Bußgeldtabelle: Bußgelder bei Überladung von Kfz oder Anhänger
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Anhängelast überschritten bei Kfz bis zu 7,5 t oder Anhängern bis zu 2 t als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter | ||
...um über 5 % | 10 € | |
...um über 10 % | 30 € | |
...um über 15 % | 35 € | |
...um über 20 % | 95 € | 1 |
...um über 25 % | 140 € | 1 |
...um über 30 % | 235 € | 1 |
Anhängelast überschritten bei Lkw oder Anhängern über 2 t als Fahrzeugführer | ||
...um 2 bis 5 % | 30 € | |
...um über 5 % | 80 € | 1 |
...um über 10 % | 110 € | 1 |
...um über 15 % | 140 € | 1 |
...um über 20 % | 190 € | 1 |
...um über 25 % | 285 € | 1 |
...um über 30 % | 380 € | 1 |
Anhängelast überschritten bei Lkw oder Anhängern über 2 t als Fahrzeughalter | ||
...um 2 bis 5 % | 35 € | |
...um über 5 % | 140 € | 1 |
...um über 10% | 235 € | 1 |
...um über 15% | 285 € | 1 |
...um über 20 % | 389 € | 1 |
...um über 25 % | 425 € | 1 |
...um über 30 % | 425 € | 1 |
Bußgeldrechner: Bußgeld für das Überschreiten der Anhängelast berechnen
Kurz & knapp: Anhängelast?
Die Anhängelast gibt an, welches Gewicht ein Zugfahrzeug ziehen und wie schwer somit ein Anhänger insgesamt sein darf.
Die Anhängelast kann in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.1 und O.2 nachgelesen werden.
Normalerweise darf die Anhängelast beim Pkw nicht das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs übersteigen.
Video: Überladung und Anhängelast
Erfahren Sie in diesem Video zusammengefasst, wann ein Anhänger als überladen gilt und was es mit der Anhängelast auf sich hat:
Was wird unter Anhängelast verstanden?
Inhaltsverzeichnis
Im Verkehrsrecht wird mit der zulässigen Anhängelast das Gewicht angegeben, welches von einem bestimmten Zugfahrzeug gezogen werden darf. Damit gibt der Wert der Anhängelast an, wie schwer ein Anhänger überhaupt sein darf.
Während beim Führerschein ein zulässiges Gesamtgewicht von Bedeutung ist, sind bei der Beladung vom Anhänger eher die Werte vom jeweiligen PKW zur Anhängelast maßgeblich. Es werden grundsätzlich zwei Angaben unterschieden: die technisch zulässige Anhängelast von gebremsten und ungebremsten Anhängern.
Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wo Sie die Werte für die zulässige Anhängelast finden, wie sie diese berechnen und was Sie in puncto Anhängelast beim Beladen beachten müssen.
Wo finden Sie die maximale Anhängelast?
Die entsprechenden Werte vom Auto zur Anhängelast können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.1 (technisch zulässige Anhängelast gebremst) und O.2 (technisch zulässige Anhängelast ungebremst) nachgelesen. Im alten Fahrzeugschein sind die Werte in Feld 28 und 29 abgedruckt.
Gemäß § 42 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt, dass die rechtlich erlaubte Anhängelast beim PKW nicht sein zulässiges Gesamtgewicht übersteigen darf. Bei Geländefahrzeugen (z. B. SUV) sowie bei LKW darf sie nicht das 1,5-fache ihres zulässigen Gesamtgewichts übersteigen.
Entscheidend sind demnach nicht unbedingt die Werte, die vom Hersteller oder von der Behörde als technisch möglich angegeben wurden.
Diese können durchaus über den gesetzlich vorgeschriebenen Werten liegen.
Beim PKW die Anhängelast auflasten
Wollen Sie die Anhängelast vom Auto erhöhen, gibt es im Handel verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise können Sie das Fahrzeug mit einer Anhängekupplung mit höherem D-Wert (Dauerfestigkeit) ausstatten. Bei bereits vorhandener Anhängerkupplung mit hohem D-Wert kann unter Umständen ein Gutachten ausreichen. Grundsätzlich lässt sich die Zuglast von PKW in Deutschland aber nur um maximal acht Prozent erhöhen.
3,5 Tonnen Anhängelast sind zudem das Maximum. Mehr dürfen Sie mit einem PKW an der Anhängekupplung nicht ziehen. Anhänger, die schwerer sind, müssen zudem über eine durchgehende Bremse verfügen.
Wie können Sie die erlaubte Anhängelast berechnen?
Die erlaubte Anhängelast ist die Summe von Leergewicht des Anhängers plus der Zuladung. Die Stützlast zählt aber nicht zur Anhängelast, da diese von oben auf die Anhängerkupplung drückt und entsprechend nicht gezogen wird. Bei der Beladung vom Anhänger muss sie aber beachtet werden.
Um herauszufinden, wie viel Sie tatsächlich an den PKW anhängen dürfen, müssen Sie zwei wichtige Werte berücksichtigen: zulässige Anhängelast vom PKW und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers.
