Bußgeldtabelle: Bußgelder bei Überladung von Kfz oder Anhänger
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Anhängelast überschritten bei Kfz bis zu 7,5 t oder Anhängern bis zu 2 t als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter | ||
...um über 5 % | 10 € | |
...um über 10 % | 30 € | |
...um über 15 % | 35 € | |
...um über 20 % | 95 € | 1 |
...um über 25 % | 140 € | 1 |
...um über 30 % | 235 € | 1 |
Anhängelast überschritten bei Lkw oder Anhängern über 2 t als Fahrzeugführer | ||
...um 2 bis 5 % | 30 € | |
...um über 5 % | 80 € | 1 |
...um über 10 % | 110 € | 1 |
...um über 15 % | 140 € | 1 |
...um über 20 % | 190 € | 1 |
...um über 25 % | 285 € | 1 |
...um über 30 % | 380 € | 1 |
Anhängelast überschritten bei Lkw oder Anhängern über 2 t als Fahrzeughalter | ||
...um 2 bis 5 % | 35 € | |
...um über 5 % | 140 € | 1 |
...um über 10% | 235 € | 1 |
...um über 15% | 285 € | 1 |
...um über 20 % | 389 € | 1 |
...um über 25 % | 425 € | 1 |
...um über 30 % | 425 € | 1 |
Bußgeldrechner: Bußgeld für das Überschreiten der Anhängelast berechnen
Kurz & knapp: Anhängelast?
Die Anhängelast gibt an, welches Gewicht ein Zugfahrzeug ziehen und wie schwer somit ein Anhänger insgesamt sein darf.
Die Anhängelast kann in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.1 und O.2 nachgelesen werden.
Normalerweise darf die Anhängelast beim Pkw nicht das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs übersteigen.
Video: Überladung und Anhängelast
Erfahren Sie in diesem Video zusammengefasst, wann ein Anhänger als überladen gilt und was es mit der Anhängelast auf sich hat:
Was wird unter Anhängelast verstanden?
Inhaltsverzeichnis
Im Verkehrsrecht wird mit der zulässigen Anhängelast das Gewicht angegeben, welches von einem bestimmten Zugfahrzeug gezogen werden darf. Damit gibt der Wert der Anhängelast an, wie schwer ein Anhänger überhaupt sein darf.
Während beim Führerschein ein zulässiges Gesamtgewicht von Bedeutung ist, sind bei der Beladung vom Anhänger eher die Werte vom jeweiligen PKW zur Anhängelast maßgeblich. Es werden grundsätzlich zwei Angaben unterschieden: die technisch zulässige Anhängelast von gebremsten und ungebremsten Anhängern.
Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wo Sie die Werte für die zulässige Anhängelast finden, wie sie diese berechnen und was Sie in puncto Anhängelast beim Beladen beachten müssen.
Wo finden Sie die maximale Anhängelast?
Die entsprechenden Werte vom Auto zur Anhängelast können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.1 (technisch zulässige Anhängelast gebremst) und O.2 (technisch zulässige Anhängelast ungebremst) nachgelesen. Im alten Fahrzeugschein sind die Werte in Feld 28 und 29 abgedruckt.
Gemäß § 42 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt, dass die rechtlich erlaubte Anhängelast beim PKW nicht sein zulässiges Gesamtgewicht übersteigen darf. Bei Geländefahrzeugen (z. B. SUV) sowie bei LKW darf sie nicht das 1,5-fache ihres zulässigen Gesamtgewichts übersteigen.
Entscheidend sind demnach nicht unbedingt die Werte, die vom Hersteller oder von der Behörde als technisch möglich angegeben wurden.
Diese können durchaus über den gesetzlich vorgeschriebenen Werten liegen.
Beim PKW die Anhängelast auflasten
Wollen Sie die Anhängelast vom Auto erhöhen, gibt es im Handel verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise können Sie das Fahrzeug mit einer Anhängekupplung mit höherem D-Wert (Dauerfestigkeit) ausstatten. Bei bereits vorhandener Anhängerkupplung mit hohem D-Wert kann unter Umständen ein Gutachten ausreichen. Grundsätzlich lässt sich die Zuglast von PKW in Deutschland aber nur um maximal acht Prozent erhöhen.
