Kurz & knapp: Verbandskasten
Autos und Lkw müssen in Deutschland laut den Verkehrsregeln einen Verbandskasten mitführen. Diese muss der Din-Norm 13164 entsprechen.
Auf dem Motorrad gilt keine solche Mitführpflicht. Sinnvoll wäre es aber in jedem Fall.
Im Video erklärt: Das gilt für den Verbandskasten im Auto
Wissenswertes zum Verbandskasten für das Auto
Inhaltsverzeichnis
Jeder hat ihn im Auto, den Verbandskasten (offiziell Verbandkasten genannt). Im Idealfall kommt er gar nicht zum Einsatz, immerhin ist der Erste-Hilfe-Kasten für Notfälle bestimmt. Sollte es zu einem schweren Unfall kommen, bei dem vielleicht sogar Personen verletzt werden, hält er das nötige Verbandsmaterial bereit.
Bereits beim Erste-Hilfe-Kurs lernen Fahrschüler den Umgang mit dem Autoverbandskasten. Sie erfahren, wie Druckverbände anzulegen und Wunden zu versorgen sind. Nach § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss in Deutschland ein entsprechendes Erste-Hilfe-Set im Auto mitgeführt werden.
Grundsätzlich ist die Kfz-Verbandstasche in Bussen, LKW und PKW Pflicht. Ein Autofahrer, der gegen diese Regel verstößt, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen. Für Busfahrer fallen sogar 15 Euro Bußgeld an. Punkte gibt es dafür allerdings nicht. In Kraftomnibussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen muss sogar ein zweiter Kfz-Verbandskasten im Fahrzeug vorhanden sein.
Wer benötigt keinen Verbandskasten im Kfz?
- Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von unter 6 km/h
- Krafträder
- Zug- und Arbeitsmaschinen (land- und forstwirtschaftlich genutzt)
- Zug- und Arbeitsmaschinen (einachsig)
Ist der Verbandskasten beim Motorrad Pflicht?
Für ein Motorrad ist der Verbandskasten keine Pflicht im Gegensatz zu anderen Kfz. Ein Bußgeld kann also von den Behörden nicht verhängt werden, sollte ein Kraftradfahrer ohne Verbandmaterial unterwegs sein. Es ist dennoch sinnvoll, einen Verbandskasten im Motorrad mitzuführen, denn auf diese Weise ist stets gewährleistet, dass in einer Notsituation wie einem Unfall geholfen werden kann.
Din 13164: Welcher Inhalt ist im Verbandskasten Pflicht?
Im § 35h StVZO wird nicht vorgeschrieben, welcher Inhalt im Verbandskasten sein muss. Es heißt lediglich, dass ausreichend Verbandsmaterial gemäß Din-Norm 13164 mitzuführen ist und dieses in einem Behältnis verpackt sein muss, das den Inhalt des Verbandskastens vor Staub, Feuchtigkeit und Kraft- bzw. Schmierstoffen schützt. Es wäre also denkbar, dass Sie Ihre Kfz-Verbandtasche selbst zusammenstellen.
Einfacher ist es natürlich, wenn Sie im Laden einen Verbandskasten kaufen, der die Anforderungen nach Din-Norm 13164 erfüllt. Dann ist sichergestellt, dass alles in ausreichender Menge vorhanden ist.
Welcher Inhalt gehört zum Erste-Hilfe-Kasten?
- Erste-Hilfe-Broschüre
- Pflasterrolle auf Spule sowie Pflasterstrips in verschiedenen Größen
- Staubgeschützt verpacktes Fertig-Pflasterset
- Wundschnellverband
- Verschiedene Verbände für Finger und Fingerkuppen
- Verbandpäckchen in verschiedenen Größen und Verbandtuch
- Fixierbinden, Dreieckstücher
- Eine Rettungsdecke, die auch das Auskühlen von Unfallopfern verhindern soll
- Kompressen zur Wundauflage
- Eine Pflasterschere
- Ein Feuchttuch zur Reinigung der Haut
- Gummi-Handschuhe
Was ist, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist?
Naturgemäß hat ein Verbandskasten eine gewisse Haltbarkeit. Danach müssen Sie einzelne Teile wie Verbandpäckchen und Pflaster entsprechend der Norm austauschen oder erneuern. Auch wenn Sie Pflaster oder Binden verbrauchen, müssen Sie diese nachfüllen. Ist die Mindesthaltbarkeit abgelaufen, muss ein neuer Verbandskasten her. Obwohl das Verbandsmaterial gut verpackt ist, ist die Neuanschaffung durchaus sinnvoll, denn Binden und Kompressen sind nur für eine gewisse Zeit wirklich steril. Auch der Kleber am Pflaster funktioniert nach einigen Jahren nicht mehr.
Ein abgelaufener Verbandskasten ist zwar noch für die Hausapotheke nutzbar, für die Erste-Hilfe bei einem Unfall reicht er aber nicht mehr aus. Sie können den Verbandskasten nach dem Ablaufdatum aber auch im Hausmüll entsorgen oder ihn Vereinen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) spenden. Diese nutzen das alte Verbandsmaterial gern für ihre Erste-Hilfe-Schulungen.
