Kurz & knapp: Schmerzensgeld für eine Kopfplatzwunde
Steht dem Geschädigten aufgrund einer erlittenen Körperverletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung ein Schadensersatzanspruch zu, so kann er außerdem Schmerzensgeld beanspruchen.
Das Gesetz macht keinen konkreten Angaben zur Höhe des Schmerzensgeldes. Dieses wird individuell anhand verschiedener Kriterien ermittelt. Hier finden Sie einige Beispiele für Schmerzensgeld nach einer Kopfplatzwunde.
Schmerzensgeldtabellen können hier eine erste Orientierung liefern. Diese sind für Richter jedoch nicht verbindlich.
Wenn es die Haut zerreißt
Inhaltsverzeichnis
Die Haut ist mit fast 2 Quadratmetern das größte Organ des menschlichen Körpers und dient gleichzeitig verschiedensten Funktionen. Dabei fungiert die Haut als Barriere zwischen der Außenwelt und dem Inneren des Körpers.
Erreicht die Haut allerdings aufgrund einer Gewaltanwendung oder eines Unfalls die Grenze ihrer Belastbarkeit, führt dies nicht selten zu oberflächlichen Verletzungen – sogenannten Platzwunden. Aufgrund der unregelmäßigen Wundränder heilen solche Verletzungen meist nur schlecht und hinterlassen nicht selten Narben. Besonders schwerwiegend kann daher eine Platzwunde am Kopf bzw. im Gesicht sein.
Doch besteht in diesem Fall ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung? Und wie hoch fällt üblicherweise das Schmerzensgeld bei einer Kopfplatzwunde aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wie kommt es zu einer Platzwunde am Kopf?
Bei einer Platzwunde handelt es sich um eine Verletzung, welche aufgrund von stumpfer und direkter Gewaltanwendung gegen Haut und Knochen entsteht. Auftreten kann diese zum Beispiel durch einen Faustschlag ins Gesicht im Zuge einer Schlägerei oder durch einen Sturz.
Charakteristisch für eine Platzwunde am Kopf, die ein Schmerzensgeld begründen kann, sind in der Regel unregelmäßige Wundränder und starke Blutung. Darüber hinaus können unter der eigentlichen Wunde auch Knochenverletzungen, Blutergüsse und Gewebeprellungen vorliegen. Diese weiteren Beeinträchtigungen können bei der Höhe vom Schmerzensgeld für eine Kopfplatzwunde relevant sein.
Achten Sie zudem auf Symptome wie Erbrechen, Bewusstlosigkeit oder zunehmender Schläfrigkeit, denn diese können ein Hinweis auf eine Gehirnerschütterung darstellen. In diesem Fall gilt es, schnellstmöglich einen Arzt aufzusuchen.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Kopfplatzwunde?
Der Gesetzgeber sichert den Opfern von vorsätzlich oder fahrlässig entstandenen körperlichen Beeinträchtigungen grundsätzlich einen finanziellen Ausgleich zu. Dieser geht aus § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hervor. Demnach können Sie prinzipiell bei einer Kopfplatzwunde auf Schmerzensgeld hoffen.
Allerdings finden sich im entsprechenden Gesetzestext keine Angaben zur Bemessung der Höhe beim Schmerzensgeld nach einer Kopfplatzwunde. Daher gilt es die individuellen Umstände der Beeinträchtigung zu prüfen und den finanziellen Ausgleich für jeden Einzelfall neu zu bemessen.
Wichtige Faktoren beim Schmerzensgeld für eine Platzwunde an Augenbraue, Wange oder Stirn sind dabei unter anderem die Schwere der Verletzung, mögliche dauerhafte Beeinträchtigungen, die Umstände der Verletzungshandlung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) sowie das Verhalten des Schädigers.
Schmerzensgeldtabelle zur Platzwunde am Kopf: Was ist möglich?
Viele Betroffenen fragen sich: „Wie hoch fällt des Schmerzensgeld bei einer Kopfplatzwunde aus?“ Eine pauschale Antwort ist allerdings aufgrund der vielfältigen Faktoren, welche auf die Bemessung Einfluss nehmen, nicht möglich.
Eine Orientierungshilfe können allerdings sogenannte Schmerzensgeldtabellen darstellen. Dabei handelt es sich um Auflistungen verschiedener Urteile und der darin zugesprochenen Schmerzensgelder. Exemplarisch haben wir ein paar Urteile zum Schmerzensgeld bei einer Platzwunde am Kopf in nachfolgender Übersicht zusammengestellt:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
15 cm lange Kopfplatzwunde | ca. 375 Euro OLG Hamm Az. 9 U 166/02 Urteil von 2003 |
Kopfplatzwunde am Hinterkopf | ca. 1.500 Euro OLG Hamburg Az. 8 U 160/11 Urteil von 2012 |
Stirnplatzwunde mit „2 x 2 cm großer, kreuzförmiger Narbe“ als Dauerfolge, Schädelprellung und Verstauchung der Halswirbelsäule | ca. 2.500 Euro OLG Nürnberg Az. 2 U 816/90 Urteil von 1990 |
10 cm lange Gesichtsplatzwunde, welche zu einer „entstellenden Gesichtsnarbe“ führt (Nachoperation ist ggf. notwendig), Schädelprellung und Unterschenkelprellung | ca. 4.000 Euro LG Flensburg Az. 4 O 314/07 Urteil von 2008 |
„skalpierende“ Stirnplatzwunde und Schnittverletzungen am Oberlid und der Stirn | ca. 4.000 Euro LG Essen Az. 16 O 44/83 Urteil von 1983 |
Kopfplatzwunde, Schädelprellung, Prellung der Brustwirbelsäule | ca. 4.500 Euro Mannheim Außergerichtlicher Vergleich von 2013 |
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