3,5 Tonnen Anhängelast sind zudem das Maximum. Mehr dürfen Sie mit einem PKW an der Anhängekupplung nicht ziehen. Anhänger, die schwerer sind, müssen zudem über eine durchgehende Bremse verfügen.
Wie können Sie die erlaubte Anhängelast berechnen?
Die erlaubte Anhängelast ist die Summe von Leergewicht des Anhängers plus der Zuladung. Die Stützlast zählt aber nicht zur Anhängelast, da diese von oben auf die Anhängerkupplung drückt und entsprechend nicht gezogen wird. Bei der Beladung vom Anhänger muss sie aber beachtet werden.
Um herauszufinden, wie viel Sie tatsächlich an den PKW anhängen dürfen, müssen Sie zwei wichtige Werte berücksichtigen: zulässige Anhängelast vom PKW und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers.
Wenn Sie wissen wollen wie schwer Ihr Anhänger nach der Beladung tatsächlich ist, können Sie dies mit Hilfe einer Messung der Anhängerlast in Erfahrung bringen. Aus zwei Bestandteilen besteht das hierfür benötigte Messystem:
- mobile elektronische Waage (WL 103 oder 108), die über eine Maximalkapazität von 2000 kg verfügt und mit der in 5 kg Abstufungen gemessen werden kann
- Unterlage, um ein verrutschen der Waage zu verhindern
Damit möglichst exakte Ergebnisse entstehen, sollte der Anhänger während dem Messprozess so eben wie möglich auf einem glatten, festen Untergrund stehen. Dabei sollte die Handbremse am Zugfahrzeug angezogen und der Anhänger selbst mit Keilen gegen Wegrollen gesichert sein. Außerdem muss der Kupplungskopf auf der Normhöhe von 43 cm liegen.
Es gibt drei Möglichkeiten für die Anhängelast – hier die Übersicht:
- Zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist größer als zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf die zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein. - Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist gleich das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässige Anhängelast nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein. - Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist kleiner als die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger:
Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige Anhängelast, da diese nicht auf das zu ziehende Gewicht angerechnet wird.
Übersicht: So viel darf Ihr Pkw ziehen
Nachfolgende Grafik veranschaulicht die wichtigsten Regeln zur Anhängelast beim Pkw.
Barbara meint
16. November 2019 at 7:54
Mein KFZ hat eine Anhängelast von 1800kg. Mein Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von 2000kg. Beladen wiegt mein Anhänger 830kg Leergewicht +Zuladung 600kg= 1430kg, ich könnte also noch 360kg zuladen , darf ich das so verstehen ?
Rafael meint
15. August 2019 at 17:24
Ich habe folgende Frage. Ich war heute mit meinem Wohnwagen auf der Waage. Im angehängten Zustand habe ich ein Gewicht von 1500 kg (nur Wohnwagen) lass ich nun das Stützrad runter bin ich bei 1620 kg. Zgg vom Wohnwagen beträgt 1500 kg. Bin ich jetzt um 120 kg überladen?
Baier meint
15. Mai 2019 at 9:34
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu dem Thema Anhängelast.
Wir fahren einen Mercedes Sprinter mit einem zulässiger Gesamtmasse von 3,5to und eine Anhängelast gebremst von 2to.
Meine Frage, wie viel darf ich maximal anhängen?
