Kurz & Knapp: 3. EU-Führerscheinrichtlinie
In der EU-Führerscheinrichtlinie sind die Voraussetzungen für der Erwerb einer Fahrerlaubnis sowie für die Anerkennung der Führerscheine innerhalb der Europäischen Union geregelt. So wurde unter anderem auch das Scheckkartenformate des EU-Führerscheins in dieser festgelegt.
In der Richtlinie ist definiert, dass alle alten nationalen Führerscheine bis spätestens 2033 in den EU-Führerschein umgetauscht werden müssen. Wann Sie ihr Dokument tauschen müssen, zeigt unsere Tabelle hier.
In Deutschland wurden aufgrund der EU-Führerscheinrichtlinie 3 zwei neue Führerscheinklassen geschaffen. Hierbei handelt es sich um die Klassen AM und A2.
EU-Führerschein: Vorgaben per Gesetz
Inhaltsverzeichnis
Ohne Führerschein ist das Führen der meisten Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr tabu. Welche Voraussetzungen für die jeweiligen Führerscheinklassen vorliegen müssen, ist üblicherweise in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen bestimmt. Innerhalb der Europäischen Unionen wurden die nationalen Vorschriften schrittweise angepasst und auf einen gleichen Stand gebracht. Das dient vornehmlich dazu, gleiche Standards zu schaffen und auch den Verkehr sicher zu machen. Ein wichtiger Schritt waren die 2. und 3. EU-Führerscheinrichtlinie – auch für Deutschland – da sie Bestimmungen zum Führerschein in der EU zum Gemeinschaftsrecht machten und somit Regelungen vereinheitlichten.
Was im EU-Recht zum Führerschein durch die 2. und 3. Richtlinie neu definierte wurde, betrachtet der nachfolgenden Ratgeber näher. Darüber hinaus erläutert er, was Führerscheininhaber in Bezug auf ihr Dokument nun wissen müssen.
EU-Führerscheinrecht: Was ist in diesem bestimmt?
Wer einen Führerschein erlangen möchte, muss bestimmte Vorgaben erfüllen. In der Europäischen Union und auch im erweiterten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurden die Grundlagen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis so angepasst, dass üblicherweise die gleichen Vorgaben zu beachten sind. Daher ist es möglich, dass ein deutscher Verkehrsteilnehmer mit der Klasse B auch im europäischen Ausland fahren darf, ohne zusätzliche Nachweise für die Fahreignung erbringen zu müssen.
Wichtig für dieser Vereinheitlichung waren und sind die entsprechenden gesetzlichen Verordnungen und Gesetze, welche die Bestimmungen in nationales Recht umsetzen. Eine Grundlage für diese bildet unter anderem auch eine EU-Richtlinie. Zum Führerschein gibt es eine Vielzahl dieser Richtlinien, die bis zum heutigen Tag die wichtigsten Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und die jeweiligen Führerscheinklassen beinhalten.
Aufgrund stetiger Entwicklungen im Straßenverkehr und bei Sicherheitsfragen, wird auch die EU-Führerscheinrichtlinie regelmäßig überarbeitet, angepasst und aktualisiert. So wurde die bereits sehr umfangreiche 2. EU-Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG) 2006 von der 3. EU-Richtlinie 2006/126/EG abgelöst. Zu den wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie gehört neben der Angleichung der Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnis auch die Anerkennung der Dokumente innerhalb der Union.
Mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie wurde das Dokument im Scheckkartenformat eingeführt und festgelegt, dass dieser EU-Führerschein ohne zusätzliche Nachweise oder Übersetzungen in allen Mitgliedsstaaten sowie auch im EWR anerkannt ist. Das bedeutet auch, dass ein internationaler Führerschein zusätzlich zum nationalen Dokument in der Union nicht notwendig ist.
Mit der Einführung des Formats hat sich auch etwas bei der Gültigkeit des Dokuments verändert. Dieses ist nun für einen bestimmten Zeitraum gültig und muss danach verlängert werden. Einfluss auf die Fahrerlaubnis an sich hat dies jedoch nicht. Des Weiteren ist in der EU-Führerscheinrichtlinie auch bestimmt, dass die alten nationalen Dokumente bis zu einem festgelegten Datum in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden müssen.
Richtlinie zum Führerschein: Was per EU-Recht noch geändert wurde
Die EU-Führerscheinrichtlinie brachte in Deutschland auch nationale Änderungen mit sich. So gibt es seit dem Inkrafttreten neue Führerscheinklassen. In der neuen Klasse AM wurden die ehemaligen Klassen S und M zusammengeführt. Für Krafträder existiert nun auch die Klasse A2.
