Kurz & Knapp: Abstandsmessung
Unzureichender Sicherheitsabstand ist eine der häufigsten Ursachen für Unfälle in Deutschland. Bekannte Faustformeln sind die „Abstand = halber Tacho“-Regel sowie die Ein-Sekunden-Regel (innerorts) und die Zwei-Sekunden-Regel (außerorts).
Eine Abstandsmessung findet häufig auf einer Autobahn statt. Dies kann durch eine Messung von einer Brücke (Videostoppuhr), per Videofahrzeug oder auch komplett ohne technische Geräte geschehen.
Wer konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung hat, kann Einspruch einlegen. Förderlich ist es immer, Akteneinsicht zu beantragen, um das Messverfahren (bspw. das Videomaterial) zu sichten.
Bußgelder bei einem Abstandverstoß
Bußgeldrechner zum Abstand
Abstandsmessungen zur Ahndung von Abstandsverstößen
Inhalt dieses Ratgebers
Einer der häufigsten Gründe für einen Unfall ist laut Angaben des Statistischen Bundesamtes die Unterschreitung vom Sicherheitsabstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug. Insbesondere dann, wenn der Verkehr zähflüssig ist, sind Auffahrunfälle keine Seltenheit. Gut, wenn es dabei nur zu Blechschäden kommt.
Bei hohen Geschwindigkeiten wie auf der Autobahn gehören aber leider auch Personenschäden zum Ergebnis des Nichteinhaltens vom Mindestabstand.
Damit Abstandverstöße geahndet werden können, müssen technisch ausgeklügelte Verfahren zur Messung von Geschwindigkeit und Abstand eingesetzt werden. Die Polizei setzt dazu verschiedene Abstandsmesser ein, welche auf unterschiedlichen Prinzipien basieren. Welche Geräte es zur Abstandsmessung gibt und wann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bei einer Abstandsmessung lohnt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
So finden Sie heraus, ob Sie den korrekten Abstand einhalten:
Fährt beispielsweise ein Kraftfahrer mit 140 km/h, muss er einen Abstand von mindestens 70 Metern zum Vordermann lassen. Je mehr der Abstand unterschritten wird, desto höher fallen dann auch die Strafen aus. Entscheidend sind beim Strafmaß außerdem die gefahrenen km/h, denn je höher diese sind, umso größer sollte auch der Abstand sein.
Um bei einer Abstandsmessung kein Bußgeld, keine Punkte oder gar ein Fahrverbot zu riskieren, sollten Kraftfahrer einige Regeln einhalten. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand gleich der in einer Sekunde gefahrenen Strecke betragen. Das sind bei 50 km/h 15 Meter bzw. drei PKW-Längen. Außerorts gilt bezüglich des Sicherheitsabstands eine zwei Sekunden-Regel bzw. die Regel „Abstand gleich halber Tacho“. Orientierung bieten die Leitpfosten, welche im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.
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Welche Geräte und Methoden zur Abstandsmessung gibt es?
Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im § 4 Abs. 1 Folgendes festgelegt:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
In dem Gesetzestext werden zwar keine genauen Werte genannt, allerdings orientiert sich der Bußgeldkatalog an der Faustregel, die jeder Fahranfänger in der Fahrschule lernt. Der Mindestabstand beträgt demnach die Strecke des halben Tachowertes.
Häufig findet auf der Autobahn eine Abstandsmessung statt. Zum Einsatz kommen dabei verschiedene Verfahren und technische Geräte. Jedes hat seine Besonderheiten und eine andere Funktionsweise.
Geräte zur Abstandsmessung (Auswahl)
- Abstandsmessung von einer Brücke (Videostoppuhr z. B. Vidit VKS 3.0)
- Abstandsmessung per Videofahrzeug (z. B. ProViDa-System)
- Abstandsmessung ohne technische Geräte
Abstandsmessung auf der Autobahn: Vorsicht Brücke!
Am bekanntesten ist vermutlich die Abstandsmessung von Autobahnbrücken herab. Dabei kommen in der Regel Videokameras zum Einsatz, welche allerdings nur Standbilder aufzeichnen.