Mit besten Grüßen
Andreas
Manfred meint
5. März 2019 at 16:12
Ich habe folgende Frage ich habe ein Wohnmobil mit einem Leergewicht von 4500 kg habe dazu ein Autoanhänger für meinen Fiat 500 Cabrio der 3500 kg Gesamtgewicht haben darf die Zuglast im kfz des Wohnmobil Schein ist mit 1800 kg angegeben der Autoanhänger hat ein Leergewicht von 1200 kg jetzt die Frage bin ich dann überladen der Fiat 500 wiegt 900 kg .
bussgeldkatalog.de meint
15. März 2019 at 16:51
Hallo manfred,
gemäß Ihrer Angaben ist die Zuglast überschritten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jkoggel meint
27. September 2018 at 12:06
Hallo,
Mein PKW darf 2700KG ziehen. Wenn ich ein Anhängerlast von 3500KG (Boot) mit ein BE Fuhrerschein zieh. Was für Bußgeld muss ich zahlen und wie viel Punkte bekomm ich?
Andrea F. meint
21. August 2018 at 11:49
Moin, moin aus Hamburg.
Die Geschichte ist schon etwas verwirrend, daher hier ein konkretes Beispiel
mit der Bitte um Aufklärung:
Mein Mazda CX-3 darf 1200 Kg (gebremst) ziehen,
der angedachte Anhänger wiegt leer ca. 700 Kg, hat aber ein zlGG von 1300 Kg.
Beladen/ausgebaut wiegt der Anhänger allerdings max.1000-1100 Kg.
Damit liegt dieser Wert unter dem, von Mazda, angegebenem zulässigen Wert.
Bin ich damit im grünen Bereich (weil tatsächliches Gewicht zählt) oder ist schon
das zlGG des Anhängers von 1300 Kg, welches ich NICHT nutze, das Ausschlußkriterium?
Vielen für eine kurze Antwort,
Andrea
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:02
Hallo Andrea F.,
beim zulässigen Anhängergewicht ist normalerweise das tatsächliche Gewicht entscheidend.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andreas meint
13. August 2018 at 0:09
Mein Fahrzeug darf gebremst wie auch ungebremst 725 kg ziehen. Die Stützlast beträgt 75 kg. Der kleine Wohnwagen hat ein Gesamtgewicht von 750 kg. Darf ich also die 75 kg zu den 725 kg des Autos dazurechnen ?? Oder nur 25 kg , sodass dann die 750 kg erreicht werden….. oder nix von alle dem ???? Das Zugfahrzeug ist ein Toyota CHR Hybrid.
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:51
Hallo Andreas,
für eine individuelle Einschätzung sollten Sie sich an den TüV wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rose meint
13. Juni 2018 at 8:55
jo nu komm ich….
Focus Turnier 1419kg Eigengewicht
Fahrzeugschein: O1 1400kg, O2 675kg
Mein Anhänger hat 1500 Zulassung und wiegt 550kg
Wenn ich nun meine beiden Mopeds á ca. 230 kg rein tue (550+230+230= 1010kg), darf ich es mit meinem Focus ziehen? oder nicht weil ja für den Anhänger 1500 zulässiges Gesamtgewicht steht
jetzt lese ich gerade, wenn ich Anhängerkupplung für mein Fahrzeug anbauen lasse steht zulässig Ges. 1500kg.. wird das dann eingetragen weil ja mehr wie in meinem Fahrzeugschein steht (1400)
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 8:37
Hallo Rose,
grundsätzlich kommt es beim Anhänger auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers an.
Für weitere Einzelheiten sollten Sie sich ggf. an den TÜV wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jan meint
2. April 2021 at 5:46
Nein du darfst natürlcih nicht das zulässige gesamtgewicht deines anhängers überschreiten 🙄
Sascha meint
8. Juni 2018 at 22:06
Hallo,
mein Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von 2560 Kg (F.1/F.2).
Zulässige maximale Achslast (7.1/7.2) von 1560 Kg.
Zulässige Anhängelast gebremst (O.1) 2000 Kg.
Darf ich einen gebremsten Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1200 Kg ziehen?
Ich hab nur den Führerschein Klasse B.
Gruß Sascha
bussgeldkatalog.de meint
11. Juni 2018 at 11:04
Hallo Sascha,
die Führerscheinklasse B erlaubt das von Anhängern bis 750 kg zGM. Hat der Anhänger eine zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andreas meint
15. April 2018 at 9:13
Hallo Danke für die Erläuterungen
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ich mit meinem Wagen der eine Stützlast von 100 kg hat und 2.500 kg Max Zuglast einen Anhänger ziehen der eine zulässiges Gesamtgewicht von 2.800 kg hat solange ich die zulässige Zuglast des Wagens nicht überschreitet.
