Kurz & knapp: Verbandskasten
Autos und Lkw müssen in Deutschland laut den Verkehrsregeln einen Verbandskasten mitführen. Diese muss der Din-Norm 13164 entsprechen.
Auf dem Motorrad gilt keine solche Mitführpflicht. Sinnvoll wäre es aber in jedem Fall.
Ein nicht vorhandener oder abgelaufener Verbandskasten kann Sie 5 Euro Bußgeld kosten.
Wissenswertes zum Verbandskasten für das Auto
Inhalt dieses Ratgebers
Jeder hat ihn im Auto, den Verbandskasten (offiziell Verbandkasten genannt). Im Idealfall kommt er gar nicht zum Einsatz, immerhin ist der Erste-Hilfe-Kasten für Notfälle bestimmt. Sollte es zu einem schweren Unfall kommen, bei dem vielleicht sogar Personen verletzt werden, hält er das nötige Verbandsmaterial bereit.
Bereits beim Erste-Hilfe-Kurs lernen Fahrschüler den Umgang mit dem Autoverbandskasten. Sie erfahren, wie Druckverbände anzulegen und Wunden zu versorgen sind. Nach § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss in Deutschland ein entsprechendes Erste-Hilfe-Set im Auto mitgeführt werden.
Grundsätzlich ist die Kfz-Verbandstasche in Bussen, LKW und PKW Pflicht. Ein Autofahrer, der gegen diese Regel verstößt, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen. Für Busfahrer fallen sogar 15 Euro Bußgeld an. Punkte gibt es dafür allerdings nicht. In Kraftomnibussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen muss sogar ein zweiter Kfz-Verbandskasten im Fahrzeug vorhanden sein.
Wer benötigt keinen Verbandskasten im Kfz?
- Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von unter 6 km/h
- Krafträder
- Zug- und Arbeitsmaschinen (land- und forstwirtschaftlich genutzt)
- Zug- und Arbeitsmaschinen (einachsig)
Ist der Verbandskasten beim Motorrad Pflicht?
Für ein Motorrad ist der Verbandskasten keine Pflicht im Gegensatz zu anderen Kfz. Ein Bußgeld kann also von den Behörden nicht verhängt werden, sollte ein Kraftradfahrer ohne Verbandmaterial unterwegs sein. Es ist dennoch sinnvoll, einen Verbandskasten im Motorrad mitzuführen, denn auf diese Weise ist stets gewährleistet, dass in einer Notsituation wie einem Unfall geholfen werden kann.
Din 13164: Welcher Inhalt ist im Verbandskasten Pflicht?
Im § 35h StVZO wird nicht vorgeschrieben, welcher Inhalt im Verbandskasten sein muss. Es heißt lediglich, dass ausreichend Verbandsmaterial gemäß Din-Norm 13164 mitzuführen ist und dieses in einem Behältnis verpackt sein muss, das den Inhalt des Verbandskastens vor Staub, Feuchtigkeit und Kraft- bzw. Schmierstoffen schützt. Es wäre also denkbar, dass Sie Ihre Kfz-Verbandtasche selbst zusammenstellen.
Einfacher ist es natürlich, wenn Sie im Laden einen Verbandskasten kaufen, der die Anforderungen nach Din-Norm 13164 erfüllt. Dann ist sichergestellt, dass alles in ausreichender Menge vorhanden ist.
Welcher Inhalt gehört zum Erste-Hilfe-Kasten?
- Erste-Hilfe-Broschüre
- Pflasterrolle auf Spule sowie Pflasterstrips in verschiedenen Größen
- Staubgeschützt verpacktes Fertig-Pflasterset
- Wundschnellverband
- Verschiedene Verbände für Finger und Fingerkuppen
- Verbandpäckchen in verschiedenen Größen und Verbandtuch
- Fixierbinden, Dreieckstücher
- Eine Rettungsdecke, die auch das Auskühlen von Unfallopfern verhindern soll
- Kompressen zur Wundauflage
- Eine Pflasterschere
- Ein Feuchttuch zur Reinigung der Haut
- Gummi-Handschuhe
Was ist, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist?
