Kurz & knapp: Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur
Gemäß § 253 Abs. 2 BGB kann ein Geschädigter für eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung Schmerzensgeld verlangen, wenn ihm aufgrund dieser Schädigung ein Schadensersatzanspruch zusteht.
Das Gesetz gibt keine konkrete Schmerzensgeldhöhe vor, sondern spricht lediglich von einer angemessenen Entschädigung.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs spielen neben der Schwere der Verletzung und möglichen Folgeschäden auch das Ausmaß der Schmerzen eine Rolle.
Bruch des Ellenbogens: Die Beweglichkeit in Gefahr
Inhaltsverzeichnis
Gegenstände hochheben, sich ankleiden oder Essen zum Mund führen – all diese alltäglichen Bewegungsabläufe wären ohne die Funktion des Ellenbogens nur schwer zu bewältigen. Denn das Gelenk – bestehend aus dem Oberarmknochen und den beiden Unterarmknochen (Elle und Speiche) – trägt erheblich zur Beweglichkeit unserer Arme bei.
Kommt es bei einem Sturz auf die ausgestreckte Hand oder einem Sport- bzw. Verkehrsunfall in der Nähe des Ellenbogens zum Bruch an Oberarm, Elle oder Speiche, sprechen Mediziner von einer sogenannten Ellenbogenfraktur. Diese kann zu starken Schmerzen und zu Bewegungseinschränkungen führen. Zudem können Verletzungen an den umliegenden Nerven oder Blutgefäßen auftreten.
Doch rechtfertigen solche Symptome ein Schmerzensgeld nach einer Ellenbogenfraktur? Und wie lässt sich dieses bemessen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Ellenbogenfraktur?
Laut Gesetzgeber steht Personen, welche infolge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung eine körperliche Beeinträchtigung erlitten haben, ein finanzieller Ausgleich zu. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Somit kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Ellenbogenfraktur bestehen.
Eine konkrete Summe schreibt der Gesetzestext allerdings nicht vor, weshalb für die Höhe beim Schmerzensgeld nach einem Ellenbogenbruch grundsätzlich die individuellen Umstände zu betrachten sind. Dabei sind unter anderem folgende Faktoren von Bedeutung:
- Art und Schwere der Verletzung
- mögliche dauerhafte Folgeschäden
- Zeitraum der Beeinträchtigung und ggf. stationären Versorgung
- Ausmaß der Schmerzen
Darüber hinaus können auch die Umstände der Verletzungshandlung und das Verhalten des Schädigers eine wichtige Rolle spielen. So ist in der Regel davon auszugehen, dass eine fahrlässige Tat einen geringeren Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur rechtfertigt, als eine vergleichbare Handlung mit Vorsatz.
Was ist laut Schmerzensgeldtabelle beim Ellenbogenbruch möglich?
Wie hoch der finanzielle Ausgleich für eine körperliche Beeinträchtigung ausfällt, hängt grundsätzlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Dabei sind für die Bemessung beim Schmerzensgeld nach einem Ellenbogenbruch vor allem die individuellen Umstände entscheidend.
Eine grobe Orientierung ermöglichen sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Diese listen verschiedene Urteile und die dabei bestimmten Entschädigungssummen auf. Wie eine solche Zusammenstellung zum Schmerzensgeld für eine Ellenbogenfraktur aussehen kann, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Ellenbogenluxationfraktur rechts | ca. 770 Euro AG Bochum Az. 65 C 393/93 Urteil von 1993 |
Ellenbogengelenkfraktur rechts mit starker Verschiebung | ca. 1.300 Euro LG Wuppertal Az. 3 O 49/80 Urteil von 1980 |
Knochenbruch des Ellenbogen nahen Oberarmknochens | ca. 3.500 Euro OLG Hamm Az. 9 U 32/04 Urteil von 2004 |
Mehrfach dislozierte Ellenbogengelenkfraktur | ca. 6.000 Euro OLG Dresden Az. 1 U 1399/04 Urteil von 2004 |
Ellenbogentrümmerfraktur und Unterarmfraktur in Form einer Speichenköpfchenfraktur | ca. 9.000 Euro LG München Az. 12 O 381/08 Urteil von 2011 |
Ellenbogentrümmerfraktur rechts, Schulterluxationsfraktur links, Rippenfrakturen der 6. bis 12. Rippe, Querfortsatzabriss I bis V, Zwerchfellarterienanriss, Lungenquetschung, Kopfplatzwunde | ca. 30.700 Euro LG Potsdam Az. 12 O 261/99 Urteil von 2000 |
Knochenbruch am Ellenbogen | ca. 15.000 Euro Hannover Außergerichtlicher Vergleich von 2009 |
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