Kurz & knapp: Den Führerschein nicht abgeben
Um das Fahrverbot anzutreten, müssen Sie den Führerschein per Post oder persönlich abgeben.
Wenn Sie den Führerschein nicht abgegeben haben und sich auch weigern dies zu tun, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.
Haben Sie den Führerschein nicht abgegeben, kann es sein, dass die Polizei persönlich vorbeikommt und ihn beschlagnahmt.
Regeln beim Fahrverbot für den Führerschein

Sobald in Deutschland ein Fahrverbot rechtskräftig wird, muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben. Dies ist in der Regel zwei Wochen nach dem Erhalt des entsprechenden Bußgeldbescheides der Fall – wenn innerhalb dieser Zeitspanne kein Einspruch eingelegt worden sein sollte. Nach dieser Frist kann auch das Bußgeld nicht mehr angefochten werden.
Der Führerschein kann entweder in einem Brief versendet oder auch persönlich bei der entsprechenden Behörde abgegeben werden. Für die amtliche Verwahrung ist die Behörde zuständig, die den Bußgeldbescheid verschickt hat. Die Adresse und andere notwendige Angaben stehen in der Regel im Bescheid.
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Trotz Fahrverbot den Führerschein nicht abgeben
Wer seinen Führerschein nicht abgibt, unterliegt dennoch dem Fahrverbot. Das bedeutet, er macht sich strafbar, wenn er in den folgenden Monaten trotzdem weiterfährt. Auch wenn der Führerschein noch vorhanden ist, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür kann eine Freiheitsstrafe von einer Dauer bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Folgen für das Fahrverbot: Führerschein nicht rechtzeitig abgegeben

Zwar gilt das Fahrverbot bereits, auch wenn der Führerschein noch nicht abgegeben worden ist, doch die Frist selbst fängt erst dann an, anzulaufen, wenn das Dokument in Verwahrung genommen wurde. Wenn z. B. jemand trotz 1 Monat Fahrverbot den Führerschein nicht abgegeben hat, darf er aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis trotzdem nicht mehr fahren.
Aber die Frist von einem Monat setzt offiziell erst ein, sobald er das Dokument der Behörde übergeben hat. Betroffene, die ihr Fahrerlaubnisdokument nicht rechtzeitig abgeben, verlängern demnach ihr Fahrverbot.
Renate meint
17. Juni 2022 at 12:21
Sehr geehrte Damen und.Herren
Ich bin seit 16.06.22 aus der Türkei zurück
Man hat mir mein Portemonnaie plus Versichertenkarteund Führerschein gestohlen.
Ich habe zu Hause in der Post einen Zeugenfragebogen bekommen zwecks 30 km zu schnelles fahren.
Ich rechne mit 1 Monat Fahrverbot.
Aber habe z.zt.keinen Führerschein mehr
Was soll ich tun?
Fr.gr.renate