Habe jetzt aber noch ein paar fragen
Der Anhänger ist ein schnellläufer (100 km/h) wie verhält es sich mit der Geschwindigkeit, ich habe im Internet gelesen das man nur 100 fahren darf wenn das Zugfahrzeug schwerer ist als der beladene Anhänger
Ist das so ?
Und ich habe gelesen das wenn der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat und man schneller als 100 fährt das dann die Überschreitung auf 80km/h berechnet wird
Beispiel ich darf 100 fahren fahre aber 110 und werde dabei erwischt bin ich dann 30 km/h oder 10 km/h zu schnell
Gruß Andreas
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:16
Hallo Andreas,
ob Ihr Anhänger für Tempo 100 freigegeben werden kann, hängt auch vom Modell ab. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen direkt an den TÜV.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dieter meint
10. April 2018 at 7:44
mein PKW hat eine zulässige Anhänger von 1800kg. Der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 2500kg. Tatsächliche Gewicht ist Anhänger 800kg plus zuladung 900kg = 1700kg. Damit liege ich im zulässigen Gewicht. Darf ich das so fahren??
Danke für eine Aufklärung.
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 8:21
Hallo Dieter,
in der Regel sollten Sie den Anhänger gemäß Ihren Angaben ziehen dürfen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jens F. meint
27. März 2018 at 12:23
Moin,ich hab einen WV T5 Pritsche zulässige Anhängelast 1,8to. Darf der Anhänger GG 2.5to haben den ich ziehen möchte?
Überladen habe ich nicht vor,geht nur um ja oder nein,aber gesichert.MfG.Jens.
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 14:58
Hallo Jens F.,
die zulässige Anhängelast darf selbstverständlich nicht überschritten werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Chris meint
20. März 2018 at 10:48
Hallo
Habe einen VW Lupo mit einer maximalen Anhängelast von 800Kg Gebremst
Kann ich einen Anhänger mit einen zulässigen gesamt Gewicht 1500Kg ziehen wenn ich nicht mehr auflade das Anhänger und Ladung nicht mehr wie 800Kg haben ?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:11
Hallo Chris,
in der Regel ist das eingetragene Gewicht ausschlaggebend. Wenn dieses die Anhängelast überschreitet, ist das normalerweise nicht zulässig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jenny meint
18. März 2018 at 22:23
Hallo ich habe auch noch mal eine Frage darf ein Ford Kuga einen Pferdeanhänger (1400 kg ) Leergewicht und einem Pony(ca 400 kg ) ziehen?
Da gehen die Meinungen auseinander. Wobei das so ja eigentlich passen sollte, da ich die 1800 kg ja nicht überschreite die der Kuga ziehen darf.
Oder verstehe ich das falsch?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:04
Hallo Jenny,
wenn Anhänge- und Stützlast eingehalten werden, ist dies zulässig. der Fahrer benötigt entsprechende Führerscheinklassen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Stefan meint
16. März 2018 at 17:53
Hallo, ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich habe aufgrund eines Unfalls eine neue Anhängerkupplung untergebaut. Das unterbauen war für mich kein Problem und das ist auch soweit alles vorschriftsmäßig durchgeführt worden. Das Problem ist jetzt, was darf ich eigentlich ziehen, ich finde hier im Netz keine passenden Informationen.