Darüber hinaus beinhaltet die 3. EU-Führerscheinrichtlinie Regelungen zum sogenannten Führerscheintourismus. Verkehrssünder können nun nicht mehr so einfach einen neuen Führerschein aus einem anderen Mitgliedstaat erhalten. Personen müssen nun für mindestens 180 Tage im Ausstellungsland gemeldet sein und die erforderliche Prüfung vor Ort erfolgreich ablegen, um einen Führerschein des Landes zu erhalten. Wichtig ist auch, dass bei einer Sperrfrist im Herkunftsland des Fahrers die dortigen Behörden den Führerschein nicht anerkennen müssen.
EU-Richtlinie: Führerschein bis 2033 umtauschen
Jeder der noch einen alten oder älteren Führerschein besitzt, muss sich nun mit dem Gedanken anfreunden, dass sie in naher Zukunft doch die Plastikkarte erhalten. Wie bereits erwähnt, ist spätestens 2033 Schluss mit den Papierlappen oder älteren Plastikvarianten. Bis dahin müssen alle Kraftfahrer aus der EU den einheitlichen Führerschein besitzen. Die jeweiligen Staaten sind dafür verantwortlich, dass alle Führerscheine nach diesem Datum den Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen.
Explizit bestimmt ist das in der Richtlinie unter Artikel 3 Absatz 3:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.
Ausgenommen von den Regelungen sind alle Dokumente, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Diese entsprechen bereits den Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie. Für die anderen Führerscheine gilt es einen gestaffelten Umtausch zu beachten. Damit der Ansturm nicht auf ein Datum gelenkt wird, hat die Bundesregierung verschiedene Stichtage bestimmt. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie alle wichtigen Daten, die für den Umtausch zu beachten sind:
Art des Dokuments Bis wann der Umtausch erfolgt sein muss
Papierführerschein
Geburtsjahr
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
ab 1971 19.01.2025
Führerschein in Scheckkartenformat
Ausstellungsjahr
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033
EU-Führerschein: Die Richtlinie bestimmt die Dauer der Gültigkeit
Die EU-Führerscheinrichtlinie legt, wie erwähnt, auch fest, wie lange die Dokumente für die jeweilige Führerscheinklasse gültig sind.
Die Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) bestimm das in Artikel 7 Abschnitt 2. In diesem ist die Erneuerungspflicht für Führerscheindokumente definiert. Demnach gelten folgende Fristen:
- Allgemeine Gültigkeit für die Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE beträgt zehn Jahre
- Gültigkeit kann durch die Mitgliedstaaten auf 15 Jahre erweitert werden
- Allgemeine Gültigkeit für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E beträgt fünf Jahre
Wichtig ist, dass nur für die PKW- und Kraftradklassen die Dauer durch die Staaten selbst bestimmten werden kann. Bei Bus- und LKW-Führerschein gilt immer einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, nach deren Ablauf das Dokument zu erneuern ist.
Die Befristung der Gültigkeit soll zum einen die Führerscheine fälschungssicherer machen. Zum anderen definiert die EU-Führerscheinrichtlinie auch Standards für die Aktualität der Daten und des Fotos. Im Zusammenhang mit den LKW-Führerscheinen kommt auch der Aspekt der Sicherheit hinzu, da bei der Erneuerung verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen sind. Die notwendige Erneuerung ist in Deutschland in der Regel bei den örtlichen Fahrerlaubnisbehörden oder bei den Bürgerämter möglich.
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S Fernandes meint
28. Januar 2024 at 11:03
Guten Tag
Gültigkeit vom Deutscher Führerschein innerhalb EU.
Ich habe gehört das Portugal ab 01.08.2024 eine Führescheinklasse T mit Gruppen: I, II, III einführt.
Das entspricht nicht mehr der Deutschen Führerscheinklasse L, bzw T .
Kann mann weiter als Deutsche Saison-Hilfskraft dann noch einen Traktor fahren.
Bleibt die Gültigkeit bestehen, oder muss mann einen Zusatz FS führ Portugal machen
Mit freundlichen Grüßen
Fernandes
Kira N. meint
31. März 2022 at 17:35
Vielen Dank für diesen Beitrag zur EU Führerschein Richtlinie. Gut zu wissen, dass der EU Führerschein eine begrenzte Gültigkeit hat, um ihn fälschungssicher zu machen. Ich möchte in diesem Jahr meinen Führerschein machen und wollte mich dazu mal hier zu den rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.