Kurz & knapp: Was ist der B17-Führerschein?
Der B17-Führerschein kann bereits mit 17 Jahren erworben werden und berechtigt dann zum Fahren eines Pkws bis 3500 kg – allerdings nur mit einer Begleitperson. Diese muss vorab angemeldet werden.
Die Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein, mind. 5 Jahre einen B-Führerschein haben und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg besitzen.
Der Führerschein mit 17 Jahren für die Klasse B ist nicht teurer, die Ausbildung ist identisch zu derer für volljährige Personen. Wie hoch die Kosten für den Führerschein letztendlich ausfallen, hängt vom Können des Fahrschülers ab.
Dürfen Sie mit dem Führerschein mit 17 alleine fahren?
Inhalt dieses Ratgebers

Der BF 17- oder B17-Führerschein bietet die Option, in Deutschland bereits im Alter von 17 Jahren nach einer Prüfung Pkw zu fahren. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn bis zum 18. Geburtstag der Fahranfänger bei jeder Fahrt von einem Begleiter beaufsichtigt wird.
Begleitetes Fahren ohne Begleitperson hat eine Geldbuße von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Außerdem wird die Fahrerlaubnis erst wieder erteilt, nachdem der Fahrer an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. Der Führerschein mit 17 ohne Begleitperson ist demzufolge nicht möglich.
Begleitetes Fahren: Die Voraussetzungen

Der Führerschein mit 17 ist mit einiger Bürokratie verbunden. Dies sind die wichtigsten Unterschiede: Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten müssen ihre Zustimmung geben, damit der Führerschein ab 17 beantragt werden kann.
Der Name der notwendigen Begleitperson für den Führerschein mit 17 muss im Antrag genannt werden.
Diese Person muss ihrer Wahl zustimmen und darüber hinaus eine Kopie ihres Führerscheins und ihres Personalausweises einreichen.
Führerschein mit 17: Die Begleitperson
Im Gegensatz zu anderen Klassen erfordert die Fahrerlaubnis BF17 eine Begleitperson. Es kann eine oder auch mehrere davon geben. Wichtig ist, dass der Name in einer speziellen Bescheinigung eingetragen ist. Erst dann zählt jemand offiziell als Begleitperson. Für begleitetes Fahren muss die Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die Begleitperson muss:
- älter als 30 Jahre sein.
- eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, die mindestens fünf Jahre alt ist.
Die Begleitperson darf:
- bei der Antragsstellung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg besitzen.
- nicht als Begleitperson fungieren, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss anderer Drogen steht.
Führerschein mit 17: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten für den Führerschein mit 17 unterschieden sich im Grunde genommen nicht von denen für den Führerschein der Klasse B. Für begleitetes Fahren spielt die Versicherung allerdings eine wichtige Rolle. Wer den Führerschein mit 17 macht, wird in der Regel das Auto seiner Eltern nutzen.
Viele Versicherungen enthalten die Klausel, dass der Fahrer älter als 17 sein muss. Damit sie auch zahlt, wenn der B17-Inhaber einen Unfall hat, muss der Versicherung rechtzeitig mitgeteilt werden, dass dieser einen BF17 erwirbt bzw. erworben hat.
Begleitetes Fahren ab 17 im Ausland
Die Prüfbescheinigung, die der B17-Inhaber besitzt, ist im Ausland nicht gültig – mit einer Ausnahme. Der BF17 gilt in Österreich. In allen anderen Ländern außer Deutschland und Österreich wird die Prüfbescheinigung für das Fahren mit 17 nicht als Nachweis der Fahrtüchtigkeit gewertet.
Die Probezeit für BF17
Beim Führerschein mit 17 gibt es eine Probezeit von zwei Jahren, welche sofort nach Erlangung der Prüfbescheinigung bzw. dem Bestehen der Prüfung beginnt. Begleitetes Fahren kann Punkte in Flensburg zur Folge haben, wenn der Fahrer entsprechend schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begeht.