Hier mal ein paar Technische Details:
Die Hänger Kupplung ist eine von Bosal/Oris
Zulässige Zuglast ist 2125 Kg
Der D wert ist 10,47 kn
Stützlast ist 75kg
Mein Fahrzeug ist ein
Opel Astra J Sports Wagon 1,4 Turbo 140 PS
Im Fahrzeugschein (neu) sind unter
F1 /F2 2080 kg eingetragen
Unter Q1 sind
1300 kg gebremst und 750 kg
ungebremst eingetragen,
Was darf ich denn nun mit der neuen Kupplung ziehen, kennt sich da jemand mit aus?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Mfg
Stefan
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:49
Hallo Stefan,
bitte erkundigen Sie sich beim TÜV bzw. der DEKRA.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jan meint
2. April 2021 at 5:32
Bussgeldkatalog ist mit seinem Latein auch am Ende XD
darfst max. 1300kg gebremst und 750 kg ungebremst ziehen mit einer maximalen stützlast von 75 kg, da immer die niedrigsten Werte gelten.
LG;)
may meint
6. März 2018 at 21:38
irgendwie stehe ich auf dem Schlauch mit den ganzen gewichten :-(
mein Auto hat folgende Werte: gebremst 1200 KG ungebremst 695 KG
der beabsichtigte Wohnanhänger hat 1100 KG Leergewicht 1350 KG zul. Gesamtgewicht ausgestattet mit einer Auflaufbremse. Deichsellast vermutlich 50 KG oder eher 75 KG.
Wenn ich nun nur 175 KG zulade (1100 + 175 = 1275 KG)
Darf ich jetzt den Wohnwagen ziehen oder nicht ????
Klartext: kommt es auf das tatsächliche Gewicht oder auf das max. Gewicht an ???
PS. Führerschein ist ausreichend vorhanden :-)
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 11:01
Hallo May,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den TÜV. Dort ist ggf. eine umfassende Begutachtung möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jan meint
2. April 2021 at 5:24
Hallo,
da ist absolut keine Begutachtung erforderlich.
In der StVZO (§ 42) ist zu lesen (siehe Zitat in Simons Beitrag 3 Beiträge weiter oben), dass weder das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, noch die zulässige Anhängelast des Fahrzeugs von dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers überschritten werden darf.
In deinem Beispiel, May, überschreitest du die zulässige Anhängelast (gebremst 1200kg, da du ja einen gebremsten Anhänger hast) um 75kg, da du die Stützlast oben draufgerechnet hast. Wie aber oben erwähnt, darfst du in keinem Fall die 1200kg zulässige Anhängelast deines Fahrzeugs überschreiten, daher darfst du nur 100kg zuladen.
Simon meint
19. Februar 2018 at 12:32
Und noch einmal in gekürzter Fassung für PKW’s die keine Geländewagen sind:
Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen weder das zulässige Gesamtgewicht, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.
Simon meint
19. Februar 2018 at 12:26
In der StVZO ist zu lesen, (Zitat)
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht.
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.
Das sagt doch eigentlich alles.
Fabian meint
2. Februar 2018 at 15:16
Und wie sieht es mit Strafen aus, wenn man die Anhängelast überschreitet
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 9:47
Hallo Fabian,
in diesem Fall abhängig von der prozentualen Überladung ein Bußgeld sowie ein Punkt drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dieter meint
23. Januar 2018 at 18:42
Ich fahre ein Fahrzeug mit einer technisch zulässige Anhängelast gebremst von 2000 kg. Die Stützlast des PKWs darf 100 kg betragen. Mein Anhänger darf insgesamt 3500 kg wiegen. Das Leergewicht des Anhängers beträgt 1000 kg. Darf das Gesamtgewicht inkl. Ladung des Anhängers somit 2100 kg betragen oder darf ich den Anhänger gar nicht fahren?
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 9:43
Hallo Dieter,
in der Regel sollte ein Betrieb des ANhängers gemäß Ihrer Angaben zulässig sein.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Daniel meint
17. Januar 2018 at 17:42
Hallo,
Mein Pkw hat eine Anhängelast gebremst von 1150kg.
Ein zulässiges Gesamtgewicht von 1950kg und 1450kg Leergewicht.