Gerhard meint
22. September 2023 at 14:28
Hhmm! Selbst Juristen streiten sich darüber, ob ein abgelaufenes Verfalldatum überhaupt ein Bußgeld rechtfertigt.
Denn die STVZO schreibt den Inhalt nach DIN vor. Diese DIN kennt aber kein Verfallsdatum. Demnach entspricht ein Verbandkasten auch mit abgelaufenem Verfalldatum immer noch der STVZO.
Außerdem, die Verbandmittel sind einzeln in Folie eingeschweißt. Dann sind sie noch in extra Folie zusammen gepackt. Der Verbandkasten ist ja auch noch mit einer Dichtung gegen Feuchtigkeit und Schmutz abgedichtet. Und dann ist der Kasten selber noch in Folie eingeschweißt.
Wie da noch Bakterien oder Viren reinkommen sollen ist mir schleierhaft?
Zudem, was sollte denn passieren, wenn man bei der Wundversorgung Material benutzt, dessen Verfalldatum überschritten ist?
Und wenn das Verbandmaterial in einem anderen Kasten, das die Voraussetzungen erfüllt, untergebracht ist, wie prüft die Polizei das Verfalldatum? Schauen die jeden Artikel nach?
Tja, bleibt noch die Frage:
Was ist, wenn ich dem Verbandkasten bei einem Unfall etwas entnehmen muss und vielleicht später, aber noch am selben Tag, kontrolliert werde, gibts dann auch ein Bußgeld?
Hans S. meint
28. Oktober 2024 at 14:03
Wenn ein Polizist – wie geschehen – bei einer anlasslosen Kontrolle ohne sonstige Beanstandung als letzte Position noch das Ablaufdatum des Verbandskastens kontrolliert und abkassiert, ist das schon eine Schikane, zumal es durchaus Rechtsanwälte gibt, die das für nicht gesetzeskonform einstufen.
Chris S meint
30. August 2022 at 11:47
Guten Tag, mein Verbandkasten (DIN 13 164) hat kein Ablaufdatum.
Auf der Rücksete steht:
„Nach Ablauf des Verfalldatums die Produkte zur direkten Wundversorgung austauschen“
Warum also muss/sollte man den Verbandkasten (komplett) entsorgen?
MfG C.S.
Klaus B. meint
16. August 2024 at 14:54
Absolut richtig,in der StVZO 35h ist nur die mitführpflicht geregelt. Wärend die entsprechende DIN-Norm den Inhalt regelt. Für Deutschland gibt es also keine Grundlage ein Verwarngeld zu verhängen, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist. Da muss man kein Jurist sein. Kleiner Hinweis die StVZO 35h bezieht sich auch explizit auf Omnibusse. Wonach man Juristisch eine generelle Diskussion führen könnte.
Heiko meint
20. Januar 2022 at 21:32
Ist mal wieder typisch Deutschland. Mit zarten 18 Jahren musste man zur Führerscheinprüfung einen Nachweis eines Ersten-Hilfe Kurses (4 Stunden) mitbringen. Das war´s dann. Dem Gesetz entnehme ich das es den Machern viel wichtiger ist das tolle 1A Equipment dabei zu haben als dieses auch anwenden zu können.
Krass gesagt ist es denen wichtiger das man ein neues, steriles Heftpflaster auf einen Wunde kleben kann statt einer lebensrettenden stabilen Seitenlage machen kann.
Nun werde ich etwas böse, irgendwie muss man ja die zu viel beschafften FFP2 Masken los werden. Zum Glück gibt es ja mehr als 67 Millionen zugelassene Autos in Deutschland. :-( :-( :-(
Günter H meint
10. Januar 2022 at 11:13
Hallo, ich bin auch der Ansicht, dass hier viel Wind gemacht wird. Sollte man sich nicht vorher darüber informieren, z. B. im Bußgeld oder Verwarnungskatalog. Da sind nämlich die Tatbestände aufgeführt, für welche Verfehlungen es ein Verwarnungsgel oder Bußgeld gibt.
Erst mal richtig informieren, bevor man sich äußert. Halbwarheiten ärgern und können andere in die irre führen.
Ernst meint
4. Dezember 2020 at 8:50
Nach welcher Zeit muß ich den Verbandkasten erneuern ? Wo steht ein Verfallsdatum oder ähnliches?
Fassungsloser meint
22. November 2020 at 12:15
Bußgeld? Ernsthaft? Nicht Verwarnungsgeld? Und auf welcher Grundlage, falls er abgelaufen ist? Das ist nämlich vielmehr ein Problem durch die DIN und dem begründetetn Medizinproduktegesetz. Aber schön, solche Halbwahrheiten zu verbreiten. Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln…
Hans W. meint
14. November 2020 at 11:36
Sie beziehen sich auf §35h StVZO. Hier kann ich keinerlei Hinweise finden, dass ein abgelaufener Erste-Hilfe-Kasten zu Bußgeld führen kann.