Ewald J. meint
Hallo,
leider finde ich nichts über Voraussetzungen, z.B. braucht meine Praxisprüfung und oder eine Theorieprüfung? Als 17 Jähriger.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ewald J.,
die Voraussetzungen unterscheiden sich nicht von der Erlangung des Führerscheins mit 18. Sowohl Theorie- als auch Praxisprüfung sind nötig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jasmin meint
Hallo ich hätte eine Frage und zwar wie viel kostet der Führerschein ab 17 Klasse b mit 125 Roller
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jasmin,
die Kosten des Führerscheins können je nach Region und Fahrschule variieren. Informieren Sie sich daher direkt vor Ort.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
sina meint
Hallo,
könnte ich also schon mit 16 Jahren Fahrstunden nehmen und bei bestandener Prüfung ab dem 17. Geburtstag begleitet fahren?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Sina
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sina,
Sie können bereits 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ulrike K. meint
Frage: muß die Begleitperson einen DEUTSCHEN Führerschein haben, oder gilt auch ein ausländischer z.B. syrischer Führerschein?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ulrike K.,
der Führerschein muss in Deutschland anerkannt sein. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Britta meint
Liebes Team,
Ich soll als Begleitperson 170,54€ bei der Fahrschule zahlen, jede weitere Person 5,10€ . Ist das richtig so?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Britta,
grundsätzlich fallen beim Führerschein mit 17 eine Antragsgebühr und zusätzliche Kosten für die Eintragung der Begleitpersonen ein. Wie hoch die ausfallen, kann je nach Bundesland variieren. Fragen Sie ggf. bei der zuständigen Behörde nach.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
uwe meint
Es soll eine Ausnahmegenehmigung geben, wo die/ der 17 jährige auch ohne Begleitung fahren darf. Ist das eine fest geschriebene Strecke?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Uwe,
in besonderen Ausnahmefällen können 17jährige auch ohne Begleitpersonen ein Auto führen. Möglich ist dies allerdings nur auf bestimmten, klar definierten Strecken – zum Beispiel dem Weg zur Ausbildung. Welche Vorausssetzungen dafür zu erfüllen sind, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstellen in Erfahrung bringen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ellen meint
Hallo,
kann man beim Führerschein mit 17 schon Moped alleine fahren? Oder muss da auch Begleitperson dabei sein?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ellen,
Moped können Jugendliche schon ab 15 Jahren fahren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mirko meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Führerschein der Klasse B schließt Kleinkrafträder bis 50 ccm / 45 Km/h ein.
Wie verhält sich dieser Sachverhalt für Inhaber der Prüfbescheinigung BF17, also
vor erreichen des 18. Lebensjahres und ohne Begleitung?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mirko,
Fahrzeuge der Führerscheinklassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mandy meint
Guten Abend,darf man beim begleitetem fahren auch mit Anhänger fahren?
Lg Mandy
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mandy,
ja, das ist erlaubt, sofern der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von max. 750 kg oder das Gespann aus Anhänger und Zugfahrzeug insgesamt eine maximale zulässige Gesamtmasse von 3,5 t hat.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Buchner meint
Muss man eine MPU machen, wenn man den Führerschein mit 17 machen will.
Ralf meint
Hallo.
Ich habe gelesen das man mit 17 auch alleine fahren darf, wenn gewisse Anforderungen eingehalten werden und es nur eine genaue definierte Strecke betrifft. Doch in meinem Landkreis sagt man so etwas gäbe es hier nicht. Ist dieses Gesetz Bundesland abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe meint
Hallo, den Führerschein mit 17 also Begleitetes Fahren mit B17.
Wenn ich diese Prüfbescheiniging bestanden habe, darf ich dann auch ein fahrzeug führen AM bis 45 k/mh ganz alleine oder muss der jenige den ich angegeben habe für das fahren mit einem Wagen auch mit dabei sein ?
Mfg
Roula meint
Die Begleitperson muss mind 5 Jahre einen B-Führerschein haben
ich habe 4 Jahre einen B-Führerschein in Deutschland , Aber in meinem Heimatland Syrien hatte ich seit 2002 einen B-Führerschein ununterbrochen.
Habe ich die geforderte Bedingung erreicht?
Alexander meint
Wenn man mit 16 einen Punkt hat darf man dann trotzdem den bf 17 Führerschein machen ?