Kurz & knapp: Anhänger-Beleuchtung
Ja. Der Anhänger muss über eine ausreichende Beleuchtung verfügen, damit er bei Dunkelheit und vor allem während des Bremsvorgangs von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden kann. Hier finden Sie eine Übersicht der für einen Pkw vorgeschriebenen Anhänger-Beleuchtung.
§ 53 Absatz 1 StVZO definiert, dass ein Rücklicht für Anhänger grundsätzlich erforderlich ist. Ist dieses nicht vorhanden, können Sie in den meisten Fällen einen Beleuchtungsbalken nachrüsten.
Sie müssen den Anhänger mit den Rückleuchten verkabeln, damit die Stromversorgung sichergestellt ist. Wie genau Sie dabei vorgehen müssen, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Ja. Missachten Sie die Regelungen zur Anhänger-Beleuchtung, droht eine Geldbuße. Sie müssen beispielsweise 15 Euro bei einem Verstoß gegen die Vorschriften zu Begrenzungsleuchten bezahlen. Weitere mögliche Sanktionen können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Die Beleuchtung vom Anhänger ist essentiell
Inhaltsverzeichnis
Wie in vielen anderen Bereichen des Lebens auch kommt es im Straßenverkehr auf eine gute Sichtbarkeit an. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere zu später Stunde, wenn es dunkel ist.
Nicht selten kommt es vor, dass Pkw-Fahrer einen Anhänger nutzen, um größere Gegenstände zu transportieren. Auch dieser muss stets gut erkennbar sein, daher ist eine ausreichende Anhänger-Beleuchtung wichtig.
Doch welche konkreten Vorschriften definiert die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Pkw-Anhänger-Beleuchtung? Was ist beim Pkw-Anhänger bezüglich der Rückleuchten vorgeschrieben? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Welche Rückleuchten sind beim Anhänger Pflicht?
Rückleuchten sind für Kraftfahrzeuge essentiell, sorgen diese doch für eine gute Sichtbarkeit für nachfolgende Verkehrsteilnehmer. So können auch Abstände besser eingeschätzt werden. Daher sollten Sie stets prüfen, ob die Leuchten ordnungsgemäß funktionieren.
Da ein Anhänger diesen Teil der Beleuchtung leicht verdecken kann, ist auch bei der Nutzung von selbigem vorgeschrieben, Rückleuchten anzubringen. In § 53 Absatz 1 StVZO heißt es diesbezüglich:
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein […]. Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
Doch nicht nur die Rückleuchten sind ein wesentlicher Teil der Anhänger-Beleuchtung. Damit der nachfolgende Verkehr auf einen Bremsvorgang reagieren kann, sind Bremsleuchten vorgeschrieben. Dazu heißt es in § 53 Absatz 2 StVZO:
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. […]
Gut zu wissen: Die Bremsleuchte muss stärker aufleuchten als die Rückleuchte von einem Anhänger. Dadurch ist sichergestellt, dass andere Verkehrsteilnehmer die beiden Beleuchtungsarten klar voneinander unterscheiden können und nicht fälschlicherweise von einem Bremsvorgang ausgehen, wenn gar keiner stattfindet.
Verkabelung von Anhänger und Rückleuchten: Wie funktioniert das?
Damit die Anhänger-Beleuchtung auch erstrahlen kann, ist eine Stromversorgung vonnöten. Die Leuchten können nicht per Batterie oder ähnlichen Vorrichtungen betrieben werden. Als Stromquelle dient das Zugfahrzeug.
Jede herkömmliche Anhängerkupplung von einem Pkw verfügt über eine Steckdose. Dabei handelt es sich meist um Dosen mit 13-poliger Steckverbindung und 12 Volt Nennspannung. Bei einem Lkw ist die Leistungsstärke entsprechend höher.
Wann müssen Begrenzungsleuchten am Anhänger sein?
Es kann auch vorkommen, dass ein Anhänger so breit ist, dass dieser über die Begrenzungsleuchten der Zugmaschine hinausragt. Handelt es sich dabei um 40 Zentimeter oder mehr, müssen Sie die Anhänger-Beleuchtung um Begrenzungsleuchten ergänzen.
Zusammengefasst: Beim Anhänger müssen diese Leuchten vorhanden sein
Damit Sie einen optimalen Überblick haben, welche Anhänger-Beleuchtung vorgeschrieben ist, wenn es sich um ein Gespann mit einem Pkw handelt, haben wir hier noch einmal eine kleine Zusammenfassung für Sie:
- Für den Anhänger vorgeschriebenes Rücklicht: rote Brems- und Schlussleuchten, gelbe Blinkleuchten, rote Nebelschlussleuchte sowie rote, dreieckige Rückstrahler
- Anhänger-Beleuchtung auf der Vorderseite: zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler und ggf. Begrenzungsleuchten
- Längsseite: gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler, bei über 6 Metern Länge gelbe Seitenmarkierungsleuchten
Sanktionen bei fehlender Anhänger-Beleuchtung
Wie in diesem Ratgeber bereits angeklungen ist, sorgt die Anhänger-Beleuchtung für eine gute Sichtbarkeit und reduziert somit auch die Gefahr von Auffahrunfällen und ähnlichen Vorkommnissen.
Halten Sie sich nicht an die für die Beleuchtung vom Anhänger vorgegebenen Regeln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden. Ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg müssen Sie allerdings nicht befürchten.
Es ist viel mehr „nur“ eine Geldbuße vorgesehen. Wie hoch diese ausfallen kann, zeigt Ihnen die nachfolgende Tabelle:
Ordnungswidrigkeit | Geldbuße |
---|---|
Verstoß gegen die Vorschriften zu Umrissleuchten | 15 € |
Verstoß gegen die Vorschriften zu Begrenzungsleuchten | 15 € |
Verstoß gegen die Vorschriften zu Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahlern | 15 € |
Andere Beleuchtung angebracht als zulässig | 20 € |
Verstoß gegen die Vorschriften zu Nebelschlussleuchten | 15 € |
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