Können Sie mir erläutern, wo genau Sie diese Information in §35h StVZO gefunden haben?
Thomas S meint
27. September 2021 at 9:42
die antwort würde mich auch interessieren…
Notfallsanitäter meint
25. Oktober 2020 at 8:16
Wenn ich das Material auspacken.. ist es eh nicht mehr steril.. sondern keimarm… deshalb ist es der größte Quatsch.. warum es beim Ablauf nicht mehr genutz werden sollte… Klar, die klebekraft soll nachlassen… aber davor ist sie auch nur Semi….
In meinen Augen ist es nur wichtig, einen dabei zu haben, der gefüllt ist…
Gruß Notfallsanitäter 33 Jahre aus Neumünster
Thomas S meint
27. September 2021 at 9:41
absolut korrekt!
Buba meint
31. Juli 2022 at 12:38
Diese Antwort ist absolut richtig! Es zählt doch, dass man im Notfall helfen kann und alles nötige dabei habe. Sobald es aus der Verpackung kommt, wird es eh kontaminiert. Es heisst ja auch im NOTFALL. Alles andere wird dann von Notfallsanitäter gemacht.
Der Gesetzgeber hat sich mal wieder zu wenig Gedanken gemacht.
Danke „Notfallsanitäter“ für deine tägliche Bereitschaft Menschenleben zu retten!
Joachim H. meint
8. Mai 2020 at 22:11
Es war interessant zu erfahren, dass Verbandskästen in Bussen, Lastwagen und Autos obligatorisch sind. Ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft, aber es braucht einen neuen Verbandkästen. Ich bin auf der Suche nach einem Verbandskasten, den ich besorgen kann.
Rumpf meint
9. März 2023 at 8:52
Der Kasten welchen Verbandes?
Schulze meint
20. März 2020 at 11:57
Offiziell heißt es Verbandkasten. Verbandskasten ist umgangssprachlich, also nicht offiziell!
tallyman meint
31. August 2016 at 10:18
Wenn derVerbandskasten abgelaufen ist, kostet das dann Bußgeld?
Wenn ja, wieviel?
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:33
Hallo tallyman,
in einem solchen Fall kann ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro auf Sie zukommen.
bussgeldkatalog.de
Axel meint
22. März 2020 at 13:15
Nein, die Polizei darf nur den ordnungsgemäßen Inhalt, lt. DIN kontrollieren! Das Haltbarkeitsdatum hat nicht mit StVO/StBZO zu tun!
MSch. meint
18. Dezember 2021 at 18:59
Und wenn Material enthalten ist das abgelaufen ist zählt es nicht. Damit ist der Verbandkasten eben nicht mehr komplett und es gibt im Zweifel ein Bußgeld.
Rainer Z. meint
11. Juli 2016 at 18:28
Hier steht nichts geschrieben, wenn man abgelaufenen Verbandskastn hat, daß das ein Busgeld koststet.
Lg
Robin meint
27. Februar 2020 at 17:29
Abgelaufen ist wie keinen haben.
Köppel, H. meint
10. Juli 2016 at 17:48
Ein freundlicher Hinweis zur Rechtschreibung:
Es muss richtig heißen : “Verbandkasten“.
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 8:18
Hallo Herr Köppel,
laut Duden ist es möglich „Verbandkasten“ aber auch „Verbandskasten“ zu schreiben.
bussgeldkatalog.de
Nitschke meint
15. April 2019 at 20:05
Ein Spruch aus der Zeit, als ich noch in Erste-Hilfe-Kursen ausgebildet habe: Es heisst Verbandkasten, man sagt ja schließlich auch nicht „Bratskartoffeln“.
Elg meint
2. August 2019 at 21:59
[Link von der Redaktion entfernt]
Beide Formen sind anerkannt ;)
Olaf meint
23. August 2020 at 1:22
Es heißt aber auch Rettungssanitäter und nicht Rettungsanitäter. Finde diese Vergleiche mit anderen Worten absolut hinfällig. Sprachwissenschaften sind deskriptiv und nicht konstruktiv!
Hartmut S meint
20. Juli 2021 at 21:35
Wo steht das Ablaufdatum auf dem Verbandkasten?
Manuela meint
4. März 2023 at 14:05
Auf der Rückseite der Verbandtasche oder des Verbandkastens ist meist ein Aufkleber angebracht. Ansonsten steht auf jeder sterilen Binde etc. auf der Folie ein Ablaufdatum.
Ruth G meint
3. Januar 2022 at 12:27
Ich kenne durchaus einige Leute, die Bratskartoffeln sagen.
Daniel meint
6. Januar 2023 at 15:50
Hinzu kommt, dass es im Deutschen das Fugen-S gibt, damit sich Wörter besser/leichter sprechen lassen.
Verbandskasten geht besser über die Zunge, als Verbandkasten.