Kurz & Knapp: EU-Führerschein
Der EU-Führerschein wurde in Deutschland 1999 eingeführt und ist in sämtlichen EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz gültig.
Jeder Führerschein, der in Deutschland vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis spätestens 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umgeschrieben werden.
Ein EU-Führerschein kann nur bei der Führerscheinbehörde des Hauptwohnsitzesbeantragt werden.
Was sagt das EU-Recht zum Führerschein?
Inhaltsverzeichnis
Am 1. Januar 1999 trat in Deutschland die Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Mit dieser wurde hierzulande die zweite EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt, was zu einer Vereinheitlichung der Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU führte. Dies beinhaltete u. a. ein einheitliches Buchstabensystem für die Bezeichnung der einzelnen Führerscheinklassen und die Anerkennung aller Führerscheine innerhalb der EU.
Damit wurde auch der EU-Führerschein in Deutschland eingeführt: eine beidseitig bedruckte Plastikkarte in der Größe einer Scheckkarte. Dieser europäische Führerschein ist überall gleich gestaltet, ganz egal in welchem Land er ausgestellt wurde.
Wer einen EU-Führerschein besitzt, weist damit nach, dass er gemäß der EU-weiten Vorschriften die Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erworben hat. Aus diesem Grund wird sein „europäischer Führerschein“ auch in jedem Mitgliedsstaat anerkannt, ebenso in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Die Gültigkeit vom EU-Führerschein: Beachten Sie das Ablaufdatum!
Als der EU-Kartenführerschein erstmalig eingeführt wurde, war auf diesem in der Regel kein Ablaufdatum vermerkt. Dies erweckte den Eindruck, dass der EU-Führerschein unbegrenzt gültig sei. Das war aber nur bis zur dritten EU-Führerscheinrichtlinie der Fall. Seit deren Einführung im Jahr 2013 hat jeder Führerschein in der EU, der vorher ausgestellt wurde, ein Ablaufdatum erhalten.
Dies betrifft sowohl die EU-Führerscheine als auch sämtliche nationale Führerscheine, die noch im Umlauf sind, wie z. B. den rosa Führerschein in Deutschland.
Wurde Ihr Führerschein demnach vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, müssen Sie diesen in einen neuen EU-Führerschein umschreiben lassen. Dafür haben Sie bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Danach wird ein neuer EU-Führerschein zur Pflicht und sämtliche ältere Fahrerlaubnis-Dokumente im EU-Raum verlieren ihre Gültigkeit.
So funktioniert die Umschreibung
Um einen in Europa ausgestellten Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben zu lassen, müssen Sie sich zu der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes begeben. Sie können die Umschreibung demnach nicht überall in der EU vornehmen, sondern nur an Ihrem Wohnort.
Es ist nicht nötig, den EU-Führerschein „neu zu machen“, also eine erneute Fahrprüfung abzulegen. Stattdessen genügt es, wenn Sie sich mit Ihrem alten Führerschein, einem gültigen Ausweisdokument und einem biometrischen Passbild zu Ihrer Führerscheinstelle begeben und dort die Umschreibung beantragen. Je nach Wohnort und Auslastung der Behörde kann es ratsam sein, dafür einen Termin zu vereinbaren.
Für folgende Führerscheinklassen sind außerdem weitere Unterlagen mitzubringen:
- C/CE/C1/C1E: Sehtest, Gesundheitsnachweis
- D: Gesundheitsgutachten
Fahrerlaubnisentzug: EU-Führerschein ohne MPU legal wiedererhalten
Wurde Ihnen aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie mitunter erst die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nachweisen, bevor Sie in Deutschland eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen können.
Viele Betroffene scheuen diese MPU, da einerseits viele Teilnehmer durchfallen und andererseits hohe Kosten für die Untersuchung anfallen, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Es kommt daher oft die Frage auf, ob sich ein neuer EU-Führerschein trotz MPU-Anordnung erwerben lässt, z. B. in einem anderen EU-Land. Denn eine MPU muss nur in Deutschland abgelegt werden. Trotzdem können Sie nicht mal eben Ihren EU-Führerschein in Polen oder einem anderen Nachbarland neu erwerben, um hierzulande wieder Auto fahren zu dürfen.
Denn wie bereits erwähnt, müssen Sie einen festen Wohnsitz an einem Ort haben, um dort einen EU-Führerschein beantragen zu können. In der Regel bedeutet dies, dass Sie für mindestens 6 Monate an diesem Ort gemeldet sein müssen. Je nach Land kann diese Frist aber auch variieren. Es ist also ein Umzug ins Ausland vonnöten, wenn Sie für einen neuen EU-Führerschein die MPU umgehen möchten.
