Kurz & Knapp: Bußgeld aus der Schweiz und dessen Vollstreckung
Die Schweiz und Deutschland haben eine Polizeivertrag unterzeichnet. Dieser beinhaltet auch Bestimmungen zur Vollstreckung von Bußgeldern.
Nein, eine Vollstreckung eines Bußgeldbescheids aus der Schweiz ist in Deutschland nicht möglich, da die entsprechenden Bestimmungen im Polizeivertrag nicht in Kraft getreten sind. Zudem ist die Schweiz kein Mitglied der EU und hat somit den Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen nicht unterzeichnet.
Ratsam ist das nicht, die Forderungen in der Schweiz verjähren üblicherweise erst nach drei Jahren. Ein ausstehendes Bußgeld kann bei einer erneuten Einreise eingefordert werden.
Verkehrssünder in der Schweiz: Folgt das Bußgeld nach Deutschland?
Inhalt dieses Ratgebers

Die Schweiz ist nach wie vor ein beliebtes Reiseziel. Von Deutschland aus sind die Eidgenossen per Auto oder Motorrad gut zu erreichen. Das bedeutet allerdings auch, dass sich Urlauber über die gültigen Verkehrsregeln informieren und diese auch beachten. Tun sie dies nicht, kann das durchaus recht teuer werden. Doch was passiert eigentlich, wenn sie die Sanktion nicht vor Ort begleichen bzw. den Bußgeldbescheid in der heimischen Post ignorieren? Kann für ein Bußgeld aus der Schweiz eine Vollstreckung in Deutschland erfolgen?
Ob Urlauber bei einem Bußgeldbescheid aus der Schweiz mit der Vollstreckung zu Hause rechnen müssen und welche Folgen das Ignorieren eines solchen Bescheids haben kann, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus befasst er sich mit der Frage, ob es ein Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt.
Bußgeld: Hat die Schweiz ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland?

Wenn es um die Vollstreckung von ausstehenden Bußgeldern geht, kommt in der Europäischen Union der entsprechenden Rahmenbeschluss zum Tragen. Dieser bestimmt, dass Länder Amtshilfe in einem anderen Mitgliedsstaat der EU beantragen können, wenn Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro nicht bezahlt sind. In Deutschland prüft das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Anliegen und vollstreckt dann das ausstehende Bußgeld, wenn diese berechtigt ist. Doch gilt das auch für ein Bußgeld aus der Schweiz? Kann eine Vollstreckung in Deutschland erwirkt werden?
Die Antwort auf diese Frage lautet derzeit eindeutig nein. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und somit ist der entsprechende Rahmenbeschluss nicht anwendbar. Allerdings besteht seit 2001 der Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz. Artikel 37 dieses Vertrags beinhaltet Regelungen, welche unter anderem ein sogenanntes Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckbar machen würde.
Vollstreckungshilfeersuchen, Voraussetzungen
(1) Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Straßenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt […]
Bestimmt ist, dass Bußgelder ab einer Höhe von 40 Euro oder 70 Schweizer Franken durch die Behörden im jeweils anderen Staat vollstreckbar sind. Dieser Teil des Vertrags ist bisher jedoch nicht in Kraft getreten, sodass schweizerische Behörden ein ausstehendes Bußgeld in Deutschland nicht eintreiben können.

Bezahlen Verkehrssündern das Bußgeld nicht oder ignorieren sie den Bußgeldbescheid, hat das in Deutschland keine Folgen. Anders kann das allerdings aussehen, wenn Betroffene wieder in die Schweiz einreisen wollen.
Bußgelder aus der Schweiz: Keine Vollstreckung aber dennoch Konsequenzen
Ausstehende Bußgelder können in der Schweiz dann zum Problem werden, wenn sie nach einer Einreise erneut kontrolliert werden. Auch wenn für ein Bußgeld aus der Schweiz keine Vollstreckung zu Hause droht, kann eine solche in der Schweiz weiterhin erfolgen. Und zwar bis die Verjährung eintritt.
Üblicherweise verjährt ein Bußgeldbescheid nach drei Jahren. Reisen Sie innerhalb dieser Frist ein, sollten Sie damit rechnen, dass bei einer Kontrolle die Zahlung des ausstehenden Bußgeldes verlangt wird. Darüber hinaus ist auch eine Stilllegung des Fahrzeugs durch die schweizerischen Behörden möglich bis die Zahlung erfolgt ist.
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