Falsche Umweltplakette – Mit dieser Strafe müssen Sie rechnen
Verstoß | Sanktion |
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ohne bzw. mit falscher Umweltplakette in Umweltzone eingefahren | 100 € |
mit gefälschter Umweltplakette gefahren | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren wegen Urkundenfälschung |
Kurz & knapp: Falsche Umweltplakette
Haben Sie beim Befahren einer Umweltzone die falsche Umweltplakette am Auto, müssen Sie mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Entspricht die Farbe Ihrer Umweltplakette nicht der Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs, stellt dies einen erheblichen Mangel bei der HU dar. Dafür kann Ihnen die TÜV-Plakette verwehrt werden.
Nutzen Sie eine gefälschte Umweltplakette, machen Sie sich der Urkundenfälschung schuldig. Es droht eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Umweltzonen dürfen nur mit der richtigen Plakette befahren werden
Inhaltsverzeichnis
Möchten Sie mit einem Kraftfahrzeug in eine Umweltzone einfahren, ist das nur gestattet, wenn Ihr Kfz eine bestimmte Umweltplakette besitzt, denn diese gibt Auskunft über dessen Schadstoffgruppe. In nahezu jeder Umweltzone in Deutschland werden nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette geduldet. Einzige Ausnahme bildet Neu-Ulm, wo Sie auch noch mit einer gelben Plakette in die Umweltzone einfahren dürfen.
Haben Sie an Ihrem Fahrzeug die falsche Umweltplakette und werden erwischt, wie Sie damit eine Umweltzone befahren, müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Dies gilt auch, wenn Sie überhaupt keine Plakette besitzen und trotzdem in einer Umweltzone unterwegs sind.
Wenn die Plakette nicht zum Fahrzeug passt
Eine falsche Umweltplakette liegt nicht nur dann vor, wenn sie nicht den Vorgaben der Umweltzone entspricht, die Sie befahren wollen. Auch wenn die Plakette gefälscht wurde, das eingetragene Kennzeichen nicht dem auf dem Nummernschild entspricht oder sie eine andere Farbe aufweist, als sie laut Fahrzeugpapieren haben dürfte, ist sie ungültig.
Vor allem Ersteres ist keine Bagatelle: Basteln Sie Ihre Umweltplakette selbst, machen Sie sich der Urkundenfälschung strafbar. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden. Eine falsche gelbe oder grüne Plakette zu verwenden, kann Sie in diesem Fall also wesentlich mehr kosten als nur ein Bußgeld.
Entspricht die Farbe Ihrer Umweltplakette nicht der tatsächlichen Schadstoffklasse Ihres Autos, stellt dies wiederum einen erheblichen Mangel dar. Dies kann dazu führen, dass Ihnen bei der nächsten Hauptuntersuchung die TÜV-Plakette verwehrt wird. Überprüfen Sie daher anhand Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1, welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug haben muss.
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