Gerade im Internet tauchen immer wieder Angebote auf, um einen neuen EU-Führerschein zu kaufen – ohne Prüfung und ohne Verlagerung des Wohnsitzes. Meist beinhaltet dies die Fälschung von Adressen und Meldebescheinigungen. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich betont, dass ein solches Vorgehen illegal ist und harte Strafen nach sich ziehen kann, wenn Sie überführt werden.
EU-Führerschein ohne MPU zurück: Geduld wird belohnt
Möchten Sie nicht ins Ausland ziehen, gibt es noch eine andere legale Methode, ohne MPU Ihren EU-Führerschein zurückzubekommen. Allerdings erfordert diese einiges an Geduld: Sie warten einfach ab, bis der Verkehrsverstoß, der zur Anordnung der MPU geführt hat, aus Ihrer Akte gelöscht wird.
Dazu dürfen Sie sich zunächst fünf Jahre lang keinen Verstoß mehr im Straßenverkehr einhandeln, auch nicht als Fußgänger oder Radfahrer. Haben Sie das geschafft, müssen Sie weitere zehn Jahre warten, bis der Akteneintrag gelöscht wird und Sie eine Neuerteilung Ihres Führerscheins beantragen können. Häufig verlangt die Führerscheinstelle allerdings in diesem Fall das erneute Ablegen der Fahrprüfung.
Dourass B meint
2. Juni 2023 at 5:42
Hallo Brauche Hilfe beim EU-Führerschein .
Axel meint
6. Juni 2021 at 20:21
Was wird der EU Führerschein für alle Fahrzeuge kosten? Was für einen Führerschein braucht man für alle Fahrzeuge? Sei es für Mofa, Roller (50er), Moped, Motorrad, Auto, LKW, Bus, E Mobil. Viele Grüße von Axel
Jutta H meint
20. Februar 2024 at 17:14
Hallo,
Ist es möglich EU Führerschein zu bekommen. Wg mpu ist es gerade nicht möglich. Die sperrfrist ist schon abgelaufen. Bitte Info und Kosten unterbreiten. Vielen Dank.
Lg
Jutta
Christian I. meint
1. Juni 2021 at 1:00
Hallo Tanja
du hast Zeit bis zum 19. Januar 2025, nicht 2033. Das Jahr 2033 ist das letzte Jahr, bis wann jeder Führerschein umgetauscht sein muss. Jedoch gibt es Fristen, je nachdem wann man seine Fahrerlaubnis bekommen hat, damit der Umtauschprozess fließend stattfindet und nicht dutzende Millionen Menschen in 2033 die Ämter überfluten. Ich habe die Daten vom ADAC übernommen. ( In deinem Fall) Leute die ihre Fahrerlaubnis zwischen 1971 und 1998 bekommen haben müssen bis spätestens 19. Januar 2025 ihren Führerschein umgetauscht haben.
Wer seinen Führerschein zwischen 2012 und 18. Januar 2013 bekommen hat (z.B. ich) hat Zeit bis 2033. Selbstverständlich kann ich aber auch früher umtauschen wenn ich will.
Ralf meint
5. April 2021 at 20:03
Hallo ich habe meinen fs in Italien 2021 gemacht nun ist meine frage wo wie und wann muss ich ihn um schreiben lassen da ich wieder nach berlin ziehen möchte
Tanja K. meint
13. August 2020 at 10:05
Ich habe meinen Führerschein 1992 gemacht. Meine Freundin meinte, dass ich ihn nächstes Jahr umschreiben muss, weil er sonst ungültig ist. Jetzt weiß ich, dass ich mich getrost zurücklehnen kann bis 2033.
Geiger G meint
19. Oktober 2021 at 12:05
Gerhard meint, dass ist schon ein Witz. Ich habe Anfang 2013 meinen Papierführerschein abgegeben und am 04.01.2013 einen Kartenführerschein bekommen. Ich kann nicht verstehen, warum ich 2033 wieder einen neuen brauche. Der neue wird nicht viel anders aussehen. Braucht man einen neuen, um ein neues Lichtbild zu bekommen, dass bei Polizeikontrollen der Fahrer leichter erkannt wird? Hauptsache das Ganze kostet wieder recht schön. Ein neues Bild, Gebühren bei der Führerscheinstelle, Sehtest, Gesundheitsnachweis (entfällt, wenn ich bis dahin gestorben bin). Wann wollte man die Bürokratie entzerren (ehem. Ministerpräsident Stoiber), dass wird wahrscheinlich viele Jahre weiter nichts.
Viele Grüße
Recliff meint
1. November 2022 at 1:22
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ein Paradebeispiel für eine „sinnvolle“ Bürokratie ist Estland. Bürokratie („Herrschaft des Büros“) ist dort nämlich für das VOLK da – nicht umgekehrt! Dort handelt man nach dem Motto der Notwendigkeit, alles online, keine endlos langen Termine mehr… wirklich entschlackt. Das Ergebnis sind – ich behaupte – entspanntere Menschen.
Solange hierzulande borniert an längst überholten bürokratischen Strukturen geklammert wird, so lange wird keine Einsicht kommen – düster.
Allgemein:
Die Umschreibung, den alten Führerschein „umtauschen“, ist inhaltlich falsch. Medien, selbst in offiziellen Schreiben ist von „Umtausch“ die Rede. Mein „alter“ bleibt da, wo er ist: bei mir(!) – nachdem ich ihn vorlegte. Die so genannte „Pappe“ ist mittlerweile inoffizielles Kulturgut.
Der korrekte Begriff ist: „Umschreibung“!
Andrej I meint
1. November 2021 at 23:19
Hallo, ich habe 1999 Führerschein PKW gemacht, aber 2004 wegen Alkohol verloren und bis keine MPU gemacht was weiter passiert können sie mir sagen, Danke mit freundlichen Grüßen
A
T. W. meint
11. August 2020 at 11:51
Gut zu wissen, dass man noch bis 2033 den EU-Führerschein beantragen kann. Ich mache mir keinen Stress. Alle paar Jahre wird eh meine Geldbörse gestohlen, dann beantrage ich den neuen Führerschein erst dann.
Kobra meint
24. Januar 2023 at 0:26
Ich habe vor 25 Jahren mein
deutsches Führerschein abgeben müssen wegen btm Konsum seit dem habe vor 5 Jahren neu beantragt,mir wurde MPU zugeordnet,dafür hatte ich das Geld nicht. außerdem habe ich 2005 eine EU Führerschein gefahren bin ich nicht in Deutschland aber im Ausland immer noch .
Kann mir jemand helfen bitte was ich tun soll bevor ich irgendwas falsches tue oder werde.
Vielen herzlichen Dank für nähre Info.
Joachim H. meint
19. Mai 2020 at 22:28
Vielen Dank für den Blog-Eintrag über EU-Führerscheine. Mein Nachbar versucht, einen Lkw-Führerschein zu bekommen. Ich werde diesen Blog mit ihm teilen, damit er besser über das Erlangen eines Führerscheins informiert ist.
Darjusas meint
18. Dezember 2019 at 11:29
Es geht um die Anerkennung meines Führerscheines in Deutschland.
Im Jahr 2017 wurde meine Führerscheinerlaubnis wegen des Urteils des Amtsgerichts Lehrte rechtskräftig entzogen. Des Weiteren erhielt ich eine 7-monatige Fahrerlaubnissperre (bis 01.08.2017). Um wieder am Deutschen Straßenverkehr teilnehmen zu können, soll ich jetzt mein litauischer Führerschein an deutsche Fahrerlaubnisbehörde wieder anerkennen lassen.
Da ich kein Wohnsitz in Deutschland besitze und mein Führerschein in Deutschland nicht gültig sind, kann ich zur Führerscheinbehörde selbst nicht ankommen. Kann man die Anerkennung bei deutsche Fahrerlaubnisbehörde per Online machen lassen?
Könnten Sie vielleicht mir helfen und beraten , wie ich in diesem Fall handeln muss ?
Andrej Idt meint
2. August 2021 at 23:20
Hallo, können mir bitte sagen, ich habe 2004 Führerschein verloren wegen Alkohol, jetzt was und wie,
Jürgen meint
30. März 2023 at 10:18
15 Jahre warten und nicht mehr saufen. Dann klappts auch mit dem Führerschein…
Julia meint
5. Dezember 2019 at 10:00
Danke für die Tipps über die Umschreibung von einem EU Führerschein. Mein Bruder ist nach Frankreich umgezogen und wollte seine Autoführerschein umbuchen lassen, damit es mit seiner aktuellen Wohnort stimmt. Gut zu wissen, dass er keine Fahrprüfung wiederholen muss.