Darf ich damit einen Hänger ziehen der ein zulässiges Gesamtgewicht von 1350kg hat, wenn ich ihn so belade, das sein tatsächliches Gesamtgewicht bei 1150kg liegt?
bussgeldkatalog.de meint
19. März 2018 at 12:30
Hallo Daniel,
im Normalfall dürfen Sie das. Denn die tatsächliche Beladung ist entscheidend für die Beurteilung der Einhaltung der zulässigen Anhängerlast.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jalal meint
7. November 2017 at 8:15
Auf dem alten Fahrzeugschein meines Autos steht nicht wie woch der gebremste Anhängelastsein soll. Wie kann ich diesem Wert rausfinden?
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 12:54
Hallo Jalal,
das kommt auf das Modell Ihres Wagens an. Sie können sich bei einem Fachhändler beraten lassen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Christiani meint
22. Oktober 2017 at 10:30
Die Erklärungen waren durchaus verständlich, man muss es nur genau lesen.
Meine Frage, wo finde ich „amtliche“ Paragraphen, die das untermauern, gerade den Punkt 3?
Denn die Problematik, dass kontrollierende Polizeibeamte auch nicht immer alles wissen, dass aber nur ungerne in einer Kontrolle zugeben, ist mir auch schon untergekommen. Dann, bitte nicht persönlich nehmen, nur auf eine Internetseite „Bussgeldkatalog.de“ zu verweisen, hilft dann meistens auch nicht viel weiter. Wenn man dagegen mit fundierten Paragraphen kontern kann, sieht dass oftmals schon anders aus.
mfg Christiani
bussgeldkatalog.de meint
16. November 2017 at 13:36
Hallo Christiani,
Um Ihre zulässige Anhängelast zu bestimmen, können Sie in den Teil I der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeuges schauen. Damit ein Fahrzeug kein Anhänger durch den Straßenverkehr bewegt, welcher für das Kraftfahrzeug zu schwer ist, bestimmt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Anhängelast maximal zulässige Werte.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Christiani meint
28. November 2017 at 22:48
Sehr geehrte Damen und Herren.
Die Frage war ja auch nicht nach der zulässigen Anhängelast, die kann ich in der Tat aus meinem Fahrzeugschein entnehmen, und die beträgt bei meinem PKW 2000 kg.
Die Frage bezog sich auf ihren Betrag, den ich wie folgt verstanden habe:
Ein Anhänger hat ein zulässiges Geamtgewicht von 2200 kg. Die Stützlast des PKWs darf 90 kg betragen. Laut ihrem Beitrag darf ich den Anhänger jetzt soweit beladen, dass er 2090 kg wiegt, und ich ihn trotzdem noch mit meinem PKW ziehen darf. (90kg der 2090 kg werden vorne auf der Anhängerkupplung gewogen, und der Anhänger selbst darf max. 100 kg Stützlast haben) Habe ich ihren Betrag mit diesem Beispiel so richtig wiedergegeben?
Wenn ja, dann war meine Frage: aus welchem Gesetzestext kann ich das so entnehmen? aus Paragraph 42 StVZO kann ich eigendlich nur entnehmen, dass ein Anhänger unter allen Umständen nicht mehr als 3,5 t wiegen darf.
mfg Christiani
bussgeldkatalog.de meint
4. Dezember 2017 at 10:41
Hallo Christiani,
das ist korrekt, gemäß StVZO darf die Anhängelast nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Ihrem Beispiel zufolge sind Sie unter der Maximallast.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Chris S meint
2. Dezember 2017 at 12:13
Ist es aber nicht so dass das zulässige Gg des Hängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein darf, womit die zul. Anhängelast im Schein eh für die Katz ist ?! Ich steh da auf dem Schlauch.
bussgeldkatalog.de meint
4. Dezember 2017 at 11:53
Hallo Chris,
Sie müssen zwei wichtige Werte berücksichtigen, die zulässige Anhängelast vom PKW und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Florian meint
2. September 2017 at 22:40
Leider muss ich immer wieder feststellen das kaum jemand weis was mit der klasse b gefahren wirden darf, privat personen wie auch polizisten sind sich ab und dann mal nicht klar was genau gezogen werden darf. Einige beharren sich bis 750kg und nichts weiter.
Eine veständliche formolierung wäre sinvoll.