Wenn Sie wissen wollen wie schwer Ihr Anhänger nach der Beladung tatsächlich ist, können Sie dies mit Hilfe einer Messung der Anhängerlast in Erfahrung bringen. Aus zwei Bestandteilen besteht das hierfür benötigte Messystem:
- mobile elektronische Waage (WL 103 oder 108), die über eine Maximalkapazität von 2000 kg verfügt und mit der in 5 kg Abstufungen gemessen werden kann
- Unterlage, um ein verrutschen der Waage zu verhindern
Damit möglichst exakte Ergebnisse entstehen, sollte der Anhänger während dem Messprozess so eben wie möglich auf einem glatten, festen Untergrund stehen. Dabei sollte die Handbremse am Zugfahrzeug angezogen und der Anhänger selbst mit Keilen gegen Wegrollen gesichert sein. Außerdem muss der Kupplungskopf auf der Normhöhe von 43 cm liegen.
Es gibt drei Möglichkeiten für die Anhängelast – hier die Übersicht:
- Zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist größer als zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf die zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein. - Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist gleich das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässige Anhängelast nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein. - Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist kleiner als die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger:
Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige Anhängelast, da diese nicht auf das zu ziehende Gewicht angerechnet wird.
Übersicht: So viel darf Ihr Pkw ziehen
Nachfolgende Grafik veranschaulicht die wichtigsten Regeln zur Anhängelast beim Pkw.
Daniel meint
29. Juli 2022 at 12:28
Ich bedanke mich für die Informationen. Anfangs wurde ich auch nicht schlau draus, aber durch die 3 Beispiele habe ich es kapiert.
buster1234 meint
8. Februar 2022 at 18:30
Hallo Zusammen,
ich steige da nicht so ganz durch.
Unabhängig vom Führerschein.
Ich habe ein Auto mit einer zulässigen Anhängelast von 1200kg.
Darf ich einen Hänger mit einem max. zulässigen Gesamtgewicht von 1500kg fahren,
wenn das tatsächliche Gesamtgewicht die 1200kg nicht überschritten wird?
Danke für eure Rückmeldung
Markus meint
20. November 2020 at 10:13
Viele Elektrofahrzeuge und (Plugin) Hybride haben keine Anhängelast beim PKW eingetragen. Es gibt aber eine Anhängerkupplung, die dann nur zur Befestigung eines Fahrradträgers zugelassen ist.
Ich habe jetzt schon oft in irgendwelchen Foren Diskussionen mit der Frage gesehen, wie hoch das Bußgeld wäre, wenn man mit so einem Fahrzeug einen Anhänger zieht. Es ist nicht mal richtig klar, welche Regel dafür überhaupt gilt.
Meiner Meinung nach: „Anhängelast überschritten um mehr als 30%“, also 235€ + 1 Punkt.
Oder gilt hier noch was komplett anderes?
Wie ist das mit dem Versicherungsschutz? Zahlt die Haftpflicht, wenn man einen Unfall verursacht mit Anhänger, und das Fahrzeug hatte keine eingetragene Zuglast?
Patrick W. meint
19. November 2020 at 9:51
Hallo,
mich würde interessieren in welchem Gesetzestext, also welcher Paragraph genau, den Punkt „3 Möglichkeiten der Anhängelast“ und da der 3. Unterpunkt „zulässiges Gesamtgewicht Anhänger größer als Anhängelast Zugfahrzeug“ untermauert. Ich habe keinen Gesetzesabschnitt ergoogeln können der das hergibt. Und ins Internet stellen kann man viel. Bitte unbedingt die Quelle angeben!
Patrick
Fabian meint
25. Oktober 2020 at 15:58
Hallo mal eine Frage in die Runde mein Auto hat eine Anhängelast von 2500kg und mein Anhänger zG 3000kg jetzt frage ich mich wie das gehandhabt wird wenn ich erwischt werde wenn ich an meinem Pkw z.b. 2800kg dran hängen habe werde ich dann mit der Pkw oder Lkw strafe bewertet da ja der Anhänger über 2t ist aber dieser ist ja nicht überladen sondern nur der Pkw und dieser ist ja wiederum unter 7,5t finde das alles recht kompliziert
Charly meint
7. Mai 2023 at 14:33
Hi, mich treibt genau die gleiche Frage um. Hast du mittlerweile eine Antwort gefunden?
Viele Grüße
Charly W
Jakob meint
20. September 2020 at 19:18
Hallo,
mein Zugfahrzeug hat eine technisch zul. Gesamtmasse in beladenem Zustand von 2150 kg sowie eine technisch zul. max. Anhängemasse bei Beförderung eines Zentralachsanhängers von 1250 kg.
Demnach dürfte ich einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1500 kg ziehen, sofern dieser im beladenen Zustand ein Gewicht von 1250 kg nicht überschreitet.
Jetzt die Frage: In der EU Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) meines Fahrzeugs steht unter
16.4 Technisch zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 3400 kg.
Trifft damit dennoch zu, dass ich einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von z.B. 1500 kg ziehen darf, wenn das tatsächliche Gewicht des Zugfahrzeugs 2150 kg sowie das tatsächliche Gewicht des Anhängers 1250 kg nicht überschreitet?
Vielen Dank.