An bestimmten Markierungen vor der Brücke (vier sogenannte Passpunkte plus zwei Kontrollpunkte) wird dann die Geschwindigkeit in km/h abgelesen. Der Abstand auf der Autobahn zwischen den Markierungen ist für die Abstandsmessung bekannt.
Per Software und anhand der Marker wird von den unter der Brücke durchfahrenden Fahrzeugen die Geschwindigkeit und der Abstand zum Vordermann gemessen. Wird vom System bei der Abstandsmessung ein Verstoß registriert, wird eine weitere Kamera hinzugeschaltet, welche das Kennzeichen und den Fahrer aufzeichnet. Diese Kamera wird bei ausschließlicher LKW-Beobachtung auf der Brücke montiert oder bei der Kontrolle von PKW in Bodennähe.
Der Abstand kann per Videomessverfahren festgestellt werden
Mit dem ProVida-System (Proof Video Data), welches auch Police-Pilot-System (PPS) genannt wird, kann neben einem Geschwindigkeits- auch ein Abstandsverstoß registriert werden. Das Videonachfahrsystem wird in der Regel in zivilen Polizeifahrzeugen verbaut. Das System zeichnet bei einer Messung ein Video auf, auf der stets die geeichte Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs, Datum, Uhrzeit und andere relevanten Daten vermerkt werden.
Nicht technisch gemessen wird allerdings der Abstand. Erst im Nachhinein bei der Auswertung des Videobandes kann dieser anhand von Fixpunkten errechnet werden.
Lasermessgeräte zur Abstandsmessung
Im Straßenverkehr kann auch ein Laser zur Abstandsmessung eingesetzt werden, allerdings bisher nur zur Bestimmung der Geschwindigkeit. Eine sogenannte Laserpistole misst dabei per Lichtimpuls mehrmals die Entfernung zu einem Fahrzeug und ermittelt per Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit.
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Abstandsmessung ohne technische Geräte
Diese Abstandsmessung erfolgt ohne Sensor oder Video sondern per Nachfahren und Schätzung durch erfahrene Messbeamte. Die Beobachtungsstrecke muss dabei entsprechend länger sein. Bei Einer Abstandsmessung von einem anderen Fahrstreifen aus reicht beispielsweise eine Strecke von 600 Metern und ein Abstand von 40 Metern zum beobachten Fahrzeug aus.
Aufgrund der hohen Fehleranfälligkeit muss eine hohe Toleranz angesetzt werden, welche bei 33,3 Prozent liegt. Messungen ausgegehend vom selben Fahrstreifen, aus einem vorausfahrenden Fahrzeug oder bei Dunkelheit sind häufig anfechtbar.
Einspruch gegen eine Abstandsmessung
Je nach Art der Abstandsmessung kann ein Einspruch sich lohnen. Bei einer Videoaufzeichnung sollte unbedingt das Material gesichtet werden. Auf dem Videomaterial darf nicht nur der Messbereich zu sehen sein. Der Verstoß sollte zudem bereits mindestens 150 Meter (besser 300 Meter) vor dem Messbereich zu erkennen sein.
Außerdem muss der Verstoß dauerhaft sein und nicht nur vorübergehend, weil beispielsweise der Vordermann spontan gebremst hat. In der Regel hat jeder ca. drei Sekunden Zeit, den korrekten Abstand wiederherzustellen. Voraussetzung ist aber, dass der nachfolgende Verkehr dadurch nicht gefährdet wird. Gerade bei zähflüssigem Verkehr kann dies zum Problem werden.
Kurierfahrer says
Die Beamte brauchen technische Geräte für Abmessung und was mit dem Fahrer? Ist das überhaupt rechtlich zu bestrafen für das was nur Maschinen können oder soll je mit Lasermessgerät in Auto mitfahren? Ist “vom Augen Abstand-Schätzung” geübt und auf Führerscheinprüfung getestet? Eine ca. Abstand wie in StVO genannt ist klar, aber zu erwarten von Fahrer um genau Meterabstand erkennen ist meiner Meinung einfach Wahnsinn..