Jeder sollte wissen der die klasse B hat was er auch darf.
Lange bin ich mit meinem fahrschul buch im pkw gefahren denn ich musste einmal einen polzisten aufklären das ich auflaufgebremste anhänger fahren darf mit der klasse B.
Ihm war es letztlich peinlich weil er per funk nachharken musste.
Andreas meint
14. September 2017 at 12:51
Aber auch nur mit starker Einschränkung über die Summe der zulässigen! Gesamtmassen:
„auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt“
[Link von der Redaktion entfernt]
Vereinfacht für noch mehr Verwirrung: Je kleiner das Auto, desto größer darf der Anhänger (wiederum unter Beachtung der zulässigen Anhängelast) mit Führerschein B sein ;)
tobi meint
18. August 2017 at 15:03
Aus den drei Möglichkeiten werde schlau wer will, absolut unverständlich formuliert
bussgeldkatalog.de meint
21. August 2017 at 9:33
Hallo Tobi,
vielen Dank für die Kritik, wir werden das überprüfen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Tanja meint
19. Mai 2023 at 17:24
Vielen Dank für die Super Beschreibung. Ich habe trotzdem noch eine Frage: Mein Auto hat leider nur eine Anhängelast von 500 kg und eine Stützlast von 50 kg. Demnach wäre es möglich einen Anhänger mit 550 kg Gewicht zu ziehen. Spielen dabei die in den Papieren des Anhängers eingetragenen Werte keine Rolle?
Angenommen ein Wohnwagen hat ein eingetragenes Leergewicht von 600 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg. Ich baue den Kühlschrank aus und lass den Wassertank leer. Nun hat der Wohnwagen ein tatsächliches Gewicht von 550 kg. Darf ich diesen mit meinem Fahrzeug ziehen?
markus meint
31. August 2017 at 6:46
tobi da gebe ich dir zu 100% recht!
markus meint
31. August 2017 at 6:50
1.Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist größer als das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf das zulässige Gesamtgewicht nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein.
3.Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist kleiner als das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger:
Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige Anhängelast, da diese nicht auf das zu ziehende Gewicht angerechnet wird.
Ist das nicht gerade andersrum?
Ein Auto mit „zu viel/ausreichend“ Anhängelast darf beim Hänger die Stützlast nicht dazurechnen als Gewicht.
Bei einem Auto mit zu wenig Anhängelast darf ich um + die Stützlast nen schwereren Anhänger ziehen??
AK meint
21. Januar 2020 at 14:18
Nein, denn in keinem Fall darfst du das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers mit der Zuladung überschreiten. Dabei ist es ganz egal was dein Zugfahrzeug ziehen kann oder darf!
Darf dein Zugfahrzeug gar weniger zeihen als die maximale Gesamtmasse des Anhängers, dann darf der Anhänger nicht stärker beladen werden als dass er die Summe aus maximaler Anhängelast des Zugfahrzeugs + Stützlast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
Aber auch diese Summe muss denke ich mal unter der maximalen Gesamtmasse des Anhängers bleiben!
Zudem würde ich nicht empfehlen die Grenzen bei einem leichten und schwachen Auto auszureizen. Man merkt dann ganz schnell, dass die Fahrstabilität enorm nachlässt.
Ergo: Nicht alles was verboten ist ist gefährlich, aber auch nicht alles was erlaubt ist, ist idiotensicher.
Andy meint
5. März 2022 at 5:15
Was mal noch interessant wäre, da ja nie die tatsächlichen Gewichte eine Rolle spielen:
Angenommen der Fahrer hat Führerschein B, das Zugfahrzeug hat zul.GG 2000kg, der Anhänger zul.GG 1800kg, darf quasi so nicht gefahren werden, da insgesamt 3800kg. ABER!!! Wenn das Zugfahrzeug nur zul. Anhängelast von 1400kg hat, kann legal nur eine Gesamtmasse von 3400kg erreicht werden. Ist die Kombination nun legal oder nicht? Vorausgesetzt, dass die zul. Anhängelast eingehalten wird.