Kurz & knapp: Unfall mit dem Anhänger
Haben Sie einen Unfall mit dem Anhänger, greifen zwei unterschiedliche Versicherungen: eine für das Kraftfahrzeug und eine für den Anhänger.
Im Falle eines Unfalls sollten Sie die Unfallstelle sichern, die Polizei und evtl. den Notarzt benachrichtigen und die Verletzten versorgen.
Manche Vermieter eines Anhängers verlangen nach einem Unfall einen polizeilichen Unfallbericht.
Welche Faktoren können zu einem Unfall mit dem Anhänger führen?
Inhaltsverzeichnis
Reicht nach einem Einkauf im Baumarkt bzw. Möbelhaus der Laderaum im Auto nicht aus oder steht ein Umzug an, greifen Autofahrer gerne auf einen Anhänger zurück. Allerdings kann die mangelnde Fahrpraxis mit dem Gespann aus Pkw und Anhänger schnell zum Unfall führen.
Nicht selten werden unterwegs die veränderten Fahreigenschaften und auch das zusätzliche Gewicht außer Acht gelassen. Ebenso verlangt auch der Umgang mit den neuen Fahrzeugmaßen etwas Übung. Nicht zuletzt kann auch eine fehlerhafte Ladungssicherung einen Unfall mit dem Anhänger begünstigen, weil dadurch die Fahrstabilität beeinträchtigt wird.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Versicherung bei einem Unfall mit dem Anhänger für die Schäden aufkommt und wie Sie sich nach einem solchen Verkehrsunfall verhalten müssen.
Unfall mit dem Anhänger: Welche Versicherung zahlt?
Ebenso wie ein Pkw oder Lkw, unterliegt auch ein Anhänger der Versicherungspflicht. Festgeschrieben ist dies in Deutschland im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Aus diesem Grund greifen bei einem Gespann immer zwei Versicherungen – eine für den Pkw bzw. Lkw und eine für den Anhänger.
Welche Haftpflichtversicherung für den Schaden bei einem Unfall mit Anhänger aufkommt, wurde durch die 2020 geltende gesetzliche Regelung in §19 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) neu geregelt.
Nach der heute geltenden Regelung ist im Innenverhältnis grundsätzlich der Halter des Zugfahrzeugs zum Ausgleich verpflichtet. Eine Beteiligung des Anhängerhalters beziehungsweise seines Haftpflichtversicherers kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich durch den Anhänger eine höhere Gefahr verwirklicht hat.
Die früher vom Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil aus dem Jahr 2010 (Az. IV ZR 279/08) entwickelte Regelung, wonach der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis grundsätzlich je zur Hälfte zu tragen haben, ist für die heutige Rechtslage daher nicht mehr maßgeblich.
Die jeweiligen Versicherer können bei einem Unfall mit einem Pkw und Anhänger weiterhin gegenüber dem Geschädigten zur Regulierung des Schadens verpflichtet sein. Die endgültige Verteilung der Kosten zwischen den Versicherern richtet sich jedoch nach den heute geltenden gesetzlichen Regelungen. Das ist vor allem in den Fällen entscheidend, wenn Kfz und Anhänger bei verschiedenen Dienstleistern versichert sind. Dies kommt zum Beispiel bei geliehenen Anhängern häufiger vor.
Unfall mit einem Pferdeanhänger
Ist ein Pferdeanhänger in einen Unfall verwickelt, finden die gleichen Regelungen wie bei einem regulären Unfall mit einem Anhänger Anwendung. Wird der Anhänger allerdings durch das transportierte Pferd beschädigt, muss der Halter dafür haften.
Was tun nach einem Unfall mit dem Anhänger?
Wie bei jedem anderen Verkehrsunfall auch, schreibt der Gesetzgeber beim Unfall mit einem Anhänger bestimmte Verhaltensregeln vor. Der erste Schritt ist immer die Sicherung der Unfallstelle. Denn dadurch sollen eine weitere Gefährdung oder ein Auffahrunfall verhindert werden.
Abhängig vom Ausmaß des Unfalls besteht Schritt zwei aus der Benachrichtigung von Polizei und Notarzt. Die wichtigsten Informationen erhält die Leitstelle durch die W-Fragen (Wo? Was? Wie? Welche Verletzungen? Warten!).
Im dritten Schritt geht es um die Erstversorgung von Verletzen. Bei der Ersten Hilfe erwartet niemand von Ihnen medizinisches Fachwissen, vielmehr geht es darum, eine Verschlechterung des Zustands zu vermeiden und den Verletzten zu beruhigen.
R.Z. says
18. Februar 2025 at 13:42
@Menne:
für solche Fälle ist eine sogenannte „Schlingerdeckung“ in der Vollkasko-Versicherung sinnvoll, d.h. Schäden zwischen zwei miteinander gekoppelten Fahrzeugen, die als eine Einheit definiert werden.
Hans g says
20. März 2023 at 13:48
mein PKW und mein Anhänger sind beide bei der DEBEKA versichert , Vollkasko!
Beim Zurücksetzen meines FZ kam es zu Berührung zwischen Fahzeug und Anhänger.
Die DEBEKA will den Schaden nicht anerkennen.
Was soll ich da machen ???
HG Menne