Naturgemäß hat ein Verbandskasten eine gewisse Haltbarkeit. Danach müssen Sie einzelne Teile wie Verbandpäckchen und Pflaster entsprechend der Norm austauschen oder erneuern. Auch wenn Sie Pflaster oder Binden verbrauchen, müssen Sie diese nachfüllen. Ist die Mindesthaltbarkeit abgelaufen, muss ein neuer Verbandskasten her. Obwohl das Verbandsmaterial gut verpackt ist, ist die Neuanschaffung durchaus sinnvoll, denn Binden und Kompressen sind nur für eine gewisse Zeit wirklich steril. Auch der Kleber am Pflaster funktioniert nach einigen Jahren nicht mehr.
Ein abgelaufener Verbandskasten ist zwar noch für die Hausapotheke nutzbar, für die Erste-Hilfe bei einem Unfall reicht er aber nicht mehr aus. Sie können den Verbandskasten nach dem Ablaufdatum aber auch im Hausmüll entsorgen oder ihn Vereinen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) spenden. Diese nutzen das alte Verbandsmaterial gern für ihre Erste-Hilfe-Schulungen.
Köppel, H. meint
Ein freundlicher Hinweis zur Rechtschreibung:
Es muss richtig heißen : “Verbandkasten“.
Bussgeldkatalog.de meint
Hallo Herr Köppel,
laut Duden ist es möglich “Verbandkasten” aber auch “Verbandskasten” zu schreiben.
bussgeldkatalog.de
Nitschke meint
Ein Spruch aus der Zeit, als ich noch in Erste-Hilfe-Kursen ausgebildet habe: Es heisst Verbandkasten, man sagt ja schließlich auch nicht “Bratskartoffeln”.
Elg meint
[Link von der Redaktion entfernt]
Beide Formen sind anerkannt ;)
Olaf meint
Es heißt aber auch Rettungssanitäter und nicht Rettungsanitäter. Finde diese Vergleiche mit anderen Worten absolut hinfällig. Sprachwissenschaften sind deskriptiv und nicht konstruktiv!
Rainer Z. meint
Hier steht nichts geschrieben, wenn man abgelaufenen Verbandskastn hat, daß das ein Busgeld koststet.
Lg
Robin meint
Abgelaufen ist wie keinen haben.
tallyman meint
Wenn derVerbandskasten abgelaufen ist, kostet das dann Bußgeld?
Wenn ja, wieviel?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo tallyman,
in einem solchen Fall kann ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro auf Sie zukommen.
bussgeldkatalog.de
Axel meint
Nein, die Polizei darf nur den ordnungsgemäßen Inhalt, lt. DIN kontrollieren! Das Haltbarkeitsdatum hat nicht mit StVO/StBZO zu tun!
Schulze meint
Offiziell heißt es Verbandkasten. Verbandskasten ist umgangssprachlich, also nicht offiziell!
Joachim H. meint
Es war interessant zu erfahren, dass Verbandskästen in Bussen, Lastwagen und Autos obligatorisch sind. Ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft, aber es braucht einen neuen Verbandkästen. Ich bin auf der Suche nach einem Verbandskasten, den ich besorgen kann.
Notfallsanitäter meint
Wenn ich das Material auspacken.. ist es eh nicht mehr steril.. sondern keimarm… deshalb ist es der größte Quatsch.. warum es beim Ablauf nicht mehr genutz werden sollte… Klar, die klebekraft soll nachlassen… aber davor ist sie auch nur Semi….
In meinen Augen ist es nur wichtig, einen dabei zu haben, der gefüllt ist…
Gruß Notfallsanitäter 33 Jahre aus Neumünster
Hans W. meint
Sie beziehen sich auf §35h StVZO. Hier kann ich keinerlei Hinweise finden, dass ein abgelaufener Erste-Hilfe-Kasten zu Bußgeld führen kann.
Können Sie mir erläutern, wo genau Sie diese Information in §35h StVZO gefunden haben?
Fassungsloser meint
Bußgeld? Ernsthaft? Nicht Verwarnungsgeld? Und auf welcher Grundlage, falls er abgelaufen ist? Das ist nämlich vielmehr ein Problem durch die DIN und dem begründetetn Medizinproduktegesetz. Aber schön, solche Halbwahrheiten zu verbreiten. Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln…