Kurz & Knapp: EU-Führerschein
Der EU-Führerschein wurde in Deutschland 1999 eingeführt und ist in sämtlichen EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz gültig.
Jeder Führerschein, der in Deutschland vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis spätestens 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umgeschrieben werden.
Ein EU-Führerschein kann nur bei der Führerscheinbehörde des Hauptwohnsitzesbeantragt werden.
Was sagt das EU-Recht zum Führerschein?
Inhalt dieses Ratgebers
Am 1. Januar 1999 trat in Deutschland die Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Mit dieser wurde hierzulande die zweite EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt, was zu einer Vereinheitlichung der Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU führte. Dies beinhaltete u. a. ein einheitliches Buchstabensystem für die Bezeichnung der einzelnen Führerscheinklassen und die Anerkennung aller Führerscheine innerhalb der EU.
Damit wurde auch der EU-Führerschein in Deutschland eingeführt: eine beidseitig bedruckte Plastikkarte in der Größe einer Scheckkarte. Dieser europäische Führerschein ist überall gleich gestaltet, ganz egal in welchem Land er ausgestellt wurde.
Wer einen EU-Führerschein besitzt, weist damit nach, dass er gemäß der EU-weiten Vorschriften die Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erworben hat. Aus diesem Grund wird sein „europäischer Führerschein“ auch in jedem Mitgliedsstaat anerkannt, ebenso in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Die Gültigkeit vom EU-Führerschein: Beachten Sie das Ablaufdatum!
Als der EU-Kartenführerschein erstmalig eingeführt wurde, war auf diesem in der Regel kein Ablaufdatum vermerkt. Dies erweckte den Eindruck, dass der EU-Führerschein unbegrenzt gültig sei. Das war aber nur bis zur dritten EU-Führerscheinrichtlinie der Fall. Seit deren Einführung im Jahr 2013 hat jeder Führerschein in der EU, der vorher ausgestellt wurde, ein Ablaufdatum erhalten.
Dies betrifft sowohl die EU-Führerscheine als auch sämtliche nationale Führerscheine, die noch im Umlauf sind, wie z. B. den rosa Führerschein in Deutschland.
Wurde Ihr Führerschein demnach vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, müssen Sie diesen in einen neuen EU-Führerschein umschreiben lassen. Dafür haben Sie bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Danach wird ein neuer EU-Führerschein zur Pflicht und sämtliche ältere Fahrerlaubnis-Dokumente im EU-Raum verlieren ihre Gültigkeit.
So funktioniert die Umschreibung
Um einen in Europa ausgestellten Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben zu lassen, müssen Sie sich zu der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes begeben. Sie können die Umschreibung demnach nicht überall in der EU vornehmen, sondern nur an Ihrem Wohnort.
Es ist nicht nötig, den EU-Führerschein „neu zu machen“, also eine erneute Fahrprüfung abzulegen. Stattdessen genügt es, wenn Sie sich mit Ihrem alten Führerschein, einem gültigen Ausweisdokument und einem biometrischen Passbild zu Ihrer Führerscheinstelle begeben und dort die Umschreibung beantragen. Je nach Wohnort und Auslastung der Behörde kann es ratsam sein, dafür einen Termin zu vereinbaren.
Für folgende Führerscheinklassen sind außerdem weitere Unterlagen mitzubringen:
- C/CE/C1/C1E: Sehtest, Gesundheitsnachweis
- D: Gesundheitsgutachten
Fahrerlaubnisentzug: EU-Führerschein ohne MPU legal wiedererhalten
Wurde Ihnen aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie mitunter erst die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nachweisen, bevor Sie in Deutschland eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen können.
Viele Betroffene scheuen diese MPU, da einerseits viele Teilnehmer durchfallen und andererseits hohe Kosten für die Untersuchung anfallen, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Es kommt daher oft die Frage auf, ob sich ein neuer EU-Führerschein trotz MPU-Anordnung erwerben lässt, z. B. in einem anderen EU-Land. Denn eine MPU muss nur in Deutschland abgelegt werden. Trotzdem können Sie nicht mal eben Ihren EU-Führerschein in Polen oder einem anderen Nachbarland neu erwerben, um hierzulande wieder Auto fahren zu dürfen.
