes umgehen, dies erweist sich in der Praxis jedoch meist als schwierig.
Die besten Erfolgsaussichten bestehen, wenn das Fahrverbot eine unzumutbare Härte für die Betroffenen darstellen würde.
Die Entscheidung, ob ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld umgangen werden kann, wird je nach Einzelfall von einem Richter getroffen.
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Fahrverbote können Betroffene stark beeinträchtigen
Inhaltsverzeichnis
Wer sich nicht an die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hält, muss mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg können für viele Vergehen auch Fahrverbote verhängt werden: Einmal das Gaspedal zu tief durchgedrückt oder den Straßenverkehr durch einen Rotlichtverstoß gefährdet und schon ist der Führerschein für mindestens einen Monat weg. Wer sich dann trotzdem hinters Steuer setzt, lebt gefährlich, denn das Fahren trotz Fahrverbot stellt eine Straftat dar, die mit einer hohen Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Wenn Sie häufig aufs Auto angewiesen sind, kann ein Fahrverbot äußerst lästig sein und Ihren Alltag stark beeinträchtigen. Viele Betroffene suchen dann nach Möglichkeiten, wie sie es vermeiden können, den Führerschein abzugeben. In diesem Zusammenhang taucht häufig die Frage auf, ob es möglich ist, einfach ein doppeltes bzw. erhöhtes Bußgeld zu zahlen, statt das Fahrverbot anzutreten. Wir verraten Ihnen, ob das wirklich funktioniert.
Lässt sich ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld umgehen?
Zunächst die gute Nachricht: Prinzipiell lässt das deutsche Recht tatsächlich die Möglichkeit zu, mehr Bußgeld zu zahlen, statt ein Fahrverbot anzutreten. Dies besagt § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Wird auf diese Weise das Fahrverbot umgangen, muss das Bußgeld, das neben dem Fahrverbot für den betreffenden Tatbestand verhängt wurde, angemessen erhöht werden. Was darunter konkret zu verstehen ist, entscheidet ein Richter oder die Bußgeldbehörde im Einzelfall.
Erhöhung vom Bußgeld statt Fahrverbot: möglich, aber schwierig
Ein Fahrverbot wird aus gutem Grund verhängt: Es soll den Verkehrssünder bestrafen und ihn dazu erziehen, sein Fahrverhalten zu ändern. Der Umstand, dass Sie das Fahrverbot in Ihrem Alltag einschränkt, wird kaum ausreichen, um dieses in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Sie benötigen einen wirklich guten Grund, der den Richter von der Notwendigkeit überzeugt.
Die besten Aussichten haben Sie, wenn ein Fahrverbot in Ihrem Fall als unzumutbare Härte gewertet wird. Dies geschieht in der Regel dann, wenn Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen sind und Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, wenn Sie den Führerschein für eine Weile abgeben müssen. In einer solchen Situation kann sich ein Richter dazu bereit erklären, ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot zu verhängen.
Ist das Autofahren hingegen nicht Teil Ihrer beruflichen Tätigkeit, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie Ihr Fahrverbot umwandeln können. Denn benötigen Sie Ihr Auto lediglich, um zu Ihrer Arbeitsstelle zu gelangen, besteht in der Regel auch die Möglichkeit, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder sich von einem Angehörigen oder einem Kollegen mitnehmen zu lassen.
Eine erhöhte Geldbuße statt einem Fahrverbot ist häufig auch dann ausgeschlossen, wenn Sie den Führerschein aufgrund von Trunkenheit oder Drogenrausch am Steuer abgeben müssen oder Sie als Wiederholungstäter gelten.
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