Kurz & knapp: Wichtige Fristen im Zusammenhang mit dem Anhörungsbogen
Die Behörde hat drei Monate Zeit, den Anhörungsbogen zu verschicken, da sonst die Verjährung eintritt.
Wenn Sie statt eines Bußgeldbescheids zunächst einen Anhörungsbogen erhalten, unterbricht dieser die Verjährungsfrist des Bescheids.
m Anhörungsbogen werden Sie oft aufgefordert, diesen innerhalb von ein oder zwei Wochen ausgefüllt zurückzusenden. Sollten Sie diese verpassen, müssen Sie jedoch in der Regel mit keinerlei Sanktionen rechnen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Anhörungsbogen: Die Konsequenz einer Ordnungswidrigkeit

Wer bei einer Verkehrskontrolle mittels Blitzers bei einem Geschwindigkeitsverstoß, der Vernachlässigung des Mindestabstands oder beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wurde, gegen den wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid finden die Betroffenen allerdings häufig einen Anhörungsbogen in ihrem Briefkasten.
Da viele nicht wissen, wie Sie mit dieser Anhörung im Bußgeldverfahren umgehen sollen, wollen wir Ihnen einige Ihrer Fragen in unserem Ratgeber beantworten. Dabei geht es insbesondere darum, ob Sie beim Anhörungsbogen irgendeine Frist einhalten müssen.
Inhalt dieses Ratgebers
Video zum Anhörungsbogen
Welche Aufgabe übernimmt der Anhörungsbogen?
Durch den Anhörungsbogen erfahren Sie zunächst einmal, dass ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet wurde. Welcher Tat Sie genau beschuldigt werden, wann sich diese ereignet hat, mögliche Beweise finden Sie in einem solchen Anhörungsbogen. Hier ist auch erwähnt, innerhalb welcher Frist Sie den Anhörungsbogen zurückschicken sollen.
Seine eigentliche Aufgabe ist es allerdings, Ihnen „rechtliches Gehör“ zu verschaffen, Ihnen also Gelegenheit zu geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Ob Sie den Anhörungsbogen ausfüllen, bleibt jedoch Ihnen überlassen. Sie können von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn Sie sich andernfalls selbst oder einen nahen Verwandten belasten müssten.
Die Frage: „Wann kommt der Anhörungsbogen?“ ist schwer zu beantworten, da die zuständigen Behörden unterschiedlich schnell reagieren, je nachdem wie stark sie ausgelastet sind. Innerhalb von drei Monaten muss die Behörde den Anhörungsbogen ausstellen. Diese Frist ist deshalb wichtig, da nach diesem Datum eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nicht mehr möglich ist. Die Verjährungsfrist für den Anhörungsbogen ist abgelaufen.
Sie haben die im Anhörungsbogen angegebene Frist verpasst?
Stets ist im Anhörungsbogen eine Frist angegeben, innerhalb derer der ausgefüllte Bogen an die entsprechende Behörde zurückgeschickt werden soll. Meist sind dafür ein bis zwei Wochen vorgesehen. Doch was geschieht, wenn dieses Ultimatum verstrichen ist?
Für gewöhnlich haben Sie keine Sanktionen zu fürchten, da zumindest die Angaben zur Sache freiwilliger Natur sind. Sollten hingegen die Daten zu Ihrer Person fehlerhaft oder unvollständig sein, sind Sie verpflichtet, diese zu vervollständigen bzw. zu korrigieren und den Anhörungsbogen abzuschicken. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, droht Ihnen ein Bußgeld.
Die im Anhörungsbogen erwähnte Frist soll Sie in erster Linie dazu bewegen, diesen schnellstmöglich auszufüllen.
Anhörungsbogen: In welcher Frist kommt der Bußgeldbescheid?

Da der Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten abgeschickt werden muss, denken viele Betroffene, sie könnten diese Frist verstreichen lassen, indem sie den Anhörungsbogen zurückhalten. In Wahrheit verlängert der Anhörungsbogen allerdings die Verjährungsfrist für den Bußgeldbescheid, sodass die Behörde für die Zustellung desselben wiederum drei Monate Zeit hat.
Ebenso wenig Erfolg versprechend ist der Versuch, den zugestellten Bescheid zu ignorieren, bis die drei Monate verstrichen sind. Die für den Bußgeldbescheid und den Anhörungsbogen definierte Frist gibt nämlich lediglich an, bis wann die Behörde diese ausgefertigt haben muss. Anschließend gelten die Verjährungsfristen für die jeweiligen Delikte.
Geben Sie den wahren Fahrer im Anhörungsbogen nicht an und ist die Polizei nicht in der Lage diesen innerhalb der Drei-Monats-Frist ausfindig zu machen, gilt die Ordnungswidrigkeit übrigens als verjährt.
Es kann auch durchaus sein, dass Sie den Anhörungsbogen nach der Frist erhalten. Dieser ist dann immer noch gültig, sofern die Behörde ihn innerhalb der drei Monate abgeschickt hat.
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