Denn wie bereits erwähnt, müssen Sie einen festen Wohnsitz an einem Ort haben, um dort einen EU-Führerschein beantragen zu können. In der Regel bedeutet dies, dass Sie für mindestens 6 Monate an diesem Ort gemeldet sein müssen. Je nach Land kann diese Frist aber auch variieren. Es ist also ein Umzug ins Ausland vonnöten, wenn Sie für einen neuen EU-Führerschein die MPU umgehen möchten.
Gerade im Internet tauchen immer wieder Angebote auf, um einen neuen EU-Führerschein zu kaufen – ohne Prüfung und ohne Verlagerung des Wohnsitzes. Meist beinhaltet dies die Fälschung von Adressen und Meldebescheinigungen. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich betont, dass ein solches Vorgehen illegal ist und harte Strafen nach sich ziehen kann, wenn Sie überführt werden.
EU-Führerschein ohne MPU zurück: Geduld wird belohnt
Möchten Sie nicht ins Ausland ziehen, gibt es noch eine andere legale Methode, ohne MPU Ihren EU-Führerschein zurückzubekommen. Allerdings erfordert diese einiges an Geduld: Sie warten einfach ab, bis der Verkehrsverstoß, der zur Anordnung der MPU geführt hat, aus Ihrer Akte gelöscht wird.
Dazu dürfen Sie sich zunächst fünf Jahre lang keinen Verstoß mehr im Straßenverkehr einhandeln, auch nicht als Fußgänger oder Radfahrer. Haben Sie das geschafft, müssen Sie weitere zehn Jahre warten, bis der Akteneintrag gelöscht wird und Sie eine Neuerteilung Ihres Führerscheins beantragen können. Häufig verlangt die Führerscheinstelle allerdings in diesem Fall das erneute Ablegen der Fahrprüfung.
Julia meint
Danke für die Tipps über die Umschreibung von einem EU Führerschein. Mein Bruder ist nach Frankreich umgezogen und wollte seine Autoführerschein umbuchen lassen, damit es mit seiner aktuellen Wohnort stimmt. Gut zu wissen, dass er keine Fahrprüfung wiederholen muss.
Darjusas meint
Es geht um die Anerkennung meines Führerscheines in Deutschland.
Im Jahr 2017 wurde meine Führerscheinerlaubnis wegen des Urteils des Amtsgerichts Lehrte rechtskräftig entzogen. Des Weiteren erhielt ich eine 7-monatige Fahrerlaubnissperre (bis 01.08.2017). Um wieder am Deutschen Straßenverkehr teilnehmen zu können, soll ich jetzt mein litauischer Führerschein an deutsche Fahrerlaubnisbehörde wieder anerkennen lassen.
Da ich kein Wohnsitz in Deutschland besitze und mein Führerschein in Deutschland nicht gültig sind, kann ich zur Führerscheinbehörde selbst nicht ankommen. Kann man die Anerkennung bei deutsche Fahrerlaubnisbehörde per Online machen lassen?
Könnten Sie vielleicht mir helfen und beraten , wie ich in diesem Fall handeln muss ?
Joachim H. meint
Vielen Dank für den Blog-Eintrag über EU-Führerscheine. Mein Nachbar versucht, einen Lkw-Führerschein zu bekommen. Ich werde diesen Blog mit ihm teilen, damit er besser über das Erlangen eines Führerscheins informiert ist.
T. W. meint
Gut zu wissen, dass man noch bis 2033 den EU-Führerschein beantragen kann. Ich mache mir keinen Stress. Alle paar Jahre wird eh meine Geldbörse gestohlen, dann beantrage ich den neuen Führerschein erst dann.
Tanja K. meint
Ich habe meinen Führerschein 1992 gemacht. Meine Freundin meinte, dass ich ihn nächstes Jahr umschreiben muss, weil er sonst ungültig ist. Jetzt weiß ich, dass ich mich getrost zurücklehnen kann bis 2033.