Kurz & knapp: Bußgeld im Ausland
Sie sollten einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland nicht ignorieren, weil dieser unter Umständen auch in Deutschland vollstreckt werden kann.
Innerhalb der EU können Bußgeldbescheide aufgrund eines Vollstreckungsabkommens auch über Grenzen hinweg vollstreckt werden. Allerdings kann dies wesentlich länger dauern, als ein normales Bußgeldverfahren hierzulande.
Anders als ein Bußgeld aus dem Ausland, lassen sich Fahrverbote und Punkte noch nicht auf Deutschland übertragen.
Übersicht zu dem ausländischen Bußgeldkatalogen:
Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten?
Sie kommen gerade mit dem Auto aus dem Urlaub oder sind beruflich viel im Ausland unterwegs? Auch im Ausland drohen Bußgelder und Punkte, wenn Sie sich nicht an die dortigen Verkehrsregeln halten und eine Ordnungswidrigkeit begehen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was zu tun ist, wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten.
Auf keinen Fall sollten Sie den Bußgeldbescheid aus dem Ausland ignorieren und nicht zahlen, denn es droht laut § 90 des OWiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz) ein Vollstreckungsverfahren. Auch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland können Sie Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Sie beraten, ob sich dies lohnt und über die Kosten informieren.
Inhaltsverzeichnis
Datenabfrage EU-weit möglich
Durch die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ ist es seit Sommer 2003 für alle zuständigen EU-Behörden möglich, die Daten des Fahrzeughalters abzufragen.
Diese Richtlinie macht es möglich, dass jede Behörde ohne großen Aufwand ermitteln kann, an welchen Betroffenen der Bußgeldbescheid zu senden ist. Diese besagte Datenbank darf allerdings nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise die Ordnungswidrigkeiten Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheit am Steuer oder Rotlichtverstöße.
Bei einem anderer Ordnungswidrigkeit kann Ihnen zwar auch ein Bußgeld zugesandt werden, allerdings kann dies eben sehr lange dauern, da die Datenbank nicht genutzt werden darf.
So kann es vorkommen, dass zwei Jahre nach Ihrem Urlaub der Strafzettel ankommt.
Innerhalb der EU gibt es seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen. Ab einer Grenze von 70 Euro werden Bußgelder aus dem Ausland auch in Ihrem Herkunftsland vollstreckt. Zu dem Bußgeld aus dem Ausland kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu, welche dazu gerechnet werden muss. Bußgelder aus dem Ausland werden ab einer Grenze von 70 Euro in Deutschland vollstreckt. Auch wenn das eigentliche Bußgeld geringer ist, kann es zu einer Vollstreckung kommen, denn die anfallenden Bearbeitungsgebühren sind hinzuzurechnen.
Weitere ausländische Bußgeldkataloge:
Fahrerhaftung und Halterhaftung im Ausland
Es gibt EU-Länder, welche grundsätzlich den Halter des Fahrzeugs belangen, egal ob er am Steuer saß oder nicht. Sollten Sie also einen Bußgeldbescheid beispielsweise aus Italien erhalten und Sie haben nachweislich nicht am Steuer gesessen, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Gilt für dieses Delikt auch in Deutschland die Halterhaftung, so wird der Bußgeldbescheid vollstreckt.
Punkte im Ausland
Neben dem Bußgeld im Ausland können Autofahrer auch einen Punkt bzw. Punkte erhalten.
Punkte, welche sich Betroffene im Ausland eingehandelt haben, werden von der Behörde nur auf dem jeweiligen Landeskonto aufgeschrieben. Es gibt also kein länderübergreifendes Punktekonto.
Die Verjährung der Punkte richtet sich, nach dem Bußgeldkatalog des jeweiligen Landes. Gleiches gilt für ein Fahrverbot, welches Sie sich im Ausland bekommen haben. Dieses Fahrverbot gilt dann nur für das entsprechende Land. Haben Sie allerdings in Deutschland bzw. Ihrem Heimatland Fahrverbot, lässt sich nicht pauschal sagen, ob Sie in anderen Ländern fahren dürfen. Da Sie Ihren Führerschein in dieser Zeit abgeben müssen, kann es Probleme geben. Bei einer Kontrolle können Sie den Führerschein dann nicht vorweisen können. In diesem Fall erhebt jedes Land unterschiedliche Bußgelder und ahndet dies anders.
Weitere ausländische Bußgeldkataloge:
Bezahlen Sie schnell, es lohnt sich!
Bußgeldbescheide, welche im Ausland anfallen, sind oft mit anderen Bestimmungen verknüpft als deutsche Bußgelder. So gibt es Länder, in denen Sie einen Rabatt erhalten, wenn Sie den Bußgeldbescheid aus dem Ausland innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen:
- In Spanien erhalten Betroffene 50% Rabatt auf das Bußgeld, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.
- In Großbritannien erhalten Sie auf bestimmte Verstöße ebenfalls 50% Rabatt, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen zahlen.
- Auch in Belgien, der Türkei, Frankreich, Slowenien und Griechenland gibt es Rabatte für Bußgelder.
Einen Bußgeldbescheid aus Italien sollten Sie innerhalb einer Frist von 60 Tagen zahlen, sonst verdoppelt sich die Geldstrafe.
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